Wo gibt es Siedlungsschwerpunkte an bestimmten Orten

2. Wie verteilen sich derzeit die aufgenommenen Spätaussiedler auf Städte und Gemeinden?

Eine Übersicht über die Verteilung der aufgenommenen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler auf Städte und Gemeinden ist als Anlage 2 beigefügt. Die Zahlen der auf die Stadt- und Landkreise des Landes Rheinland-Pfalz verteilten Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler unterscheiden sich von den in der Anlage 1 dargestellten Angaben, da die Aufenthaltsdauer in den Durchgangswohnheimen ­ besonders in früheren Jahren ­ durchaus mehr als ein Jahr betrug, sodass das Jahr des Zuzugs in die Kommunen oft nicht dem Jahr der Verteilung nach Rheinland-Pfalz entspricht.

3. Wo gibt es Siedlungsschwerpunkte (an bestimmten Orten bzw. in bestimmen Stadtteilen) und weshalb? Konnte bzw. kann die Landesregierung regulierend eingreifen? Wenn ja, aufgrund welcher Rechtsgrundlage?

Die Siedlungsschwerpunkte liegen in den Landkreisen Rhein-Hunsrück, Mayen-Koblenz, Westerwald, Neuwied und Birkenfeld.

Oft befinden sie sich in ländlichen Regionen, wo durch den Abzug der US-Streitkräfte Wohnungen frei wurden oder bereits familiäre oder sonstige Beziehungen der Zuziehenden bestanden. Allerdings liegen der Landesregierung über die Angaben der Städte und Gemeinden hinaus keine statistisch gesicherten Angaben zu Siedlungsschwerpunkten vor; Umzüge der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler werden melderechtlich nicht gesondert erfasst.

Da sich die Erstunterbringung in Durchgangswohnheimen und die Zusammenarbeit mit den freien Trägern der Wohlfahrtspflege bewährt hat, hat die Landesregierung darauf verzichtet, regulierend einzugreifen und von der Zuweisungsmöglichkeit des Wohnortzuweisungsgesetzes keinen Gebrauch gemacht.

4. Wie viele Spätaussiedler sind derzeit in einem Übergangswohnheim oder in vergleichbaren Gemeinschaftsunterkünften untergebracht?

Wie lange beträgt die durchschnittliche Aufenthaltsdauer im Übergangswohnheim?

Wegen des seit Jahren anhaltenden Rückgangs bei den Zuzugszahlen von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern sowie deren Angehörigen, die im Rahmen des nach dem Bundesvertriebenengesetzes (BVFG) geregelten Aufnahmeverfahrens aufgenommen werden, konnten in den vergangenen Jahren alle Durchgangswohnheime in freier Trägerschaft geschlossen werden. Da sich der Rückgang im letzten Jahr fortgesetzt hat, wurde auch das Landesdurchgangswohnheim in Osthofen zum 30. Juni 2007 aufgegeben.

Die durchschnittliche Aufenthaltsdauer in den Durchgangswohnheimen und im Landesdurchgangswohnheim in Osthofen lag zuletzt bei zirka drei Monaten.

5. Gibt es Überlegungen, Spätaussiedler zukünftig ohne Aufenthalt in Übergangswohnheimen aufzunehmen?

Die dem Land Rheinland-Pfalz zugewiesenen Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler werden seit dem 1. Juli 2007 nach Einreise in die Bundesrepublik Deutschland zur Teilnahme an Integrationskursen nach § 9 Abs. 1 des Bundesvertriebenengesetzes in der Regel für rund sechs Monate in der Erstaufnahmeeinrichtung in Friedland (Niedersachsen) untergebracht. Im Anschluss daran werden die Betroffenen unmittelbar in eine Wohnung in einer rheinland-pfälzischen Kommune vermittelt.

6. Wie wird sich nach den Erkenntnissen der Landesregierung der Zuzug von Spätaussiedlern in der Bundesrepublik Deutschland und insbesondere in Rheinland-Pfalz in den nächsten Jahren entwickeln?

