Sozialhilfe

Landkreise/Städte Psychiatriebeirat Neustadt ja, gemeinsam mit dem Landkreis Bad Dürkheim Neuwied ja, seit 1997

Pirmasens (Stadt) gemeinsam mit der Stadt Zweibrücken und dem Landkreis Südwestpfalz Rhein-Hunsrück-Kreis seit 1998

Rhein-Lahn-Kreis ja Speyer ja, seit 1999 gemeinsam mit der Stadt Frankenthal und dem Landkreis Ludwigshafen Südliche Weinstraße ja, gemeinsam mit der Stadt Landau und dem Landkreis Germersheim Südwestpfalz mit den Städten Pirmasens und Zweibrücken Trier (Stadt) ja, gemeinsam mit dem Landkreis Trier-Saarburg Trier-Saarburg ja, gemeinsam mit der Stadt Trier Westerwaldkreis seit 1997 Einladung zu einer Psychiatriekonferenz Worms ja Zweibrücken gemeinsam mit der Stadt Pirmasens und dem Landkreis Südwestpfalz

Die Landkreise und kreisfreien Städte, die einen kommunalen Psychiatriebeirat eingerichtet haben, laden in der Regel den gleichen Teilnehmerkreis ein. Sie orientieren sich hierbei an der in § 7 Abs. 2 vorgeschlagenen Zusammensetzung. Eingeladen werden Vertreter an der psychiatrischen Versorgung beteiligter Organisationen (Einrichtungsträger, zuständiges Krankenhaus oder Fachabteilung), LIGA-Vertreter, niedergelassene Fachärzte für Psychiatrie und psychologische Psychotherapeuten, Vertreter der Leistungsund Kostenträger (Krankenkassen, Arbeitsverwaltung und Sozialhilfeträger) und Vertreter der örtlichen Angehörigen- und Selbsthilfegruppen.

3. Welche Landkreise und kreisfreien Städte haben im Sinne des § 7 Abs. 2 PsychKG einen kommunalen Psychiatriebericht erstellt?

Als Grundlage für die Planung der psychiatrischen Hilfen schlägt das Landesgesetz für psychisch kranke Personen in § 7 Abs. 2 den Landkreisen und kreisfreien Städten vor, einen kommunalen Psychiatriebericht aufzulegen, der kontinuierlich fortgeschrieben werden kann. Folgebericht für das Jahr 2003 geplant Mainz kein Gesamtplan, sondern Berichte über einzelne Segmente Mainz-Bingen in Planung Landkreise/kreisfreie Städte Psychiatriebericht Mayen-Koblenz 2000 gemeinsam mit der Stadt Koblenz vorgelegt Neustadt 1998 gemeinsam mit dem Landkreis Bad Dürkheim Neuwied 1999 vorgelegt, Fortschreibung für das Jahr 2004 geplant Pirmasens liegt vor ­ gemeinsam mit dem Landkreis Südwestpfalz und der Stadt Zweibrücken Rhein-Hunsrück-Kreis 1997 erstellt, Fortschreibung für 2002 geplant Rhein-Lahn-Kreis liegt vor Speyer 1998 gemeinsam mit dem Landkreis Ludwigshafen erstellt Südliche Weinstraße bisher nicht erstellt Südwestpfalz liegt vor ­ gemeinsam mit den Städten Pirmasens und Zweibrücken Trier erster kommunaler Psychiatrieplan im Mai 1996

Trier-Saarburg keine Angaben Westerwaldkreis liegt vor und wird fortgeschrieben, letzte Fassung vom 18. Februar 2000

Worms bisher nicht erstellt Zweibrücken liegt vor ­ gemeinsam mit der Stadt Pirmasens und dem Landkreis Südwestpfalz

4. Welche benachbarten Landkreise und kreisfreien Städte arbeiten im Sinne des § 7 Abs. 3 PsychKG zusammen?

Das Landesgesetz für psychisch kranke Personen eröffnet in § 7 Abs. 3 den Landkreisen und kreisfreien Städten die Möglichkeit, mit benachbarten Städten und/oder Landkreisen gemeinsame Planungsregionen zu schaffen. Von dieser Möglichkeit wurde bisher wenig Gebrauch gemacht. Nach Auskunft der Landkreise und kreisfreien Städte haben sich folgende gemeinsame Planungsregionen entwickelt:

