Es handelt sich um zentrale Anlaufstellen in denen der Bürgerkontakt konzentriert und erleichtert wird

Nach diesen Grundüberlegungen sind in Rheinland-Pfalz an drei Standorten mit mehreren angeschlossenen Gerichten nebst einer Staatsanwaltschaft und bei einem kleineren Amtsgericht Infotheken in den Jahren 2002 bis 2006 als Pilotprojekte eingerichtet worden. Im Vordergrund der Tätigkeit stehen Auskünfte und Beratung über die Dienstleistungen und Zuständigkeiten der Behörden, die Entgegennahme von Schriftstücken gegen Quittung, die Führung des Verzeichnisses niedergelegter Zustellungen und deren Aushändigung sowie die Ausgabe von Informationsmaterial. Die Infotheken sind vom Publikum angenommen worden und die erwarteten positiven Auswirkungen auf den Geschäftsbetrieb konnten erzielt werden.

Nach diesen Erfahrungen ist beabsichtigt, an geeigneten Standorten weitere Infotheken einzurichten.

7. MASGFF

Innere Organisationsstruktur

In den Ämtern für soziale Angelegenheiten (ASA) Koblenz, Landau, Mainz und Trier wurden Bürger-Service-Büros eingerichtet.

Es handelt sich um zentrale Anlaufstellen, in denen der Bürgerkontakt konzentriert und erleichtert wird. Das gesamte Leistungsspektrum der Ämter, aber auch zentral wahrgenommene Leistungen des LSJV können abgerufen werden. Das stationäre Angebot an die Bürgerinnen und Bürger wurde um das „Mobile Bürger-Service-Büro" ergänzt, bei dem die ASA Sprechtage in ausgewählten Verbandsgemeindeverwaltungen durchführen. Das „Mobile Bürger-Service-Büro" wurde zunächst als Pilotprojekt beim ASA Koblenz eingerichtet und 2006 in einer zweiten erweiterten Pilotphase auch in den ASA Landau, Mainz und Trier eingeführt.

8. MUFV

Äußere Organisationsstruktur LUWG

Am 1. Juli 2004 wurden das Landesamt für Umweltschutz und Gewerbeaufsicht und das Landesamt für Wasserwirtschaft zu einem Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) vereinigt. Das LUWG als Fachbehörde bündelt den Sachverstand des technischen Personals auf den Gebieten der Luftreinhaltung und des Strahlenschutzes, der Arbeitssicherheit und des technischen Verbraucherschutzes, des Naturschutzes und der Landschaftspflege, der Gewässerreinhaltung, des Grundwasserschutzes, des Schutzes vor Hochwasser und der Gewässerentwicklung sowie des Abfalls und des Bodenschutzes. Im Bereich der Umwelt und des Arbeitsschutzes können so Dienstleistungen aus einer Hand für Politik, Verwaltung, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger angeboten werden. Das LUWG gehört zum Geschäftsbereich des MUFV und des MASGFF. Landesbetrieb „Landesforsten Rheinland-Pfalz"

Seit 1. Januar 2005 wird Landesforsten als Landesbetrieb „Landesforsten Rheinland-Pfalz" nach § 26 der Landeshaushaltsordnung geführt. Der Landesbetrieb umfasst alle drei Ebenen der Landesforstverwaltung, die Forstabteilung in dem für die Forsten zuständigen Ministerium, die bisher bei der SGD Süd angesiedelte Zentralstelle der Forstverwaltung sowie die Forstämter. Der Landesbetrieb wird durch das MUFV geleitet. Die Aufgaben des Landesbetriebes bestehen in der erwerbswirtschaftlich ausgerichteten Bewirtschaftung des Staatswaldes, der gemeinwohlorientierten Leistungserstellung in den Bereichen Umweltvorsorge, Erholung und Umweltbildung sowie den Dienstleistungsaufgaben nach dem Landeswaldgesetz im Körperschafts- und Privatwald. Der Landesbetrieb nimmt weiterhin die hoheitlichen Aufgaben der obersten und oberen Forst- und Jagdbehörde sowie der unteren Forstbehörde wahr. Die Wirtschaftsführung erfolgt auf der Grundlage eines Wirtschaftsplans. Dieser gliedert sich in einen Erfolgsplan, in dem die Aufwendungen sowie der Ertrag dargestellt werden, und einen Finanzplan, der den Finanzbedarf und die Deckungsmittel enthält. Nach der vom Ministerrat beschlossenen Organisationsverfügung wurde zum 1. Januar 2007 die kaufmännische Buchführung eingeführt.

