Optimierung der Verwaltungsabläufe

Durch ständige Optimierung der Verwaltungsabläufe sowie damit einhergehendes effizientes Verwaltungshandeln konnte die Einhaltung des Personalkostenbudgets jederzeit sichergestellt werden.

Die Zahl der Beschäftigten hat sich im Jahresverlauf unwesentlich verändert.

Für das Kapitel 02 01 werden zur ständigen Kontrolle des Personalausgabenbudgets folgende Übersichten erstellt:

­ Hochrechnung der monatlichen Ist-Ausgaben unter ständiger Aktualisierung der Vorgaben und der Aufgaben- und Personalentwicklung.

­ Überwachung der Ist-Ausgaben (Budgetierungsdatensatz RP-Budget).

­ Monatliche Erfassung der Zahlfälle und Ist-Ausgaben sowie Vergleich zu vorausgegangenen Perioden für die Bereiche „aktives" Personal und Versorgungsempfänger.

Das Personalausgabenbudget der Staatskanzlei (Kapitel 02 01 und 02 02) wurde eingehalten.

Insgesamt wurde der vom Haushaltsplan vorgegebene Stellenplan eingehalten.

b) Einzelplan 02 ­ Bereich Landesvertretung

Die Entwicklung der Personalkosten in den Kapiteln 02 21 bis 02 24 liegt innerhalb des geplanten Budgets. Da die durch den Bonn-Berlin-Umzug bedingte sehr hohe Fluktuation zunehmend entfiel und inzwischen alle Ressorts im Rahmen des sog. Abordnungsmodells Spiegelreferent(inn)en an die Landesvertretung entsenden, liegt der Mittelabfluss bei 99 % im Kapitel 02 21. In den Kapiteln 02 23 und 02 24 liegt er bei 100 % bzw. 97 %.

Der Ansatz für die Personalkosten im Kapitel 20 02 für die in den EU-Bereich entsandten Landesbediensteten (sog. EuroPool-Stellen) wurde wegen der vollen Inanspruchnahme der Euro-Pool-Stellen in 2001 um den Betrag von 8 176 DM überschritten.

Die Ausgaben bei den Sachkosten erfolgten weitgehend wie geplant. Die 100%ige Ausschöpfung der Sachmittel im Kapitel 02 21 beruht im Wesentlichen auf einmaligen umzugsbedingten Kosten sowie auf den höheren Betriebskosten (u. a. Bewachung) für das Gebäude in Berlin.

Im Kapitel 02 24 wurden die Ausgaben für die Sachkosten um 38 % unterschritten, weil der Vertretung des Landes Rheinland-Pfalz in Brüssel bereits gezahlte Miete für das Bürogebäude vom Vermieter zurückgezahlt wurde.

Der Mittelabfluss in den Obergruppen 81 und 82 betrug im Kapitel 02 21 64 %. Hauptursache ist, dass nicht alle für die Ausstattung des Neubaus vorgesehenen Beschaffungen durchgeführt bzw. kassenwirksam werden konnten. Für 2002 sind bereits Mittel in Höhe von 200 000 DM durch Aufträge gebunden, darüber hinaus gibt es für weitere 200 000 DM konkrete Planungen.

Das Personalausgabenbudget und das Budget für die Sachausgaben der Kapitel 02 21 bis 02 24 wird nach wie vor zentral durch das für den Haushalt zuständige Referat bewirtschaftet und gesteuert. Auf Grund interner personeller Verstärkung kann zudem künftig ein intensiveres Controlling durchgeführt werden. Bislang sind noch keine über die zentrale Steuerung der Ausgaben hinausgehenden Maßnahmen vorgesehen. Die Ausgaben werden auf der Grundlage der monatlichen Ist-Ergebnisse einschließlich der Festlegungen hochgerechnet. Diese Berechnungen sind dann Grundlage für die weiteren Planungen. Teilbereiche werden im Rahmen des Controllings einer genaueren Analyse und Planung unterzogen. Darüber hinausgehende Maßnahmen sind aufgrund des überschaubaren Haushaltes bislang nicht erforderlich.

Soweit in 2002 noch umzugsbedingte Mehrkosten entstehen werden, z. B. für Trennungsgeld und Umzugskostenvergütung, werden diese durch den in 2000 für 2002 gebildeten Rest gedeckt.