­ Landkreis Mayen-Koblenz und Stadt Koblenz

­ Landkreis Trier-Saarburg und Stadt Trier

­ Landkreis Ludwigshafen und Städte Frankenthal und Speyer

­ Landkreis Bad Dürkheim und Stadt Neustadt

­ Landkreis Kaiserslautern und Stadt Kaiserslautern

­ Landkreis Südwestpfalz und Städte Zweibrücken und Pirmasens

­ Landkreis Südliche Weinstraße, Stadt Landau und Landkreis Germersheim.

5. Wo gibt es neben den Psychiatriebeiräten auch psychosoziale Arbeitsgemeinschaften im Sinne des § 7 Abs. 4 PsychKG?

Am Anfang der 80er Jahre haben sich Beschäftigte von psychiatrischen und psychosozialen Einrichtungen und Diensten informell in so genannten psychosozialen Arbeitsgemeinschaften mit dem Ziel getroffen, sich regelmäßig über ihre Arbeit zu informieren, besondere Versorgungsprobleme zu erörtern und Lösungsvorschläge für die jeweilige Region zu entwickeln. Das Landesgesetz für psychisch kranke Personen hat in § 7 Abs. 4 diese Selbstorganisation der Beschäftigten aufgegriffen und den Landkreisen und kreisfreien Städten vorgeschlagen, diese psychosozialen Arbeitsgemeinschaften zu unterstützen und zu fördern. Während sich in den Psychiatriebeiräten vorrangig die Trägervertreter treffen, um mit den kommunalen Gebietskörperschaften verbindliche Absprachen zur Erbringung spezifischer Hilfen zu treffen, sind in den Psychosozialen Arbeitsgemeinschaften eher die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der psychiatrischen Dienste und Einrichtungen vertreten. Hier werden vorrangig Fachfragen erörtert und beantwortet. Das Landesgesetz für psychisch kranke Personen sieht vor, dass die psychosozialen Arbeitsgemeinschaften den Psychiatriebeiräten fachlich zuarbeiten sollen. Wie hat das Land die Entwicklung der gemeindepsychiatrischen Strukturen unterstützt und gefördert? Wie steuert das Land den Informationsaustausch zwischen den kommunalen Gebietskörperschaften? Wie nimmt das Land seine Fachaufsicht wahr?

Das Landesgesetz für psychisch kranke Personen sieht in § 7 Abs. 5 vor, dass die Landkreise und kreisfreien Städte für den Aufbau der gemeindepsychiatrischen Strukturen jährlich eine DM (ab 2002: 0,51 Euro) pro Einwohner erhalten. Dies ergab seit 1996 folgende Auszahlungen an die Landkreise und kreisfreien Städte: 1996: 3 992 895 DM 1997: 3 992 895 DM 1998: 4 009 788 DM 1999: 4 016 485 DM 2000: 4 025 054 DM 2001: 4 025 653 DM.

Die Auszahlung dieser Mittel erfolgt einmal jährlich zum 1. Juli des Jahres.

Nach In-Kraft-Treten des Landesgesetzes für psychisch kranke Personen hat die Landesregierung eine Informationskampagne zur Umsetzung des Landesgesetzes für psychisch kranke Personen finanziert. Die Informationskampagne bestand aus folgenden Elementen:

­ Fachtagung für die Sozialdezernentinnen und Sozialdezernenten der Landkreise und der kreisfreien Städte,

­ sechs jeweils zweitägigen regionalen Fachtagungen im Jahr 1996 für die für die Psychiatriekoordination zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Kreis- und Stadtverwaltungen sowie

­ sechs eintägigen regionalen Fachtagungen für den gleichen Personenkreis im Jahr 1997 und

­ der Entwicklung und Verteilung von Arbeitsmaterialien mit dem Thema „... und jetzt auch noch die Psychiatrie".