Mit Landesgesetz zur Änderung der Organisation der Forstverwaltung und zur Auflösung der Regionalen Servicestelle Kommunalaufsicht der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion vom 5. Oktober 2007 (GVBl. S. 193) wird die ZdF zum 1. Januar 2008 aus der SGD Süd herausgelöst und weiterhin als Teil des Landesbetriebs Forsten ­ unter Beibehaltung ihres Aufgaben- und Personalbestandes ­ unmittelbar dem für das Forstwesen zuständigen Ministerium unterstellt. Angesichts der bereits bestehenden Sonderstellung der ZdF war es seit Gründung des Landesbetriebs konsequent, die ZdF aus der SGD Süd herauszulösen und damit die Ablauforganisation im Landesbetrieb zu optimieren.

Innere Organisationsstruktur Landesforsten

In der ZdF erfolgt über die Verfahrensanweisung „VA Projekte" ein formalisiertes Projektmanagement.

Im Rahmen eines Pilotprojekts „Prozessoptimierung an Forstamtsbüros" findet eine Bündelung von Aufgaben in einigen Forstämtern statt, welche in diesen Aufgabenbereichen dann zusätzlich als Service-Center fungieren (z. B. für die Förderung).

In den Forstämtern werden Revierleitungsaufgaben funktional entflochten in die Bereiche Biologische Produktion und territoriale Vertretung einerseits und Technische Produktion andererseits (so genanntes TPL-Konzept). Weiterhin erfolgt eine Reorganisation der Waldarbeit mit Einführung der teilautonomen Gruppen (taG) und der Funktion der oder des von der Gruppe gewählten Gruppensprecherin oder Gruppensprechers (GS) mit weitgehender Selbststeuerung der Aufgabenerledigung auf der Grundlage mehr22 wöchiger Arbeitsprogramme anstelle des Einsatzes so genannter Waldarbeiterrotten durch die Revierleiterinnen und Revierleiter.

Die hochmechanisierte Holzernte wird forstamtsübergreifend reorganisiert durch Bildung der Regionalen Holzbereitstellungbetriebe (RHB) Hunsrück und Pfalz. Eine Umsetzung der vorstehenden Maßnahmen erfolgte bisher in einem Teil der Forstämter, wobei die überwiegende Staatswaldfläche bereits reorganisiert ist.

Bei der ZdF wurde im Fachbereich Ressourcenverwaltung eine IT-Benutzerserviceorganisation nach ISO 20 000 eingeführt. Weiterhin wurde bei der ZdF am 2. November 2005 eine interne Revision für Landesforsten Rheinland-Pfalz eingerichtet.

LUA

Im LUA wurde nach einer Prüfung des Rechnungshofs die innere Organisation umgestaltet, indem die Anzahl der Organisationseinheiten verringert und die Abteilung Fachaufsicht und Risikomanagement geschaffen wurde. Die allgemeinen Verwaltungsaufgaben des Institiuts für Hygiene und Infektionsschutz, des Instituts für Lebensmittelchemie sowie der Gesundheitsfachschulen für technische Assistentinnen und Assistenten in der Medizin und der pharmazeutisch-technischen Assistentinnen und Assistenten wurden am Standort Trier zusammengeführt. Am Standort Koblenz wurden die allgemeinen Verwaltungsaufgaben des Institiuts für Hygiene und Infektionsschutz und des Instituts für LebensmitteIchemie zusammengeführt. Weiterhin wurde ein Schulkonzept für die Gesundheitsfachschulen erarbeitet und umgesetzt.

9. MBWJK

Äußere Organisationsstruktur Ausbildungsförderung

Durch das Erste Landesgesetz zur Stärkung der kommunalen Selbstverwaltung durch Flexibilisierung landesrechtlicher Standards (Erstes Standardflexibilisierungsgesetz) vom 5. April 2005 (GVBl. S. 98) wurde die Möglichkeit geschaffen, auf Antrag der betreffenden kommunalen Gebietskörperschaften für mehrere Landkreise und/oder kreisfreie Städte ein gemeinsames Amt für Ausbildungsförderung zu errichten.

