Unfallversicherung

11. Welchen Gesamtumfang hat die berufliche Beschäftigung im Sport im Zeitraum der letzten fünf Jahre?

Über die berufliche Beschäftigung im Sport insgesamt in Rheinland-Pfalz, d. h. sowohl Beschäftigungen bei Sportverbänden und -vereinen als auch im kommerziellen Bereich, liegen keine Gesamtzahlen vor.

Die Zahl der hauptamtlich Beschäftigten in den über 6 000 Sportvereinen wird vom Landessportbund und den Sportbünden nicht in allen Einsatzbereichen erhoben. Erfasst sind die Zahl der bezuschussten hauptamtlichen Übungsleiter (93 Personen) und der bezuschussten hauptamtlichen Vereinsmanager (58).

Bei den rheinland-pfälzischen Dachsportverbänden (Landessportbund und die drei Sportbünde einschließlich der Sportjugenden, Bildungswerk, Akademie Trier, Sporthilfe, Olympiastützpunkt [Anteil RLP] und rheinland-pfälzische Fachsportverbände) gibt es insgesamt 250 hauptamtlich Beschäftigte (Vollzeit/Teilzeit). Nicht berücksichtigt sind hierbei die geringfügig Beschäftigten.

12. Wie ist nach Ansicht der Landesregierung in diesem Zusammenhang die Qualifizierung sowie Fort- und Weiterbildung einzuordnen?

Den im Sport beruflich beschäftigten Personen stehen allgemeine wie spezielle Angebote zur Fort- und Weiterbildung zur Verfügung.

Zunächst sind dies alle Maßnahmen im Bereich der Erwachsenenweiterbildung, die von den Trägern angeboten werden. Hierzu gehört auch das sporteigene Bildungswerk des Landessportbundes.

Spezielle sportberufsqualifizierende Maßnahmen gelten in der Regel den Bereichen Trainer und Vereinsmanager. Einzelne standardisierte Ausbildungsmodule stehen ebenso zur Verfügung wie speziell konzipierte Maßnahmen bei entsprechender Nachfrage.

Die Lehrgangsmaßnahmen werden in den besonderen Plänen der Verbände veröffentlicht. Darüber hinaus werden über die Medien auch Angebote vermittelt, die kurzfristig zur Ausrichtung kommen. Über die Ebene von Rheinland-Pfalz hinaus können Interessenten auch an einzelnen berufsqualifizierenden Maßnahmen anderer Landesverbände bzw. Bundesverbände teilnehmen.

So hat sich insbesondere die Führungs- und Verwaltungsakademie des Deutschen Olympischen Sportbundes in Köln hierfür als gute Plattform entwickelt.

13. Welche Entwicklung und welche Schwerpunkte in der Sportförderung setzt die Landesregierung in den nächsten Jahren?

Tiefgreifende gesellschaftliche Veränderungen werden neue Akzente und veränderte Prioritätensetzungen in der Sportpolitik und in der Sportförderung notwendig machen. Beispielhaft betrifft dies die Veränderungen der Alterspyramide mit der Zunahme der Zahl älterer Bürgerinnen und Bürger, der Zunahme des prozentualen Anteils ausländischer Mitbürgerinnen und Mitbürger, die Veränderung des Krankheitspanoramas weg von den klassischen Infektionskrankheiten hin zu Herz- und Kreislauferkrankungen sowie durch Umweltbedingungen und Lebensführung verursachte Krankheiten und dem sich schon heute deutlich verstärkenden Gesundheitsbewusstsein der Menschen. Daneben werden Individualisierung und Lebensstilvielfalt in der Gesellschaft zunehmen, soziale Schichten vermischen sich stärker als früher, der Wunsch nach Gemeinschaft, Identifikations- und Orientierungsmöglichkeiten nimmt zu, das traditionelle Leistungserfolgsmotiv im Sport nimmt ab, Gesundheits- und Geselligkeitsmotive nehmen zu. Insgesamt ist eine stärkere Auseinanderentwicklung von Leistungs- und Hochleistungssport auf der einen Seite und von Breiten- und Freizeitsport auf der anderen Seite zu beobachten. Neue Formen des Leistungssports auch in höherem Alter als Medium der Selbstbestätigung entwickeln sich, traditionelle Wettkampfsportarten haben Nachwuchssorgen, neue Sportformen, insbesondere im Bereich der Natur- und Erlebnissportarten tauchen auf, kommerzielle Anbieter im Sport drängen stärker auf den Markt. Dies betrifft nicht nur die Varianten des Fitnesssports, sondern z. B. auch Tanzen, fernöstliche Kampfsportarten, Squash, Rückengymnastik und andere Therapieangebote.

