Besetzung von Schulleiterstellen im Landkreis Mainz-Bingen
Wie aktuell aus Nieder-Olm bekannt, kommt es immer wieder vor, dass Schulleiterstellen insbesondere im Grundschulbereich aufgrund der geringen Bewerberzahl nicht besetzt werden können.
Wir fragen die Landesregierung:
1. An welchen Schulen im Landkreis Mainz-Bingen waren in den vergangenen fünf Jahren Schulleiterstellen bzw. Stellen des stellvertretenden Schulleiters nicht oder nur kommissarisch besetzt?
2. Wie lange waren die Stellen an den einzelnen Schulen nicht oder nur kommissarisch besetzt?
3. Wie waren die freien Stellen besoldet?
4. Was erhalten die Grundschulleiter für das Mehr an Verantwortung und Zeitaufwand an Besoldung (bitte differenzieren nach Schulart)?
5. Worin sieht die Landesregierung den Grund dafür, dass sich immer weniger Personen auf Schulleiterstellen bewerben?
6. Was gedenkt die Landesregierung dagegen zu unternehmen?
7. Was unternimmt die Landesregierung, um die noch offenen Stellen zum Schuljahresbeginn besetzen zu können?
Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 31. Juli 2007 wie folgt beantwortet:
Zu den Fragen 1 und 3:
Alle Funktionsstellen im Schuldienst werden gemäß § 12 Landesbeamtengesetz, § 15 Laufbahnverordnung i. V. m. der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend und des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur vom 6. September 2001 (Gemeinsames Amtsblatt Nr. 6/2001, Seite 262) zunächst kommissarisch besetzt. Nach einer einjährigen Erprobungszeit erfolgt bei Bewährung die endgültige Übertragung des Funktionsamtes, verbunden mit der entsprechenden Beförderung.
Alle Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Funktionsstellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden konnten, haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von drei Wochen Rechtsmittel (Widerspruch/Klage) gegen die getroffene Entscheidung einzulegen. Das Stellenbesetzungsverfahren muss dann bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits unterbrochen werden.Gr. A 12 Z Konrektor/-in GS Th-Heuss Ingelheim Bes.Gr. A 12 Z Konrektor/-in GHS Oberdiebach Bes.Gr. A 13
Konrektor/-in GS Undenheim Bes.Gr. A 13 Z wegen unvorhersehbarer Personalentwicklungen (insb. vorzeitiger Ruhestand, Ausscheiden) Rektor/-in GS Undenheim Bes.Gr. A 13
Rektor/-in GHS Budenheim Bes.Gr. A 14
Rektor/-in GS Nieder-Olm Bes.Gr. A 14
Konrektor/-in RGS Gau-Algesheim Bes.Gr. A 13
RSKonrektor/-in RS Ingelheim Bes.Gr. A 14 Z RSKonrektor/-in RS Nierstein Bes.Gr. A 14 Z RSRektor/-in RS Nierstein Bes.Gr. A 15
Oberstudiendirektor/-in BBS Bingen Bes.Gr. A 16.
Zu Frage 2: Die längste Vakanz ergab sich mit 14 Monaten im Zuge der Besetzung der Rektorenstelle an der GHS Heidesheim wegen einer Konkurrentenklage. Alle anderen Vakanzen bewegten sich in einem Zeitraum von drei Monaten bis zu einem Jahr.
Zu Frage 4: Die Leiterinnen und Leiter der Grundschulen, Hauptschulen und Grund- und Hauptschulen werden je nach Schülerzahl unterschiedlich besoldet, und zwar an Schulen mit
bis zu 80 Schülerinnen und Schülern Bes.Gr. A 12 Z
81 bis zu 180 Schülerinnen und Schülern Bes.Gr. A 13
181 bis zu 360 Schülerinnen und Schülern Bes.Gr. A 13 Z
über 360 Schülerinnen und Schülern Bes.Gr. A 14.
