Zentralabteilungsleiter

In der Drucksache 15/1456 hat der Präsident des Landtags über die Organisation des Landtags, der Landesregierung, des Rechnungshofs und des Verfassungsgerichtshofs unterrichtet. Bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Staatskanzlei, der Vertre tung des Landes Rheinland-Pfalz beim Bund und der Europäischen Union, der Ministerien und des Rechnungshofs ist ­ im Gegensatz zu der Vorgängerdrucksache 15/300 ­ keine Amtsbezeichnung aufgeführt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Hat die Landesregierung der Landtagsverwaltung die Datensätze unter Angabe der Amtsbezeichnung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter übermittelt?

2. Wenn nein, warum nicht?

Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 6. Dezember 2007 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Nein.

Zu Frage 2: Die Konferenz der Zentralabteilungsleiter (ZAL) der Staatskanzlei, der Ministerien, der Landesvertretung und des Landtags hat am 14. Dezember 2006 zu der Thematik „Bezeichnung der Bediensteten im geschäftlichen Umfeld" beschlossen, „(...) für die Staatskanzlei und die Ressorts (...) beim (...) Geschäftsverteilungsplan (...) auf die Bezeichnung der Tarifbeschäftigten und Beamtinnen und Beamten zu verzichten".

Die Entscheidung berücksichtigt, dass durch die Einführung des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) am 1. November 2006 die bisherige Trennung zwischen Angestellten- und Arbeiter/-innen-Tarifrecht aufgehoben wurde und der Begriff „Regierungsangestellte" weggefallen ist. Aus praktischen Erwägungen und aufgrund der gebotenen Gleichbehandlung hat die ZAL daher in Geschäftsverteilungsplänen den Wegfall der Amtsbezeichnungen bei allen Bediensteten als sachgerecht erachtet.