Orchesterwesen

Um die Qualität der drei Orchester (Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz, Staatsorchester Rheinische Philharmonie und Philharmonisches Staatsorchester Mainz) zu erhalten, ihre Finanzierbarkeit längerfristig sicherzustellen und die Zahl der Auftritte konstant hoch zu halten, wurde eine Orchesterstrukturreform durchgeführt. Ausgangspunkt der Reform des Orchesterwesens in Rheinland-Pfalz waren Maßnahmen zur Konsolidierung des Landeshaushalts, die der Ministerrat im November 2002 beschlossen hatte. Das Einsparziel im Landeshaushalt wurde in vollem Umfang erreicht.

Von zentraler Bedeutung für die Realisierung der Orchesterstrukturreform war die „Übereinkunft über die Grundzüge der Orchesterstrukturreform" vom 19. Januar 2004 mit folgenden Zielvorgaben:

­ Verzicht auf betriebsbedingte Kündigungen,

­ Festlegung eines festen Budgets für Musikerinnen und Musiker in den einzelnen Orchestern,

­ Beibehaltung der gegenwärtigen Vergütungseingruppierung der Orchester,

­ Erhöhung der Zahl der Teilzeitstellen,

­ Möglichkeit der inneren Kooperation und

­ Schaffung von Orchesterstiftungen.

Für die drei betroffenen Orchester ist ein Personalkostenbudget ab dem Jahr 2006 festgelegt worden, für die Deutsche Staatsphilharmonie Rheinland-Pfalz in Höhe von 5,38 Mio. Euro, für das Staatsorchester Rheinische Philharmonie und das Philharmonische Staatsorchester Mainz jeweils in Höhe von 3,45 Mio. Euro.

Der personelle Abbau wurde ohne betriebsbedingte Kündigungen sozialverträglich vorgenommen. Vertraglich fixiert wurde die „Übereinkunft" mit dem Abschluss eines Haustarifvertrags für die Orchester in Ludwigshafen, Mainz und Koblenz durch die Deutsche Orchestervereinigung e. V. und den Deutschen Bühnenverein im August 2006.

Um die Orchesterstrukturreform in der geplanten Form umsetzen zu können, wurde das Orchester in Mainz aus der Staatstheater Mainz GmbH herausgelöst und bei Fortsetzung der bisherigen Aufgabenstellung zum 1. Januar 2006 in die Trägerschaft des Landes überführt. Durch die Verpflichtung der Generalmusikdirektorin als Intendantin des Philharmonischen Staatsorchesters Mainz wurde ohne zusätzliche Personalstelle eine optimale Leitungsstruktur geschaffen.

Der bestehenden Orchesterstiftung in Ludwigshafen und den neu geschaffenen Stiftungen in Koblenz und Mainz wurden vom Land die durch Personalreduzierung bis 2005 eingesparten Summen als Stiftungskapital zugewiesen. Die Stiftung der Freunde und Förderer der Deutschen Staatsphilharmonie hat 159 273,61 Euro, die Stiftung Rheinische Philharmonie 149 015,00 Euro und die Stiftung Philharmonisches Staatsorchester Mainz den Betrag von 172 295,24 Euro erhalten. Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE)

Mit Rundschreiben des MBWJK vom 2. Februar 2007 (MinBl. vom 27. Februar 2007, S. 45) ist die Generaldirektion Kulturelles Erbe (GDKE) errichtet worden. In einer ersten Stufe wurden in der Generaldirektion das Landesamt für Denkmalpflege einschließlich „Burgen, Schlösser, Altertümer" und das Landesmuseum Koblenz zusammengefasst. In der Generaldirektion werden die Aufgaben dieser Einrichtungen in den folgenden Direktionen fortgeführt:

­ Direktion Landesmuseum Koblenz,

­ Direktion „Burgen, Schlösser, Altertümer",

­ Direktion Bau- und Kunstdenkmalpflege und

­ Direktion Archäologie mit Außenstellen Mainz, Koblenz und Speyer.

In einer zweiten Stufe werden zum 1. Januar 2008 das Rheinische Landesmuseum Trier und das Landesmuseum Mainz ebenfalls in die GDKE integriert.

Im Rahmen der Aufstellung des Doppelhaushaltes 2009/2010 wird im Einzelplan 09 ein eigenes Kapitel „Generaldirektion Kulturelles Erbe" eingerichtet.

Durch zentrale Steuerung und Koordination soll die gemeinsame Verantwortung für das kulturelle Erbe des Landes Rheinland-Pfalz gestärkt, die Zusammenarbeit optimiert und die Effektivität durch Synergien gesteigert werden.

