Spezielle Ausbildungsgänge für szenekundige Beamte werden bundesweit nicht angeboten

Beamten anderer Dienststellen.

In Bremen gibt es derzeit einen hauptberuflichen szenekundigen Beamten, der für die Bundesliga- und Regionalligamannschaft des SV Werder Bremen zuständig ist. Bremerhaven hat zurzeit keinen Bedarf an szenekundigen Beamten.

Spezielle Ausbildungsgänge für szenekundige Beamte werden bundesweit nicht angeboten. In Bremen werden bei der Personalauswahl Erfahrungen in der Sachbearbeitung von Jugenddelikten berücksichtigt, des Weiteren sind Kenntnisse und Erfahrungen, die aus den persönlichen engen Kontakten zu den Mitarbeitern des Fanprojektes und zu den Verantwortlichen für den Spielbetrieb beim SV Werder stammen, Grundlage der Tätigkeit der genannten Beamten. Aufgrund seiner Erfahrung wurde der szenekundige Beamte der Polizei Bremen anlässlich der Fußballweltmeisterschaft in Japan für die Unterstützung des Veranstalters bei der Fanbetreuung vom Bundesministerium des Innern angefordert und auch erfolgreich eingesetzt.

Die bisherige Zusammenarbeit mit Fanprojekten und Vereinen wird positiv bewertet. Sie bietet die Möglichkeit, im Vorfeld von Spielen deeskalierend zu wirken und zugleich die Erkenntnis zu vermitteln, dass nicht nur auf dem Spielfeld selbst, sondern auch unter den Fans Spielregeln einzuhalten sind. ­ Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Haben Sie eine Zusatzfrage, Herr Kollege?

(Abg. Gerling [CDU]: Danke!)

Das ist nicht der Fall.

Die sechste Anfrage trägt die Überschrift Vermittlungsgutscheine ein voller Erfolg?. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Dreyer, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!

Abg. Frau Dreyer (CDU): Wir fragen den Senat:

Wie viele Vermittlungsgutscheine haben das Arbeitsamt Bremen und das Arbeitsamt Bremerhaven bisher ausgegeben, und wie viele wurden bei einem privaten Arbeitsvermittler eingelöst?

Wie viele Arbeitslose konnten daraufhin tatsächlich in ein Arbeitsverhältnis vermittelt werden?

Wie bewertet der Senat den Erfolg dieser Vermittlungsgutscheine für arbeitslose Menschen in Bremen und Bremerhaven?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Röpke.

Senatorin Röpke: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Das Arbeitsamt Bremen hat seit Beginn der Vermittlungsoffensive im März 2002 bis März 2003 1350

Vermittlungsgutscheine ausgehändigt. Davon wurden 68 bei einem privaten Vermittler eingelöst. Das Arbeitsamt Bremerhaven hat in diesem Zeitraum 670

Vermittlungsgutscheine ausgehändigt, 51 davon wurden eingelöst. Die Zahl der in ein Beschäftigungsverhältnis tatsächlich vermittelten Arbeitslosen entspricht der der eingelösten Vermittlungsgutscheine.

Der Senator für Arbeit, Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales sieht in den Vermittlungsgutscheinen ein geeignetes und zusätzliches Instrument, die Vermittlungen arbeitsloser Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer durch die Einbeziehung Dritter zu aktivieren. Er verspricht sich davon im Weiteren eine Steigerung der Eigeninitiative Arbeitsloser bei der Suche nach einem geeigneten Arbeitsplatz. Die Anzahl der ausgegebenen Vermittlungsgutscheine ist ein Indiz dafür.