Die Zuzugszahlen der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sind seit Jahren drastisch zurückgegangen. In Rheinland-Pfalz ging der Zuzug von 1 693 Personen im Jahr 2005 auf 359 Personen im Jahr 2006 zurück. Im laufenden Jahr wurden dem Land Rheinland-Pfalz 141 Personen zugewiesen (Stand: 30. Juni 2007). Der Rückgang der Zahl der Neuanträge ist ein Zeichen dafür, dass mit einem Wiederanstieg wohl kaum mehr zu rechnen ist. Eine zuverlässige längerfristige Prognose ist allerdings nicht möglich.

II. Sprachliche Integration von Spätaussiedlern und ihren Familienangehörigen

7. Welche Möglichkeiten bestehen sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene, an Deutschkursen teilzunehmen? Gibt es gegebenenfalls Wartezeiten?

Mit Inkrafttreten des Zuwanderungsgesetzes am 1. Januar 2005 wurden erstmalig staatliche Integrationsangebote für Zuwanderinnen und Zuwanderer einheitlich gesetzlich geregelt. Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler haben seither gemäß § 9 des Bundesvertriebenengesetzes Anspruch auf kostenlose Teilnahme an einem Integrationskurs, der einen Basis- und einen Aufbaukurs zur Erlangung ausreichender deutscher Sprachkenntnisse umfasst. Daneben gibt es Kurse für spezielle Zielgruppen, insbesondere für Jugendliche (§ 13 Integrationskursverordnung). Die Kurse werden vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) in Zusammenarbeit mit den Ausländerbehörden, dem Bundesverwaltungsamt, den Kommunen, den Migrationsdiensten und den Trägern der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch durchgeführt (§ 1 Satz 1 Integrationskursverordnung).

Das Bundesamt hat erstmals für das Jahr 2006 die Zahl der Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler erhoben, die sich zu einem Integrationskurs angemeldet haben, sie lag in Rheinland-Pfalz bei 5 403.

Zusätzlich werden nach § 9 Abs. 4 des Bundesvertriebenengesetzes weitere Integrationshilfen wie Ergänzungsförderung für Jugendliche und ergänzende Sprachförderung sowie sozialpädagogische Förderung angeboten.

In strukturschwachen Regionen und bei Kursen für spezielle Zielgruppen, besonders für Jugendliche, kann es nach Angaben des Bundesamtes unter Umständen zu Wartezeiten kommen.

In Ergänzung der vom Bund finanzierten Integrationskurse gibt das Land Zuschüsse zur Förderung der Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten. Darunter fallen auch Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler. Besonders unterstützt das Land mit dem seit dem Jahr 2003 laufenden Sonderprogramm zur „Förderung der Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten" Kurse zur sprachlichen, persönlichen, kulturellen, beruflichen und sozialen Integration von Migrantinnen und Migranten im engen Zusammenwirken mit Sprachfördermaßnahmen an Kindertagesstätten. Da eine Reihe von Migrantinnen und Migranten, die schon länger in Deutschland leben, noch keine ausreichenden deutschen Sprachkenntnisse haben, fördert die Landesregierung ergänzend zu den Integrationskursen des Bundes auch entsprechende nachholende Weiterbildungsangebote, wie zum Beispiel die „Mama lernt Deutsch"-Kurse, die niedrigschwellig angelegt sind.

Der Landesregierung ist nicht bekannt, dass es bei diesen Angeboten zu Wartezeiten kommt.

8. Wie werden diese Sprachkurse finanziert (Verhältnis öffentliche Mittel, Eigenanteil etc.)?

Die Integrationskurse werden vom Bund finanziert. Die Teilnahme von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern ist nach § 9 des Bundesvertriebenengesetzes kostenlos; das schließt die Teilnahme an der Abschlussprüfung ein. Seit kurzem kann zusätzlich ein Fahrtkostenzuschuss gewährt werden.