Die GDKE nimmt insbesondere folgende Aufgaben wahr:

­ Entwicklung einer übergreifenden Sammlungsstrategie für die kulturellen Einrichtungen des Landes,

­ integrierte Planung, Steuerung und Umsetzung von Arbeitsschwerpunkten im Rahmen abgestimmter Vorhaben,

­ gemeinsame Betreuung aller Direktionen in einer „Stabsstelle zentrale Serviceeinheit" in Bezug auf die Aufgaben „Personal", „Haushalt", „Organisation", „IT", „Rechtsangelegenheiten" und „Marketing",

­ Steuerung der Ressourcen hinsichtlich kulturpolitischer Schwerpunktsetzung,

­ zentrales Marketing,

­ vereinheitlichte Publikationen unter einem gemeinsamen Erscheinungsbild und

­ Zusammenarbeit mit den für Tourismus zuständigen Organisationen.

Die Zuständigkeit des ehemaligen Landesamtes für Denkmalpflege als Denkmalfachbehörde wird mit der Novellierung des Denkmalschutz- und -pflegegesetzes auf die Direktionen Bau- und Kunstdenkmalpflege und Archäologie übertragen. „Agentur Qualitätssicherung, Evaluation und Selbstständigkeit von Schulen (AQS)"

Zur Weiterentwicklung der Selbstständigkeit an Schulen, Fortentwicklung des Qualitätsmanagements an Schulen, Umsetzung der Bildungsstandards an Schulen und Evaluation der Zielsetzungen der Schulen wurde zum 1. August 2005 eine „Agentur Qualitätssicherung, Evaluation und Selbstständigkeit von Schulen (AQS)" bei der ADD eingerichtet. Die AQS führt regelmäßig externe Evaluationen aller Schulen des Landes durch. Sie erstellt auf der Grundlage schulstatistischer Daten, der Qualitätsprogramme und ihrer schulinternen Evaluierung, der externen Leistungsstudien, Vergleichs- und Parallelarbeiten sowie auf der Grundlage regelmäßiger Schulbesuche einen Bericht zur Qualitätsarbeit an der jeweiligen Einzelschule. Der Bericht ist Grundlage für Zielvereinbarungen zwischen der einzelnen Schule und der Schulaufsicht. Die Schulen und die Schulbehörde sind zu uneingeschränkter Zusammenarbeit verpflichtet.

Schulpsychologische Beratungsstellen

Aufgrund des Beschlusses des Ministerrates vom Juli 2003 wurde die Zusammenführung der 32 schulpsychologischen Beratungsstellen in Rheinland-Pfalz zu 14 Beratungszentren umgesetzt mit dem Ziel, die Effizienz der Arbeit zu steigern, vergleichbare Zugangsmöglichkeiten zu schaffen und die Erreichbarkeit zu verbessern. Die Betreuungsrelation von Schülerinnen und Schülern pro psychologische Fachkraft wurde so landesweit auf rund 12 700 bis ca. 17 300 reduziert, vorher waren es rund 8 000 bis 31 000. Die Betreuungsrelation der Schulen pro Fachkraft wurde reduziert auf 32 bis 58, bisher waren es 21 bis 85. Die Zusammenführung der Beratungsstellen zu Beratungszentren erfolgte aus Kostengründen schrittweise, sie war mit der Eröffnung des Beratungszentrums Idar-Oberstein im März 2005 beendet.

Innere Organisationsstruktur Zuständigkeitsveränderungen im MBWJK

Zum 1. Juli 2004 wurden die Zuständigkeiten in der damaligen Abteilung 2 „Hochschulen, Wissenschaft und Forschung" und Abteilung 3 „Rechts- und studentische Angelegenheiten" des damaligen Ministeriums für Wissenschaft, Weiterbildung, Forschung und Kultur (MWWFK) neu geordnet. Aus der Abteilung 2 wechselten die Hochschulmedizin, der Hochschulbau und das Kapazitätsrecht in die Abteilung 3, die fortan die Bezeichnung „Hochschulmedizin, Hochschulbau, Allgemeine Rechtsangelegenheiten" führte.

Im Gegenzug wechselten aus der Abteilung 3 die Bereiche Hochschulgesetzgebung und -recht, die Angelegenheiten der Lehre, Studentische Angelegenheiten, Studien- und Graduiertenförderung und die Prüfungs- und Studienordnungen der Universitäten in die Abteilung 2, die ihren Namen zunächst beibehielt.