Gibt es alternative Planungen in der Metropolregion RheinNeckar zur Rheinquerung bei Altrip

Welches Kosten-Nutzen-Verhältnis wird bei dieser Baumaßnahme unterstellt?

Soll der Rheinquerung aus Sicht der Verkehrsplanung des Landes an dieser Stelle oder in diesem Raum eine überregionale Bedeutung zukommen? Wenn ja, wie soll dieses Ziel mit welchen Maßnahmen erreicht werden?

Gibt es alternative Planungen in der Metropolregion Rhein-Neckar zur Rheinquerung bei Altrip ­ Mannheim?

Mit welchen Mehrkosten bzw. Einsparungen wäre dies konkret für eine weitere Rheinquerung in der Metropolregion Rhein-Neckar verbunden?

6.10 Wie stehen die Wirtschaftskammern in der Metropolregion Rhein-Neckar zu den Wünschen nach einer Rheinquerung bei Altrip ­ Mannheim?

6.11 Wie stehen die betroffenen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zu dem Projekt?

7. Zweite Rheinbrücke bei Wörth

Wie gestalten sich derzeit die Pendlerströme im regionalen und überregionalen Einzugsbereich um das gewünschte Projekt? Welche Gebietskörperschaften werden hierbei berücksichtigt?

Welche Pendlerströme werden im Einzugsbereich um das gewünschte Projekt auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung bis 2030 erwartet?

Welche Verkehrsentwicklung (Verkehrsbewegungen) wird für die zweite Rheinbrücke bei Wörth nach Inbetriebnahme prognostiziert?

WieistderderzeitigeStandderPlanung?MitwelchenökologischenProblemenistbeiUmsetzung dieser Baumaßnahme zu rechnen und zu welchem Zeitpunkt wird ggf. Baurecht erwartet?

In wessen Trägerschaft und mit welchem Finanzierungskonzept soll die derzeit diskutierte Baumaßnahme konkret verwirklicht werden?

Welches Kosten-Nutzen-Verhältnis wird bei dieser Baumaßnahme unterstellt?

Soll der Rheinquerung aus Sicht der Verkehrsplanung des Landes an dieser Stelle oder in diesem Raum eine überregionale Bedeutung zukommen? Wenn ja, wie soll dieses Ziel mit welchen Maßnahmen erreicht werden?

Gibt es alternative Planungen in der Region zur zweiten Rheinbrücke bei Wörth?

Mit welchen Mehrkosten bzw. Einsparungen wäre dies konkret für die Rheinquerung in dieser Region verbunden?

7.10 Wie stehen die Wirtschaftskammern in der Region sowohl in Rheinland-Pfalz als auch in Baden-Württemberg zu den Wünschen nach einer zweiten Rheinbrücke bei Wörth?

7.11 Wie stehen die betroffenen Gebietskörperschaften in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg zu dem Projekt?

8. Zusammenfassende Bewertung

Welche Prioritäten setzt die Landesregierung bei den sechs genannten Projekten?

Welche Auswirkungen haben die geplanten Rheinquerungen auf die wirtschaftliche Entwicklung der Regionen entlang des Rheins insbesondere durch Steigerung der Attraktivität für die Ansiedelung neuer Untenehmen und für die Entwicklung des Tourismus?

Wie viele neue Arbeitsplätze werden im verarbeitenden Gewerbe und im Dienstleistungssektor in den einzelnen Regionen entlang des Rheins nach Inbetriebnahme der neuen Rheinquerung erwartet?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau hat die Große Anfrage namens der Landesregierung

­ Zuleitungsschreiben des Chefs der Staatskanzlei vom 30. Mai 2007 ­ wie folgt beantwortet: Brücken sind zur Überwindung natürlicher Hindernisse unverzichtbare Elemente der Verkehrsinfrastruktur. Mit dem Bau, dem Ausbau und der Erhaltung von Brücken können bestehende Engpasslagen in der Verkehrsinfrastruktur beseitigt werden. Soweit sich aufgrund der Verkehrsprognosen Überlastungserscheinungen abzeichnen, kann diesen durch den Brückenbau wirksam begegnet werden. Neben den verkehrlichen Aspekten kann der Bau von Brücken die Erreichbarkeit von Regionen verbessern und damit dazu beitragen, die Standortgunst von Regionen als Lebens- und Wirtschaftsstandort zu verbessern. Strukturellen Schwächen kann somit durch den Bau von Brücken entgegengewirkt werden.

Die Landesregierung setzt sich vor diesem Hintergrund landesweit für einen verkehrs- und strukturpolitisch bedarfsgerechten Brückenbau in Rheinland-Pfalz ein.

Zur Querung des Rheins stehen derzeit in Rheinland-Pfalz 15 Brücken zur Verfügung. Diesen kommt im Wesentlichen eine überregionale Verbindungsfunktion zu. Daher liegt die Baulast bei elf ­ und damit dem weit überwiegenden Teil dieser Brücken ­ beim Bund; in den übrigen Fällen liegt die Baulast bei den jeweiligen Städten. Auch bei den derzeit diskutierten neuen Brückenvorhaben handelt es sich zum überwiegenden Teil um Vorhaben, die aufgrund ihrer überregionalen Verbindungsfunktion in der Baulast des Bundes zu realisieren sind.

