Situation am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium in Schweich

Nach zahlreichen Berichten des Trierischen Volksfreund (zuletzt am 3. Mai 2007) wurde der Direktor des Schweicher DietrichBonhoeffer-Gymnasiums für die Dauer von drei Monaten beurlaubt. Die offizielle Begründung lautet: „Vertrauensverlust und Kommunikationsstörungen zwischen... [dem Schulleiter]... und dem Stiftungsvorstand." Hintergrund der vor Weihnachten für drei Monate erfolgten Beurlaubung soll ein weit reichender Konflikt zwischen Schulleiter, Lehrerkollegium und Elternschaft sein. Trotz Aufhebung der Beurlaubung im März 2007 dauert der Streit zwischen Schulleiter, Lehrerkollegium, Elternschaft und Schulträger an und führt zu erheblichen Störungen des Unterrichtsangebots.

Nach einer Meldung des Trierischen Volksfreund vom 3. Mai 2007 hat der Schulleiter zwischenzeitlich Klage vor dem örtlichen Arbeitsgericht gegen den Schulträger, die Dietrich-Bonhoeffer-Stiftung, eingereicht, um sich gegen „... die ungerechtfertigten Angriffe des Schulträgers..." zu wehren.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Umstände, die zur Beurlaubung des Direktors des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums führten?

2. Gab es am Bonhoeffer-Gymnasium am 21. März 2007 einen „Lehrerstreik" in Form gleichzeitig erfolgter Krankmeldungen von zwölf Lehrern des 27-köpfigen Lehrerkollegiums?

3. Wie hat der Schulträger und wie die Schulaufsichtsbehörde hierauf reagiert?

4. Welche Maßnahmen hat die Schulaufsichtsbehörde ergriffen, um den Schulfrieden am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium zwischen Träger, Direktorium, Lehrerschaft und Eltern wiederherzustellen?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kulturhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 5. Juni 2007 wie folgt beantwortet:

Beim Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium handelt es sich um ein privates Gymnasium in Trägerschaft der Dietrich-Bonhoeffer-Stiftung. Die Aufsicht wird insoweit von der Schulbehörde des Landeskirchenamtes Düsseldorf wahrgenommen.

Zu Frage 1: Die staatliche Schulaufsicht beobachtet die Entwicklung im Zusammenhang mit der Beurlaubung des Schulleiters mit Sorge. Die Beurlaubung selbst ist eine innerkirchliche Personalmaßnahme, da der Schulleiter des Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasiums kein staatlicher Beschäftigter ist, und Gegenstand einer gerichtsanhängigen Auseinandersetzung zwischen dem Schulleiter, der Evangelischen Landeskirche im Rheinland und der Schulträgerin. Eine weitergehende Beurteilung der Umstände, die zur Beurlaubung des Schulleiters führten, darf von hier aus nicht erfolgen. In diesem Fall sind insbesondere die durch das Grundgesetz in Art. 7 Abs. 4 gewährten Rechte zu beachten, die die Eingriffsmöglichkeiten des Staates in das Binnenverhältnis von Schulträger und Schulleiter bei privaten Schulen einschränken.

Zu Frage 2: Am 22. März 2007 haben am Dietrich-Bonhoeffer-Gymnasium fünf staatliche Lehrkräfte ihren Dienst nicht aufgenommen. Der in Presse und Schreiben Dritter verwendete Begriff des „Lehrerstreiks" wird weder von der Evangelischen Landeskirche im Rheinland, noch von der staatlichen Schulaufsicht verwendet.

Zu Frage 3: Die staatliche Schulaufsicht hat mit den fünf staatlich zugewiesenen Lehrkräften, die am 22. März 2007 erkrankt waren, unmittelbar an diesem Morgen den telefonischen Kontakt gesucht. Alle Lehrkräfte wurden mit einem Schreiben auf ihre dienstlichen Pflichten hingewiesen und zur Abgabe einer dienstlichen Erklärung über die Gründe der Nichtaufnahme des Dienstes und ggf. Vorlage eines ärztlichen Attestes aufgefordert. Alle fünf Lehrkräfte machten Krankheit geltend und konnten dies entsprechend belegen.

Für die Lehrkräfte des Trägers hat die Evangelische Landeskirche in gleicher Weise reagiert.

Zu Frage 4: Aufgrund der Besonderheiten des Privatschulrechtes ist es zunächst Aufgabe der Schulträgerin und der kirchlichen Schulaufsicht, den Schulfrieden wiederherzustellen. Gleichwohl hat die Schulbehörde über die in Beantwortung der Frage 3 dargestellten Maßnahmen hinaus von Beginn an mit allen am Konflikt Beteiligten den Dialog gesucht und geführt. Bereits am 27. März 2007 hat die ADD die beteiligten kirchlichen Gremien zu einem Gespräch eingeladen, um die Situation zu erörtern, und der zuständigen kirchlichen Schulaufsicht Unterstützung bei der Regelung des Schulkonfliktes angeboten.