Sperrung der Bundesstraße 50 für den langsam fahrenden Verkehr

Seit einigen Jahren bemüht sich die Landesregierung, die Bundesstraße 50 zu einer Kraftfahrtstraße umzuwidmen. Dies hätte zur Konsequenz, dass langsam fahrende Fahrzeuge, z. B. aus der Landwirtschaft, die B 50 nicht mehr nutzen könnten und auf Alternativstrecken ausweichen müssten.

Seitens der Betroffenen wird, soweit für mich erkennbar, akzeptiert, dass die B 50 eine schnelle Verbindung werden muss. Die bisher vorhandenen Alternativ- bzw. Ausweichstrecken werden aber zumindest z. T. als nicht akzeptabel bewertet.

Gefordert wird eine Parallelstrecke zur B 50.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie ist der derzeitige Stand der Bemühungen, die B 50 zu einer Kraftfahrtstraße umzuwidmen?

2. Welche Politik verfolgt die Landesregierung in diesem Zusammenhang bzgl. des langsam fahrenden Verkehrs?

3. Ist die Landesregierung bereit, bei allen anstehenden Baumaßnahmen für einen vierspurigen Ausbau eine Parallelstraße für langsame Fahrzeuge anzulegen?

4. Wenn ja, wann soll dies nach dem derzeitigen Planungsstand konkret geschehen?

5. Wenn nein, weshalb nicht und welche konkrete Trassenführung schlägt die Landesregierung als Ausweichstrecke vor (bitte genaue Streckenführung von Rheinböllen bis zum zukünftigen Abzweig von der Hunsrückhöhenstraße zum Hochmoselübergang beschreiben)?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. April 2002 wie folgt beantwortet:

Zu Fragen 1 und 2: Entsprechend der Zielsetzung im Landesverkehrsprogramm Rheinland-Pfalz 2000 kommt dem vierstreifigen Ausbau der Bundesstraße 50 eine hohe Priorität zu. Dies beinhaltet auch die Absicht, die B 50 zu einer Kraftfahrstraße umzuwidmen.

In diesem Zusammenhang ist u. a. mit der Kreisverwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises, der örtlichen Polizei, dem Bauern- und Winzerverband Rheinland-Nassau sowie mit den betroffenen Kommunen die Konzeption einer Verkehrsführung für den landwirtschaftlichen Verkehr mehrfach erörtert worden.

Zu Fragen 3 bis 5: Der Landesbetrieb Straßen und Verkehr Rheinland-Pfalz hat im Zusammenhang mit dem Ausbau der B 50 zwischen Rheinböllen und dem Flughafen Hahn ein Konzept für eine Alternativroute für den landwirtschaftlichen Verkehr erstellt. Diese Alternativroute soll teilweise im Zuge des klassifizierten Straßennetzes und teilweise auf vorhandenen Wirtschaftswegen geführt werden. Der Bau durchgehender Parallelstraßen neben der B 50 ist nicht vorgesehen, da weitestgehend auf bestehende Wegeführungen zurückgegriffen werden kann. Grundlage für das o. g. Konzept ist eine Analyse des landwirtschaftlichen Verkehrsaufkommens, die in Abstimmung mit der Verwaltung des Rhein-Hunsrück-Kreises und der Polizei während der Ernteperiode im August 2000 durchgeführt wurde.

Die Streckenführung der Alternativroute stellt sich im Einzelnen wie folgt dar:

­ Abschnitt Rheinböllen ­ Simmern

­ Großräumige Streckenführung: L 223, K 49, K 52 (Mörschbach ­ Wahlbach ­ Simmern)

­ Kleinräumige Streckenführung: Bestehender Wirtschaftsweg Simmern ­ Anschluss B 50 bei Kleinweidelbach ­ paralleler Wirtschaftsweg südlich B 50 ­ Ellern ­ Argenthal ­ Simmern

­ Abschnitt Simmern ­ Hahn

­ Großräumige Streckenführung: K 19, K 3 (alternativ L 228, K 14), K 1, K 2 (Simmern ­ Nannhausen ­ Kirchberg ­ Niedersohren ­ Lautzenhausen)

­ Kleinräumige Streckenführung: Bestehender Wirtschaftsweg nördlich B 50 Simmern ­ Anschluss B 50 bei Ohlweiler ­ paralleler Wirtschaftsweg südlich B 50 ­ Anschluss K 3 an B 50 ­ K 3 über Kirchberg bis Liederbach ­ bestehender Wirtschaftsweg südlich bzw. nördlich B 50 bis Anschluss an B 50 bei Niedersohren ­ K 2/K 75 bis Lautzenhausen/Büchenbeuren.