Die Finanzierung der Sprachkurse aus Landesmitteln richtet sich nach der Förderrichtlinie „Förderung der Integration von Migrantinnen und Migranten durch Weiterbildung" des damaligen Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur vom 23. März 2006. Nach dieser Förderrichtlinie können Sprachkurse mit einem Unterrichtsumfang von 60, 80 oder 100 Stunden im Rahmen von Fehlbedarfsfinanzierungen gefördert werden. Die Förderhöchstbeträge sind festgelegt und abhängig vom Unterrichtsumfang. Es wird ein Teilnehmerbeitrag von 0,50 Euro pro Unterrichtsstunde erhoben, von dem zum Beispiel bei sozial schwachen Familien abgesehen werden kann.

9. In welcher Höhe standen in den vergangenen fünf Jahren öffentliche Mittel zur Finanzierung von Sprachkursen zur Verfügung und was ist in den folgenden Jahren vorgesehen?

Nach Angaben des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge wurden für Integrationskurse in Rheinland-Pfalz Mittel in folgender Höhe aufgewandt: Jahr Tatsächlich zur Verfügung stehende Mittel.

Aus Mitteln des Landes Rheinland-Pfalz standen in den vergangenen Jahren folgende Haushaltsmittel zur Förderung der Weiterbildung von Migrantinnen und Migranten zur Verfügung: Jahr Tatsächlich zur Verfügung stehende Mittel.

10. Wer bietet in Rheinland-Pfalz Deutschkurse für Spätaussiedler an?

Grundsätzlich werden die Sprachkurse für die gesamte Zielgruppe der Migrantinnen und Migranten angeboten. Je nach dem Standort des Kurses kann es allerdings dazu kommen, dass Kurse ausschließlich von Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern besucht werden.

Deutschkurse werden in Rheinland-Pfalz von zahlreichen Trägern angeboten. Voraussetzung für eine Bezuschussung aus öffentlichen Mitteln ist die Anerkennung des Anbieters als Sprachkursträger. Eine Übersicht aller in Rheinland-Pfalz vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge anerkannten Sprachkursträger ist als Anlage 3 beigefügt.

11. Hält die Landesregierung das Angebot im Hinblick auf die Sprachdefizite für ausreichend? Wie ist es um Kinderbetreuungsmöglichkeiten und sozialpädagogische Betreuung bestellt?

Der Bund hat seine Integrationskurse evaluiert mit dem Ergebnis, dass sie sich grundsätzlich bewährt haben und einen wichtigen Beitrag zur Integration leisten. Gleichzeitig wurden Möglichkeiten zur quantitativen und qualitativen Weiterentwicklung der Kurse aufgezeigt, unter anderem die Verringerung der Zahl der Teilnehmenden, verpflichtende Tests, Differenzierung des Kursangebots, Flexibilisierung der Stundenkontingente sowie Qualifizierung der Lehrkräfte.

Die Bundesregierung prüft diese Vorschläge und hat sich im Nationalen Integrationsplan zur Aufrechterhaltung beziehungsweise zum Ausbau eines zeitnahen und flächendeckenden Angebots an Integrationskursen verpflichtet.

Für Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedler sieht § 9 Abs. 1 Satz 4 des Bundesvertriebenengesetzes vor, dass der Integrationskurs durch eine sozialpädagogische Betreuung sowie durch Kinderbetreuungsangebote ergänzt werden soll.

Die Evaluation der Integrationskurse enthielt auch Vorschläge für eine verstärkte Kinderbetreuung: „Die Sicherstellung kursbegleitender Kinderbetreuung ist eine wesentliche Voraussetzung, um insbesondere Müttern die Kursteilnahme zu ermöglichen und um Kursabbrüche zu vermeiden. Die qualifizierte Kinderbetreuung im Rahmen der Integrationskurse, insbesondere der Eltern- und Frauenintegrationskurse, soll durch den Einsatz von Fachkräften auch einen Beitrag zur sozialen Integration der Kinder leisten. Bei Teilzeitkursen sollen weiterhin flexiblere Lösungen auch ohne Fachpersonal ermöglicht werden.

