Auswirkungen der Auslagerung von öffentlichen Aufgaben auf Stiftungen

Das Land hat neben der Kapitalausstattung erhebliche Mittel für Stiftungen 1) aufgebracht, die ausgelagerte Aufgaben wahrnehmen. Die Belastung des Landeshaushalts allein durch Zuwendungen, Zustiftungen und erstattungsfreie Überlassung von Personal und Sachmitteln betrug von 1996 bis 2000 rund 42,7 Mio..

Für die erstattungsfreie Überlassung von Personal und Sachmitteln in Höhe von rund 2,36 Mio. jährlich fehlten qualifizierte Haushaltsvermerke, die den Umfang der Leistungen des Landes ausweisen.

Die Kapitalausstattung der Stiftungen war sehr unterschiedlich. Bei Stiftungen mit geringer Kapitalausstattung war nicht gewährleistet, dass sie ihre Aufgaben dauerhaft wahrnehmen können.

Aufgaben der Stiftungen und der Landesverwaltung waren nicht klar abgegrenzt.

Vorstands- und Aufsichtsfunktionen waren demselben Ressort zugeordnet. Wirksame Kontrollen fehlten.

1. Allgemeines:

­ in welchem Umfang die Wahrnehmung staatlicher Aufgaben auf Stiftungen ausgelagert wurde,

­ inwieweit das Land auch nach der Auslagerung die Aufgabenerfüllung finanziell unterstützt oder an ihr personell mitwirkt,

­ ob die mit der Auslagerung verfolgten Ziele erreicht wurden und

­ ob wirksame Kontrollmechanismen bestehen.

Ergänzend wurde die Mitwirkung des Landes an der Aufgabenerfüllung des Vereins „Kultursommer e. V." geprüft.

Die Prüfung umfasste die Jahre 1996 bis 2000.

1) Einschließlich Verein „Kultursommer Rheinland-Pfalz e.V.".

Über das Ergebnis der Prüfung wurden das Ministerium der Finanzen und die jeweils zuständigen Ministerien unterrichtet:

­ Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur 2),

­ Ministerium des Innern und für Sport3),

­ Ministerium der Justiz4),

­ Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit5),

­ Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau 6),

­ Ministerium für Umwelt und Forsten7).

2. Wesentliches Ergebnis der Prüfung

Finanzielle Absicherung Eines der mit der Errichtung der Stiftungen verfolgten Ziele war die finanzielle Absicherung der von diesen wahrzunehmenden öffentlichen Aufgaben8).

Eine dauerhafte, von der Finanzlage des Landes losgelöste Absicherung setzt grundsätzlich eine ausreichende Kapitalausstattung voraus, denn die aus dem Stiftungskapital gewonnenen Erträge bestimmen weitgehend die Leistungsfähigkeit einer Stiftung.

Erträge aus Stiftungsvermögen:

Die Erträge aus Stiftungsvermögen betrugen im Jahr 2000 insgesamt 14,36 Mio. 99,6% der Erträge auf die Stiftungen „Rheinland-Pfalz für Kultur", „Villa Musica", „Natur und Umwelt", „Rheinland-Pfalz für Innovation" und „Familie in Not". Stiftungen mit zu geringer Kapitalausstattung verfügten nicht über ausreichende Erträge, um den Stiftungszweck dauerhaft zu sichern.

2) Zuständig für die Stiftungen „Rheinland-Pfalz für Kultur", „Bahnhof Rolandseck", „Villa Musica", „Rheinland-Pfalz für Innovation", „Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union" und den Verein „Kultursommer e. V.".

3) Zuständig für „Polizeistiftung", „Stiftung zur Förderung begabter und bedürftiger Jugendlicher sowie junger Schriftsteller und Publizisten im Stefan-George-Haus in Bingen", „Stiftung zur Hilfe in Notfällen oder in besonderen Lebenslagen", „Stiftung zur Unterstützung von Frauen, Alleinerziehenden und Hausgehilfen".

4) Zuständig für die Stiftung „Entschuldungshilfe für Straffällige in Rheinland-Pfalz".

5) Zuständig für die Stiftung „Familie in Not".

6) Im Prüfungszeitraum zuständig für die Stiftung „Rheinland-Pfalz für Innovation". Die Zuständigkeit liegt seit Mai 2001 beim Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur.

7) Zuständig für die Stiftung „Natur und Umwelt Rheinland-Pfalz".

8) Vgl. Stiftung „Rheinland-Pfalz für Kultur" (Hrsg.), Freude am Stiften, Stiftungskultur in Rheinland-Pfalz, S. 81.

So konnte mit dem anfänglichen Stiftungskapital der „Polizeistiftung" in Höhe von 25 565 und den hieraus zu erwartenden Erträgen allenfalls ein Zeichen gesetzt werden. Selbst nach einer deutlichen Aufstockung des Stiftungskapitals sind die mittelfristig zu erwartenden Erträge und Zuwendungen nicht ausreichend, um z. B. Notlagen von Polizeibediensteten und ihrer Angehörigen nachhaltig zu lindern.

