JVA Wittlich Rücknahmeerklärungen

Ansonsten haben die Beobachtungen gezeigt, dass sich, insbesondere in jüngster Zeit, die Bearbeitungszeiten durchaus verkürzt haben. Es bleibt zu hoffen, dass diese Entwicklung anhält.

Ein von Zeit zu Zeit leider immer wiederkehrendes Ärgernis stellt es dar, dass Briefe von Gefangenen an den Bürgerbeauftragten sowie des Bürgerbeauftragten an Gefangene im Rahmen der Postkontrolle geöffnet werden. Auch wenn zu unterstellen ist, dass dies versehentlich und nicht in böser Absicht geschieht, kann dies nicht hingenommen werden. Für das Vertrauensverhältnis der Gefangenen zum Bürgerbeauftragten ist es unbedingt erforderlich, dass diese ohne Wenn und Aber davon ausgehen können, dass die JVA von dem Inhalt dieser Korrespondenz keine Kenntnis erlangt. Der Bürgerbeauftragte weist die Gefangenen im Übrigen dann ausdrücklich darauf hin, dass die Korrespondenz nicht der Postkontrolle unterliegt, wenn er Anhaltspunkte dafür hat, dass sich diese möglicherweise scheuen, sich dem Bürgerbeauftragten gegenüber offen zu äußern.

Wenn es zu einer Öffnung von Briefen kommt, wird in jedem Fall das Ministerium der Justiz hierüber unterrichtet. Dies klärt sodann den Vorfall sorgfältig auf und trägt dafür Sorge, dass Wiederholungen ausgeschlossen werden.

Ein besonderes Problem wurde ersichtlich, als sich ein Untersuchungshäftling darüber beklagte, dass seine Korrespondenz mit dem Bürgerbeauftragten geöffnet worden war. Für die Postkontrolle von Untersuchungshäftlingen sind nämlich nicht die Vollzugsanstalten, sondern die jeweilige Untersuchungsrichterin oder der jeweilige Untersuchungsrichter beziehungsweise die Staatsanwaltschaft zuständig. Der Bürgerbeauftragte ist hierzu der Ansicht, dass auch in diesen Fällen eigentlich keine andere Sachbehandlung als bei Strafgefangenen vertreten werden kann. Zwischenzeitlich konnte unter Mithilfe des Ministeriums der Justiz geklärt werden, dass sich die gerichtliche und staatsanwaltschaftliche Praxis mit einer generellen Regelung einverstanden erklärt hat, wonach sowohl die an den Bürgerbeauftragten gerichtete Post der Untersuchungsgefangenen als auch die Schreiben des Bürgerbeauftragten an Untersuchungsgefangene von der Überwachung ausgenommen sind.

Im Übrigen achtet der Bürgerbeauftragte selbstverständlich sorgfältig darauf, dass die oben genannten Ausnahmen von der Postkontrolle nicht missbraucht werden. So kommt es gelegentlich vor, dass Gefangene für andere Stellen bestimmte Briefe mit der Bitte um Weiterleitung beifügen. Umgekehrt ist es in einem Fall vorgekommen, dass ein Angehöriger dem Bürgerbeauftragten Schriftstücke mit der Bitte um Weiterleitung an den Gefangenen zukommen ließ. Die betreffenden Schriftstücke werden in jedem Fall mit einem entsprechenden Hinweis zurückgesandt.

Mit großer Aufmerksamkeit beobachtete der Bürgerbeauftragte während des Berichtszeitraumes die überraschende Zunahme der von Gefangenen zurückgenommenen Eingaben, wobei dies nahezu ausschließlich die JVA Wittlich betrifft. Hierbei fällt insbesondere auf, dass die Rücknahmen in der Regel in der Weise erfolgen, dass der betreffende Petent eine von einem Bediensteten der JVA handschriftlich vorgefertigte Erklärung unterschreibt. Hierbei war es zunächst Praxis, dass diese Erklärung dem Bürgerbeauftragten auf dem üblichen Dienstweg, also über das Ministerium der Justiz, zugeleitet wurde, was zur Folge hatte, dass der Bürgerbeauftragte erst mit Verzögerung hiervon Kenntnis erhielt. Dies war dann besonders ärgerlich, wenn in der Zwischenzeit die weitere, im Ergebnis nutzlose Bearbeitung der Angelegenheit erfolgte. Erfreulicherweise konnte der Bürgerbeauftragte erreichen, dass ihm Rücknahmeerklärungen unmittelbar und unverzüglich zugesandt werden.

