Rehabilitation

In den 90er Jahren war es üblich, dass Heime für psychisch behinderte Menschen eine Konzeption erstellten und mit einer solchen Konzeption auch Aufnahmekriterien für die Heimbewohnerinnen und Heimbewohner formulierten. Somit wählte der Heimträger die Personen aus, die zu seiner Konzeption passten. Im Ergebnis musste der behinderte Mensch oftmals die sozialen Beziehungen in seiner Heimatregion abbrechen, um die für ihn notwendigen Leistungen in einer anderen Region zu erhalten. Gleichzeitig orientierte sich die Hilfeerbringung des Heims nicht an dem Bedarf des einzelnen Menschen, sondern an der vorliegenden Konzeption. Diese Art der Hilfeerbringung wurde von der Art der Finanzierung unterstützt und gefördert.

Durch die Novellierung des Bundessozialhilfegesetzes im Jahr 1996 wurde auch das Finanzierungssystem für die Eingliederungshilfe (§ 39, 40 BSHG) und für die Hilfen in besonderen Lebenslagen (§ 72 BSHG) geändert. Die neuen Vorschriften des Bundessozialhilfegesetzes, die zum 1. Januar 1999 in Kraft traten, sehen jetzt vor, dass die notwendigen Maßnahmen nicht mehr pauschal finanziert werden, sondern dass zuvor eine individuelle Hilfeplanung erforderlich ist, die im Ergebnis die notwendigen Leistungen, die der einzelne Mensch zur Überwindung seiner sozialen Schwierigkeiten oder zur Eingliederung in die Gesellschaft benötigt, beschreibt. Es sollen Gruppen mit einem vergleichbaren Hilfebedarf gebildet werden, für die dann jeweils eine Maßnahmepauschale kalkuliert und bezahlt wird. Im Ergebnis bedeutet dies, dass durch die Novellierung des § 93 BSHG der personenbezogene Ansatz gestärkt wurde.

Leistungsträger und Leistungserbringer haben sich in Rheinland-Pfalz in einer Vereinbarung vom 4. Oktober 2000 darauf verständigt, im Rahmen einer fünfjährigen Übergangsphase ein einheitliches Hilfeplanungsinstrumentarium zu entwickeln, das es auch ermöglicht, am Hilfebedarf des einzelnen Menschen orientierte Maßnahmepauschalen zu kalkulieren. Grundlage eines solchen Hilfeplanungsinstrumentariums sind die Vorarbeiten, die in der Gemeindepsychiatrie zur Entwicklung eines Integrierten Behandlungsund Rehabilitationsplans erbracht wurden. Dieser Integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan wurde durch eine Arbeitsgruppe, die vom Bundesministerium für Gesundheit im Jahr 1993 eingesetzt wurde und deren Geschäftsführung die Aktion psychisch Kranke in Bonn übernommen hatte, entwickelt. Aufgabe der Arbeitsgruppe war es, ein System der Personalbemessung für den komplementären Bereich zu entwickeln. Dies gelang, weil die Arbeitsgruppe nicht mehr die Personalbemessung am Bedarf der Institution orientierte, sondern fragte, welche Leistungen der einzelne Leistungsberechtigte benötigt und welche Qualifikationen erforderlich sind, um diese Leistungen zu erbringen. Wenn Quantität und Qualität der erforderlichen Leistungen bekannt sind, dann liegen die notwendigen Kalkulationsgrundlagen vor, um den Preis für diese Leistungen zu berechnen.

Der von der Arbeitsgruppe entwickelte Integrierte Behandlungs- und Rehabilitationsplan ist ein Instrument zu Erfassung der Quantität und Qualität der notwendigen Leistungen. Zahlreiche psychiatrische Dienste und Einrichtungen haben zwischenzeitlich diesen Integrierten Behandlungs- und Rehabilitationsplan übernommen. Er wird auch bei den Abstimmungen in den Hilfeplankonferenzen der gemeindepsychiatrischen Verbünde genutzt, um den individuellen Hilfebedarf zu beschreiben und um die Erbringung dieser notwendigen Hilfen verbindlich zwischen den Leistungserbringern zu vereinbaren.

