Sprachförderung in den Kindergärten

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Kindergärten in den Kreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld, die derzeit nicht an der Sprachförderung teilnehmen, haben für das kommende Schuljahr einen Antrag gestellt?

2. Wie viele Kindergärten in den Kreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld, die derzeit an der Sprachförderung teilnehmen, haben 2007 keinen Antrag gestellt?

3. Welch Qualifikationen besitzen in den Kreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld die Personen, die im laufenden Schuljahr die Sprachförderung durchgeführt haben ­ aufgelistet nach den Modulen 1 bis 3?

4. In wie vielen Kindergärten in den Kreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld wurde die Sprachförderung von Erzieherinnen durchgeführt, die gleichzeitig dort angestellt waren?

5. Wie viele Landesmittel wurden den Kreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld im laufenden Schuljahr für die Sprachförderung zur Verfügung gestellt?

6. Wie viele Sprachkurse wurden in den Kreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld im laufenden Schuljahr durchgeführt ­ aufgeschlüsselt auf die einzelnen Module?

7. Wie viele Kinder haben insgesamt im laufenden Schuljahr in den Kreisen Bad Kreuznach und Birkenfeld an der Sprachförderung teilgenommen ­ aufgeschlüsselt auf die einzelnen Module?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. Juli 2007 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2: Das in der Verwaltungsvorschrift „Förderung von Sprachfördermaßnahmen in Kindergärten sowie von Maßnahmen der Vorbereitung des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule" geregelte Antragsverfahren sieht vor, dass die Kindertageseinrichtungen ihre Förderanträge beim zuständigen Jugendamt einreichen und dass das Jugendamt dem Land nur seine Gesamtplanung in tabellarischer Form vorlegt. In diese Gesamtplanung nimmt das Jugendamt nicht alle von den Kindertageseinrichtungen gestellten Anträge auf, sondern nur diejenigen, die es im Rahmen seiner Planungsverantwortung und im Rahmen seines Budgets als geeignet und erforderlich für die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung mit Sprachförderangeboten ansieht.

Insofern liegen der Landesregierung nicht die vollständigen Informationen über die Antragstellung durch alle Kindertagesstätten vor. Eine vollständige Erhebung der in diesem und dem vorangegangenen Förderzeitraum gestellten und nicht gestellten, vom Jugendamt befürworteten und abgelehnten Einzelanträge wäre ­ zusätzlich zur Bearbeitung der tatsächlichen Gesamtplanung ­ im Rahmen der für die Beantwortung der Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich gewesen. Sie hätte auch die mit dem gestuften Antragsverfahren erreichte Verwaltungsvereinfachung zunichtegemacht.

Aufgrund der insgesamt hohen Antragslage in diesem Jahr sind die Budgetgrenzen für die Jugendamtsbezirke im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel angehoben worden. Hierdurch wurde den Jugendämtern die Bewilligung einer höheren Anzahl von Maß, 2. August 2007 nahmen ermöglicht. Für einzelne Jugendämter, wie die der Landkreise Bad Kreuznach und Birkenfeld, ergab sich allerdings dennoch die Notwendigkeit, darüber liegende Ausgaben im Rahmen der Gesamtplanung des Jugendamtes durch Umschichtungen von Maßnahmen oder Zusammenlegung von Maßnahmen zu kompensieren.

Zu Frage 3: Diese Fragen können hinsichtlich der Module 1, 2 und 3 erst nach Vorlage und Auswertung der Verwendungsnachweise bzw. Sachberichte zu den Sprachfördermaßnahmen im laufenden Kindergartenjahr 2006/2007 beantwortet werden.

Zu Frage 4: Die endgültigen Zahlen über die Sprachfördermaßnahmen bzw. das tatsächlich eingesetzte Fachpersonal können erst nach Abschluss der Maßnahmen und der Vorlage und Auswertung der Verwendungsnachweise bzw. der Sachberichte erhoben werden. Die Frage kann daher zum gegenwärtigen Zeitpunkt nicht beantwortet werden.

Zu Frage 5: Dem Kreisjugendamt Bad Kreuznach wurden für das Kindergartenjahr 2006/2007 144 097,00 für Sprachfördermaßnahmen bewilligt, dem Kreisjugendamt Birkenfeld 77 713,50 sowie dem Jugendamt der Stadt Bad Kreuznach 92 185,00.

Zu den Fragen 6 und 7: Diese Fragen können erst nach Vorlage und Auswertung der Verwendungsnachweise bzw. Sachberichte zu den Sprachfördermaßnahmen im laufenden Kindergartenjahr 2006/2007 beantwortet werden.