Teilweise erfolgten in der JVA Wittlich Rücknahmeerklärungen auch in der Weise, dass sie vom Petenten auf einer Kopie des Schreibens, mit dem der Bürgerbeauftragte die JVA um Stellungnahme gebeten hatte, erklärt wurden. Dies wurde allerdings abgestellt, nachdem der Bürgerbeauftragte darauf hingewiesen hatte, dass bezüglich der Eingabe kein Recht auf Akteneinsicht besteht, weshalb den Petenten der Schriftverkehr auch nicht in Kopie zur Kenntnis gebracht werden darf.

Zurzeit ist noch nicht eindeutig ersichtlich, wie der unverhältnismäßig hohe Anteil von Rücknahmen, insbesondere in der JVA Wittlich, letztendlich zu beurteilen ist. Positiv fällt hierbei auf, dass der jeweiligen Rücknahmeerklärung offensichtlich eingehende Gespräche mit den betreffenden Petenten vorausgehen, zumal eine Reihe von Eingaben erkennen lässt, dass sich die betreffenden Gefangenen weniger über eine bestimmte Vorgehensweise der JVA beschweren, sondern eher eine Erklärung für aus ihrer Sicht nicht nachvollziehbare Maßnahmen im Strafvollzug suchen. Bisweilen haben Eingaben sogar ausdrücklich die mangelnde Gesprächsbereitschaft seitens der JVA zum Gegenstand. In einem Fall hatte sich ein Petent auch ausdrücklich dafür bedankt, dass es aufgrund der Bemühungen zu einem Gespräch, bei dem es zu einer Klärung seines Anliegens kommen konnte, gekommen ist.

Dessen ungeachtet bleibt aber, solange es keine anderen Hinweise gibt, eine gewisse Skepsis bezüglich der Umstände, die schließlich zur Rücknahme führen, gegeben. Der Bürgerbeauftragte fragt daher nach jedem Zugang einer Rücknahmeerklärung nochmals ausdrücklich bei den betreffenden Petenten an, ob sich das Anliegen tatsächlich erledigt hat. Hierbei weist er ergänzend darauf hin, dass die Korrespondenz mit dem Bürgerbeauftragten nicht der Postkontrolle unterliegt. Tatsächlich haben daraufhin einige Petenten geltend gemacht, sie hätten sich durch entsprechende Äußerungen der Bediensteten veranlasst gesehen, ihre Eingabe zurückzunehmen. In einem Fall soll sogar gedroht worden sein, der Betreffende werde „keinen Fuß mehr auf den Boden bekommen", wenn er seine Eingabe aufrechterhalte. In anderen Fällen seien Verzögerungen im Zusammenhang mit der Gewährung von Vollzugslockerungen in Aussicht gestellt worden. Dies sei damit begründet worden, dass sich im Hinblick auf die angespannte Personalsituation für die Gewährung von Lockerungen erforderliche Beurteilungen verzögern könnten, wenn zunächst die Stellungnahme für den Bürgerbeauftragten bearbeitet werden müsste. In einem anderen Fall sah sich der Petent nach einer Petition an den Bürgerbeauftragten mit einem biblischen Gleichnis konfrontiert. Ein Bediensteter erzählte ihm eine Geschichte, bei der ein Gefangener zu Tode kam, weil er sich in seinem Bestreben, die Freiheit zu erlangen, mit dem Teufel eingelassen hatte. Über dieses Gleichnis war nicht nur der betreffende Petent überrascht.

Bemerkenswert ist auch, dass einige Petenten ausdrücklich darauf hinweisen, dass sie über entsprechende Vorkommnisse nur berichten möchten; ein weiteres Tätigwerden des Bürgerbeauftragten jedoch nicht wünschen, da sie die in Aussicht gestellten Lockerungen beziehungsweise Vergünstigungen nicht gefährdet sehen möchten. Wenn die Petenten jedoch einverstanden sind, bittet der Bürgerbeauftragte die betreffende JVA dennoch um Stellungnahme. Die JVA erklärt in solchen Fällen regelmäßig, dass dem Betreffenden zwar in einem eingehenden Gespräch die Situation dargestellt worden, eine Veranlassung zur Rücknahme der Eingabe jedoch nicht erfolgt sei. Auch wurde generell zugesichert, dass selbstverständlich in keiner Weise Einfluss auf Gefangene genommen werde, um von Eingaben abzusehen oder diese zurückzunehmen. Gleichwohl wird der Bürgerbeauftragte die Weiterentwicklung äußerst aufmerksam verfolgen.