Die Reste aus 2001 sollen vorrangig für die Europaministerkonferenz verwendet werden, deren Vorsitz das Land Rheinland-Pfalz vom 1. Juli 2003 bis zum 30. Juni 2004 übernehmen wird, sowie für Renovierungen in der Landesvertretung in Brüssel.

c) Einzelplan 03 ­ Ministerium des Innern und für Sport

Die tatsächlichen Personalausgaben des Einzelplanes 03 im Haushaltsjahr 2001 ­ wie sie sich nach dem vorläufigen Ist ergeben ­ konnten unter Einbeziehung der tarifbedingten Mehrausgaben, die zur Verstärkung aus dem Einzelplan 20

(Kap. 20 02 Tit. 461 01 ­ Globale Mehrausgaben für Personalausgaben ­) zugewiesen worden sind, und bei Berücksichtigung aller sonstigen Budgetveränderungen (z. B. durch Umsetzungen, Verstärkungen aufgrund von Deckungsvermerken, die Umschichtung des Finanzierungsfonds in die HGr. 9) nur durch Inanspruchnahme der Resterücklage in Höhe von rund 25,0 Mio. DM abgedeckt werden.

Auch dieses Jahresergebnis war nur durch stringente Bewirtschaftungsmaßnahmen im Einzelplan 03 zu erreichen. Die noch verbliebenen Ausgabereste aus den Vorjahren werden im Rahmen des § 6 Abs. 3 des Landeshaushaltsgesetzes 2000/2001 zur Übertragung in das Haushaltsjahr 2002 angemeldet. Diese Reste sollen vornehmlich zur Finanzierung der in den kommenden Jahren zu erwartenden Unterdeckung im Personalausgabenbereich der Polizei herangezogen werden. Lediglich die in der HGr. 4 des Kapitels 03 09 ­ Brandschutz ­ erwirtschafteten Minderausgaben werden für Investitionsmaßnahmen zur Förderung des Brandschutzwesens verwendet.

Von der Möglichkeit der Inanspruchnahme der prozentualen einseitigen Deckungsfähigkeit gemäß § 6 Abs. 1 LHG 2000/2001 ist im Einzelplan 03 nur in begrenztem Umfang Gebrauch gemacht worden, und zwar für Verstärkungen der HGr. 8 aufgrund von Einsparungen in den Obergruppen 51 bis 54 (mit Ausnahme der Gruppen 529 und 531). Eingesparte Mittel der HGr. 4 ­ Personalausgaben ­ sind zur Verstärkung der HGr. 5 und 8 nicht herangezogen worden.

Im Einzelplan 03 sind Verpflichtungsermächtigungen nur in dem im Haushaltsplan bei den jeweiligen Haushaltsstellen festgelegten Rahmen eingegangen worden.

Zur Sicherstellung der kapitelweisen Budgeteinhaltung sind die mittelbewirtschaftenden Dienststellen im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport zu einem restriktiven Ausgabenverhalten verpflichtet worden. Alle ausgabenbegründenden Maßnahmen mussten auf ihre Unabweisbarkeit überprüft werden. Mit Blick auf die gebotene Zurückführung der Zahlfälle durften freie und frei werdende Stellen grundsätzlich nicht wiederbesetzt werden bzw. unumgängliche Nachbesetzungen in der Regel nur aus dem Geschäftsbereich realisiert werden. Auch die befristete Beschäftigung von Urlaubs- und Krankheitsvertretungskräften wurde restriktiv gehandhabt.

Über die im Rahmen der Haushalts- und Wirtschaftsführung getroffenen Maßnahmen hinaus waren keine weiteren Bewirtschaftungsbeschränkungen erforderlich. Die auf den Einzelplan 03 entfallende anteilmäßige globale Minderausgabe (= 3 458 630 DM) wurde erwirtschaftet. Auch die Einsparung aufgrund der haushaltswirtschaftlichen Sperre (§ 41 LHO) konnte im Einzelplan 03 in voller Höhe (= 12 117 367 DM) erbracht werden.

