Umsetzung der EU-Vogelschutzrichtlinie in der Gemarkung der Stadt Gau-Algesheim (Landkreis Mainz-Bingen)
Ich frage die Landesregierung:
1. Welche Gemarkungsteile der Stadt Gau-Algesheim sollen in das neu auszuweisende Vogelschutzgebiet nach der entsprechenden EU-Richtlinie einbezogen werden?
2. Liegen die Gebiete in denen der Gau-Algesheimer Gemarkung, in denen
a) das von den Städten Bingen und Ingelheim geplante Regionalbad und
b) die ins Auge gefasste nördliche Umgehungsstraße (L 415) vorgesehen sind, in dem neu geplanten Vogelschutzgebiet?
3. Wird die Landesregierung Vorsorge treffen, dass die vorbezeichneten Baumaßnahmen nicht durch die Ausweisung des neuen Naturschutzgebietes verhindert werden?
Das Ministerium für Umwelt und Forsten hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. April 2002 wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 und 2 a: Geplante Vogelschutzgebiete in der Gemarkung Gau-Algesheim sind in der umseitigen Karte dargestellt.
Der vorgesehene Standort für das Regionalbad liegt nicht in einem geplanten Vogelschutzgebiet.
Zu Frage 2 b: Derzeit liegen keine konkreten Trassenfestlegungen für eine Nordumgehung Gau-Algesheim vor. Der für eine Trasse in Frage kommende Raum zwischen Bahntrasse, B 41 und L 419 liegt nicht in einem geplanten EU-Vogelschutzgebiet.
Zu Frage 3: Die Landesregierung erfüllt stets ihre Aufgabe, alle planungsrelevanten Gesichtspunkte in den weiteren Verfahren angemessen zu berücksichtigen, damit rechtzeitig und ausreichend Vorsorge getroffen werden kann und Fehlinvestitionen vermieden werden.