Migration
Dem Ländervertreter obliegt die Wahrnehmung der Interessen der Bundesländer in der Ratsarbeitsgruppe. In diesem Zusammenhang führt er zu relevanten Fragestellungen abgestimmte Auffassungen der Bundesländer herbei und wirkt auf eine Berücksichtigung dieser Positionen im Rahmen der durch das Bundesministerium des Innern zu führenden Verhandlungen in der Ratsarbeitsgruppe hin. Über die Ergebnisse der Erörterungen in der Ratsarbeitsgruppe berichtet er den Innenressorts aller Bundesländer. In Anbetracht der fortschreitenden Vereinheitlichung der Rechtssysteme der Staaten der EU kommt dem Gremium der Ratsarbeitsgruppe Polizeiliche Zusammenarbeit und damit auch der Funktion des Ländervertreters eine zunehmende Bedeutung zu.
Prümer Vertrag Zukünftig wird die internationale und besonders die grenzüberschreitende polizeiliche Zusammenarbeit der rheinland-pfälzischen Polizei durch einen neuen multilateralen Vertrag vereinfacht und ausgebaut. Am 27. Mai 2005 wurde in Prüm durch Vertreter der Staaten Deutschland, Belgien, Luxemburg, Niederlande, Frankreich, Spanien und Österreich der Vertrag über die „Vertiefung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit, insbesondere zur Bekämpfung des Terrorismus, der grenzüberschreitenden Kriminalität und der illegalen Migration" unterzeichnet. Vier weitere EU-Staaten (Finnland, Portugal, Italien und Slowenien) möchten dem Vertrag ebenfalls beitreten. Ein solcher Beitritt steht jedem Mitgliedstaat der Europäischen Union offen. Der Vertrag soll zu einem späteren Zeitpunkt in allgemeines EU-Recht überführt werden. Insofern erfüllen die Gründerstaaten eine richtungsweisende Vorreiterrolle. Der Vertrag trat in Österreich und Spanien bereits am 1. November 2006 in Kraft. In Deutschland erlangte er am 23. November 2006 Gesetzeskraft, in Luxemburg am 22. Dezember 2006. In Belgien sowie den Niederlanden steht die Ratifikation unmittelbar bevor. Frankreich konnte bislang noch keinen konkreten Termin benennen.
Der Vertrag hat zunächst einen erheblich verbesserten grenzüberschreitenden Informationsaustausch zum Gegenstand. Insbesondere wird den beteiligten Stellen über benannte nationale Kontaktstellen (für Deutschland das BKA bzw. das Kraftfahrtbundesamt) ermöglicht, untereinander unmittelbar auf bestimmte nationale Datenbestände zuzugreifen (die folgende Aufzählung ist nicht abschließend):
Die Vertragsparteien richten DNA-Analysedateien ein. Der Zugriff auf diese immer bedeutsamer werdenden Dateien wird zum Zwecke der Verfolgung von Straftaten im Wege des so genannten Hit-/No-Hit-Systems eröffnet, bei dem im Falle eines Treffers der anfragenden Stelle eine Kennung für konkretisierende Anschlussanfragen übermittelt wird. Offene DNA-Spuren der Vertragsstaaten werden regelmäßig automatisiert abgeglichen.
Ein solches Hit-/No-Hit-Verfahren wird auch für den Bereich der daktyloskopischen Spuren angewandt.
Daneben erlaubt der Vertrag, zum Zwecke der Verhinderung und der Verfolgung von Straftaten Daten zu Fahrzeugen und deren Halterinnen oder Haltern im Wege eines Online-Lesezugriffs abzurufen.
Im Zusammenhang mit Großveranstaltungen mit grenzüberschreitendem Bezug, etwa sportliche Veranstaltungen, können zukünftig Daten potentieller Gefährder sowie nichtpersonenbezogene Daten mit Einsatzrelevanz zwischen den Vertragsparteien ausgetauscht werden. Gleiches gilt für Informationen zur Verhinderung terroristischer Straftaten.
