Landesbesoldungsordnung

8. In der Anlage I wird die Landesbesoldungsordnung A wie folgt geändert:

a) In den Besoldungsgruppen A 10 und A 11 wird die Amtsbezeichnung „Lehrer für Fachpraxis an berufsbildenden Förderschulen" jeweils durch die Amtsbezeichnung „Lehrer für Fachpraxis mit sonderpädagogischer Qualifikation" ersetzt.

b) Besoldungsgruppe A 13 wird wie folgt geändert:

aa) Bei der Amtsbezeichnung „Förderschullehrer" werden in dem Funktionszusatz die Worte „Sonderschulen oder an berufsbildenden" gestrichen.

bb) Bei der Amtsbezeichnung „Konrektor" werden in den Funktionszusätzen das Wort „integrierten" und das Wort „kooperativen" jeweils groß geschrieben.

cc) Die Amtsbezeichnung „Studienrat

­ mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Förderschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2) ­" wird gestrichen.

dd) Vor der Amtsbezeichnung „Zweiter Konrektor" wird folgende Amtsbezeichnung eingefügt: „Studienrat mit sonderpädagogischer Qualifikation

­ mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 2) ­".

c) Besoldungsgruppe A 14 wird wie folgt geändert:

aa) Bei den Amtsbezeichnungen „Förderschulfachleiter" und „Förderschulkonrektor" wird in den Funktionszusätzen das Wort „Sonderschulen" jeweils durch das Wort „Förderschulen" ersetzt.

bb) Die Amtsbezeichnung „Oberstudienrat

­ mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Förderschulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 3) ­" wird gestrichen.

cc) Vor der Amtsbezeichnung „Realschulfachleiter" wird folgende Amtsbezeichnung eingefügt: „Oberstudienrat mit sonderpädagogischer Qualifikation

­ mit der Befähigung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen bei einer dieser Befähigung entsprechenden Verwendung 3) ­".

dd) Bei den Amtsbezeichnungen „Realschulkonrektor" und „Rektor" werden in den Funktionszusätzen das Wort „integrierten" und das Wort „kooperativen" jeweils groß geschrieben.

d) Besoldungsgruppe A 15 wird wie folgt geändert:

aa) Bei der Amtsbezeichnung „Direktor einer integrierten Gesamtschule" wird das Wort „integrierten" groß geschrieben.

bb) Bei der Amtsbezeichnung „Direktor" wird in dem Funktionszusatz das Wort „kooperativen" groß geschrieben.

cc) Bei der Amtsbezeichnung „Direktorstellvertreter an einer integrierten Gesamtschule" wird das Wort „integrierten" groß geschrieben.

dd) Bei der Amtsbezeichnung „Förderschulrektor" wird in den Funktionszusätzen das Wort „Sonderschulen" durch das Wort „Förderschulen" ersetzt.

ee) Bei der Amtsbezeichnung „Realschulrektor" wird in den Funktionszusätzen das Wort „integrierten" groß geschrieben.

ff) Bei der Amtsbezeichnung „Regierungsschuldirektor" wird in den Funktionszusätzen das Wort „Sonderschulen" durch das Wort „Förderschulen" ersetzt.

gg) Bei der Amtsbezeichnung „Rektor" wird in den Funktionszusätzen das Wort „kooperativen" groß geschrieben.

hh) Bei der Amtsbezeichnung „Studiendirektor" wird in den Funktionszusätzen das Wort „integrierten" groß geschrieben.

e) Besoldungsgruppe A 16 wird wie folgt geändert:

aa) Bei der erstmaligen Amtsbezeichnung „Direktor" wird in dem Funktionszusatz das Wort „kooperativen" groß geschrieben.

bb) Bei der Amtsbezeichnung „Direktor einer integrierten Gesamtschule" wird das Wort „integrierten" groß geschrieben.

cc) Die Amtsbezeichnung „Direktor des Peter-Cornelius-Konservatoriums in Mainz" wird gestrichen.

f) In Besoldungsgruppe A 11 (kw) werden die Amtsbezeichnung „Fachlehrer an Förderschulen" sowie die Amtsbezeichnung „Fachschullehrer" und deren Funktionszusatz gestrichen.

g) In Besoldungsgruppe A 12 (kw) wird die Amtsbezeichnung „Berufsschullehrer" gestrichen.