Über die Aufnahme von Brückenbauvorhaben in den dafür maßgeblichen Bedarfsplan für den Ausbau von Bundesfernstraßen entscheidet der Bund nach Anmeldung entsprechender Vorhaben durch die Länder auf der Grundlage eines bundesweit einheitlichen Bewertungsverfahrens. Dabei fließen neben den verkehrlichen Kriterien ­ dies sind insbesondere die prognostizierten Verkehrsmengen ­ auch ökologische, raumordnerische und städtebauliche Aspekte in die Bewertung ein. Zu berücksichtigen ist auch, dass sich durch die Entwicklung des Erhaltungszustandes und die danach noch zu erwartende Lebensdauer von Brücken besondere Dringlichkeiten für den Ersatz oder den Ausbau bestehender Brücken ergeben können.

Die Landesregierung wird sich im Rahmen der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes bzw. des Bedarfsplanes für den Ausbau der Bundesfernstraßen dafür einsetzen, dass weitere Rheinquerungen einer Bewertung unterzogen werden.

Soweit kommunale Gebietskörperschaften den Bau von Rheinbrücken zur Verbesserung der regionalen Verbindungsqualität verfolgen, entscheiden die jeweiligen kommunalen Gremien über die Planung und Realisierung der Vorhaben. Die Landesregierung ist bereit, hierbei die notwendige planerische Unterstützung im Auftrag der kommunalen Gebietskörperschaften zu leisten. Dies gilt ebenso für die finanzielle Förderung kommunaler Brückenbauvorhaben im Rahmen der haushaltsmäßigen Möglichkeiten.

1. Vorhandene Rheinquerungen in Rheinland-Pfalz

Wie viele Rheinbrücken gibt es derzeit in Rheinland-Pfalz?

Wer ist Baulastträger von welcher Rheinbrücke?

Wie viele Fahrzeuge befahren jeweils die einzelnen Brücken täglich?

Die Angaben ergeben sich aus der nachfolgenden Übersicht:

Wie viele Fahrzeuge stehen in den jeweiligen Brückenbereichen und den Zufahrten täglich wie lange im Stau und wie groß ist in etwa der jährliche volkswirtschaftliche und ökologische Schaden?

Die Zahl der Fahrzeuge, die sich auf einer Rheinbrücke in Rheinland-Pfalz im Stau befinden, wird statistisch im Einzelnen nicht erfasst. Angaben zu den jährlichen volkswirtschaftlichen und ökologischen Schäden sind daher im Einzelnen nicht möglich.

Hinsichtlich der Verkehrsbelastung der Brücken stehen aus der automatisierten Verkehrszählung Daten zur Verfügung. Die täglichen Verkehrsstärken der Rheinbrücken können danach an Einzeltagen bis zu 110 000 Kfz/24 h betragen. Bei den derzeit durchschnittlich auftretenden Verkehrsstärken ist damit die Leistungsfähigkeit der Brücken grundsätzlich gegeben. Dies schließt einzelne, temporär begrenzte Zähflüssigkeiten und Überlastungen in den Spitzenzeiten nicht aus.

Lfd. Straße Rheinbrücke Baulast DTV (2005) Nr. [Kfz/24 h] 1 B 256 Neuwied Bund 40 500

2 A 48 Bendorf Bund 61 700

3 B 49 Pfaffendorfer Brücke Koblenz Stadt 35 500

4 B 327 Südbrücke Koblenz Bund 39 000

5 A 643 Schierstein Bund 80 000

6 B 40 Theodor-Heuss-Brücke Mainz Stadt 45 500

7 A 60 Weisenau Bund 79 800

8 B 47 Nibelungenbrücke Worms Bund 23 300

9 A 6 Frankenthal Bund 57 700

10 B 44 Kurt-Schumacher-Brücke Ludwigshafen Stadt 49 900

11 B 37 Konrad-Adenauer-Brücke Ludwigshafen Stadt 57 200

12 A 61 Speyer-Nord Bund 49 800

13 B 39 Speyer-Süd Bund 25 700

14 B 35 Germersheim Bund 12 800

15 B 10 Wörth Bund 70 000

DTV = Durchschnittliche tägliche Verkehrsstärke (Mittelwert).

Welche dieser Brücken müssen in den kommenden zehn Jahren mit welchem finanziellen Aufwand saniert werden?

Die Länder nehmen die Unterhaltungslast für die Bundesfernstraßen im Auftrag des Bundes wahr. Die Rheinbrücken in der Unterhaltungslast des Landes Rheinland-Pfalz sind in den letzten Jahren weitgehend grundlegend saniert worden; bis auf kleinere Unterhaltungsmaßnahmen werden daher keine größeren Aufwendungen erforderlich.