Der Vertrag sieht auch gemeinsame Streifen oder sonstige gemeinsame Einsatzformen auf dem Hoheitsgebiet der anderen Vertragsstaaten vor. Den entsandten Kräften können unter der Leitung eines Beamten des jeweiligen Gebietsstaates auch hoheitliche Befugnisse eingeräumt werden. Zur Abwehr einer gegenwärtigen Gefahr für Leib oder Leben können Beamte einer Vertragspartei auf fremdem Hoheitsgebiet zukünftig auch eigenständig vorläufige Maßnahmen treffen. Ferner wurde in dem Vertrag die gegenseitige Hilfeleistung bei Großereignissen, Katastrophen und schweren Unglücksfällen sowie auf Ersuchen in alltäglichen polizeilichen Anlässen (z. B. Aufenthalts- und Wohnsitzfeststellungen, Auskünften zu Führerscheinen, Feststellung von Telefonanschlussinhabern) festgeschrieben.
Der Vertrag ermöglicht eine deutliche Intensivierung der unmittelbaren, grenzüberschreitenden polizeilichen Zusammenarbeit und kann für den Bereich der inneren Sicherheit als Meilenstein des europäischen Einigungsprozesses bezeichnet werden. Ein Teil dieser grenzüberschreitenden Zusammenarbeitsformen ist bereits in bilateralen Verträgen Deutschlands mit Österreich, der Schweiz und den Niederlanden niedergelegt; in Bezug zum direkten rheinland-pfälzischen Nachbarland Frankreich bestanden bislang jedoch keine vergleichbaren Regelungen.
Durch den Prümer Vertrag mit dem sukzessiven Beitritt weiterer Staaten und der vorgesehenen Überführung in den Rechtsrahmen der EU wird ein europaweit geltender Vertragsrahmen geschaffen, der weit über das Schengener Durchführungsübereinkommen hinausgeht. Die im Vertragswerk enthaltenen Vorgaben zur Einführung von sicherheitspolitischen Mindeststandards (z. B. in Bezug auf die Verpflichtung zur Einrichtung und Führung nationaler DNA-Dateien) tragen dem Ziel der Schaffung eines europaweiten Raumes der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts und schließlich auch dem europäischen Integrationsprozess in besonderem Maße Rechnung. Die ersten konkreten Zusammenarbeitsformen zur Umsetzung der einzelnen Vertragsnormen werden im Laufe des Jahres 2007 realisiert.
Europäische Polizeiakademie CEPOL
Die Europäische Polizei(führungs)akademie CEPOL wurde am 20. September 2005 durch Entscheidung des Europäischen Rates eingerichtet. Sie vernetzt die nationalen Polizeiakademien, die polizeiliche Führungskräfte aus- und weiterbilden, um einen europäischen Ansatz zu entwickeln, den gemeinsamen Hauptproblemen, denen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union im Kampf gegen die Kriminalität, in der Kriminalprävention, in der Aufrechterhaltung von Recht und Ordnung und öffentlicher Sicherheit gegenüberstehen, besser zu begegnen.
Die von der Akademie gestarteten Maßnahmen dienen dazu, das Wissen über die nationalen Polizeisysteme, über die Strukturen grenzüberschreitender Zusammenarbeit und über die Einrichtungen und Instrumente der Europäischen Union zu verbessern und die Kontakte und die vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Führungskräften zu fördern. Die Europäische Polizeiakademie bietet zum einen ein breites Programm an Seminaren zu relevanten polizeilichen Themen, veranstaltet spezifische Vorbereitungskurse für die Teilnahme in nichtmilitärischer Krisenintervention und fördert durch Sprachkurse die grenzüberschreitende Verständigung. Zum Zweiten trägt sie zu einer vereinheitlichten und abgestimmten polizeilichen Bildungsarbeit bei, indem sie gemeinsame Qualitätsstandards für die Aus- und Weiterbildung in den europäischen Polizeien erstellt und gemeinsame Lehrpläne für verschiedene Schwerpunktbereiche der Aus- und Weiterbildung entwickelt. Zum Dritten unterstützt sie den Erfahrungsaustausch, die Verbreitung von bewährten Vorgehensweisen und von Forschungsergebnissen zu polizeirelevanten Fragen durch ein eigenes elektronisches Netzwerk. Zum Vierten führt sie ab 2006 ein durch das AGIS-Programm der Europäischen Kommission gefördertes Austauschprogramm für polizeiliche Führungskräfte und für Lehrkräfte und Bildungsverantwortliche in der Aus- und Weiterbildung von Führungskräften durch. Im Rahmen dieses Programms sollen Fachleute mit vergleichbarer fachlicher Kompetenz und Zuständigkeit in gemeinsamer Arbeit von- und miteinander lernen, um so zur weiteren Entwicklung von internationaler polizeilicher Fachkompetenz in Europa beizutragen. Sie sollen anschließend das, was sie während des Austauschs an neuen Erkenntnissen und Ideen gewonnen haben, in ihren jeweiligen Organisationseinheiten, auf nationaler und auf europäischer Ebene weitergeben und nutzbar machen.