Die Landkreise und kreisfreien Städte sind an diesem Umstrukturierungsprozess intensiv beteiligt. Insbesondere die Regionen, die gemeindepsychiatrische Verbünde entwickelt haben und den personenzentrierten Ansatz umsetzen, beteiligen sich an diesem Diskussionsprozess. Ihre Erfahrungen werden intensiv bei der Entwicklung des einheitlichen Hilfeplanungsinstrumentariums zur Umsetzung des § 93 d BSHG genutzt.

8. Welche Selbsthilfeinitiativen sind in Rheinland-Pfalz tätig?

Auf Landesebene gibt es den Landesverband der Angehörigen psychisch Kranker in Rheinland-Pfalz e. V. und den Landesverband der Psychiatrie-Erfahrenen e. V. Beide Landesverbände haben regionale Gruppen und Ansprechpartner, die Adressen sind in der Broschüre Gemeindenahe Psychiatrie ­ Bestandsaufnahme und Perspektiven im Einzelnen dargestellt. Die Selbsthilfebewegung im psychiatrischen Bereich wird auch von den Selbsthilfekontaktstellen unterstützt und gefördert.

In welcher Form unterstützt das Land die Selbsthilfeinitiativen?

Die Landesregierung unterstützt Selbsthilfegruppen in der Psychiatrie materiell und ideell. So sieht das Landesgesetz für psychisch kranke Personen in § 6 den Vorrang der Selbsthilfe vor den professionellen Hilfen vor. Die Selbsthilfegruppen sind an den Planungsprozessen zu beteiligen. So sind sowohl der Landesverband der Angehörigen psychisch Kranker in Rheinland-Pfalz wie auch der Landesverband der Psychiatrie-Erfahrenen Mitglied im Landespsychiatriebeirat. Ähnliches gilt für zahlreiche kommunale Psychiatriebeiräte.

Finanziell hat die Landesregierung den Landesverband der Angehörigen psychisch Kranker in den letzten Jahren wie folgt gefördert: 1998: 15 000 DM 1999: 15 000 DM 2000: 16 000 DM 2001: 16 000 DM

Der Landesverband der Angehörigen psychisch Kranker hat mit diesem Geld die Arbeiten der regionalen Gruppen unterstützt.

Außerdem wurden landesweite Fachtagungen organisiert.

Der Landesverband der Psychiatrie-Erfahrenen wurde von der Landesregierung in den letzten Jahren wie folgt gefördert: 1998: 11 000 DM 1999: 12 000 DM 2000: 13 000 DM 2001: 10 500 DM

In welcher Höhe fördern die Krankenkassen nach § 20 SGB V diese Selbsthilfearbeit?

Zur Beantwortung dieser Frage wurden die Krankenkassenverbände in Rheinland-Pfalz um eine Stellungnahme gebeten. Dem Verband der Angestelltenkrankenkassen (VdAK) ist hierzu bekannt, dass einige Mitgliedskassen mehrere 1 000 DM auf Landesebene für die Selbsthilfeförderung ausgeben. Weiterhin haben sich die Mitgliedskassen des VdAK im letzten Jahr an der Förderung der vier Selbsthilfekontaktstellen in Rheinland-Pfalz mit einem Betrag in Höhe von 91 580 DM beteiligt.

Die Landwirtschaftliche Krankenkasse Rheinland-Pfalz teilt mit, dass sie den Landesverband der Psychiatrie-Erfahrenen Rheinland Pfalz e. V. im Jahr 2001 mit 1 500 DM gefördert hat. Weitere Anträge auf Förderung nach § 20 SGB V seien von Selbsthilfegruppen aus dem Bereich der Psychiatrie im Jahre 2001 nicht gestellt worden.

Die AOK ­ Die Gesundheitskasse in Rheinland-Pfalz teilte mit, dass sie seit Jahren sowohl den Landesverband der PsychiatrieErfahrenen wie auch den Landesverband der Angehörigen psychisch Kranker mit jährlich 1 000 DM fördert.

