Im Niedersächsischen Landeskrankenhaus Brauel standen in 1991 für rheinlandpfälzische Patienten 13 und in den Jahren

Im Pfalzinstitut für Kinder- und Jugendpsychiatrie des Pfalzklinikums (AöR) wurden 1991 drei, 1996 zwei und im Jahre 2001 acht jugendliche Maßregelvollzugspatienten behandelt.

Im Niedersächsischen Landeskrankenhaus Brauel standen in 1991 für rheinland-pfälzische Patienten 13 und in den Jahren 1996 und 2001 18 Plätze zur Verfügung.

Die Qualität des Maßregelvollzugs konnte in den letzten zehn Jahren deutlich gesteigert werden. Während Anfang der 90er Jahre Maßregelvollzugspatienten noch teilweise auf allgemein psychiatrischen Stationen behandelt wurden, entwickelte sich im Laufe der 90er Jahre in allen drei Einrichtungen eine eigene forensische Abteilung mit eigener ärztlicher Leitung und eigenem Pflegedienst. Die Beschäftigten nutzten auch die angebotenen Weiterbildungen, um ihre therapeutischen und pflegerischen Kompetenzen zu verbessern und ihre Rechtskenntnisse zu erhöhen.

2. Welche konzeptionellen Entwicklungen hat es in dem Behandlungsangebot zwischen 1991 und 2001 gegeben?

Die forensische Psychiatrie in Rheinland-Pfalz hat sich in den letzten zehn Jahren deutlich professionalisiert. Wurden 1991 Maßregelvollzugspatienten noch häufig auf allgemein psychiatrischen Stationen untergebracht und dort wie Langzeitpatienten behandelt, so haben heute alle drei forensischen Abteilungen eine eigenständige ärztliche und pflegerische Leitung. Die forensischen Abteilungen/Kliniken sind räumlich und personell selbständig. Alle drei Einrichtungen haben differenzierte Behandlungskonzepte für die spezifischen Störungsbilder im Maßregelvollzug. Alle drei Kliniken bieten ein umfassendes Behandlungskonzept für Personen, die nach § 63 Strafgesetzbuch untergebracht werden, an. Die forensische Klinik des Pfalzklinikums hat sich auf die Behandlung von alkoholkranken Personen, die nach § 64 StGB untergebracht sind, spezialisiert. Sie hat ein spezifisches sozialtherapeutisches Suchtbehandlungsprogramm für diesen Personenkreis entwickelt, das auch durch Katamneseuntersuchungen evaluiert wurde.

Drogenabhängige Personen, die nach § 64 StGB untergebracht sind, werden in der forensischen Abteilung „Nette-Gut" der RheinMosel-Fachklinik Andernach behandelt. Hier wurde ein stufenweise aufgebautes Behandlungsprogramm für diesen Personenkreis entwickelt.

Parallel mit der Verselbständigung der forensischen Abteilungen wurden auch interne und externe Fort- und Weiterbildungsmöglichkeiten entwickelt. Für die Krankenpflegepersonen gibt es eine eigenständige zweijährige, berufsbegleitende Weiterbildung für die forensische Psychiatrie in Bielefeld. Diese wird vom Pflegepersonal aus den drei forensischen Einrichtungen in Rheinland-Pfalz genutzt. Das Land hat im Rahmen der Budgetverhandlungen besonderen Wert auf die Qualifikation der Beschäftigten im Maßregelvollzug gelegt.

Insgesamt lässt sich sagen, dass das Behandlungskonzept in drei forensischen Kliniken in den letzten zehn Jahren fachlich spezifischer und qualifizierter wurde.

3. Wie stellt sich die Personalsituation derzeit in den Maßregelvollzugseinrichtungen dar?

Welche therapeutischen und pflegerischen Stellen wurden in den einzelnen Einrichtungen 1991, 1996 und 2001 vorgehalten?

Parallel zu den Patientenzahlen in den Maßregelvollzugseinrichtungen stieg auch die Anzahl der Beschäftigten. Die Personalsituation in den drei rheinland-pfälzischen Maßregelvollzugseinrichtungen hat sich von 1991 über 1996 bis zum Jahre 2001 wie folgt entwickelt: „ Da die Budgetverhandlungen für das Jahr 2002 noch nicht abgeschlossen sind, liegen noch keine endgültigen Daten über die tatsächlich besetzten Stellen im Jahr 2001 vor. Für die Jahre 1991 und 1996 wurden die durchschnittlich besetzten Stellen angegeben.

An welchen Personalausstattungszahlen orientiert sich das Land bei der Pflegesatzgestaltung?