Vor diesem Hintergrund setzt sich die Landesregierung folgende Zukunftsaufgaben und Akzentuierungen für die Sportpolitik und Sportförderung in den nächsten Jahren:

Die Rahmenbedingungen für einen bedürfnisorientierten Sport für möglichst viele Bürgerinnen und Bürger müssen gesichert und ausgebaut werden. Bisher gute Ansätze, z. B. Vereinssport mit breiter Angebotspalette für den Sport der ganzen Familie, wird die Landesregierung wenn möglich verstärkt unterstützen. Solche Angebote, die auf die sich verändernden Bedürfnisse der Menschen eingehen, insbesondere Kinder und Jugendliche „dort abholen wo sie stehen", sind zunächst vor allem von den Sportorganisationen selbst weiterzuentwickeln. Wie alle anderen Organisationen müssen auch sie die Konsequenzen aus einer sich verändernden Gesellschaft ziehen. Die Landesregierung wird diesen Modernisierungsprozess unterstützen.

Der Aufbau von vernetzten Angebotsformen kooperierender Sportanbieter sowie von offenen Angebotsformen (Kurse) auch für Nichtmitglieder von Vereinen müssen unterstützt werden. Die Aufrechterhaltung, der Ausbau eines gemeinnützigen und auch für sozial Schwächere zugänglichen vielseitigen Sportangebotes ist eine wichtige Aufgabe. Spezifische Sportangebote für Menschen, die am Rande der Gesellschaft stehen, und für sozial Benachteiligte sollten verstärkt modellhaft erprobt, wenn notwendig wissenschaftlich evaluiert und langsam flächendeckend ausgebaut werden.

Der Sport als Lebenshilfe für Menschen im mittleren und höheren Lebensalter muss verstärkt gefördert werden. In Zusammenarbeit von Sportorganisationen, Staat, Kommunen, ggf. Hochschulen und anderen Angebotsträgern sollte hierfür langfristig ein Beratungs- und Betreuungsnetz aufgebaut werden.

Die Arbeit der Vereine und Verbände mit Kindern und Jugendlichen ist auch in Zukunft eine zentral wichtige Aufgabe und muss durch weitere gezielte Förderung gesichert werden.

Der Sportstättenbau ­ seit einigen Jahren und für die absehbare Zukunft vor allem Renovierungs-, Sanierungs- Modernisierungsmaßnahmen und multifunktionaler Umbau ­ bleibt weiterhin aus sozialen, gesundheitlichen und freizeitpolitischen Gründen ein wichtiger Förderbereich. Vor allem bei den Bädern macht der hohe, kaum noch bezahlbare Sanierungsstau es vor dem Hintergrund der knappen öffentlichen Mittel und der gestiegenen Mobilität der Menschen im Gegensatz zu früheren Jahren notwendig, verstärkt über ortsübergreifende Nutzungskonzepte nachzudenken und diese auch über kommunale Grenzen hinweg umzusetzen.

Die sich verändernden Sportbedürfnisse der Menschen machen es notwendig, so genannte „Sportgelegenheiten" (z. B. Radwegenetze, Inlineskatebahnen, Kletterwände etc.) zu schaffen und in den langfristigen Flächennutzungsplanungen dafür Räume vorzusehen.

14. Wie hat sich die Ehrenamtsförderung im Sport in Rheinland-Pfalz entwickelt?

Die Ehrenamtsförderung ist seit vielen Jahren eine Aufgabe von hoher politischer Priorität für die Landesregierung. Mit einer Fülle von Maßnahmen und Initiativen unterstützt und fördert sie das Ehrenamt, auch im Sportbereich. Dazu gehören vor allem die finanzielle Förderung, die öffentliche Anerkennung und Würdigung, die Schaffung zeitgemäßer Strukturen und die Verbesserung der Rahmenbedingungen.

In Rheinland-Pfalz ist das bürgerschaftliche Engagement überdurchschnittlich ausgeprägt, was nicht zuletzt auf die günstigen Rahmenbedingungen und vielfältigen Förderaktivitäten des Landes zurückzuführen ist. Es engagieren sich schon jetzt 39 % der Bürgerinnen und Bürger, das sind fast 1,5 Millionen Menschen; bundesweit liegt das Land damit auf dem zweiten Platz. Da bürgerschaftliches Engagement eine echte Querschnittsaufgabe ist, steht das Land in einem kontinuierlichen Dialog mit Sozial-, Sport- und Kulturverbänden, Kirchen und Unternehmen in allen Fragen des gesellschaftlichen Engagements. Denn keine der großen Herausforderungen, vor denen Politik und Gesellschaft stehen, wird sich in Zukunft ohne das freiwillige Engagement von aktiven Bürgerinnen und Bürgern bewältigen lassen.