Für die Einhaltung der Einzelbudgets waren die jeweiligen personal- bzw. mittelbewirtschaftenden Stellen selbst verantwortlich. Den betreffenden Stellen wurden monatlich zur Ergänzung der Überwachungsmechanismen vor Ort die vom Ministerium der Finanzen den Ressorts zur Verfügung gestellten Personalausgabendatenbestände „RP Budget" zugeleitet. Eine Kontrolle der den Dienststellen zugewiesenen Einzelbudgets in der Hauptgruppe 4 erfolgte durch das Ministerium des Innern und für Sport anhand von monatlichen Personalausgabenprognosen.

Das praktizierte Verfahren hat sich bewährt; es soll daher im Geschäftsbereich des Ministeriums des Innern und für Sport im Grundsatz auch im Haushaltsvollzug 2002 fortgeführt werden.

d) Einzelplan 04 ­ Ministerium der Finanzen

Im Einzelplan 04 wurden die Personalausgabenbudgets des Haushaltsjahres 2001 in folgenden Deckungskreisen bewirtschaftet:

­ Ministerium (Kap. 04 01),

­ Ruhegehälter, Versorgung, Beihilfen (Kap. 04 02),

­ Steuer-, Bau- und Wiedergutmachungsverwaltung (Kap. 04 04 bis 04 23),

­ Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (Kap. 04 80),

­ Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (Kap. 04 81),

­ Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (Kap. 04 82).

Diese Deckungskreise haben sich bewährt und gewährleisten eine effiziente und gebündelte Ausgabenkontrolle. Die Verantwortung über die Verausgabung und Einhaltung der Teilbudgets obliegt den bewirtschaftenden Stellen. Der vorgegebene Budgetrahmen wurde in allen o. g. Deckungskreisen eingehalten. Die Minderausgaben betragen 9,4 Mio. DM.

Das ist auf eine sparsame Mittelbewirtschaftung und auf Personalbewirtschaftungsmaßnahmen zurückzuführen. Von den in der Ausbildung befindlichen Anwärterinnen und Anwärtern wurden nicht alle Absolventen in ein Beamtenverhältnis auf Probe übernommen; die Einstellungen richten sich nach dem tatsächlichen Bedarf. Frei werdende Stellen von Angestellten und Arbeitern wurden nur besetzt, wenn ein unabweisbares Bedürfnis für die Wiederbesetzung bestand.

Die eingesparten Mittel des Haushaltsjahres 2001 werden z. T. zur Finanzierung der Beihilfeausgaben und der Ausstattung der Finanzämter mit moderner Datenverarbeitung im Rahmen der Resteübertragung eingesetzt.

Auch die Budgets für die Sachausgaben der Obergruppen 51 bis 54 (ohne 529 und 531 sowie ohne Titel 518 05 und 519 05) und der Investitionsausgaben der Obergruppen 81 und 82 wurden eingehalten, so dass es zu keiner kapitelbezogenen Haushaltsüberschreitung kam. Die Einführung der dezentralen Sachausgabenbudgetierung auf der Ebene der Finanzämter hat sich bereits bewährt. Die budgetierenden Dienststellen bewirtschaften verantwortungsbewusst und zielorientiert die ihnen zugewiesenen Mittel. Bei den Sachausgaben wurden rund 8,3 Mio. DM und bei den Investitionsausgaben ca. 1,3 Mio. DM eingespart, die im Rahmen der Ausgabereste überwiegend auch für die Ausstattung der Finanzämter mit moderner Datenverarbeitung im Haushaltsjahr 2003 verwendet werden sollen.

Die Einhaltung der Budgets wird vom Beauftragten für den Haushalt monatlich überwacht und kontrolliert, um feststellen zu können, ob sowohl die Einzelbudgets als auch das kapitelübergreifende Gesamtbudget eingehalten werden oder ob rechtzeitig andere Maßnahmen eingeleitet werden müssen. Das für die Steuerung des Mitteleinsatzes entwickelte Verfahren hat sich gut bewährt, da die Prognoseergebnisse dem tatsächlichen Verlauf mit einer hohen Trefferquote entsprechen. Dadurch ist sichergestellt, dass eine Gegensteuerung bei einer sich eventuell abzeichnenden Budgetüberschreitung unverzüglich eingeleitet werden kann.

e) Einzelplan 05 ­ Ministerium der Justiz

Das Personalkostenbudget wurde im Jahr 2001 unter Inanspruchnahme von Mitteln aus der Ausgleichsrücklage eingehalten.