Bisweilen führen Eingaben über den Einzelfall hinaus zu einer generellen Befassung mit der betreffenden Problematik. So hat beispielsweise eine rechtswidrige Anordnung der Fußfesselung bei einer Arztausführung dazu geführt, dass das Ministerium der Justiz die betreffende JVA darum gebeten hat, dass künftig fehlerhafte Anordnungen dieser Art vermieden werden. Ferner hat der Petitionsausschuss auf Vorschlag des Bürgerbeauftragten mehrere Eingaben zum Anlass für eine Überweisung an die Strafvollzugskommission genommen. Diese hat sich dann generell mit der entsprechenden Problematik befasst.

Eine solche Überweisung erfolgte beispielsweise in einer Eingabe, in der sich ein Petent gemeinsam mit mehreren Mitgefangenen darüber beklagt hatte, dass es wegen der derzeitigen Belegungssituation in der JVA Diez vielfach nicht möglich ist, bisherige Untersuchungshäftlinge sofort dorthin zu verlegen, wenn sie rechtskräftig zu einer längeren Freiheitsstrafe verurteilt worden sind. Die weitere Unterbringung erfolgt dann weiterhin in einer an sich nicht zuständigen JVA. In einem anderen Fall hat ein Petent beanstandet, dass derzeit bei der Höhe des Taschengelds noch nicht berücksichtigt ist, dass das Entgelt für die Pflichtarbeit erhöht worden ist.

Anders als bei den Eingaben, die den Strafvollzug betreffen, blieb die Anzahl der Eingaben bezüglich der ärztlichen Versorgung konstant und auf niedrigem Niveau. Erneut konnten keine Schwerpunkte in bestimmten Anstalten festgestellt werden. Dies lässt wie bereits im Vorjahr vermuten, dass die ärztliche Versorgung weitestgehend zufrieden stellend ist.

Allerdings ließen einige wenige Eingaben dennoch offensichtliche Unzulänglichkeiten erkennen, die aber aufgrund der betreffenden Eingaben abgestellt wurden. So hatte sich zum Beispiel ein Gefangener aus der JVA Koblenz beschwert, dass er als Diabetiker nicht die richtige Krankenkost erhielt. Die sodann angeforderte medizinische Fachberatung ergab, dass die medizinische Versorgung, soweit sie die Diät betraf, tatsächlich zu beanstanden war. Die JVA veranlasste daraufhin, dass die Diabetiker-Diätverpflegung von einem Krankenhaus zubereitet wird. Darüber hinaus wurde eine Schulung beziehungsweise Nachschulung der in der Küche eingesetzten Bediensteten veranlasst. In einem anderen Fall beanstandete eine Gefangene, dass sie in der JVA Mainz mit ihren Beschwerden nicht ernst genommen worden sei. Eine daraufhin veranlasste Überprüfung durch die Fachaufsicht über die Gesundheitsfürsorge der Gefangenen ergab, dass dieser Eindruck aufgrund des Geschehensablaufs nachzuvollziehen war. Die Fachaufsicht empfahl der JVA, künftig kurzfristig die Abklärung unklarer Beschwerden vorzunehmen und gegebenenfalls hierzu mit der Anstaltsärztin telefonisch Kontakt aufzunehmen. Die JVA ist dieser Empfehlung nachgekommen und hat mit der medizinischen Fachaufsicht einen Maßnahmenkatalog abgestimmt, der sicherstellt, dass auch außerhalb der beiden Arztsprechtage die Anstaltsärztin telefonisch konsultiert oder der ärztliche Bereitschaftsdienst oder Notfallarzt hinzugezogen werden kann. Diese Eingaben zeigen, dass bei allen Bemühungen um eine umfassende medizinische Versorgung nicht ausgeschlossen werden kann, dass es gleichwohl gelegentlich zu Unzulänglichkeiten kommt. Erfreulicherweise werden entsprechende Beschwerden aber zum Anlass genommen, bekannt gewordene Missstände unverzüglich abzustellen.

