Lärmbelästigung durch Umgehungsstraße Speyer an der B 9

Die Bewohner der Umgehungsstraße Speyer an der B 9 beklagen die zunehmende Lärmbelästigung, die insbesondere durch den erhöhten Lkw-Verkehr entstanden ist. Viele Lastkraftwagen fahren am Autobahnkreuz Speyer von der A 61 ab, um die mautfreie B 9 bis nach Wörth zu benutzen. Ein Teil der Wohngebiete an der Umgehungsstraße wird durch eine Lärmschutzwand geschützt, ein nicht unerheblicher Teilabschnitt hat keine Lärmschutzwand.

Ich frage die Landesregierung:

1. Bestehen seitens der Landesregierung neue Überlegungen auf dem Streckenabschnitt vom Autobahnkreuz Speyer der A 61 bis zur Ausfahrt Speyer-Nord auf der B 9 Fahrtrichtung Ludwigshafen eine Lärmschutzwand zu errichten, um das Wohngebiet Speyer-Nord vor dem erhöhten Lärmaufkommen zu schützen und damit einen Beitrag zu einer besseren Wohn- und Lebensqualität zu leisten?

2. Bestehen seitens der Landesregierung neue Überlegungen, auf dem Streckenabschnitt Abfahrt Speyer-Süd/Dudenhofen und der Umgehungsstraße Speyer an der B 39 entlang der Landauer Warthe und am Egelsee eine Lärmschutzwand zu errichten, um das dortige Wohngebiet vor dem Lärmaufkommen zu schützen und damit einen Beitrag zu einer besseren Wohn- und Lebensqualität zu leisten?

3. Wann ist gegebenenfalls mit der Realisierung bestimmter Maßnahmen zu rechnen?

4. Wie beurteilt die Landesregierung die Möglichkeit der Herabsetzung der bisherigen Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h aus Lärmschutzgründen in diesem Bereich?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Mai 2007 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Im Bereich Speyer-Nord wurde das an die Bundesstraße B 9 angrenzende Baugebiet in Kenntnis der vorhandenen Straße ausgewiesen.

Die Beurteilung der Notwendigkeit von Lärmschutzmaßnahmen fällt daher in die Zuständigkeit der Stadt Speyer.

Zu den Fragen 2 und 3:

Die Lärmsituation im Bereich Speyer-Oberkämmerer wurde zuletzt im Jahr 2002 im Bereich der der B 9 bzw. B 39 nächstgelegenen Wohnbebauung „Am Egelsee" überprüft. Die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte der Lärmsanierung von 70 dB(A) am Tag und 60 dB(A) in der Nacht wurden danach weit unterschritten. Da diese Überprüfungen seinerzeit in überschlägiger Form durchgeführt wurden, wird die Landesregierung eine detaillierte schalltechnische Untersuchung für den gesamten Streckenabschnitt der B 9/B 39 im Zuge der Umgehung Speyer veranlassen.

Vom Ergebnis dieser schalltechnischen Untersuchung wird es abhängen, ob Lärmschutzmaßnahmen durchgeführt werden können.

Zu Frage 4: Selbst bei einer sehr weitgehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 70 km/h würde die von den „Vorläufigen Richtlinien für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Lärm" geforderte Mindestpegelminderung von 3 dB(A) nicht erreicht. Darüber hinaus werden die von den o. g. Richtlinien festgelegten Lärmwerte auch insgesamt nicht überschritten.