Eine eigenständige verbindliche Grundlage zur Personalbemessung im Maßregelvollzug gibt es bundesweit nicht. Um dennoch eine adäquate, den jeweiligen verschieden zu gewichtenden Sicherungsanforderungen gerecht werdende Personalausstattung ermitteln zu können, hat die Bundesarbeitsgemeinschaft der Träger psychiatrischer Krankenhäuser auf der Basis der Psychiatrie-Personalverordnung vom 18. Dezember 1990 im Jahr 1992 eine Personalverordnung „Forensik" erarbeitet. Sie orientiert sich an der für die psychiatrischen Kliniken und Abteilungen bundesweit gültigen Personalverordnung Psychiatrie und ergänzt diese um den notwendigen Aspekt der Sicherheitsleistungen, die von den forensischen Kliniken zusätzlich zu erbringen sind.

Die „Personalverordnung Psychiatrie ­ Forensik" ist nach dem Beschluss der Sicherheitskonferenz vom 23. Januar 1996 die Grundlage für die Personalbemessung in der forensischen Psychiatrie. Die Sicherheitskonferenz wurde Ende 1994 vom Gesundheitsministerium eingesetzt, um die Sicherungsmaßnahmen im Maßregelvollzug zu verbessern und zu vereinheitlichen.

4. Welche Maßnahmen wurden veranlasst, um einen möglichst hohen Sicherheitsstandard in den Maßregelvollzugseinrichtungen zu gewährleisten?

Zur Sicherheit in den forensischen Kliniken tragen unterschiedliche Maßnahmen bei. Der Maßregelvollzug hat den gesetzlichen Auftrag, die untergebrachten Personen zu bessern und zu sichern. Die erfolgreiche Behandlung von Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten ist die erste Sicherungsmaßnahme für die Gesellschaft; sie ist auch Voraussetzung für eine mögliche Entlassung aus dem Maßregelvollzug.

Mitte der 90er Jahre wurden die baulichen Sicherungsmaßnahmen in der forensischen Abteilung „Nette-Gut" der Rhein-MoselFachklinik Andernach erheblich verstärkt. Parallel dazu wurden auch die Sicherungsmaßnahmen der forensischen Abteilungen der Rheinhessen-Fachklinik Alzey verbessert.

Aufgrund der baulichen Besonderheiten war es schwieriger, die Klinik für forensische Psychiatrie des Pfalzklinikums in Klingenmünster baulich zu sichern. Da die forensische Klinik baulich Bestandteil der Allgemeinklinik ist, konnte sie im Gegensatz zur forensischen Abteilung „Nette-Gut" nicht durch einen äußeren Zaun gesichert werden. In Klingenmünster sind erhebliche Umbau- und Sanierungsmaßnahmen erforderlich, um die Sicherheitsstandards deutlich zu erhöhen. Die Baumaßnahmen haben in Klingenmünster 1998 mit dem Bau einer Mehrzweckhalle begonnen, die eine Baulücke schließt und einen möglichen Fluchtweg abschneidet. Gleichzeitig schafft diese Mehrzweckhalle für die untergebrachten Personen einen zusätzlichen Bewegungsraum.

Zuvor mussten die untergebrachten Personen über ungesichertes Gelände in die allgemeine Turn- und Sporthalle des Pfalzklinikums gebracht werden. In einem zweiten Bauabschnitt, der im Frühsommer 2002 fertig gestellt sein wird, werden drei Stationen komplett umgebaut und mit allen notwendigen Sicherungsmaßnahmen ausgestattet. In zwei weiteren Bauabschnitten werden dann die anderen Stationen umgebaut und zusätzlich gesichert. Weiterhin wird durch die Baumaßnahme der Zugang zur forensischen Klinik besser überwacht. Es wird eine eigene Pforte geben, die 24 Stunden am Tag den Eingang zur forensischen Klinik sichert. Die notwendigen baulichen Sicherungsmaßnahmen wurden alle vom Landeskriminalamt vorgeschlagen und in der Umsetzung geprüft.

Die gesamten Umbau- und Sanierungsmaßnahmen kosten rund 9,4 Millionen. Kurzfristig wurden folgende Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit ergriffen:

­ Bestellung eines hauptamtlichen Sicherheitsbeauftragten,

­ wöchentliche Sicherheitskonferenz,

­ Einrichtung eines Wachschutzes für die äußere Sicherung insbesondere während der Bauphase,

­ Einbau von Schleusen an allen Stationstüren,

­ eigenständiges Schließsystem für die Forensik,

­ spezifisches Dokumentationssystem,

­ Sicherung des technischen Betriebshofes und

­ Sicherung der Aufzüge durch Schleusen.