Zur verstärkten Wahrnehmung der Integrationsangebote beziehungsweise der flankierenden Kinderbetreuung sollen Kindertageseinrichtungen, Einrichtungen der Jugendhilfe, Kursträger, MEB (Migrationserstberatung) und JMD (Jugendmigrationsdienst) sowie Regionalkoordinatoren des Bundesamtes stärker zusammenarbeiten, wobei auch auf die örtliche Infrastruktur zurückgegriffen werden soll" (Auszug aus dem Nationalen Integrationsplan, Seite 42).

Die Landesregierung hat im Integrationskonzept für das Land Rheinland-Pfalz dargelegt, dass sie die Sprachkompetenz als wesentliche Voraussetzung für eine gelingende Integration betrachtet. Trotz zurückgehender Zuwanderung strebt sie daher an, die entsprechenden Sprachangebote nicht nur zu erhalten, sondern sogar auszubauen. Darüber hinaus unterstützt die Landesregierung die Qualifizierung der entsprechenden Sprachlehrkräfte.

Die aus Landesmitteln finanzierten Sprachkurse bieten nach Bedarf die Module Kinderbetreuung und sozialpädagogische Betreuung an. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf Kursen, an deren Kursort gleichzeitig ein Sprachförderangebot in Kindertagesstätten oder Grundschulen besteht („Mama lernt Deutsch"-Kurse).

Im Übrigen sind die Förderung der deutschen Sprachkenntnisse und die individuelle Förderung aller Kinder, gerade auch derjenigen mit Migrationshintergrund, ein Schwerpunkt der Bildungspolitik der Landesregierung. Die einzelnen Maßnahmen hat die Landesregierung im Integrationskonzept des Landes Rheinland-Pfalz beschrieben.

12. Wie prüft die Landesregierung die Kompetenz, Zielsetzung, Durchführung, Qualität und den Erfolg der Sprachkurse?

In den Jahren 2002 bis 2005 wurde von den Kursträgern der vom Land geförderten Kurse mit Vorlage des Verwendungsnachweises ein Sachbericht gefordert, der Auskunft über die Qualifikation des eingesetzten Personals, den Inhalt, die Zielsetzung und das Ergebnis des jeweiligen Kurses, besonders über das Zusammenwirken mit parallel geförderten Kindersprachkursen, geben sollte. Diese Sachberichte wurden im Jahr 2005 vom damals zuständigen Ministerium für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur ausgewertet. Auf Grundlage dieser Auswertung wurden zwei Fragebögen entwickelt, zum einen für die Kursleiterinnen und Kursleiter und zum anderen für die Kursteilnehmerinnen und Kursteilnehmer. Diese Fragebögen mussten im Jahr 2006 erstmals vorgelegt werden und werden nach Vorlage aller Fragebögen aus dem Jahr 2006 ausgewertet.

13. Welche Probleme treten nach Auffassung der Landesregierung bei der sprachlichen Integration von Spätaussiedlern auf? Wie viele Sprachkursteilnehmer brechen den Kurs vorzeitig ab und weshalb?

Einer Studie der Universität Trier zufolge sind die Deutschkenntnisse gerade der jugendlichen Aussiedlerinnen und Aussiedler, die seit Mitte der 90er Jahre nach Deutschland kamen, immer schlechter geworden. Das wird darauf zurückgeführt, dass in den Nachfolgestaaten der ehemaligen UdSSR kaum noch Deutschunterricht an den Schulen angeboten wird und dort, wo noch Unterricht angeboten wird, die Qualität aufgrund von Lehrermangel und veralteten Lehrmitteln nachlässt. Gerade in binationalen Aussiedlerfamilien hat Russisch Deutsch als Familiensprache ersetzt (Vogelgesang u. a.: Forschungsbericht Jugendliche Aussiedler, Universität Trier, FB IV ­ Soziologie, April 2007, S. 65 f.). Dies hat die Hürden für die sprachliche und sonstige Integration spürbar erhöht.

Von den Trägern der Sprachkurse für Zugewanderte wird es als problematisch empfunden, wenn die Kurszusammensetzung hinsichtlich des Bildungsniveaus, der Lerngeschwindigkeit und der Deutschkenntnisse der Teilnehmenden zu unterschiedlich ist.