Die verhältnismäßig geringe Zahl eingelöster Vermittlungsgutscheine steht diesen positiven Einschätzungen nicht entgegen. Sie ist nach Auffassung des Senators für Frauen, Gesundheit, Jugend und Soziales ein Spiegelbild der angespannten Arbeitsmarktlage und der zurzeit geringen Nachfrage nach Arbeitskräften. ­ Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Haben Sie eine Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Dreyer (CDU): Frau Senatorin, Sie stellen zu Recht fest, dass es eine zu geringe Nachfrage nach Arbeitskräften gibt, dies teile ich. Wenn die Arbeitskräfte aber nicht nachgefragt werden, wie sollen dann die neuen Instrumente der Bundesregierung, die im so genannten Hartz-Konzept gefasst werden, und da ganz besonders die Personalserviceagentur, zukünftig greifen?

Präsident Weber: Bitte, Frau Senatorin!

Senatorin Röpke: Sehr geehrte Frau Dreyer, ich glaube, wir sind uns einig darin, dass wir dringend alle Maßnahmen und Instrumente nutzen müssen, um die Arbeitslosenzahl zu verringern, die wirklich ein strukturelles, grundlegendes Problem ist, das wir so nicht hinnehmen können. Deswegen unternimmt die Bundesanstalt für Arbeit auch gemeinsam mit dem Bundesminister für Arbeit und Wirtschaft, wir hier im Land Bremen, soweit es uns möglich ist, mit unseren Maßnahmen, zum Beispiel im Bündnis für Arbeit und Ausbildung, alles Mögliche, um mehr Flexibilität in den Arbeitsmarkt zu bringen. Das ist aus meiner Sicht der Schlüssel.

Wir müssen an vielen Stellen flexibler werden, die Möglichkeiten der Vermittlung deutlicher ausreizen.

Wir müssen Arbeitgeber motivieren, Arbeitslose einzustellen. Da liegt aus meiner Sicht der Schlüssel, und da sind Personalserviceagenturen zum Beispiel geeignet, um Hemmnisse, die auf Arbeitgeberseite gesehen werden, vielleicht aufzubrechen, die Arbeitgeber zu motivieren, Arbeitslose einzustellen, weil sie nicht sofort eine dauerhafte Bindung mit den Arbeitnehmern eingehen müssen.

Präsident Weber: Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Dreyer (CDU): Frau Senatorin, sind Sie mit mir einig, dass es nicht an der Motivierung der Arbeitgeber liegt, sondern an der darnieder liegenden Wirtschaft, denn wenn die Wirtschaft nicht funktioniert, braucht man keine Arbeitskräfte? Es ist dann vielleicht doch etwas kurzsichtig geschaut, wenn man sagt, man muss Arbeitgeber motivieren, Arbeitnehmer einzustellen. Es wird nur eingestellt, wenn die Wirtschaft funktioniert, wenn die Bilanzen stimmen, sonst lohnt sich das einfach nicht!

Präsident Weber: Bitte, Frau Senatorin!

Senatorin Röpke: Selbstverständlich bin ich mit Ihnen darüber einig, dass eine große zentrale Rahmenbedingung die wirtschaftliche Situation ist. Wir haben leider weltwirtschaftlich gewaltige Probleme.

Das schlägt auch auf die Bundesrepublik durch. Das ist leider nicht nur ein Problem der Bundesrepublik, das können Sie auch im europäischen Umfeld beobachten, wie sich dort zurzeit die Situation darstellt.

Das heißt aber doch trotzdem, dass wir nichts unversucht lassen müssen, auch bei den Arbeitgebern dafür zu werben, dass sie Arbeitnehmer zusätzlich einstellen. Zum Beispiel sind Minijobs aus meiner Sicht eine gut geeignete Maßnahme, um zusätzliche Arbeitsplätze zu schaffen.

Also, noch einmal: Aus meiner Sicht liegt der Schlüssel darin, dass wir die Rahmenbedingungen der Arbeitsverhältnisse deutlich flexibilisieren, und das ist der Weg, den auch der Arbeitsminister auf Bundesebene geht mit allen Facetten, die er jetzt in Angriff nehmen wird.