h) Besoldungsgruppe A 13 (kw) wird gestrichen.

i) In Besoldungsgruppe A 14 (kw) werden die Amtsbezeichnungen „Kanzler der Fachhochschule Ludwigshafen" und „Kanzler der Fachhochschule Worms" gestrichen.

j) In Besoldungsgruppe A 15 (kw) werden die Amtsbezeichnungen „Kanzler der Fachhochschule Koblenz", „Vizepräsident der Fachhochschule Bingen", „Vizepräsident der Fachhochschule Kaiserslautern", „Vizepräsident der Fachhochschule Koblenz", „Vizepräsident der Fachhochschule Ludwigshafen", „Vizepräsident der Fachhochschule Mainz", „Vizepräsident der Fachhochschule Trier" und „Vizepräsident der Fachhochschule Worms" gestrichen.

k) Besoldungsgruppe A 16 (kw) wird gestrichen.

9. In der Anlage I wird die Landesbesoldungsordnung B wie folgt geändert:

a) In Besoldungsgruppe B 2 wird bei der Amtsbezeichnung „Leitender Medizinaldirektor" in dem Funktionszusatz das Wort „Landesversicherungsanstalt" durch die Worte „Deutschen Rentenversicherung" ersetzt.

b) Besoldungsgruppe B 3 wird wie folgt geändert:

aa) Die Amtsbezeichnung „Präsident des Landesuntersuchungsamtes" wird gestrichen.

bb) Nach der Amtsbezeichnung „Präsident des Statistischen Landesamtes" wird die Amtsbezeichnung „Stellvertretender Geschäftsführer des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung" eingefügt.

cc) Bei der Amtsbezeichnung „Stellvertretender Geschäftsführer des Landesbetriebs Straßen und Verkehr" werden die Worte „Straßen und Verkehr" durch das Wort „Mobilität" ersetzt.

c) Der Besoldungsgruppe B 4 wird folgende Amtsbezeichnung angefügt: „Präsident des Landesuntersuchungsamtes".

d) Besoldungsgruppe B 5 wird wie folgt geändert:

aa) Nach der Amtsbezeichnung „Geschäftsführer des Landesbetriebs Daten und Information" wird die Amtsbezeichnung „Geschäftsführer des Landesbetriebs Liegenschafts- und Baubetreuung" eingefügt.

bb) Bei der Amtsbezeichnung „Geschäftsführer des Landesbetriebs Straßen und Verkehr" werden die Worte „Straßen und Verkehr" durch das Wort „Mobilität" ersetzt.

e) Besoldungsgruppe B 6 wird wie folgt geändert:

aa) Die Amtsbezeichnung „Präsident der Aufsichtsund Dienstleistungsdirektion" wird gestrichen.

bb) Vor der Amtsbezeichnung „Präsident des Landesamtes für Soziales, Jugend und Versorgung" wird die Amtsbezeichnung „Oberfinanzpräsident" eingefügt.

f) Der Besoldungsgruppe B 7 wird folgende Amtsbezeichnung angefügt: „Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion".

g) Die Besoldungsgruppen B 2 (kw) und B 4 (kw) werden gestrichen.

h) In Besoldungsgruppe B 5 (kw) wird die Amtsbezeichnung „Präsident der Universität Trier" gestrichen.

j) Besoldungsgruppe B 7 (kw) wird gestrichen.

Artikel 6

Änderung des Ministergesetzes

Das Ministergesetz in der Fassung vom 12. August 1993 (GVBl. S. 455), zuletzt geändert durch Gesetz vom 22. Dezember 2004 (GVBl. S. 583), BS 1103-1, wird wie folgt geändert:

1. § 9 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2 erhält folgende Fassung: „1. ein Amtsgehalt, und zwar

a) der Ministerpräsident in Höhe des um 13,49 v. H. und

b) die Minister in Höhe des um 3,77 v. H. erhöhten Grundgehalts der Besoldungsgruppe B 10 der Landesbesoldungsordnung B, zuzüglich der laufenden monatlichen Zahlung gemäß der §§ 9 bis 12 des Landesbesoldungsgesetzes,

2. einen Familienzuschlag, wie er nach dem Besoldungsrecht in der Besoldungsgruppe B 10 der Landesbesoldungsordnung B gewährt wird,"