Im April 2007 hat das Land den „Engagement- und Kompetenznachweis Ehrenamt Rheinland-Pfalz" eingeführt. Er dokumentiert und zertifiziert erworbene Kompetenzen im Ehrenamt (so auch im Sportbereich) über alle Altersgrenzen hinweg und dient zur Anerkennung und Würdigung freiwillig geleisteter Tätigkeit. Dieser Nachweis wird künftig landeseinheitlich für ehrenamtlich erbrachte Leistungen, die bestimmte Kriterien von Dauer und Intensität erfüllen, ausgestellt werden. Im Berufsleben wird neben den fachlichen Qualifikationen zunehmend auch auf wichtige Schlüsselqualifikationen wie Team-, Kooperations- und Kommunikationsfähigkeit Wert gelegt. Da gerade solche Kompetenzen auch häufig im Rahmen von bürgerschaftlichem Engagement sowie ehrenamtlicher Tätigkeiten erworben werden, hat das Land diesen Engagement- und Kompetenznachweis eingeführt.

Zum 1. Januar 2004 sind ein Sammel-Haftpflicht- und ein Sammel-Unfallversicherungsvertrag für Ehrenamtliche/freiwillig Tätige in Rheinland-Pfalz in Kraft getreten. Mit dieser Versicherung hat die Landesregierung einen wichtigen Schutz für die ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger in Rheinland-Pfalz geschaffen, insbesondere wird damit auch den vielen kleinen Gruppen, Initiativen und Projekten geholfen, die in den letzten Jahren in Rheinland-Pfalz entstanden sind und für die der Abschluss eines eigenen Versicherungsvertrags finanziell oft nicht möglich ist. Die Versicherung gilt für alle ehrenamtlich Tätigen in rechtlich unselbstständigen Vereinigungen, die ihre Aufgabe in Rheinland-Pfalz ausüben oder deren Engagement von Rheinland-Pfalz ausgeht.

Darüber hinaus ist im Bereich des Ehrenamtes auf die intensive Betreuung von über 12 200 Vereinen, Initiativen usw. in der landesweiten Datenbank des Ehrenamtes ­ www.wir-tun-was.de ­ hinzuweisen. Neben dem Betreuungsangebot können die Vereine und Initiativen kostenlos selbst Internetseiten gestalten und auch Ausschreibungen im Bereich von Ehrenamtsangeboten und -gesuchen, sowie eigene Vereinsveranstaltungen einstellen.

Das Gesetz zur Stärkung des Ehrenamtes in der Jugendarbeit hat dazu beigetragen, die Stellung von Jugendbetreuern erheblich zu verbessern und einen wirklichen Anreiz zur Ausübung dieses Engagements zu schaffen.

Die rheinland-pfälzischen Freistellungsregelungen für ehrenamtlich Tätige sind bundesweit beispielhaft. Die Beschäftigten werden für Ehrenämter, die im besonderen öffentlichen Interesse liegen, großzügig freigestellt. Mit einer sehr flexiblen Arbeitszeitregelung ermöglicht das Land die Vereinbarung von Beruf und ehrenamtlichem Engagement in allen Bereichen.

Dazu existiert eine Förderung innovativer Einzelprojekte auf der kommunalen Ebene. Im Einzelfall profitieren davon auch Projekte aus dem Sportbereich. Gleiches gilt für den seit 2004 stattfindenden Wettbewerb „Herausragende Ehrenamtsprojekte der Kommunen", bei dem auch schon einige Sportprojekte zu den Preisträgern gehörten.

Mit dem landesweiten Ehrenamtstag wurde ein Ereignis geschaffen, das sich immer mehr zu einem lebendigen Forum des vielfältigen Engagements in Rheinland-Pfalz entwickelt und in dem sich auch die Sportorganisationen repräsentieren. Der neu geschaffene Engagement- und Kompetenznachweis gibt allen Ehrenamtlichen die Möglichkeit, ihre freiwillig erbrachten Leistungen und ihre damit erworbenen Kompetenzen dokumentieren und zertifizieren zu lassen.

III. Sportstätten

1. Wie bewertet die Landesregierung die Versorgung der Bevölkerung mit Sportanlagen in Rheinland-Pfalz?

Obwohl es sich nach wie vor um eine freiwillige Aufgabe handelt, stellt die Sportförderung der Landesregierung ein gesellschaftspolitisch sehr wichtiges Betätigungsfeld dar, das auf viele andere Gebiete öffentlicher Daseinsvorsorge (z. B. die Bereiche Gesundheit, Kultur, Soziales, Kinder- und Jugendhilfe) unmittelbar ausstrahlt. Deshalb gibt das Land über 40 Mio. jährlich für den Sport in Rheinland-Pfalz.