Der BKK-Landesverband Rheinland-Pfalz und Saarland teilt mit, dass nach den ihm vorliegenden Informationen die Mitgliedskassen in Rheinland-Pfalz Selbsthilfegruppen aus dem Bereich der Psychiatrie im Jahre 2001 mit insgesamt 2 000 DM gefördert haben. Der Landesverband selbst hat Selbsthilfegruppen aus dem psychiatrischen Bereich mit insgesamt 2 400 DM im Jahre 2001 gefördert.

Wie wurden und werden Selbsthilfeinitiativen an Planungen beteiligt?

Der Landesverband der Angehörigen psychisch Kranker und der Landesverband der Psychiatrie-Erfahrenen sind Mitglieder im Landespsychiatriebeirat. Der Landespsychiatriebeirat hat einen Ständigen Arbeitskreis gebildet, der die Geschäfte des Landespsychiatriebeirates führt, Vorlagen erarbeitet und Arbeitsaufträge des Landespsychiatriebeirates umsetzt. In diesem Ständigen Arbeitskreis vertritt der Landesverband der Psychiatrie-Erfahrenen die Selbsthilfebewegung. Der Ständige Arbeitskreis hat insgesamt neun Mitglieder.

Auf kommunaler Ebene sind die Angehörigen und die Psychiatrie-Erfahrenen in den kommunalen Psychiatriebeiräten folgender Landkreise und Städte vertreten: Bad Dürkheim/Neustadt, Bad Kreuznach, Bernkastel-Wittlich, Cochem-Zell, Germersheim/ Landau/Südliche Weinstraße, Kaiserslautern (Stadt und Landkreis), Koblenz/Mayen-Koblenz, Mainz, Ludwighafen (Kreis) mit Frankenthal und Speyer, Ludwigshafen (Stadt), Rhein-Hunsrück-Kreis, Rhein-Lahn-Kreis, Pirmasens/Zweibrücken/Südwestpfalz, Worms, Trier und Trier-Saarburg.

9. Wo gibt es ehrenamtliches Engagement zur Entwicklung der gemeindenahen Psychiatrie und zur Betreuung chronisch psychisch kranker Menschen? Wie sieht dieses aus? Welche regionalen Unterschiede gibt es?

Einen wesentlichen Beitrag zum Gelingen der Psychiatriereform hat der Verein zur Unterstützung der gemeindenahen Psychiatriein Rheinland-Pfalz e. V. geleistet. Dieser Verein wurde von Roswitha Beck 1995 in Mainz gegründet. Der Verein hat es sich zur Aufgabe gemacht, Vorurteile gegenüber psychisch Kranken abzubauen und gleichzeitig Spenden zu sammeln, mit denen zahlreiche kleinere Projekte in der Psychiatrie unterstützt und gefördert werden können.

Vor dem Hintergrund dieser wichtigen Arbeit haben auch immer mehr Angehörige und Psychiatrie-Erfahrene den Mut gefunden, auf regionaler Ebene selbst für ihre Interessen einzutreten.

