Geplanter Stellenabbau bei der Deutschen Post durch Zusammenlegung der Paket- und Briefsparte

Die Deutsche Post plant durch Zusammenlegung ihrer Paket- und Briefsparte bundesweit 800 bis 1 000 Arbeitsplätze einzusparen.

Die beabsichtigten Stellenstreichungen wurden von einem Sprecher der Deutschen Post AG bestätigt und sollen vorwiegend für den Verwaltungsbereich geplant sein. Der Stellenabbau soll nach Angaben der Deutschen Post sozialverträglich umgesetzt werden.

Subunternehmer der Post-Tochter DHL sollen außerdem bis zu 20 Prozent weniger für die Auslieferung von Paketen und Päckchen erhalten. Die Deutsche Post World Net hatte im Geschäftsjahr 2006 den Umsatz um 35,8 Prozent auf 60,55 Milliarden Euro gesteigert. Nach 3,76 Milliarden Euro zuvor erreichte der operative Gewinn für 2006 3,87 Milliarden Euro. Anlässlich der DeutschenPost-Hauptversammlung im Mai des Jahres wurde die Dividende für das Jahr 2006 auf 75 Cent erhöht,7,1 Prozent mehr als im Vorjahr. Die Quartalszahlen für das erste Quartal 2007 der Deutschen Post belegen zudem einen hohen Gewinn bereits zu Beginn des Jahres. Der aktuelle Nettogewinn ist damit im Vergleich zum Vorjahresquartal um vier Prozent angestiegen und das Ergebnis vor Zinsen und Steuern um 8,7 Prozent gestiegen.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Inwiefern wäre Rheinland-Pfalz nach Kenntnis der Landesregierung durch eine geplante Zusammenlegung der Paket- und Briefsparte der Deutschen Post Rheinland-Pfalz betroffen?

2. Welche Auswirkungen hätte dies für die diesbezüglichen Arbeitsplätze?

3. In welchem Umfang sind nach Kenntnis der Landesregierung Subunternehmer der Post-Tochter DHL in Rheinland-Pfalz tätig?

4. Welche Auswirkungen haben nach Ansicht der Landesregierung geplante Leistungskürzungen bei der Auslieferung von Paketen und Päckchen der Deutschen Post für die Subunternehmer der DHL?

5. Hält die Landesregierung einen sozialverträglichen Umbau der Paket- und Briefsparte der Deutschen Post für gesichert?

6. Wie kann die Landesregierung zur Sicherung von Arbeitsplätzen bei der Deutschen Post tätig werden?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Juni 2007 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2: Nach Auskunft der Deutschen Post AG (DP AG) wurden in Rheinland-Pfalz zum 1. Januar 2007 das Paketzentrum Saulheim der Niederlassung BRIEF Mainz, das Paketzentrum Neuwied der Niederlassung BRIEF Koblenz sowie das Paketzentrum Speyer der Niederlassung BRIEF Mannheim angegliedert. Die zugehörigen Zustellbasen sind gemäß der jeweils versorgten Fläche ebenfalls den genannten BRIEF-Niederlassungen zugeordnet worden.

Nach Auskunft der DP AG werden aufgrund der Zusammenlegung im Bereich des Landes Rheinland-Pfalz ca. 70 Vollzeitarbeitsplätze, überwiegend im Bereich der Verwaltung, entfallen. Derzeit freie Arbeitsposten im Bereich der DP AG sollen bevorzugt mit geeigneten Mitarbeitern besetzt werden, deren bisheriger Arbeitsposten aufgrund der Organisationsmaßnahme entfallen ist. Die Besetzung dieser freien Posten wird derzeit bereits vollzogen.

Zu Frage 3: Nach Auskunft der DP AG sind in Rheinland Pfalz derzeit 19 Zustellbezirke an drei Servicepartner der DP AG vergeben. Es ist vorgesehen, ab 4. Juni 2007 an einen weiteren Servicepartner zusätzlich sechs Zustellbezirke zu vergeben.

Zu Frage 4: Nach Auskunft der DP AG sind im Bereich der Paketzustellung mit den Servicepartnern der DP AG Vertragsverhandlungen hinsichtlich der Leistungs- und Vergütungsbedingungen geführt worden. Die neuen Vertragsbedingungen sind in gegenseitigem Einvernehmen beschlossen und dabei ist auf einseitige Leistungskürzungen verzichtet worden. In wenigen Einzelfällen ist eine Fortführung des Vertragsverhältnisses allerdings unterblieben.

Zu Frage 5: Nach Auskunft der DP AG wird der Umbau des Paketbereichs von dieser sozialverträglich durchgeführt. Insbesondere ist keiner der betroffenen Mitarbeiter von einer betriebsbedingten Kündigung bedroht, da solche tarifvertraglich über den mit der Gewerkschaft ver.di abgeschlossenen Beschäftigungspakt bis zum 31. März 2008 ausgeschlossen sind. Für die überwiegende Zahl der Mitarbeiter ergibt sich aufgrund der Organisationsmaßnahme keine Veränderung des Dienstortes. Diese Mitarbeiter sind zukünftig lediglich einer anderen Organisationseinheit zugewiesen.

Ein Teil der Mitarbeiter, deren Arbeitsplätze aufgrund der organisatorischen Änderungen wegfallen, wird nach Auskunft der DP AG unmittelbar auf freien Stellen im Bereich der DP AG eine Anschlussverwendung finden können. Dies kann im Einzelfall mit einer Änderung des Dienstortes im Rahmen der tarifvertraglichen Zumutbarkeitsregelungen verbunden sein. Für alle anderen betroffenen Mitarbeiter wird zeitnah eine angemessene neue Position gefunden. Durch die im Unternehmen geltenden Rationalisierungsschutzverträge ist sichergestellt, dass für die betroffenen Mitarbeiter keine unzumutbaren Belastungen entstehen.

Auf der Grundlage der von der DP AG getroffenen Aussagen sind die beschriebenen organisatorischen Umbaumaßnahmen sozialverträglich.

Zu Frage 6: Die Geschäftstätigkeit der DP AG unterliegt grundsätzlich der unternehmerischen Dispositionsfreiheit, auf die die Landesregierung keine Einflussmöglichkeit hat, sofern sich die DP AG im vorgegebenen Rahmen des Postgesetzes, der Post-Universaldienstleistungsverordnung sowie ihrer freiwilligen Selbstverpflichtung bewegt.