Besetzung von Schulleiterstellen im Landkreis Altenkirchen

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie viele Schulleiter- und Stellvertreterstellen sind derzeit an welchen Schulen im Landkreis Altenkirchen nicht oder nur kommissarisch besetzt?

2. Wie lange bereits sind diese Stellen an den einzelnen Schulen nicht oder nur kommissarisch besetzt?

3. Welche Gründe liegen für die längeren Vakanzen dieser Stellen vor?

4. Wie viele Schulleiter bzw. stellvertretende Schulleiter gehen an welchen Schulen im Landkreis Altenkirchen bis zum nächsten Schuljahresende in Ruhestand und bis wann werden diese frei werdenden Stellen ausgeschrieben?

5. Wann rechnet die Landesregierung mit der Besetzung der derzeit bestehenden freien bzw. der bis zum nächsten Schuljahresende frei werdenden Stellen?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kulturhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 22. Oktober 2007 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2: Alle Funktionsstellen im Schuldienst werden gemäß § 12 Landesbeamtengesetz, § 15 Laufbahnverordnung i. V. m. der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Bildung, Frauen und Jugend und des Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur vom 6. September 2001 (Gemeinsames Amtsblatt Nr. 6/2001, Seite 262) zunächst für ein Jahr kommissarisch besetzt.

Nach Ablauf der Erprobungszeit und festgestellter Bewährung erfolgt die endgültige Bestellung, meist in Verbindung mit der Beförderung.

Folgende Stellen sind zurzeit nicht besetzt: Rektor/-in Pestalozzi-Grundschule Altenkirchen seit 1. August 2007

Rektor/-in Grundschule Weyerbusch seit 1. August 2006

Rektor/-in Grundschule Niederfischbach seit 1. August 2007

FöS-Konrektor/-in Schule mit den Förderschwerpunkten ganzheitliche und motorische Entwicklung Wissen seit 10. Mai 2007

Konrektor/-in Duale Oberschule Kirchen seit 1. August 2007.

Zurzeit sind keine Stellen kommissarisch besetzt.

Zu Frage 3: Die Stelle der Rektorin/des Rektors an der Pestalozzi-Grundschule in Altenkirchen ist seit dem 25. Juni 2007 ausgeschrieben. Bisher liegt noch keine Bewerbung vor. Eine weitere Ausschreibung wird in Kürze erfolgen.

Die Stelle der Rektorin/des Rektors an der Grundschule Weyerbusch wurde erstmals am 25. August 2006 ausgeschrieben. Obwohl die Ausschreibung zweimal wiederholt wurde und die Schulaufsicht verschiedene Gespräche mit potentiellen Bewerberinnen und Bewerbern führte, ist bisher noch keine Bewerbung eingegangen.

Die Stelle der Rektorin/des Rektors an der Grundschule Niederfischbach ist seit dem 25. September 2007 ausgeschrieben.

Auf die erste Ausschreibung zur Wiederbesetzung der Stelle der FöS-Konrektorin/des FöS-Konrektors an der Förderschule G/M in Wissen hatten sich keine geeigneten Lehrkräfte beworben. Eine nochmalige Ausschreibung erfolgt in Kürze.

Auf die Stelle der Konrektorin/des Konrektors der Dualen Oberschule Kirchen hat sich nur eine Person beworben. Die Stelle wurde am 25. September 2007 nochmals ausgeschrieben.

Zu Frage 4: Im Landkreis Altenkirchen treten folgende Schulleiterinnen und Schulleiter sowie deren Stellvertreterinnen und Stellvertreter bis zum Ende dieses Schuljahres in den Ruhestand: Rektorin der Grundschule Kirchen:

Die Stelle wird zum 1. August 2008 frei. Sie wird in Kürze zur Wiederbesetzung ausgeschrieben.

Konrektor der Grundschule Horhausen:

Die Stelle wird zum 1. Februar 2008 frei. Es liegt nur eine Bewerbung vor. Die Stelle wird nochmals ausgeschrieben.

Rektor der Grundschule Elkenroth:

Die Stelle wird zum 1. Februar 2008 frei. Das Besetzungsverfahren ist eingeleitet.

Zu Frage 5: Rektor der Grundschule Elkenroth:

Das Besetzungsverfahren kann voraussichtlich bis zum 1. Februar 2008 abgeschlossen werden.

Für die übrigen Stellen gilt Folgendes: Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kultur und die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Trier sind bemüht, alle Stellenbesetzungsverfahren so schnell wie möglich abzuschließen und Vakanzen zu vermeiden. Hierbei ist jedoch zunächst das Gebot der sorgfältigen Auswahl bei der Ermittlung der jeweils am besten geeigneten Lehrkraft zu beachten. Ferner sind die gesetzlich festgelegten Beteiligungsverfahren, wie z. B. die Benehmensherstellung mit dem Schulträger und dem Schulausschuss, zu berücksichtigen.

Alle Bewerberinnen und Bewerber, die in einem Funktionsstellenbesetzungsverfahren nicht berücksichtigt werden konnten, haben die Möglichkeit, innerhalb einer Frist von drei Wochen Rechtsmittel (Widerspruch/Klage) gegen die getroffene Entscheidung einzulegen. Das Stellenbesetzungsverfahren muss dann bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits unterbrochen werden. Verzögerungen bei der Wiederbesetzung können zudem dadurch eintreten, dass nach erfolgter Ausschreibung keine Bewerbung eingegangen ist und die Ausschreibung wiederholt werden muss.

Deshalb sind gewisse Verzögerungen bei den kommissarischen Stellenbesetzungen in manchen Fällen leider nicht vermeidbar und somit auch keine Angaben über die voraussichtlichen Besetzungstermine möglich.