wird bemängelt dass es seit Jahren kaum Dienstkleidung

U. a. wird bemängelt, dass es seit Jahren kaum Dienstkleidung gibt.

Ich frage die Landesregierung:

1. Teilt die Landesregierung die Auffassung, dass sich in Justizvollzugsanstalten die Mitarbeiter durch Dienstkleidung von Gefangenen unterscheiden sollten und dass dies insbesondere aus Sicherheitsgründen unerlässlich ist?

2. Ist der Landesregierung bekannt, dass sich Justizvollzugsbeamte inzwischen bei Pensionären deren alte Dienstuniformen leihen, da es keine Ersatzuniformen mehr gibt, und dass seit Monaten Beamtenanwärter in den Justizvollzugsanstalten ihren Dienst in Zivilkleidung verrichten, da ihnen überhaupt keine Dienstkleidung zur Verfügung steht?

3. Wie lange läuft schon das Verfahren zur Beschaffung neuer Uniformen, wie ist der Verfahrensstand und ist es zutreffend, dass sich die Dienstkleidung inzwischen im „Stadium des Trageversuchs" befindet?

Das Ministerium der Justiz hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 14. Dezember 2007 wie folgt beantwortet:

Im Polizeidienst des Bundes und einiger Länder wird entsprechend dem europäischen Standard blaue Dienstkleidung eingeführt.

Auch im Justizvollzugsdienst bestehen bundesweit Bestrebungen, die Farbe der Dienstkleidung von moos- und schilfgrün auf blau umzustellen, denen ich mich anschließen will. Neben der Umstellung der Farbe sollen mit der Neuausstattung Verbesserungen in Funktionalität und Tragekomfort erzielt werden.

Die sukzessive Umstellung soll im kommenden Jahr beginnen. Der Vertrag mit dem bisherigen Lieferanten ist zum 31. Dezember 2007 gekündigt worden. Die neue Dienstkleidung wird in Kooperation mit der Bekleidungswirtschaft des rheinland-pfälzischen Polizeidienstes beschafft.

Zu Frage 1: Die Auffassung wird geteilt.

Gemäß § 84 des Landesbeamtengesetzes Rheinland-Pfalz (LBG) erlässt das jeweils zuständige Ministerium für seinen Geschäftsbereich Vorschriften über die Dienstkleidung. Nach Nr. 1 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums der Justiz vom 23. Februar 2001 (2044-5-5) ­ JBl. S. 134; 2006 S. 201 ­ über die Dienstkleidung im Bereich der Justizverwaltung des Landes Rheinland-Pfalz sind die Bediensteten des allgemeinen Vollzugsdienstes und des Werkdienstes bei den Justizvollzugs-, Jugendstraf- und Jugendarrestanstalten sowie des Justizwachtmeisterdienstes verpflichtet, während des Dienstes Dienstkleidung zu tragen. Mit Zustimmung des Hauptpersonalrats ­ Bereich Strafvollzug ­ ist ein Rundschreiben zum Erscheinungsbild des Justizvollzuges Rheinland-Pfalz und Tragen von Dienstkleidung erlassen worden ­ Rundschreiben des Ministeriums der Justiz vom 16. Juni 2005 (2044 ­ 5 ­ 5 [67] ­ JBl. S. 162).

Zu Frage 2: Nach Kündigung des Vertrages zum 31. Dezember 2007 hat die bisherige Lieferfirma aus Gründen der Vertragsabwicklung gebeten, die Bestellvordrucke bis Mitte November 2007 einzureichen. Da die Einführung einer grundlegend neuen Dienstkleidung geplant ist, können aus Kostengründen für eine Übergangszeit nicht alle „alten" Dienstkleidungsstücke in allen Größen vorrätig gehalten werden, zumal eine etwaige Nachproduktion für bestimmte Gegenstände nicht einzeln, sondern nur in großen Losgrößen erfolgen könnte. Durch Zukäufe, zum Beispiel auch aus den Beständen des Polizeivollzugsdienstes bzw. durch Produktion von Einzelstücken, insbesondere von Übergrößen in der Schneiderei der Justizvollzugsanstalt Zweibrücken, ist dringender Ersatzbedarf beschafft worden.

Soweit bekannt, haben in einigen Fällen Bedienstete, wie in der Vergangenheit auch, einzelne Dienstkleidungsstücke von Kollegen übernommen.

Aus haushaltsrechtlichen Gründen sind die Justizvollzugsobersekretäranwärterinnen und Justizvollzugsobersekretäranwärter seit dem Einstellungstermin April 2006 nicht mehr mit grüner Dienstkleidung ausgestattet worden. Da die Neuausstattung mit Dienstkleidung kostenneutral erfolgen muss, kann die Umstellung aufgrund der eingesparten Haushaltsmittel entsprechend zügiger durchgeführt werden.

Die Regelung ist mit den Damen und Herren Leiterinnen und Leitern der Justizvollzugseinrichtungen und mit den Personalvertretungen abgestimmt.

Zu Frage 3: Die Überlegungen zur Neubeschaffung einer Dienstkleidung und Umstellung auf die Farbe blau reichen bis in das Jahr 2005 zurück.

Der mit dem bisherigen Lieferanten geschlossene Vertrag ist zum 31. Dezember 2007 gekündigt worden.

Die für den Trageversuch vorgesehenen Dienstkleidungsstücke konnten durch den Hersteller noch nicht ausgeliefert werden. Es ist deshalb zur Vermeidung von weiteren Verzögerungen beabsichtigt, auf den Trageversuch zu verzichten. Dies ist zu vertreten, weil von den im Polizeivollzugsdienst gemachten Erfahrungen profitiert werden kann.