Ortsumgehung der Stadt Betzdorf ­ Gemeinde Alsdorf (Landkreis Altenkirchen)

Aufgrund der Verkehrsbelastungen und der Streckenführung (Gefällstrecke) ist die Notwendigkeit einer Ortsumgehung der Stadt Betzdorf und der Gemeinde Alsdorf dringend erforderlich. Vor einigen Jahren ist stadteingangs von Betzdorf ein schwerer Unfall geschehen. Dies aufgrund des enormen Gefälles der derzeitigen Straße und der Linienführung (kurvenreich). Eine evtl. Linienführung hat immer wieder zu Diskussionen geführt, insbesondere wegen der hohen Naturschutz- und Umweltrelevanz. Der seinerzeitige Verkehrsminister Rainer Brüderle hat vor ca. zehn Jahren versucht, eine ganz neue Trassenführung auf den Weg zu bringen, die so genannte „Brüderle-Trasse". Zwischenzeitlich ist der Tunnel des Siegkreisels in Betzdorf kurz vor der Fertigstellung. Dieser Tunnel ist ein Mosaik im Rahmen einer notwendigen Gesamtmaßnahme zur Entlastung der Stadt Betzdorf. Gerade aus diesem Grunde ist es unbedingt erforderlich, die Ortsumgehung Betzdorf und Alsdorf jetzt weiter zu betreiben, weil nur dann der Tunnel seine entsprechende verkehrslenkende Wirkung haben wird. Nach Berichten der Rheinzeitung (Ausgabe Altenkirchen und Siegener Zeitung) vom 10. Juni 2006 ist beabsichtigt, das Planfeststellungsverfahren im ersten Halbjahr 2007 auf den Weg zu bringen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wann ist mit der Beendigung des Planfeststellungsverfahrens zu rechnen und zu welchem Zeitpunkt soll Baurecht erlangt werden?

2. Ist die Landesregierung bereit, Planungsmittel für die Umgehung Betzdorf und Alsdorf zur Verfügung zu stellen?

3. Ist die Landesregierung bereit, die Maßnahme im Landesverkehrsprogramm vorzusehen?

4. Beabsichtigt die Landregierung, entsprechende Mittel für eine Anschubfinanzierung zur Verfügung zu stellen? Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. Juli 2006 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die Dauer des Planfeststellungsverfahrens ist in erster Linie abhängig vom Umfang der Einwendungen im Anhörungsverfahren und von den eingereichten Klagen gegen den Planfeststellungsbeschluss. Daher kann derzeit noch keine Aussage zum Zeitpunkt der Erlangung des Baurechts getroffen werden.

Zu Frage 2: Ja.

Zu Frage 3: Die Maßnahme ist im Landesverkehrsprogramm Rheinland-Pfalz 2000 bereits aufgeführt.

Zu Frage 4: Bezüglich der Finanzierung der Maßnahme und deren Modalitäten kann zum derzeitigen frühen Zeitpunkt noch keine Aussage getroffen werden.