Zu den Fragen 5 und 6:
In letzter Zeit ist festzustellen, dass die Zahl derjenigen Stellenbesetzungsverfahren, in denen die Besetzung nicht bereits aufgrund der Erstausschreibung möglich ist, tendenziell zunimmt. Hierfür sind nach den Feststellungen des Ministeriums für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur unterschiedliche Gründe ursächlich. Dazu gehört insbesondere die konkrete Situation einer Schule. Hinzu kommen Gründe, die aus der Lebenssituation potentieller Bewerberinnen und Bewerber resultieren. Insbesondere aus dem Bereich der Grund- und Hauptschulen wird zudem die für diese Schulart vorgesehene Besoldung von Schulleiterinnen und Schulleitern problematisiert.
Die Schulbehörde ist bemüht, dieser Situation in mehrfacher Hinsicht entgegenzutreten. Sie wirkt auf die Schulleitungen ein, Lehrerinnen und Lehrer mit Entwicklungspotential mit besonderen Aufgaben in der Schule zu betrauen; darüber hinaus fördert sie selbst geeignet erscheinende Lehrkräfte durch die Zuweisung besonderer Aufgaben (als Fachberater oder in der Lehrerfort- und -weiterbildung).
Am Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung des Landes Rheinland-Pfalz (IFB) werden im Rahmen des Führungskollegs folgende Angebote gemacht: Qualifizierung für neu ernannte Schulleitungsmitglieder
Dieses Angebot dient der Basisqualifizierung von neu ernannten Schulleitungsmitgliedern für den neuen Aufgabenbereich und sieht die Teilnahme an einem zentralen Lehrgang und an zwei regionalen Angeboten nach Wahl sowie die Teilnahme an einer regionalen Arbeitsgemeinschaft und einer Hospitation in einem Wirtschaftsunternehmen vor.
Das Angebot richtet sich vornehmlich an Schulleitungsmitglieder aller Schularten, denen innerhalb des letzten Jahres die neue Funktion kommissarisch übertragen wurde.
Orientierung und Vorbereitung
Dieses Fortbildungsangebot richtet sich an Lehrkräfte, die sich auf den Berufseinstieg als Schulleiterin/Schulleiter vorbereiten wollen. Frauen und Führung Fortbildungen für Interessentinnen an Funktionsstellen. Dieses Fortbildungsangebot soll Frauen im Sinne des Frauenförderplans motivieren, sich für eine Funktionsstelle zu bewerben. Im Zentrum stehen Informationen über die dienstlichen Beurteilungen und das Bewerbungsverfahren sowie das Erkennen und den Ausbau vorhandener Kompetenzen.
Im Interesse der besseren Vereinbarkeit von Familie und Beruf werden seit einigen Jahren auch die ausgeschriebenen Funktionsstellen in der Regel zur Besetzung alternativ in Vollzeit- oder Teilzeitform angeboten.
Darüber hinaus ist die Landesregierung damit befasst, das System der Schulleitungsanrechnung zu überarbeiten. In zwei ersten Schritten, zum Schuljahr 2005/2006 und zum Schuljahr 2007/2008, wurde bzw. wird die Schulleitungsanrechnung der kleinsten sowie der großen Schulen des Landes erhöht; für diese beiden Schritte wurden insgesamt Ressourcen in einem Umfang von über 40 Stellen eingesetzt. Diesen ersten Schritten werden weitere folgen.
Zu Frage 7: Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur ist bemüht, alle Stellenbesetzungsverfahren so schnell wie möglich abzuschließen. Hierbei ist jedoch zunächst das Gebot der sorgfältigen Auswahl bei der Ermittlung der jeweils am besten geeigneten Lehrkraft zu beachten. Ferner sind die gesetzlich festgelegten Beteiligungsverfahren, wie z. B. die Benehmensherstellung mit dem Schulträger und dem Schulausschuss, zu berücksichtigen. Deshalb sind gewisse Verzögerungen in manchen Fällen leider nicht vermeidbar.