Die Sicherung der forensischen Abteilung „Nette-Gut" der Rhein-Mosel-Fachklinik Andernach wurde im Wesentlichen in den Jahren 1995/1996 durchgeführt. Mit einem Gesamtaufwand von rund 3,06 Millionen wurden insbesondere folgende Baumaßnahmen durchgeführt:

­ Bau eines Sicherheitszaunes um das gesamte Gelände als Doppelzaunanlage,

­ Umbau der Pforte mit Sicherheitszentrale,

­ Personenschleuse mit Detektionsbogen und gegeneinander verriegelnden Türen,

­ Fahrzeugschleuse mit gegeneinander verriegelnder Toranlage,

­ ruhestromüberwachte Zaunanlage mit Meldeanschluss zur Polizei,

­ Kameraüberwachung des Zaunes und der Autoschleuse,

­ pneumatische Fenstergittersicherung in den beiden hochgesicherten Gebäuden,

­ zusätzliche mechanische Sicherungen und

­ Sicherung der Lichtkuppeln in den einzelnen Häusern.

Diese baulichen Maßnahmen wurden durch folgende technische und personelle Verbesserungen ergänzt:

­ bessere Schutzgeräte für alle Mitarbeiter in der Forensik,

­ eigenes Schlüsselsystem für die Sicherheitszentrale und das Pfortengebäude,

­ abgestuftes Schlüsselsystem mit Einschränkungen bei der Zugangsberechtigung,

­ Abstimmung der Baumaßnahmen hinsichtlich erforderlicher Sicherheitsauflagen mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz,

­ kontinuierliche Personalaufstockung entsprechend der angewachsenen Belegung,

­ Schaffung eines Sicherheitsdienstes und

­ Schulung des Personals im Zusammenwirken mit dem Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz.

Die Stationen der forensischen Abteilung der Rheinhessen-Fachklinik Alzey sind inzwischen einheitlich mit Fenstersicherungen versehen, Rauchmelder sind installiert. Es wurde eine Schleuse vor der hochgesicherten Station B 1 installiert und ein neues Türschließ-System angebracht. Die Außenanlagen wurden durch einen neu errichteten Zaun zusätzlich gesichert. Diese baulichen Sicherungsmaßnahmen werden ergänzt durch zahlreiche Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen sowie durch die verbesserte personelle Ausstattung in den letzten Jahren.

Um einen landeseinheitlichen Sicherheitsstandard in den Kliniken zu gewährleisten, lädt das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mindestens einmal jährlich die Maßregelvollzugseinrichtungen zu einer Tagung ein. Die Sicherheitsbeauftragten treffen sich regelmäßig in einem Qualitätszirkel, um Maßnahmen aufeinander abzustimmen.

5. Wie sieht die Kapazitätsentwicklung im Maßregelvollzug aus?

Wie viele Personen wurden in den letzten fünf Jahren in den Maßregelvollzug eingeliefert?

Wie viele wurden aus dem Maßregelvollzug entlassen?

Wie viele wurden in den Strafvollzug verlegt? Die drogenabhängigen Personen, die nach § 64 StGB in das Nette-Gut eingewiesen werden, wurden zusätzlich zum Maßregelvollzug noch zu einer oftmals nicht unerheblichen Freiheitsstrafe verurteilt. Diese müssen sie verbüßen, bevor sie entlassen werden können. Somit verbleiben diese Personen oftmals länger als zwei Jahre im Maßregelvollzug.

Die hohe Zahl der Verlegungen aus dem Nette-Gut in den Strafvollzug ist ein Indiz dafür, dass bei der Beschlussfassung, sie in den Maßregelvollzug zur Behandlung einzuweisen, ein Erfolg dieser Behandlung vermutet wurde. Diese Vermutung hat sich dann aber im Laufe der Therapie nicht bestätigt.

Da in den letzten Jahren ein kontinuierlicher Anstieg der Einweisungszahlen zu beobachten ist, müssen in den kommenden Jahren die Kapazitäten im Maßregelvollzug weiter ausgebaut werden.

6. Mit welchen psychischen Störungen werden die Maßregelvollzugspatientinnen und -patienten in die Kliniken eingeliefert?

Die Klinik für forensische Psychiatrie Pfalzklinikum behandelt alle alkoholabhängigen Maßregelvollzugspatienten aus Rheinland-Pfalz. Bei einem Teil dieser Patientinnen und Patienten liegt auch Drogenmissbrauch vor.