Neuordnung der gesetzlichen Unfallversicherung

Die Bundesregierung hat in ihrem Gesetzentwurf zur Neuorganisation der Unfallversicherung einige wenige Punkte der entsprechenden Bund-Länder-Arbeitsgruppe aufgenommen. Die von dieser Gruppe vorgeschlagenen Empfehlungen hinsichtlich der Reform des Leistungsrechts wurden in den Gesetzentwurf nicht aufgenommen. Wesentliches Ziel dieses Gesetzentwurfes ist eine Zusammenführung des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften (HVBG) und des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK).

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Auswirkungen hat die Schaffung eines Bundesverbandes in der Form der Körperschaft des öffentlichen Rechts, welche der Aufsicht des Bundes untersteht, für die Unfallkasse Rheinland-Pfalz, für deren Aufsicht das Land zuständig ist?

2. Welche Mehraufwendungen bzw. Belastungen erwartet die Landesregierung durch diese geplante Neuregelung für die Unfallkasse Rheinland-Pfalz?

3. Werden bestimmte Aufgaben, die bisher die Unfallkasse Rheinland-Pfalz erfüllt hat, künftig durch den neuen Bundesverband übernommen? Wenn ja, welche?

4. Wie bewertet die Landesregierung die Bereitschaft der beiden Dachverbände HVBG und BUK zur freiwilligen Fusion als eingetragener Verein?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Mai 2007 wie folgt beantwortet:

Der Prozess zur Reform der Unfallversicherung wurde bereits Ende des Jahres 2004 eingeleitet. Der Deutsche Bundestag und der Bundesrat haben damals einvernehmlich die Bundesregierung aufgefordert, zusammen mit den Ländern ein Konzept für eine Reform zu entwickeln. Die Regierungsfraktionen haben das Reformprojekt im Koalitionsvertrag als gemeinsames Ziel vereinbart: „Wir werden den Auftrag des Deutschen Bundestages aus der letzten Legislaturperiode aufgreifen und in einer Bund-Länder-Arbeitsgruppe ein Konzept für eine Reform der Unfallversicherung entwickeln, um das System auf Dauer zukunftssicher zu machen. Wesentliche Ziele sind eine Straffung der Organisation, die Schaffung leistungsfähiger Unfallversicherungsträger und ein zielgenaueres Leistungsrecht. Ein Gesetzentwurf soll den gesetzgebenden Körperschaften bis zur Mitte der Legislaturperiode vorgelegt werden."

Die Staatssekretäre von Bund und Ländern haben in einem von Arbeitsgruppen auf Fachebene vorbereiteten Eckpunktepapier am 29. Juni 2006 eine grundsätzliche umfassende Reform des Organisations- und des Leistungsrechts dargestellt.

Bislang liegt kein Gesetzentwurf der Bundesregierung vor. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat mit Stand vom 4. April 2007 den „Arbeitsentwurf eines Gesetzes zur Reform der gesetzlichen Unfallversicherung (UV-Reformgesetz ­ UVRG),

1. Teil: Organisationsreform der gesetzlichen Unfallversicherung" vorgelegt. Dieser wurde auf Ebene der Bund-Länder-Arbeitsgruppe „Reform der gesetzlichen Unfallversicherung" am 17./18. April 2007 sowie am 10. Mai 2007 diskutiert. Der zweite Teil des Arbeitsentwurfs „Leistungsreform der gesetzlichen Unfallversicherung" wurde mit Stand vom 27. April 2007 vorgelegt und am 10. Mai 2007 auf Ebene der Arbeitsgruppe besprochen. Beide Entwürfe setzen die Eckpunktebeschlüsse der Arbeitsgruppe der Staats, 20. Juni 2007 sekretäre vom 29. Juni 2006 um. Die Staatssekretäre von Bund und Ländern werden voraussichtlich am 14. Juni 2007 die beiden Arbeitsentwürfe beraten. Erst danach wird ein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorgelegt.

Zu 1.: Ob die Errichtung der einheitlichen Spitzenkörperschaft in der Form der Körperschaft des öffentlichen Rechts erfolgen wird, ist derzeit noch offen. Der Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Bundesverband der Unfallkassen vereinbarten einen freiwilligen Zusammenschluss zu einem Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV) in der Rechtsform des eingetragenen Vereins (e. V.). Dieser Zusammenschluss soll zum 1. Juli 2007 erfolgen. Mitgliederversammlungen des Bundesverbandes der Unfallkassen sowie des Hauptverbandes der gewerblichen Berufsgenossenschaften finden am 31. Mai beziehungsweise am 31. Mai/1. Juni 2007 statt mit dem Ziel, einen Verschmelzungsvertrag und eine entsprechende Satzung zu beschließen. Danach wird der Bundesverband der Unfallkassen dem Hauptverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften beitreten. Anschließend wird die Umbenennung in den Verband Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e. V. erfolgen. Die Landesregierung unterstützt diese freiwillige Fusion.

Auswirkungen auf die Unfallkasse Rheinland-Pfalz sind weder durch die Errichtung des Spitzenverbandes in der Form einer Körperschaft des öffentlichen Rechts noch in der Rechtsform des eingetragenen Vereins zu erwarten.

Zu 2.: Da bislang kein Gesetzentwurf der Bundesregierung vorliegt, können keine Prognosen zu Mehraufwendungen beziehungsweise Belastungen gestellt werden.

Zu 3.: Unabhängig von der zu wählenden Rechtsform ist nicht vorgesehen, dass die künftige Spitzenkörperschaft Aufgaben der Unfallkasse Rheinland-Pfalz übernimmt.

Zu 4.: Auf die Antwort zu Frage 1 wird verwiesen.