Präsident Weber: Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Frau Dreyer (CDU): Sie sprechen die Minijobs an, Frau Senatorin, und ich denke, Sie sind genauso froh darüber wie wir alle hier im Hause, dass die CDU im Bundesrat die Minijobs überhaupt wieder attraktiv gemacht hat.

Präsident Weber: Bitte, Frau Senatorin!

Senatorin Röpke: Ich freue mich, dass die CDU diesen Weg mitgegangen ist, aber die grundsätzliche Idee, die Initiative ist ausgegangen vom Bundesarbeitsminister, aber das Ergebnis zählt!

(Abg. Frau Dreyer [CDU]: Ich danke Ihnen!) Präsident Weber: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die siebte Anfrage steht unter dem Betreff Juniorprofessuren. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Jäger, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Abg. Bürger (CDU): Wir fragen den Senat:

Wie viele Juniorprofessuren sind im Lande Bremen speziell im Bereich der Ingenieurwissenschaften inzwischen ausgeschrieben worden oder befinden sich aktuell im Ausschreibungsverfahren?

Wie viele Bewerber gab es auf welche Stellen, und welche Stellen wurden tatsächlich besetzt?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Senator Lemke.

Senator Lemke: Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Im Bereich der Ingenieurwissenschaften wurden zwei Stellen für Juniorprofessuren ausgeschrieben.

Für die Stelle Konstruktionstechnik gingen bei der ersten Ausschreibung zwei Bewerbungen und bei der zweiten Ausschreibung eine Bewerbung ein. Für die Stelle Systemtechnik lag nur eine Bewerbung vor. Sämtliche Bewerbungen scheiterten an der Formalqualifikation. Aufgrund der Bedeutung der Stellen für das Fach sind jetzt für beide Stellen Ausschreibungen für C-3-Professuren vorgesehen. ­ Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Zusatzfrage? ­ Bitte sehr!

Abg. Bürger (CDU): Herr Senator, Sie kennen wahrscheinlich die Kritik an der Einrichtung der Juniorprofessuren, gerade bei den Ingenieurwissenschaften. Die Kritiker sind eher der Meinung, dass die Habilitation nur der geeignete Weg sei, um Nachwuchs zu rekrutieren. Wie ist da Ihre Meinung, gerade im Hinblick darauf, was Sie uns auch als Antwort auf unsere Anfrage gegeben haben?

Präsident Weber: Bitte, Herr Senator!

Senator Lemke: Wir haben in etwa 40 Ausschreibungen laufen. Bei vier Stellen hat es Schwierigkei ten gegeben, so dass wir sie nicht besetzen konnten. Das betrifft nicht nur die Ingenieurwissenschaften, sondern insgesamt alle zurzeit laufenden Ausschreibungen. Das heißt, bei ungefähr zehn Prozent der ausgeschriebenen Stellen haben wir Probleme.

Wir sind erstmalig dabei, dieses Verfahren nach dem HRG umzusetzen, und brauchen sicherlich noch Erfahrung.

Es kann auch durchaus sein, dass wir in dem einen oder anderen Fachbereich vielleicht andere Wege gehen müssen, wie wir es jetzt konkret gemacht haben, dass wir gesagt haben, wir bekommen das nicht hin, dass wir diese Stellen auch mit attraktiven Bewerbern besetzen können. Darauf müssen wir reagieren. In diesem Fall haben wir reagiert, indem wir C-3-Stellen geschaffen haben, beziehungsweise bei einer Stelle im Bereich der Sportwissenschaften haben wir eine wissenschaftliche Mitarbeiterstelle daraus gemacht, weil das Alter des Kandidaten die Besetzung nicht zuließ.

Ich denke, wir müssen hier flexibel reagieren, und wenn wir tatsächlich feststellen, dass wir in einem Bereich, so wie Sie das in Ihrer Fragestellung andeuten, damit nicht vernünftig liegen, dann muss man auch konsequent sein und einen anderen Weg beschreiten dürfen, wie wir das jetzt auch konkret flexibel umgesetzt haben.

