Stiftung „Rheinland Pfalz für Kultur"

Auch durch ihre Bemühungen um Bußgeldzuweisungen durch die Gerichte konnten die Stiftungen ihre Einnahmen nicht dauerhaft erhöhen. So erhielt die Stiftung „Entschuldungshilfe für Straffällige in Rheinland-Pfalz" aufgrund einer Initiative bei den Staatsanwaltschaften erstmals im Jahr 1998 Geldbußen in Höhe von 1 106. Im Jahr 1999 waren es 282 und im Jahr 2000 insgesamt 1 125. Bei der „Polizeistiftung" waren es zwar im Jahr 1999 rund 67 000, jedoch waren die zugewiesenen Einnahmen sowohl 1998 (9 510) als auch 2000 (10 088) deutlich niedriger.

Derartige Zuwendungen konnten die Leistungsfähigkeit nur temporär verbessern.

Zuwendungen und Zustiftungen des Landes

In den Jahren 1996 bis 2000 gewährte das Land Zuwendungen zur Erfüllung des Stiftungszwecks in Höhe von insgesamt 11,8 Mio. 13).

Kapitalzuführungen an die Stiftungen „Rheinland-Pfalz für Kultur" und „Rheinland-Pfalz für Innovation" in Höhe von insgesamt rund 47 Mio. stehen noch aus.

In einigen Fällen waren die Mittel zur Erhöhung des Stiftungskapitals im Haushaltsplan als solche nicht oder nur schwer erkennbar.

So erhielt z. B. die Stiftung „Familie in Not" in den Jahren 1998 bis 2000 jeweils 1 022 584 zur Erhöhung des Stiftungskapitals, die zusammen mit Zuwendungen für laufende Zwecke allgemein als Zuschüsse ausgewiesen waren.

Der Stiftung „Rheinland Pfalz für Kultur" wurden folgende Zuwendungen zur Erhöhung des Stiftungskapitals gewährt, die in den Haushaltsplänen als solche nicht ohne weiteres erkennbar waren:

Diese Beträge waren als „Zuschüsse an das Kabarettarchiv und das Unterhaus Mainz"16) ausgewiesen. Aus den Erträgen des bei der Stiftung als Sonderfonds ausgewiesenen Gesamtbetrags soll künftig das Kabarettarchiv gefördert werden.

Weitere Leistungen des Landes an die Stiftung „Rheinland-Pfalz für Kultur" im Jahr 2000 waren als Zuschüsse an den Verein „Kultursommer e. V." „zur Erhöhung des Stiftungskapitals" veranschlagt 17):

Während die Zuwendungen von 1996 bis 1999 dem Verein „Kultursommer e. V." für laufende Ausgaben zuflossen, wurde der Betrag im Jahr 2000 über den Verein an die Stiftung weitergeleitet und dort als Einnahme gebucht. Aus den Erträgen dieses und weiteren Stiftungskapitals erhält der Verein „Kultursommer e. V." eine jährliche institutionelle Förderung durch die Kulturstiftung.

Das Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur und das Ministerium der Finanzen haben erklärt, die finanziellen Leistungen an die Stiftungen würden im Landeshaushalt deutlicher ausgewiesen werden.

Administrative Effektivität:

Ein weiteres mit der Errichtung von Stiftungen verfolgtes Ziel18) war „administrative Effektivität".

Mitwirkung des Landes bei der Aufgabenwahrnehmung durch die Stiftungen ­ Personal- und Sachkosten ­

Neben Mitgliedern der Landesregierung waren 116 Landesbedienstete 19) in verschiedenen Funktionen für die in die Prüfung einbezogenen Stiftungen und den Verein „Kultursommer e. V." tätig. Die Aufgaben wurden teils in Nebentätigkeit, meist aber im Hauptamt, regelmäßig während der Dienstzeiten wahrgenommen. Wegen der engen Verflechtung mit den sonstigen hauptamtlichen Tätigkeiten war in einigen Fällen eine genaue Abgrenzung kaum möglich.

