Schulentwicklungsplanung im Kreis Mainz-Bingen ­ hier: Schulen in Ingelheim und Gau-Algesheim

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung die Entwicklung der Schülerzahlen an den Schulen in Ingelheim (Hauptschule, Realschule und Gymnasium) sowie an der Regionalen Schule Gau-Algesheim für die nächsten Jahre (insbesondere hinsichtlich der Zügigkeit)?

2. Inwieweit ist nach Auffassung der Landesregierung ein „dringendes schulisches Bedürfnis" zur angedachten Schließung der Regionalen Schule in Gau-Algesheim gegeben?

3. Wie soll nach Auffassung der Landesregierung ein geplanter Schulringtausch konkret vonstattengehen (stufenweise oder über mehrere Jahre)?

4. Reichen die Räume der Pestalozzi-Hauptschule Ingelheim aus, um alle Schüler der Regionalen Schule im Falle eines Schulringtausches aufnehmen zu können, und wenn nein, welche Umbaukosten kommen dann auf den Kreis Mainz-Bingen zu?

5. Inwieweit wurden die Eltern bisher in Planung und Entscheidungsfindung eingebunden?

6. Wie beurteilt die Landesregierung das aktuell von Lehrerinnen und Lehrern aus Gymnasium und Realschule Ingelheim vorgelegte alternative Konzept zur Beibehaltung aller betroffenen Schulstandorte bei gemeinsamer Orientierungsstufe und wird sie dieses Konzept in ihre Überlegungen einbeziehen?

7. Wie sieht der weitere Zeitplan der ADD zur Umsetzung der Schulentwicklungsplanung in Ingelheim und Gau-Algesheim aus?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kulturhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. Juni 2007 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Es ist davon auszugehen, dass die Hauptschule in Ingelheim dauerhaft einzügig wird, die Realschule vierzügig bleibt und das Gymnasium siebenzügig. Die Regionale Schule Gau-Algesheim hat für das kommende Schuljahr wieder drei Eingangsklassen.

Zu Frage 2: Das Schulgesetz fordert für die Errichtung und Aufhebung von Schulen ein „schulisches Bedürfnis" (§ 91 Abs. 1 i. V. m. § 91 Abs. 2 Satz 1 SchulG). Die Regionale Schule ist Antragsschule, d. h. die Errichtung setzt einen Antrag des Schulträgers voraus. Sie kann errichtet werden, wenn sie das Bildungsangebot in der Region sichert oder erweitert (§ 92 Abs. 4 SchulG). Bezüglich der Regionalen Schule Gau-Algesheim hat die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim die Aufhebung der Regionalen Schule Gau-Algesheim im Zusammenhang mit der Schulentwicklungskonzeption des Landkreises Mainz-Bingen beantragt. Durch die Errichtung einer Regionalen Schule Ingelheim am Standort der Pestalozzischule, die Ausweitung des Schulbezirkes der Regionalen Schule auf die Stadt Ingelheim und die Verbandsgemeinde Gau-Algesheim sowie die anderen für das Gebiet der Stadt Ingelheim und der Verbandsgemeinde Gau-Algesheim beantragten schulorganisatorischen Maßnahmen wird das Bildungsangebot in dieser Region unter wirtschaftlich günstigster Nutzung der vorhandenen Schulgebäude gesichert. Ein schulisches Bedürfnis für die Umsetzung des vom Landkreis Mainz-Bingen beantragten schulischen Gesamtkonzepts liegt damit vor.

Zu Frage 3: Der von den Schulträgern beantragte sog. Ringtausch, das heißt die Aufhebungen bzw. Neuerrichtungen von Schulen, würde sich schrittweise vollziehen. Die Schülerinnen und Schüler könnten grundsätzlich in der Schule, in der sie ihre Schullaufbahn begonnen haben, diese auch dort beenden. Die „neuen" Schulen würden mit der 5. Klasse beginnen und sich jährlich aufbauen.

Zu Frage 4: Die Räume in Ingelheim reichen nicht aus. Erwartet wird die dauerhafte Dreizügigkeit einer Regionalen Schule am Standort der Pestalozzi-Hauptschule in Ingelheim.

Eine Kostenermittlung des Schulträgers, der Stadt Ingelheim, liegt noch nicht vor.

Zu Frage 5: Die Eltern werden in einem geregelten Verfahren beteiligt. Am Standort Ingelheim ist für die Aufhebung der Realschule, des Schulzentrums von Realschule und Gymnasium und der Hauptschule das Benehmen mit dem jeweiligen Schulelternbeirat herzustellen und die Anhörung des jeweiligen Schulausschusses durchzuführen. Am Standort Gau-Algesheim sind für die Aufhebung der Regionalen Schule die Eltern in gleicher Weise zu beteiligen.

Die Eltern wurden bislang insoweit eingebunden, als dass Anfragen der Elternvertretungen beantwortet wurden.

Zu Frage 6: Das von Lehrkräften und der Elternvertretung der Realschule Ingelheim vorgelegte Konzept einer gemeinsamen Orientierungsstufe von Realschule und Gymnasium Ingelheim sowie deren Verlagerung an den Standort der Pestalozzischule, dem sich der Schulelternbeirat der Regionalen Schule Gau-Algesheim angeschlossen hat, ist ohne die Mitwirkung des Sebastian-Münster-Gymnasiums entwickelt worden. Die Abtrennung und anderweitige Unterbringung der Orientierungsstufe des Gymnasiums sind im Laufe der Diskussion zur Lösung der Raumprobleme im Schulzentrum schon einmal ins Spiel gebracht, erörtert und verworfen worden.

Weder der Landkreis als Schulträger, noch die Schulbehörde haben in der Abtrennung der Orientierungsstufe eine sinnvolle Problemlösung gesehen.

Zu Frage 7: Die Einigung der beteiligten Schulträger vorausgesetzt, ist eine Umsetzung zum Beginn des Schuljahres 2008/2009 möglich.