Ähnliches gilt für die Stiftung „Entschuldungshilfe für Straffällige in Rheinland-Pfalz". Seit Errichtung der Stiftung im Jahr 1984 hat die Stiftung in 67 Fällen Ausfallbürgschaften mit einem Gesamtvolumen von 515 314 übernommen. Der Übernahme von jährlich ca. vier neuen Entschuldungsverfahren kann nur symbolische Bedeutung beigemessen werden.

Die Stiftung „Bahnhof Rolandseck" und der Verein „Kultursommer e. V." verfügen nicht über eigene Kapitalerträge. Die Stiftung „Bahnhof Rolandseck" wird mit zurzeit rund 614 000 jährlich, der Verein „Kultursommer e. V." mit rund 2 147 000 durch die Stiftung „Rheinland-Pfalz für Kultur" gefördert. Zu diesem Zweck wurde deren Stiftungskapital mehrfach erhöht.

Auch die Stiftung „Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union" wurde bei ihrer Errichtung nicht mit Kapital ausgestattet. Sie wird im Wesentlichen aus Landesmitteln finanziert 9). Die Hoffnung auf weitere Finanzierungsmittel Dritter10) oder Zuwendungen des Bundes hat sich nicht erfüllt. Die Ausstattung mit Stiftungskapital ist Voraussetzung des Entstehens einer rechtlich selbständigen Stiftung11). Unter dem Gesichtspunkt, dass solche Stiftungen rechtsfähiges Vermögen sind, ist eine Stiftung, die dauerhaft nicht über Kapital verfügt, aufzulösen.

Zur Frage einer ausreichenden Kapitalausstattung der Stiftungen hat das Ministerium der Finanzen ausgeführt, dass es Aufgabe der Politik sei, darüber zu entscheiden, inwieweit Stiftungen mit Landesmitteln dotiert werden, um damit auch auf das Ausmaß der Intensität der von den Stiftungen zu vollziehenden Tätigkeitsfelder Einfluss nehmen zu können.

Zur Stiftung „Entschuldungshilfe für Straffällige in Rheinland-Pfalz" hat das Ministerium der Justiz erklärt, dass die Kapitalausstattung für die Erfüllung der Stiftungsaufgaben ausreiche.

Zur „Polizeistiftung" hat das Ministerium des Innern und für Sport ausgeführt, dass eine höhere Kapitalausstattung wünschenswert gewesen wäre. Unter Berücksichtigung der Verpflichtungen des Dienstherrn sei die derzeitige finanzielle Absicherung der Stiftung grundsätzlich ausreichend.

Die Stiftung „Bahnhof Rolandseck" und der Verein „Kultursommer e. V." seien ­ so das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur ­ nicht mit eigenem Kapital ausgestattet worden, um das Kapital der Stiftung „Rheinland-Pfalz für Kultur" nicht aufzusplitten und so bessere Anlagekonditionen auf dem Kapitalmarkt zu erreichen.

Bei der Stiftung „Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union" werde die Kapitalausstattung durch den erklärten Willen des Haushaltsgesetzgebers, das Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union seit nunmehr zwei Jahrzehnten ununterbrochen zu fördern, kompensiert.

Dem ist entgegenzuhalten, dass durch diese Form der Förderung die künftige Handlungsfähigkeit der Stiftung rechtlich nicht gesichert ist.

Zuwendungen Dritter:

Zur Erfüllung des Stiftungszwecks standen den Stiftungen auch Zuwendungen Dritter zur Verfügung.

So erhält die Stiftung „Natur und Umwelt" seit dem Jahr 2000 einen Anteil am Zweckertrag der Glücksspirale12). Die Stiftung „Familie in Not" setzt auch Mittel der Bundesstiftung „Mutter und Kind ­ Schutz des ungeborenen Lebens" zur Erfüllung ihrer Zwecke ein. Allerdings handelt es sich dabei nicht um Zuwendungen an die Stiftung. Das Sponsoring von Veranstaltungen des Vereins „Kultursommer e. V." erbrachte im Jahr 2000 rund 123 000.

Bei den übrigen Stiftungen kommt den Zuwendungen Dritter eine eher untergeordnete Bedeutung zu. Die Einnahmen aus Spenden betrugen im Jahr 2000 weniger als 100 000.

9) Einzelplan 15 Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Weiterbildung, Kapitel 15 06 Universität Trier, Titelgruppe 96.

10) Vgl. Protokoll der 50. Sitzung des Haushalts- und Finanzausschusses am 14. Dezember 1981, S. 38.

11) Vgl. z. B. Hof in Seifart/von Campenhausen, Handbuch des Stiftungsrechts, 2. Auflage, München 1999, § 10 Rdnr. 1.

12) Die Beteiligung am Zweckertrag der Glücksspirale erbrachte im Jahr 2000 zusätzlich 709 162 und wird danach jährlich etwa 1 Mio. erbringen.