Zusammenfassend bleibt festzustellen, dass sich die Justizvollzugsanstalten sowie das Ministerium der Justiz dem Gesetz über den Bürgerbeauftragten entsprechend in der Regel eingehend mit der jeweiligen Eingabe befassen und um eine Klärung der Angelegenheit bemühen. Die Stellungnahmen sind so, dass sich der Bürgerbeauftragte fast immer ein umfassendes Bild der jeweiligen Angelegenheit machen kann. Hierbei ist dem Bürgerbeauftragten sehr wohl bewusst, dass im Hinblick auf die derzeitige Belegungssituation und die damit verbundene Belastung des Personals die Bearbeitung einer Petition in jedem Einzelfall eine zusätzliche Belastung bedeutet, die allerdings im Hinblick auf das den Gefangenen uneingeschränkt zustehende Petitionsrecht nach Art. 11 der Landesverfassung nicht zu vermeiden ist. Deshalb sei an dieser Stelle allen Beteiligten ausdrücklich gedankt.

Gnadensachen:

Wie bereits in den vorhergehenden Jahren bewegte sich die Anzahl von Eingaben, die Gnadensachen betreffen, auf niedrigem Niveau.

2 ­ Ordnungsverwaltung:

Allgemeine polizeiliche Angelegenheiten:

Vollzugspolizei, polizeiliche Ermittlungsverfahren:

Die Anzahl der Eingaben in diesen Sachgebieten war im Verhältnis zum Vorjahr in etwa gleich bleibend, allerdings mit steigender Tendenz. Hierbei zeichnen sich in allen Bereichen polizeilichen Handelns zwei etwa gleich große Schwerpunkte ab. Einerseits wird den Polizei- und Ordnungsbehörden vorgeworfen, dass sie nicht oder nur unzureichend auf Missstände reagieren, andererseits wird ein zu forsches, aber überzogenes Reagieren geltend gemacht. Dies zeigt letztlich die Gratwanderung, die mit polizeilichem und ordnungspolitischem Handeln verbunden ist. Es wird immer schwierig bleiben, einerseits dem Ordnungs- und Sicherheitsbedürfnis der Bürgerinnen und Bürger zu entsprechen, andererseits ein möglicherweise als zu rigide empfundenes Eingreifen zu vermeiden.

Diese generelle Problematik zeigt sich exemplarisch an Eingaben, die die Hundehaltung betreffen. Wie bereits im Vorjahr stellen diese Eingaben einen Schwerpunkt dar, was insbesondere auch mit der im Vorjahr in Kraft getretenen Gefahrenabwehrverordnung

­ Gefährliche Hunde ­ des Landes Rheinland-Pfalz und der damit einhergehenden Diskussion in Verbindung steht.

Einerseits erwarten zahlreiche Bürgerinnen und Bürger ein entschiedenes Vorgehen der Behörden gegen ihrer Ansicht nach gefährliche Hunde, wobei sie auch der Ansicht sind, dass die Gefahrenabwehrverordnung schon bei der geringsten Auffälligkeit eines Hundes Anwendung finden müsste. Wenn andererseits die Behörden tätig werden, führt dies zu Eingaben der Hundehalterinnen und Hundehalter, die geltend machen, ihr Hund sei trotz einer nach ihrer Ansicht eher belanglosen Auffälligkeit weit davon entfernt, ein gefährlicher Hund zu sein. So kann schon die schlichte Frage, ob ein Hund angeleint oder nicht angeleint herumlaufen darf, zu ausgiebigen Streitigkeiten beider Seiten führen.

Alles in allem konnte aber während des Berichtszeitraums im Zusammenhang mit gefährlichen Hunden eine gewisse Beruhigung festgestellt werden. Dies hängt sicherlich damit zusammen, dass, auch durch bereits zu dieser Thematik ergangene gerichtliche Entscheidungen, mit der Verordnung verbundene Unsicherheiten beseitigt wurden und sich bei den betreffenden Behörden eine gewisse Sicherheit bei der Anwendung der Verordnung eingestellt hat. Aus den Eingaben ergibt sich jedenfalls der Eindruck, dass in diesem sensiblen Bereich durchweg mit dem nötigen Augenmaß vorgegangen wurde.

Straßenverkehrsrecht, Führerschein, Öffentlicher Personennahverkehr, Bahn

Eine gleich bleibende Zahl an Eingaben im Vergleich zum Vorjahr war im Berichtsjahr in diesem Sachgebiet zu verzeichnen.

Wie auch in den früheren Berichtsjahren waren die zu behandelnden Themen und Probleme in diesem Sachgebiet naturgemäß sehr vielfältig, konkrete Schwerpunkte waren nicht zu ermitteln.