Die rheinland-pfälzische Polizei ist in mehrere der CEPOL-Aktivitäten involviert. So ist eine Referentin aus der Polizeiabteilung des Ministeriums der Innern und für Sport Mitglied in der Arbeitsgruppe zur Erstellung und Umsetzung des „Gemeinsamen Lehrplans Polizeiliche Ethik und Prävention von Korruption". Die Arbeitsgruppe steht unter der Verantwortung der Sicherheitsakademie des Bundesministeriums des Inneren der Republik Österreich. Eine rheinland-pfälzische Dozentin und ein rheinland-pfälzischer Dozent waren 2005 und 2006 regelmäßig federführend an der Gestaltung und Durchführung von CEPOL-Seminaren zu den Themen „Polizeiliche Ethik" und „Menschenrechte und Polizei" beteiligt. Eine Beteiligung an entsprechenden Seminaren ist auch für 2007 vorgesehen. Im Zusammenhang mit dem CEPOL-Austauschprogramm hat das neu gegründete Referat „Internationale polizeiliche Zusammenarbeit" im Ministerium des Innern und für Sport die nationale Koordination übernommen.
Rahmenprogramm für die polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen
Neben der bilateralen Kooperation mit anderen europäischen Polizeiakademien richtet die Landespolizeischule von der Europäischen Union geförderte internationale Seminare und Fachtagungen aus. Europa wächst zusammen und diese Maßnahmen wollen dazu beitragen, die internationale polizeiliche und justizielle Zusammenarbeit zu verbessern.
Im Jahr 2005 wurden sie gemeinsam mit belgischen, britischen, estnischen, französischen, luxemburgischen, niederländischen, rumänischen und tschechischen Partnern organisiert und durchgeführt, 2006 gemeinsam mit estnischen, französischen, luxemburgischen, niederländischen, polnischen, portugiesischen und tschechischen Kooperationspartnern.
Zusammenarbeit anlässlich der Federation Internationale de Football Association (FIFA) Fußball-Weltmeisterschaft Deutschland 2006
Am rheinland-pfälzischen Spielort Kaiserslautern war aufgrund der Fußballspiele, der Nähe zur Grenze zu Frankreich und den Benelux-Staaten sowie zu amerikanischen und NATO-Einrichtungen mit der größten amerikanischen Wohngemeinde außerhalb der Vereinigten Staaten eine Vielzahl ausländischer Gäste in der Stadt zu erwarten. So wurde im Rahmen der besonderen Aufbauorganisation ein Bereich „Internationale Präsenz" eingerichtet. Die hier eingesetzten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sollten im Stadtgebiet Kaiserslautern, insbesondere im Bereich der „WM-Meile" und auf den Public-Viewing-Plätzen, polizeiliche Präsenz zeigen und dem internationalen Publikum Ansprechpartner bieten, an die sie sich vertrauensvoll in ihrer Muttersprache wenden konnten.
An allen Spieltagen in Kaiserslautern unterstützten Kolleginnen und Kollegen der elsässischen und lothringischen Gendarmerie Nationale und der niederländischen Koninklijke Marechaussee der Brigade Neustadt/Weinstraße die rheinland-pfälzischen Polizeibeamtinnen und -beamten. An Tagen, an denen Spiele der niederländischen, der italienischen und der spanischen Nationalmannschaften stattfanden und auf Public-Viewing-Plätzen übertragen wurden, beteiligten sich ebenfalls Angehörige der Koninklijke Marechaussee, der italienischen Polizei sowie der spanischen Guardia Civil am Streifendienst.