Für die Förderung von Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen hat die Landesregierung in den Jahren von 2000 bis 2007 mehr als 92,5 Mio. den Kommunen und Vereinen zur Verfügung gestellt.

Mehr als 4 000 Sportplätze und über 2 300 Sporthallen bilden zusammen mit ungefähr 3 000 Tennisanlagen, über 170 Tennishallen sowie ca. 320 Reitananlagen ein flächendeckendes Sportstättennetz. Über 300 Frei- und Hallenbäder und viele Naturseen laden zum Baden ein. Fast 550 öffentliche Spiel- und Freizeitanlagen sind Kommunikationszentren und Spielplätze für Kinder, Jugendliche und Erwachsene.

Mit diesem Angebot an Sport-, Spiel- und Freizeitanlagen ist die Bevölkerung in Rheinland-Pfalz gut versorgt. Zum Stichtag 1. Juli 2000 wurde von der Sportministerkonferenz eine länderübergreifende Sportstättenstatistik erstellt. Danach war generell feststellbar, dass die Versorgung der Bevölkerung mit Sportanlagen in Rheinland-Pfalz leicht über dem Bundesdurchschnitt lag.

In den Folgejahren wurde diese allgemeine Sportstättenstatistik im Bereich der Bäder konkretisiert. Angesichts des Haushaltsvolumens und des Zuschussbedarfes, der von Städten und Gemeinden für den Bau, den Betrieb und die Unterhaltung von Bädern zur Verfügung gestellt werden kann, musste der Bädersektor separat betrachtet und erfasst werden. Für das Land kam eine generelle Strategie zur Schließung von Bädern nicht in Frage, da öffentliche Bäder als wichtige Infrastruktureinrichtung der Erfüllung wichtiger gesundheitlicher, sportlicher und schulischer Funktionen dienen. Ausgehend von der o. g. Sportstättenstatistik 2000 der Länder muss festgehalten werden, dass im Freibadbereich 54,4 qm Wasserfläche pro 1 000 Einwohner zur Verfügung stehen. Das sind 2,4 qm mehr als der Bundesdurchschnitt aufzeigt. Der Anteil der zu sanierenden Freibäder im Bundesdurchschnitt liegt bei 63 % und bei Hallenbädern bei 57,8 %. Für Rheinland-Pfalz ergab sich ein Sanierungsbedarf von 50,6 %. Rheinland-Pfalz lag damit zwar besser als der Durchschnitt, trotzdem hat sich die Landesregierung der zentralen Aufgabe der Badsanierung gestellt (weitere Ausführungen siehe in der Antwort zu III. Frage 7).

Ein weiteres Handlungsfeld ist der Sporthallenbau in Rheinland-Pfalz. So sind neben die „klassischen" Sportarten und -angebotsformen für Vereine und Schulen zahlreiche andere Sportformen, im Verein oder unorganisiert, getreten. Dabei wurde vielerorts die Beobachtung gemacht, dass viele kleinere Räumlichkeiten die DIN-gerechte Sporthalle nach DIN-Nr. 18032 ergänzen müssen. Der Deutsche Turnerbund hat diese Erfahrungen gesammelt und konzeptionell bewertet. Das Land Rheinland-Pfalz ist das einzige Bundesland, das nunmehr eine solche Konzeption modellhaft unter Führung des Turnvereins Klein-Winternheim umgesetzt hat. Dabei wurde eine Halle mit fünf Funktionsräumen errichtet, die nunmehr dem sich ändernden Freizeitbewegungsbedürfnis in der Gemeinde Rechnung trägt.

2. Wie hat sich die Anzahl der Sport- und Spielstätten in den letzten fünf Jahren entwickelt? Dieses Schuldendiensthilfeprogramm hat mit dazu beigetragen, den enormen Antragsstau insbesondere in Frei- und Hallenbädern ein Stück weit abzubauen. Die Listen der Schuldendiensthilfen enthielten 35 Projekte (drei Sporthallen, zwei Stadien, 30 Bäder), die ausfinanziert wurden oder die von den Sportstättenbeiräten besondere Priorität erhalten hatten.

Bis auf sechs Städte (Kaiserslautern, Landau, Pirmasens, Speyer, Worms und Trier) und zwei Landkreise (Kusel und Daun), die zum Zeitpunkt der Aufstellung der Förderlisten keine Projekte angemeldet bzw. keine Antragsunterlagen vorgelegt hatten, wurden sämtliche kreisfreien Städte und Landkreise des Landes Rheinland-Pfalz berücksichtigt, z. T. sogar mehrfach.

Dieses Schuldendiensthilfeprogramm endete mit Ablauf des Jahres 2006. In den Jahren 2002 bis 2006 wurden für die Finanzierung von Zins und Tilgung Landesmittel in Höhe von ca. 11,5 Mio. bereitgestellt.