Auszahlung des Kinderzuschlages in Rheinland-Pfalz

Die Zahl der Familienkassen wurde in den vergangenen Monaten bundesweit reduziert. Darüber hinaus zahlen die Familienkassen seit 2005 den Kinderzuschlag aus. Presseberichten zufolge kommt es immer noch zu erheblichen Verzögerungen bei der Prüfung des Anspruchs auf den Kinderzuschlag und dessen Auszahlung.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Wie hat sich die Anzahl der Familienkassen seit 2005 in Rheinland-Pfalz entwickelt (bitte auch die entsprechenden Standorte nennen)?

2. Wie viele Anträge sind bei den jeweiligen Kassen noch unbearbeitet bzw. bedürfen noch einer weiteren Bearbeitung, bis sie beschieden werden können (bitte pro Familienkasse aufführen)?

3. Wie hoch ist zurzeit die durchschnittliche Bearbeitungsdauer pro Antrag?

4. Ab wann wird die Auszahlung des Kinderzuschlages voraussichtlich landesweit reibungslos und zeitnah verlaufen?

5. Wie viele Mitarbeiter wurden bisher befristet eingestellt, um den zusätzlichen Arbeitsanfall zu bewältigen?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. Juli 2006 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Zuständig für die Familienkassen ist die Bundesagentur für Arbeit mit Sitz in Nürnberg. Nach deren Darstellung waren bis Mitte des Jahres 2005 bei allen elf Agenturen für Arbeit in Rheinland-Pfalz Familienkassen eingerichtet.

Bis Ende des Jahres 2005 wurden im Zuge der Reform der Bundesagentur für Arbeit vier Familienkassen aufgelöst und mit einer anderen Familienkasse zusammengelegt.

Die Familienkasse Ludwigshafen wird voraussichtlich im vierten Quartal 2006 aufgelöst und mit der Familienkasse Landau am Standort Landau zusammengelegt. Die Familienkasse Trier bleibt unverändert bestehen.

Zu 2.: Die Anzahl der noch zu bearbeiteten Anträge stellt sich ­ pro Familienkasse ­ wie folgt dar:

Zu 3.: Ende Juni 2006 wurden 49,47 Prozent der Anträge innerhalb von 20 Tagen bearbeitet. 50,53 Prozent konnten nicht innerhalb des Zielwertes von 20 Tagen bearbeitet werden.

Die Angabe über die Dauer der Bearbeitung innerhalb von 20 Arbeitstagen schließt die Feststellung mit ein, dass die Vorgänge abschließend ­ also einschließlich aller eventuell erforderlichen Ermittlungen ­ in diesem Zeitraum bearbeitet sind.

Die Bearbeitungsdauer der verbleibenden Vorgänge (50,53 Prozent) kann nicht präzisiert werden, da die vorhandenen Daten eine solche Auswertung nicht ermöglichen. Zu berücksichtigen ist ferner, dass die Bearbeitungszeit in den sieben rheinland-pfälzischen Familienkassen nicht identisch ist.

Zu 4.: Nach Darstellung der Bundesagentur für Arbeit ist die Rechtsmaterie der ab Januar 2005 neu eingeführten Leistung Kinderzuschlag im Vergleich zur Leistung Kindergeld wesentlich schwieriger zu bearbeiten und daher sehr zeitaufwändig. Oft sind aufgrund schwankender Monatseinkommen monatliche umfangreiche Berechnungen erforderlich (mit entsprechend häufigen Nachforderungen von Unterlagen).

Die Leistung ist rückwirkend bis Januar 2005 zu berechnen; erst ab In-Kraft-Treten des Gesetzes zur Fortentwicklung der Grundsicherung für Arbeitslose zum 1. August 2006 kann der Kinderzuschlag ab Antragstellung bewilligt werden.

Durch verschiedene Unterstützungsmaßnahmen der Direktion der Familienkasse, der Regionaldirektion Rheinland-Pfalz-Saarland und teilweise der Agenturen für Arbeit konnten nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit im Verlauf des Kalenderjahres 2006 die Bearbeitungsrückstände erheblich gesenkt und damit die Bearbeitungszeit deutlich verkürzt werden.

Durch das Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch vom 24. März 2006 sind zum 1. Juli 2006 nicht nur minderjährige Kinder bei der Bedarfsgemeinschaft zu berücksichtigen, sondern auch unverheiratete erwerbsfähige Kinder bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Daher ist mit einem weiteren Anstieg der Antragszahlen zu rechnen.

Zu 5.: Nach Darstellung der Bundesagentur für Arbeit hat sich die Bearbeitungssituation in den örtlichen Familienkassen durch die Zuteilung von Ermächtigungen für die Beschäftigung von Zusatzkräften beziehungsweise für Mehrarbeitsstunden zwischenzeitlich deutlich verbessert. Zum Abbau der Rückstände der Familienkassen in Rheinland-Pfalz in den Jahren 2005 und 2006 wurden insgesamt Mittel für die Beschäftigung von zirka 250 Monatskräften, das entspricht zirka 21 Jahreskräften, zur Verfügung gestellt.

Diese Mittel werden von den Familienkassen nach Bedarf eingesetzt für

­ die zeitlich befristete Einstellung von zusätzlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern,

­ die Ableistung von Überstunden,

­ die Aufstockung von Teilzeit-Arbeitsverhältnissen.

Nach Aussage der Bundesagentur für Arbeit ist eine generelle Aufstockung des Bestandes an Stellen für Plankräfte in den Familienkassen allerdings erst umsetzbar, wenn die zwischenzeitlich eingetretenen Änderungen in der Aufgabenerledigung und die damit verbundenen Auswirkungen auf den quantitativen und qualitativen Personalansatz in den Familienkassen untersucht worden sind.

Nach Vorliegen und Auswertung der Untersuchungsergebnisse wird die Direktion der Familienkasse in Abstimmung mit der Bundesagentur für Arbeit unter Berücksichtigung der haushaltsrechtlichen Gegebenheiten bis Mitte August 2006 prüfen, wie ein eventuell bestehender zusätzlicher Personalbedarf realisiert werden kann. Die Landesregierung wird auf eine Verbesserung der Personalausstattung und Verkürzung der Bearbeitungsfristen hinwirken.