So konnte beispielsweise im Rahmen eines Petitionsverfahrens erreicht werden, dass in einem verkehrsberuhigten Bereich Parkplätze auf einem im Bebauungsplan bezeichneten Park- und Wendeplatz markiert wurden. Die Ausführung der Markierungsarbeiten war zunächst nicht erfolgt, da viele Anwohnerinnen und Anwohner dies ebenso wie die Verwaltung zunächst nicht für erforderlich gehalten hatten. Um mehr Rechtssicherheit zu erlangen, wurde dem Anliegen der Petenten aber entsprochen.

Erfolgreich waren die Bemühungen im Petitionsverfahren eines Bürgers, der Verkehrsberuhigungsmaßnahmen für seine Ortsdurchfahrt wünschte. Seitens des zuständigen Straßen- und Verkehrsamts wurden mehrere Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung, darunter punktuelle Einengungen und markierte Parkflächen, vorgeschlagen. Um die Wirksamkeit der Maßnahmen zu prüfen, werden diese zunächst mittels provisorischer Elemente angelegt.

Immer wieder erreichen den Bürgerbeauftragten auch Eingaben, in denen von Bürgerinnen und Bürgern die Einrichtung von Überquerungshilfen im Bereich von Ortsdurchfahrten gewünscht wird. In einem Petitionsverfahren konnte erreicht werden, dass der Bau einer solchen Überquerungshilfe nun erfolgt.

Nicht immer, wenn der Bau einer Überquerungshilfe gewünscht wird, kann diese jedoch realisiert werden. Zu beachten für den Bau solcher Einrichtungen sind die gegebenen Richtlinien, die beispielsweise bestimmte Erfordernisse in Bezug auf die Verkehrsbelastung, aber auch die Fußgängerfrequentierungsrate festlegen. So gab es auch im Berichtsjahr wieder Eingaben, die nicht mit dem von Petentinnen und Petenten gewünschten Ergebnis abgeschlossen werden konnten.

Auch im Bereich des öffentlichen Personennahverkehrs waren Eingaben zu bearbeiten. So beschwerte sich zum Beispiel ein Petent über die geplante Einstellung der ORN-Schnellbuslinie Simmern ­ Mainz. Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde seitens der ORN ein Fahrplankonzept unter Einbeziehung sowohl der Schnellbusverbindung als auch der RegioLinie Bingen ­ Stromberg ­ Simmern ­ Flughafen Hahn erarbeitet. Die künftigen Verbindungen Simmern ­ Mainz müssen zunächst aber öffentlich ausgeschrieben werden. Die Betriebsaufnahme kann daher voraussichtlich erst im Frühjahr 2002 erfolgen. Es ist jedoch gewährleistet, dass die derzeitige Schnellbusverbindung zwischen Simmern und Mainz bis zur Einführung eines Folgeangebots aufrechterhalten wird.

Wie in jedem Berichtsjahr waren auch im Jahr 2001 wieder Eingaben in Führerscheinangelegenheiten zu bearbeiten. Die Mehrzahl dieser Eingaben steht im Zusammenhang mit dem Entzug der Fahrerlaubnis nach einer Trunkenheitsfahrt. Aber auch andere Sachverhalte rund um den Führerschein beschäftigten den Bürgerbeauftragten. So wünschte beispielsweise eine Petentin, dass die von ihr in Frankreich im Rahmen eines Auslandsaufenthalts abgelegte theoretische Führerscheinprüfung für den Erwerb der Fahrerlaubnis in Deutschland anerkannt wird. Dem Anliegen der Petentin wurde im Rahmen des Petitionsverfahrens auch entsprochen.

Ein Petent beschwerte sich darüber, dass es bei der Umschreibung seiner bei der damaligen Deutschen Bundespost erworbenen Fahrerlaubnis zu Problemen gekommen war. Der Petent hatte bereits im Jahr 1972 eine Fahrerlaubnis bei der damaligen Deutschen Bundespost erworben. Erst im Jahr 2001 beantragte der Petent die Umschreibung des Führerscheins. Im Rahmen des Petitionsverfahrens wurde seinem Antrag auf Umtausch der Dienstfahrerlaubnis letztlich stattgegeben. Hierfür erfolgte eine Wiedereinsetzung in die bereits abgelaufene zweijährige Antragsfrist.

Ausländerwesen, Staatsangehörigkeit:

Nach wie vor liegt die Anzahl der Eingaben aus diesem Sachgebiet auf hohem Niveau. Allerdings ist gegenüber dem Vorjahr ein Rückgang um gut 10 % zu verzeichnen. Ihr Anteil liegt nunmehr hinter den Eingaben aus dem Bereich soziale Hilfen an zweiter Stelle.