Die Berechnung der Personal- und Sachkosten basiert ausschließlich auf den Angaben der betroffenen Bediensteten zu Art und Umfang ihrer Tätigkeiten für die Stiftungen oder den Verein. Angesichts der in den Förderakten dokumentierten Arbeiten für Vorbereitung und Abwicklung von Fördermaßnahmen ist davon auszugehen, dass diese geschätzten Ansätze jedenfalls nicht unterschritten werden.

Die Personalkosten ­ einschließlich pauschalierter Sachkosten ­ wurden für das Jahr 2000 mit rund 1,77 Mio. V. 167 838

Polizeistiftung ­ Stiftung zur Förderung begabter und bedürftiger Jugendlicher sowie junger Schriftsteller und Publizisten im Stefan-George-Haus in Bingen 5 384

Stiftung zur Hilfe in Notfällen oder in besonderen Lebenslagen 5 384

Stiftung zur Unterstützung von Frauen, Alleinerziehenden und Hausgehilfen 5 384

Entschuldungshilfe für Straffällige in Rheinland-Pfalz 4 120

Summe 1 771 836

Daneben entstanden dem Land weitere Sachkosten in Höhe von rund 0,59 Mio. für die Überlassung von Diensträumen und Ausstattungsgegenständen an die Stiftungen.

Die Belastung des Landes durch Personal- und Sachkosten belief sich in den Jahren 1996 bis 2000 insgesamt auf 11,5 Mio..

Nicht in die Berechnung einbezogen wurde der Aufwand für die Beratung der Stiftungen, Erstellung von Haushaltsplänen, Haushaltsrechnungen und Jahresberichten, Prüfung der Jahresrechnungen und Stiftungsaufsicht.

Allein mit der Prüfung der Jahresrechnungen waren nach den Angaben des Ministeriums der Finanzen im Prüfungszeitraum zehn verschiedene Referenten und Sachbearbeiter für jeweils bis zu vier Stiftungen befasst.

Ebenfalls nicht in die Berechnung einbezogen sind auf Einzelfälle begrenzte Sachleistungen des Landes, so z. B. die miet- und nebenkostenfreie Überlassung von Räumen in der Villa Ludwigshöhe für Projekte der Stiftung „Villa Musica".

Schließlich wurde auch der Aufwand des Landes im Zusammenhang mit der Überlassung von Kunstwerken, die der Stiftung „Bahnhof Rolandseck" als Dauerleihgabe für 30 Jahre kostenfrei zur Verfügung gestellt wurden, nicht berücksichtigt.

Im Haushaltsplan des Landes waren lediglich die Personal- und Sachausgaben der Stiftung „Institut für Arbeitsrecht und Arbeitsbeziehungen in der Europäischen Union" ausgewiesen. Im Übrigen sind Haushaltsvermerke über die erstattungsfreie Inanspruchnahme von Personal- und Sachleistungen durch die Stiftungen gem. § 63 LHO ausgebracht, allerdings, als Ergebnis früherer Prüfungen des Rechnungshofs, nur für den Verein „Kultursommer e. V." sowie die Stiftungen „Rheinland Pfalz für Kultur", „Bahnhof Rolandseck", „Villa Musica", „Rheinland-Pfalz für Innovation" und „Natur und Umwelt".

Während der Haushaltsvermerk für die Stiftung „Natur und Umwelt" den Wert der Leistungen mit rund 77 000 beziffert, fehlen bei den anderen Haushaltsvermerken entsprechende Angaben.

Das Ministerium der Finanzen hat mitgeteilt, es teile die Feststellung uneingeschränkt, dass es bei unentgeltlicher Zurverfügungstellung von Personal und Sachmitteln durch das Land eines entsprechenden Haushaltsvermerks im Landeshaushalt bedarf. Das Ministerium der Justiz hat erklärt, dass die Forderung, qualifizierte Haushaltsvermerke anzubringen, beachtet werde. Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau will in Abstimmung mit dem Ministerium

20) Berechnungsgrundlage: Personalkostensätze für Kostenberechnungen/Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Sachkostenpauschale eines Arbeitsplatzes, Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen vom 17. Juli 2000.