(Abg. Bürger [CDU]: Danke schön!) Präsident Weber: Weitere Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die achte Anfrage trägt die Überschrift Pflegenotstand wegen fehlender Zivis?. Die Anfrage ist unterschrieben von den Abgeordneten Frau Schnakenberg, Karl Uwe Oppermann, Eckhoff und Fraktion der CDU.

Ich bitte die Fragestellerin, die Anfrage vorzutragen!

Abg. Frau Schnakenberg (CDU): Wir fragen den Senat:

Welche Folgen haben die Kürzungen von Zuschüssen an die Träger von Zivildienststellen und die Veränderungen bei der Einberufungspraxis, die entsprechend auch für den Zivildienst gelten, für die sozialen Einrichtungen im Land Bremen?

Inwieweit können nach Einschätzung des Senats durch diese Änderungen bei sozialen Trägern Engpässe in der Betreuung alter, kranker und behinderter Menschen auftreten, und welche Möglichkeiten sieht der Senat, dies zu vermeiden?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet durch Frau Senatorin Röpke.

Senatorin Röpke: Herr Präsident, meine Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Mit dem ersten Zivildienständerungsgesetz werden ab 1. April 2003 die Zuschüsse des Bundes für die Kosten einer Zivildienststelle von 70 auf 50 Prozent gesenkt. Pro Platz entstehen für den Träger, der den Zivildienstleistenden einsetzt, Mehrkosten in Höhe von zirka 66 Euro pro Monat. Es ist denkbar, dass insbesondere kleinere soziale Einrichtungen, die diese Mittel nicht aufbringen können oder wollen, dann auf den Einsatz eines Zivildienstleistenden verzichten. Eine entsprechende quantitative Auswertung wird erst nach Ablauf des Jahres möglich sein.

Bei entgeltfinanzierten Einrichtungen im Bereich der Versorgung alter, behinderter oder kranker Menschen wird abzuwarten sein, ob die Träger die Kostensteigerungen auffangen oder in die jährlich zu führenden Entgeltverhandlungen einbringen. Engpässe in der Versorgung alter, kranker und behinderter Menschen sind derzeit nicht erkennbar. Der Senat wird bemüht sein, diese auch für die Zukunft zu vermeiden und mit den Trägern einrichtungsspezifische Lösungen zu entwickeln. ­ Soweit die Antwort des Senats!

Präsident Weber: Haben Sie eine Zusatzfrage, Frau Kollegin?

(Abg. Frau Schnakenberg [CDU]: Nein, danke!) Zusatzfragen liegen nicht vor.

Die neunte Anfrage befasst sich mit dem Thema Model-Anzeigen in den örtlichen Zeitungen. Die Anfrage trägt die Unterschriften der Abgeordneten Kleen, Frau Wulff, Böhrnsen und Fraktion der SPD.

Ich bitte den Fragesteller, die Anfrage vorzutragen!

Abg. Kleen (SPD): Wir fragen den Senat: Sieht der Senat Möglichkeiten, gegen die zunehmende Zahl so genannter Model-Anzeigen in den örtlichen Zeitungen vorzugehen, die wegen der Betonung der ausländischen Herkunft der dort genannten Frauen den Verdacht von Menschenhandel und Zwangsprostitution begründen können?

Nutzt der Senat die in diesen Anzeigen enthaltenen Angaben für polizeiliche Ermittlungen?

Präsident Weber: Die Anfrage wird beantwortet durch Herrn Staatsrat Dr. vom Bruch.

Staatsrat Dr. vom Bruch: Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Für den Senat beantworte ich die Anfrage wie folgt:

Zu eins: Die Ausübung der Prostitution in Deutschland ist gesetzlich nicht verboten. Mit dem am 1.