Die Landkreise und kreisfreien Städte haben über folgende regionale, vom bürgerschaftlichen Engagement getragene Initiativen berichtet: Alzey-Worms. In verschiedenen Verbandsgemeinden Selbsthilfegruppen von Angehörigen und Psychiatrie-Erfahrenen Bad Dürkheim Patientenclubs bei einigen Kirchengemeinden Bad Kreuznach Gesprächsgruppen der Angehörigen, Psychose-Seminare für Psychiatrie-Erfahrene, Angehörige und Professionelle und eine Alzheimer-Gruppe Bernkastel-Wittlich Angehörigengruppe Cochem-Zell Gruppen für Eltern betroffener Kinder Frankenthal Förderverein Windhorse-Projekt, Selbsthilfegruppe für Menschen mit depressiven Störungen, AlzheimerGruppe, mehrere Gruppen für Angehörige und Psychiatrie-Erfahrene Germersheim Ehrenamtliche Betreuung durch Laienhelferinnen und Laienhelfer, ehrenamtliches Sportangebot, Engagement der evangelischen Kirchengemeinde Kusel Kontakt- und Freizeitgruppe, die von Psychiatrie-Erfahrenen initiiert worden ist Landau Selbsthilfegruppen der Erfahrenen und der Angehörigen Mainz Zahlreiche Initiativen der Selbsthilfe einschließlich der Psychose-Seminare Mainz-Bingen Selbsthilfegruppen der Betroffenen und der Angehörigen, Alzheimer-Gruppe, Gesprächskreise von Kirchengemeinden, Nachbarschaftshilfen in Verbandsgemeinden Mayen-Koblenz Engagement durch Laienhelferinnen und Laienhelfer, Selbsthilfegruppen der Angehörigen und der Psychiatrie-Erfahrenen, Verein Chancen e. V., in dem sich Freunde und Helfer psychisch kranker Menschen mit psychisch kranken Menschen treffen Neuwied Ehrenamtlich Tätige, die bei der Durchführung einer Gesundheitskonferenz zum Thema Gerontopsychiatrie gewonnen wurden; Gründung eines Fördervereins zur Unterstützung der gemeindenahen Psychiatrie im Landkreis Neuwied von Psychiatrie-Erfahrenen Pirmasens Gruppen für Angehörige und Psychiatrie-Erfahrene Rhein-Hunsrück-Kreis. In einzelnen Verbandsgemeinden Nachbarschaftshilfen, die sich um chronisch psychisch kranke Menschen kümmern Rhein-Lahn-Kreis Gruppen für Angehörige und Psychiatrie-Erfahrene Südwestpfalz Gruppen für Angehörige und Psychiatrie-Erfahrene Trier Mehrere Gruppen für Angehörige und Psychiatrie-Erfahrene, Förderverein Trier e. V. Westerwaldkreis Begegnungstreffs initiiert von der Kontakt- und Informationsstelle WEKISS sowie von verschiedenen Kirchengemeinden Worms Nachbarschaftshilfen, Unterstützung durch Verwandte und Kollegen (Mitarbeit durch den Sozialpsychiatrischen Dienst am Gesundheitsamt) Zweibrücken Gruppen für Angehörige und Psychiatrie-Erfahrene VI. Maßregelvollzug

1. Wie hat sich das Kapazitätsangebot von 1991 bis 2001 im Maßregelvollzug qualitativ und quantitativ entwickelt?

In Rheinland-Pfalz gibt es insgesamt drei forensische Kliniken als Maßregelvollzugseinrichtungen. Dies sind

­ die forensische Klinik des Pfalzklinikums für Psychiatrie und Neurologie (AöR) in Klingenmünster,

­ die forensische Abteilung der Rheinhessen-Fachklinik in Alzey und

­ die forensische Abteilung „Nette-Gut" der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach.

Bis zum 31. Dezember 2001 wurde ein Teil der drogenabhängigen Personen, die in den Maßregelvollzug eingewiesen wurden, im Niedersächsischen Landeskrankenhaus Brauel behandelt. Grundlage war das Vier-Länder-Abkommen zwischen dem Trägerland Niedersachsen und den Ländern Hamburg, Bremen und Rheinland-Pfalz. Niedersachsen hat dieses Vier-Länder-Abkommen gekündigt, da es die Kapazitäten im Niedersächsischen Landeskrankenhaus zur Behandlung eigener Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten selbst benötigt.

Der Maßregelvollzug in Rheinland-Pfalz ist durch steigende Aufnahmezahlen und längere Verweildauern für Personen, die nach § 63 StGB untergebracht sind, geprägt. Die steigenden Aufnahmezahlen und die lange Verweildauer führten in den letzten zehn Jahren zu einer deutlichen Belastung der Maßregelvollzugseinrichtungen. Die Einrichtungen mussten ihre Platzkapazitäten entsprechend weiter ausbauen. Die folgende Übersicht zeigt die tatsächliche Belegung der Kliniken am Ende der Jahre 1991, 1996 und 2001.