Durchfahrtsverbot für Lkw auf der B 42 im Bereich des Kreises Neuwied

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der aktuelle Stand der Verhandlungen über die Umsetzung des Durchfahrtsverbots für Lkw über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf der B 42 ab der Landesgrenze bei Rheinbreitenbach?

2. Welche Ergebnisse wurden in den Verhandlungen mit den entsprechenden Behörden in Nordrhein-Westfalen erzielt?

3. Wann wurden hier die letzten Verhandlungen geführt?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. März 2002 wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1 bis 3: Die Landesregierung hat mit dem nordrhein-westfälischen Ministerium für Wirtschaft, Mittelstand, Energie und Verkehr intensive Verhandlungen, zuletzt am 9. Juli 2001, über die Umsetzung eines Durchfahrtverbots für Lkw über 7,5 t zulässiges Gesamtgewicht auf der B 42 ab der Landesgrenze bei Rheinbreitbach geführt. Nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Verkehrsministeriums ist die Anzahl der durchfahrenden Lkw im Zuge der B 42 im Verhältnis zum Gesamtverkehrsaufkommen zu gering, um ein entsprechendes Durchfahrtverbot zu rechtfertigen.

Aufgrund der ablehnenden Entscheidung des Landes Nordrhein-Westfalen wird derzeit in Rheinland-Pfalz eine landesinterne Lösung vorbereitet. Mit dem Ausbau der Anschlussstelle Mühlenweg im Bereich der B 42 bei Rheinbreitbach könnte die Voraussetzung geschaffen werden, Lkw-Fahrzeuge aus Richtung Nordrhein-Westfalen zur Autobahn A 59 zurückzuleiten. Der Ausbau der Anschlussstelle wird für 2003 angestrebt.