Für die grundlegende Sanierung der in der Unterhaltungslast des Landes Hessen liegenden alten Rheinbrücke bei Worms werden bis 2017 Kosten in Höhe von voraussichtlich rund 11 Mio. anfallen.

Die grundlegende Sanierung der Rheinbrücke bei Wörth in der Unterhaltungslast des Landes Baden-Württemberg kann erst in Angriff genommen werden, sobald der Bau der neuen Rheinbrücke abgeschlossen ist; Angaben zu den Sanierungskosten der alten Rheinbrücke sind daher noch nicht möglich. Ebenso liegen zu den in der städtischen Unterhaltungslast liegenden Rheinbrücken keine detaillierten Informationen zu den Kosten einer grundlegenden Sanierung vor.

Welche Rheinquerungen werden derzeit von welchem Baulastträger mit welchem finanziellen Aufwand neu gebaut?

Derzeit wird eine neue Rheinbrücke neben der vorhandenen Nibelungenbrücke in Worms durch den Bund gebaut. Die finanziellen Aufwendungen für das reine Brückenbauwerk belaufen sich auf rund 16 Mio.. Die Kosten für die Gesamtmaßnahme mit einer verbesserten Anbindung der B 9 betragen rund 54 Mio..

2. Rheinquerung bei Linz

Wie gestalten sich derzeit die Pendlerströme im regionalen und überregionalen Einzugsbereich um das gewünschte Projekt? Welche Gebietskörperschaften werden hierbei berücksichtigt?

Welche Pendlerströme werden im Einzugsbereich um das gewünschte Projekt auch vor dem Hintergrund der demografischen Entwicklung bis 2030 erwartet?

Die Zahl der Pendler fließt bei der Verkehrsprognose als ein Bestimmungsfaktor in die Berechnungen ein. Aufgrund der nachrangigen Einstufung des Vorhabens im Bundesverkehrswegeplan sind detaillierte projektbezogene Untersuchungen zu den Pendlerströmen in der Region bislang noch nicht durchgeführt worden.

Aus der aktuellen Pendlerstatistik zu den sozialversicherungspflichtig beschäftigten Pendlern ist erkennbar, dass zwischen den Landkreisen Ahrweiler und Neuwied werktäglich derzeit insgesamt rund 1 300 Arbeitnehmer pendeln, davon rund 400 zwischen den nördlichen Teilen dieser Landkreise. Für die Zeit bis 2030 ist auf Basis der vorliegenden Verkehrs- und Bevölkerungsprognosen grundsätzlich eine Zunahme dieser Verflechtung zu erwarten.

Welche Verkehrsentwicklung (Verkehrsbewegungen) wird für die Rheinquerung bei Linz nach Inbetriebnahme prognostiziert?

Die im Rahmen der Bewertungsverfahren zum Bundesverkehrswegeplan durchgeführten Bewertungen gehen von einer durchschnittlichen täglichen Verkehrsmenge auf einer möglichen Rheinquerung bei Linz von voraussichtlich rund 10 000 Kfz/24h mit einem Lkw-Anteil von 2 % aus.

Wie ist der derzeitige Stand der Planung? Mit welchen ökologischen Problemen ist bei Umsetzung dieser Baumaßnahme zu rechnen und zu welchem Zeitpunkt wird ggf. Baurecht erwartet?

Im derzeit gültigen Bedarfsplan für die Bundesfernstraßen aus dem Jahr 2004 hat die Bundesregierung die Maßnahme einer Rheinquerung bei Linz in die Kategorie „weiterer Bedarf" eingestellt. Bei Maßnahmen dieser Kategorie können konkrete Planungen noch nicht aufgenommen werden. Die Landesregierung wird sich bei der Fortschreibung des Bundesverkehrswegeplanes für eine Aufnahme der Maßnahme in das Bewertungsverfahren und eine Einstufung in den „vordringlichen Bedarf" des Bedarfsplanes einsetzen.

In wessen Trägerschaft und mit welchem Finanzierungskonzept soll die Baumaßnahme konkret verwirklicht werden?

Soll der Rheinquerung aus Sicht der Verkehrsplanung des Landes eine überregionale Bedeutung zukommen? Wenn ja, wie soll dieses Ziel mit welchen Maßnahmen erreicht werden?

Die Maßnahme würde die B 266 bei Remagen über den Rhein an die B 42 bei Linz anbinden und damit letztlich auch eine überregionale Verbindung zwischen den Autobahnen A 61 und A 3 herstellen. Wegen der überregionalen Bedeutung der Maßnahme handelt es sich um ein Projekt, das in der Baulastträgerschaft des Bundes liegt.

Welches Kosten-Nutzen-Verhältnis wird bei dieser Baumaßnahme unterstellt?

Das Kosten-Nutzen-Verhältnis wurde bei der Bewertung im Rahmen des Bundesverkehrswegeplanes 2003 mit 3,4 ermittelt. Maßnahmen, die in den „vordringlichen Bedarf" aufgenommen wurden, mussten in der Regel ein deutlich höheres Kosten-Nutzen-Verhältnis aufweisen.