Die Gäste auf der „WM-Meile" sprachen die Polizistinnen und Polizisten häufig an und wandten sich mit ganz unterschiedlichen Wünschen und Hilfeersuchen an sie. Nicht zuletzt dienten die unbekannten Uniformen als beliebtes Fotomotiv für persönliche WM-Erinnerungsalben.
Der gemeinsame Einsatz und Erfahrungsaustausch mit den Kolleginnen und Kollegen unterschiedlicher Nationalität hat sicher zur „Völkerverständigung" beigetragen und ließ neue Freundschaften zwischen den Angehörigen der eingesetzten Teams entstehen.
Dorferneuerung
Auf der Grundlage eines Arbeitsübereinkommens aus dem Jahr 2000 kooperiert der Arbeitsbereich Dorferneuerung seit Jahren mit der Europäischen Arbeitsgemeinschaft Landentwicklung und Dorferneuerung (ARGE) in Wien. Diese Zusammenarbeit wurde auch in den Jahren 2005 und 2006 weitergeführt. So wurde 2005 die Siegerehrung des gemeinsam ausgelobten Wettbewerbs „European Kids Trophy 2005" durchgeführt. In diesem Zusammenhang wurde für den tschechischen Wettbewerbsteilnehmer 2006 eine Exkursion mit rund 30 Personen (darunter 20 Kinder und Jugendliche) durchgeführt. Bei dieser Exkursion wurden rheinland-pfälzische Kinder- und Jugendprojekte im Rahmen der Dorferneuerung vorgestellt.
2005 wurden zwei Exkursionen mit Gruppen aus Lettland und Ungarn durchgeführt. Schwerpunkte der Exkursionen waren neben Maßnahmen der Erhaltung einer ortsgerechten Infrastruktur auch Maßnahmen der Umnutzung alter Bausubstanz und der Ortsbildgestaltung. Den Teilnehmern wurde eine auf Nachhaltigkeit und Zukunftsbeständigkeit ausgerichtete Dorferneuerung mit einem ganzheitlichen Ansatz vorgestellt.
Raumentwicklung
Im März 2006 wurde das bereits 2004 begonnene Projekt „EUROPOLIS (Stadterneuerung und gesteuerte Stadtentwicklung)" abgeschlossen. EUROPOLIS wurde als „Aktions"-Projekt mit finanzieller Förderung aus dem Programm INTERREG III B NWE durchgeführt. Thematisiert wurden u. a. die Fragestellungen der nachhaltigen Entwicklung mit dem Ziel, die Attraktivität der mittleren Städte mit etwa 50 000 bis 250 000 Einwohnern sowie die Kenntnisse der räumlichen Strukturen, der Entwicklungstrends und der räumlichen Planungssysteme der Staaten und Regionen in Nordwesteuropa zu verbessern. Das Ergebnis des Projektes bilden eine sog. Toolbox sowie ein Glossar. Die Toolbox umfasst die Darstellung der untersuchten Instrumente und einen Leitfaden mit Empfehlungen zu innovativen Planungsinstrumenten für die Themenfelder
neue Dynamiken in der Innenstadtentwicklung und Steuerung der Siedlungsentwicklung;
Mobilität und nachhaltige Entwicklung;
Steuerung der Einzelhandelsentwicklung;
soziale Aspekte in der Stadterneuerung.
Bei dem Glossar handelt es sich um eine vergleichende Beschreibung der in jedem Land verwandten zentralen Begriffe im Bereich der Stadt- und Raumplanung.
An dem Projekt beteiligt sind Partner aus Deutschland, Frankreich, Belgien sowie Großbritannien. Im Einzelnen handelt es sich um das Ministère des Transports, de lEquipement, du Tourisme et de la Mer, das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung, das Bundesamt für Bauwesen und Raumordnung, die Städte Norwich, Nottingham, Mons, Charleroi, Rennes, Brest, Freiburg, Ludwigshafen am Rhein und Saarbrücken sowie die Caisse des Depôts et Consignations, das Ministerium für Umwelt des Saarlandes und das Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz.
