Mäuseplage und mögliche Auswirkungen auf die Landwirtschaft

Landwirte in verschiedenen Landesteilen weisen auf eine steigende Vermehrung von Mäusen hin und befürchten eine Mäuseplage.

Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat eine Ausnahmegenehmigung zum Streuen des chlorphacinonhaltigen Mittels „Ratron Feldmausköder" zur Bekämpfung von Feld- und Erdmäusen erteilt. Eine nationale Zulassung bezüglich des breitflächigen Ausbringens war zuvor nicht mehr verlängert worden. Dies ist ein guter Teilerfolg der Bauernverbände zugunsten der Landwirtschaft. Das Mittel Chlorphacinon hemmt die Blutgerinnung. Die Genehmigung ist an Anwendungsauflagen geknüpft.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie schätzt die Landesregierung die aktuelle Situation bezüglich einer Mäuseplage und entsprechenden Auswirkungen auf die Landwirtschaft im Land ein?

2. Wie kann die Ausbringung der Mittel zur Bekämpfung der Mäuseplage möglichst unbürokratisch zugunsten der Landwirtschaft gehandhabt werden?

3. Wie beurteilt die Landesregierung die Übertragung von Krankheiten von Mäusen auf Landwirte, wie dies etwa in Spanien bei der Hasenpest befürchtet wird?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 16. Oktober 2007 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Im Jahr 2007 sind zahlreiche Regionen Deutschlands vom Feldmausbefall betroffen. Unter günstigen Witterungsbedingungen, vor allem bei Wärme und milden Wintern, kommt es bei Feldmäusen zu zyklischen Massenvermehrungen.

In Rheinland-Pfalz ist rund 1 % der landwirtschaftlich genutzten Fläche von der Mäuseplage betroffen, davon am stärksten die Westpfalz mit dem Donnersbergkreis, die Osteifel und der Kreuznacher Raum. Auch in Rheinhessen und im Hunsrück ist ein starker Befall festzustellen. Die Feldmaus schädigt insbesondere Felder und Weiden. Dort wachsende Getreide- und Rapsjungpflanzen werden derzeit am meisten verzehrt; dies führt in der Folge teilweise bis zum Kahlfraß und Totalschaden.

Zu Frage 2: Bei dem aktuellen Ausmaß des Befalls reicht das Aufstellen von Sitzkrücken zum Anlocken von Greifvögeln als natürliche Feinde der Feldmäuse nicht aus, um die Pflanzenbestände wirksam zu schützen. Dies ist derzeit nur mit Pflanzenschutzmitteln möglich.

Ein gängiges Verfahren ist das breitflächige Streuen des „Ratron Feldmausköders". Für die breitwürfige Anwendung des Mittels auf landwirtschaftlich genutzten Flächen bedurfte es gemäß Pflanzenschutzgesetz jedoch einer Ausnahmegenehmigung (Gefahr im Verzuge), die Anfang September 2007 auf Bundesebene für 120 Tage bis Jahresende und eine Gesamtmenge an Ködern von 1 000 Tonnen erteilt wurde. Diese Genehmigung ist jedoch mit der Auflage verbunden, jeden Einzelfall mit der zuständigen Naturschutzbehörde abzustimmen, da der Wirkstoff auch andere Wirbeltiere erfassen kann.

Der Pflanzenschutzdienst Rheinland-Pfalz und die Struktur- und Genehmigungsdirektionen als Naturschutzbehörden haben hierzu ein vereinfachtes Verfahren der Abstimmung ausgearbeitet. Liegt erkennbar keine Gefährdung vor, wird der breitwürfigen Ausbringung des Feldmausköders im Einzelfall ohne Antrag und Bescheid nach Kontakt mit dem Pflanzenschutzberater an dem betreffenden Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum zugestimmt. In Gebieten mit gefährdeten Arten (z. B. Feldhamster, Kranich, Goldregenpfeifer oder Rohr- und Wiesenweihe) wird ein Bekämpfungstermin vorgeschrieben, der für die betreffenden Arten unbedenklich ist und frühestens ab Mitte Oktober des Jahres stattfinden kann.

Der betreffende Landwirt ist verpflichtet, u. a.Aufzeichnungen über die Flächenbezeichnung, die beabsichtigte und tatsächliche Aufwandmenge und eventuell besondere Vorkommnisse zu führen.

Zu Frage 3: Die häufigste von Mäusen auf Menschen übertragbare Erkrankung ist die Hanta-Virus-Erkrankung. Infiziert sich ein Mensch, kann es nach zehn bis 20 Tagen zu grippeähnlichen Symptomen kommen. In der Regel heilt die Infektion ohne Folgeschäden vollständig aus. In Rheinland-Pfalz war kein wesentlicher Anstieg zu verzeichnen; die Übertragungsgefahr ist bisher als gering zu bewerten.

Eine weitere durch Mäuse auf den Menschen übertragbare meldepflichtige Erkrankung ist die Leptospirose. Die aufgetretenen Fälle zeichnen sich in der Regel ebenfalls durch einen grippeähnlichen Verlauf aus. Die Erkrankung hat zahlenmäßig nur eine untergeordnete Bedeutung.

Die in Frage 3 erwähnte Hasenpest (Tularämie) stellt in Deutschland eine extrem selten vom Tier auf den Menschen übertragene Krankheit dar. Im Durchschnitt werden in ganz Deutschland bis zu drei Erkrankungen jährlich gemeldet. Die Übertragung war in den gemeldeten Fällen in der Regel auf Feldhasen zurückzuführen.