Die Ausgaben sind (unter Berücksichtigung der aus haushaltssystematischen Gründen in die Hauptgruppe 9 umgesetzten Zuführungen an den Pensionsfonds) gegenüber dem Vorjahr um insgesamt rund 3,0 % gestiegen. Ursächlich für die Steigerungsrate sind im Wesentlichen Mehrausgaben für die Tariferhöhung im Jahr 2001, der Anstieg der Zahlfälle bei den Versorgungsbezügen (rd. 3,2 Mio. DM), ein gegenüber dem Vorjahr nochmals deutlicher Anstieg der Beihilfen für Versorgungsempfänger (mit rund 3 Mio. DM) sowie um rund 5 Mio. DM über den erfahrungsgemäß anfallenden Ausgaben liegende Nachversicherungsbeiträge.

Die bereits in den Vorjahren angewandten Bewirtschaftungsmaßnahmen (insbesondere ein Zustimmungsvorbehalt des Ministeriums zu Stellenbesetzungen) bestehen weiterhin. In der Praxis der Personalbewirtschaftung erfordern die zu bewältigenden Aufgaben jedoch nach wie vor, dass in bestimmten Bereichen (z. B. Strafvollzug, Bewährungshilfe) frei werdende Stellen regelmäßig unverzüglich wieder besetzt werden müssen.

Überwacht und kontrolliert wird die Ausgabenentwicklung monatlich anhand der von der Oberfinanzdirektion ­ZBV­ zur Verfügung gestellten Ausgabenübersichten. Die voraussichtliche Entwicklung wird überwacht durch Hochrechnungen auf der Basis der jeweiligen Ist-Ausgaben, der erfahrungsgemäß anfallenden oder konkret noch zu erwartenden Ausgaben und entsprechendem Abgleich mit Vorjahresergebnissen.

f) Einzelplan 06 ­ Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit

Die dem Einzelplan 06 zur Verfügung stehenden Budgets zur Finanzierung der in § 6 Abs. 1 LHG 2000/2001 genannten Bereiche konnten eingehalten werden.

Einsparungen bei den Personalausgaben wurden im Rahmen der prozentualen einseitigen Deckungsfähigkeit anteilig zur Finanzierung investiver Maßnahmen im Bereich der Informations- und Kommunikationstechnik (Neuerwerb von PC-Hardware) in Anspruch genommen.

Die prozentuale einseitige Deckungsfähigkeit der Ansätze der Obergruppen 51 bis 54 wurde nicht in Anspruch genommen. Verpflichtungsermächtigungen sind im Einzelplan 06 bei diesen Obergruppen nicht veranschlagt.

Für den Juli 2002 wird aus derzeitiger Sicht insgesamt mit einer weiteren Verminderung der Zahlfälle gerechnet, obwohl zum 1. Januar 2002 die (haushaltsrechtliche) Umsetzung der Beschäftigten aus dem Familienbereich des Einzelplanes 09 zum Einzelplan 06 wirksam wird und diese als Zugänge die Zahlfälle erhöhen werden.

Die Summe der Personalausgaben der Gruppen 422, 425 und 426 (aktive Beschäftigte) liegt infolge der geringeren Zahlfälle und trotz einer inzwischen umgesetzten Tariferhöhung um rund 0,23 Mio. DM (­ 0,2 %) unter der Summe des Vorjahres. Die Ausgaben für Beihilfe für die aktiven Beschäftigten (Gruppe 441) sind in der Jahressumme um rd. 0,2 Mio. DM (­ 5,93 %) zurückgegangen.

Demgegenüber sind die Ausgaben der Gruppe 432 (Versorgungsausgaben) für den gleichen Zeitraum um rund 0,85 Mio. DM (+ 2,48 %) angestiegen, wobei die Zahlfälle im Jahresdurchschnitt lediglich um 3,87 angestiegen sind (+ 0,61 %), die Ausgaben für Beihilfen für Versorgungsempfänger jedoch um 19 TDM bzw. 0,4 % abgenommen haben.

Die Ausgaben der Obergruppen 51 bis 54 (ohne Gruppen 529 und 531 sowie Titel 518 05 und 519 05 und entsprechende Titel der Titelgruppen und Untertitel) sind insgesamt gegenüber dem Vorjahr um 1,04 Mio. DM zurückgegangen. Die Budgets der Obergruppen 51 bis 54 konnten eingehalten werden.