Bildung und Jugend COMENIUS-1-Schulpartnerschaften: Europäische Zusammenarbeit von Schulen im Rahmen des SOKRATES-Bildungsprogramms der EU
Das COMENIUS-Programm ist Teil des SOKRATES-Aktionsprogramms der EU im Bildungsbereich. Erstmals 1995 gestartet, verfolgt die EU mit dem Programm vier Grundziele: Verbesserung der Schulbildung, Stärkung der europäischen Dimension, Förderung des Fremdsprachenerwerbs und Sensibilisierung des interkulturellen Bewusstseins. Dabei deckt das Programm das gesamte Bildungsspektrum ab: vom Kindergarten bis zur Erwachsenenbildung. Mit COMENIUS 1 wird speziell die Zusammenarbeit schulischer Einrichtungen gefördert in der Absicht, über transnationale Schulprojektarbeit unseren Schülerinnen und Schülern frühzeitig internationale Kontakte und Auslandserfahrungen zu ermöglichen, Akzeptanz für die kulturelle Vielfalt zu wecken und zur Internationalisierung unserer Schulen beizutragen.
Während im Jahr 2005 das Interesse rheinland-pfälzischer Schulen an europäischen Gemeinschaftsprojekten etwas rückläufig war (es kamen 45 bi- und multilaterale Schulpartnerschaftsprojekte zustande), stieg die Zahl der genehmigten Projekte im Jahr 2006 auf 50 an. So konnten 2006 aus EU-Mitteln 39 Schul-, sechs Schulentwicklungs- und fünf Fremdsprachenprojekte mit einem Gesamtbetrag in Höhe von ca. 313 000 gefördert werden.
Unter den 50 Projektschulen befanden sich 14 berufsbildende Schulen, 14 Gymnasien, zwölf Grundschulen und neun Schulen anderer Schularten mit einem breiten Themenangebot, z. B.: „Respekt lernen durch das Studium des täglichen Lebens" (GS-Projekt), „Alternative Energien" (BBS-Projekt), „Entwicklung nachhaltigen Bauens" (BBS-Projekt), „Totalitarismus ein Projekt zur Prävention" (Gymn.-Projekt). Daneben führte eine Kindertagesstätte in Trier ein dreijähriges Projekt zum Thema „Mit allen Sinnen die Kulturen anderer entdecken" durch. Die 50 Schulen unterhielten über ihre Projekte intensive Beziehungen zu 163 ausländischen Partnerschulen in 29 europäischen Ländern. Die meisten Kontakte gab es mit je 22 Partnern zu Frankreich und Spanien, je 16 zum Vereinigten Königreich und zu Italien, zwölf zu Polen und zehn zu Tschechien. Drei berufsbildende Schulen hatten über ihre Projektarbeit gleichzeitig Kontakt zu sechs bzw. sieben europäischen Partnern, eine Grundschule in Bernkastel-Kues zu fünf, eine Grundschule in Kaiserslautern ebenfalls zu sieben verschiedenen Nationen. Die o. g. Kindertagesstätte in Trier unterhielt in ihrem
3. Projektjahr Kontakt zu einer belgischen, einer italienischen und zwei französischen Einrichtungen. Neben den Mobilitätsmaßnahmen wurden Neue Medien (Internet-, E-Mail-Kontakt, Videokonferenzschaltungen) intensiv zur Projektarbeit genutzt.
Im Jahr 2006 haben zur Anbahnung neuer bi- und multilateraler Schulpartnerschaften in enger Zusammenarbeit mit dem Pädagogischen Austauschdienst (PAD) in Bonn 22 Lehrkräfte sog. vorbereitende Besuche ins europäische Ausland durchgeführt bzw. an europaweit ausgeschriebenen Kontaktseminaren teilgenommen. 88 Lehrkräfte, davon ein Drittel Schulleitungsmitglieder, informierten sich in einer Ganztagesveranstaltung in Koblenz zum COMENIUS-1-Förderprogramm. Finanziert wurden diese Maßnahmen aus EU-Mitteln mit ca. 19 000. Darüber hinaus wurden mehr als 100 Lehrkräfte von Mitarbeitern der ADD in Fragen der Antragsstellung und Projektabwicklung beraten; eine nicht bezifferbare Zahl rheinland-pfälzischer Lehrkräfte hatte zudem die Beratungsdienste des PAD Bonn in Anspruch genommen.