Marktüberwachung von Spielzeugen in Rheinland-Pfalz
In der Reihe Verbrauchertipp des Monats hat die Landesregierung im November 2007 ein Faltblatt zum Thema „Sicheres Spielzeug" herausgegeben. Sie stellt darin dar, dass eine staatliche Gewerbeaufsicht Rheinland-Pfalz Sichtkontrollen in rheinland-pfälzischen Geschäften durchführten und Stichproben zur näheren Prüfung nähmen. Die Geräteuntersuchungsstelle beim Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht untersuche diese Spielzeuge auf typische mechanische und elektrische Gefahren.
Zudem würden Proben im Untersuchungsamt auf chemische Stoffe, wie zum Beispiel auf ihren Gehalt an verbotenen Farbstoffen und Weichmachern, überprüft. Die Ergebnisse der Untersuchung dienten vor Ort als Grundlage für weitere Entscheidungen. Gefährliches Spielzeug werde vom Markt genommen und weiterer Handel untersagt.
Wir fragen die Landesregierung:
1. An wie vielen Tagen wurden seitens der Gewerbeaufsichtsbehörden in wie vielen Geschäften bzw. Handelsunternehmen wie viele Sichtkontrollen vorgenommen, aufgeteilt nach den Jahren 2005, 2006 und 2007?
2. Wie viele der o. a. durchgeführten Sichtkontrollen führten zu einer Beprobung verdächtiger Spielzeuge und wie viele dieser Beprobungen führten in der Folge zu Beanstandungen?
3. Wie viel Personal steht mit welchen Stellenanteilen für die Sichtkontrollen der Gewerbeaufsichtsbehörden zur Verfügung?
4. Hält die Landesregierung die personelle Ausstattung zur Marktüberwachung von Spielzeugen in Rheinland-Pfalz für ausreichend?
5. Falls nein, wie will sie die personelle Situation verbessern?
Das Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutzhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 9. Januar 2008 wie folgt beantwortet:
Vorbemerkung:
Die staatliche Gewerbeaufsicht und die Bedarfsgegenständeüberwachung der Kommunen führen Sichtkontrollen in rheinland-pfälzischen Geschäften durch und nehmen Stichproben.
Die Geräteuntersuchungsstelle beim Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) untersucht Spielzeuge auf typische mechanische und elektrische Gefahren. Im Landesuntersuchungsamt (LUA) werden sie auf chemische Stoffe, wie z. B. auf ihren Gehalt an verbotenen Farbstoffen und Weichmachern, überprüft.
In der Vorweihnachtszeit wurden von der Gewerbeaufsicht speziell die Produktgruppen Plüschtiere, Spielzeug zum Ziehen, Bausteine, Steck- und Magnetspielzeug sowie Holzspielzeug untersucht.
Dies vorausgeschickt, beantworte ich die Kleine Anfrage 1131 der Abgeordneten Alexander Licht und Dorothea Schäfer (CDU) namens der Landesregierung wie folgt:
Zu Frage 1: Die Gewerbeaufsicht hat ein extrem breites Aufgabenspektrum, von dem die Geräte- und Produktsicherheit und die Chemikaliensicherheit nur zwei Teilbereiche von vielen darstellen. Nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) sind zahlreiche Arten von Geräten und Produkten zu überwachen, nach dem Chemikaliengesetz kommen neben den Produkten (Erzeugnissen) auch noch zahlreiche Stoffe und Zubereitungen hinzu.
Spielzeuge sind eine spezielle Subgruppierung von Produkten, die bisher nicht getrennt erfasst wurde. Im Bereich Marktüberwachung nach dem Geräte- und Produktsicherheitsgesetz wird in Rheinland-Pfalz keine Statistik über Zeitpunkt, Ort und Anzahl von Sichtkontrollen im Rahmen der Marktüberwachung bei einzelnen Produktgruppen im Geltungsbereich dieses Gesetzes geführt.
Daher ist es nicht möglich, rückwirkend genaue Zahlen zur spezifischen Marktüberwachung von Spielzeugen zu nennen, zumal neben den Marktkontrollen auch noch Herstellerkontrollen und Importkontrollen in Frage kommen.
Die Gewerbeaufsicht ist an nahezu allen Arbeitstagen im Jahr im Rahmen ihrer Aufsichtstätigkeit unterwegs. Bezüglich näherer Informationen wird auf die Tabellen „Produktorientierte Darstellung der Tätigkeiten" und „Marktüberwachung" in den jeweiligen Jahresberichten der Gewerbeaufsicht verwiesen.
Im Rahmen der Marktüberwachung aller Produktgruppen im Geltungsbereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes wurden im Jahre 2005 insgesamt 2 192 und im Jahre 2006 insgesamt 2 239 Produkte bei Herstellern, Importeuren, Händlern und Ausstellern überprüft. Diese Zahlen beziehen sich auf die reaktive und die aktive Marktüberwachung, wobei der Schwerpunkt bei der reaktiven Marktüberwachung liegt. Für das Jahr 2007 liegen noch keine Angaben vor.
Zu Frage 2: In der Regel wurden alle bei Sichtkontrollen auffälligen Proben näher im Labor untersucht.
Die Zahlen der sicherheitstechnischen Überprüfungen (der mechanisch-physikalischen Eigenschaften) von Spielzeug in der Geräteuntersuchungsstelle im Landesamt für Umwelt, Wasserwirtschaft und Gewerbeaufsicht (LUWG) und die entsprechenden Beanstandungsquoten sind in der nachfolgenden Tabelle enthalten. Dabei bezieht sich die Beanstandungsquote auf die Zahl der ins Labor gebrachten, nicht auf die Gesamtzahl der untersuchten Spielzeuge.
Zu Frage 3: Bei der Gewerbeaufsicht in den Struktur- und Genehmigungsdirektionen sind zurzeit vier Stellenäquivalente (des mittleren und gehobenen technischen Dienstes) mit Sichtkontrollen im Rahmen der aktiven und reaktiven Marktüberwachung im Geltungsbereich des Geräte- und Produktsicherheitsgesetzes betraut. Auf den Bereich Spielzeug entfallen davon derzeit ca. 1,6 Stellenanteile (rund 40 %). Dazu kommt das Personal der kommunalen Bedarfsgegenständeüberwachung und des LUA, das ebenfalls umfangreiche Kontrollen von Spielzeug durchführt.
Zu den Fragen 4 und 5: Aufgrund der aktuellen Vorkommnisse im Jahr 2007 und der zunehmenden Globalisierung des Spielzeugmarktes hat die Landesregierung bereits verstärkte Kontrollen veranlasst wie schon im Dezember 2007 von Ministerin Malu Dreyer und Ministerin Margit Conrad angekündigt.
In Verbindung mit dem von Rheinland-Pfalz auf der Verbraucherschutzministerkonferenz herbeigeführten Beschluss zum Thema Sicherheit von Spielzeug, der u. a. einen bundesweiten Überwachungsplan zur verstärkten und gezielteren Untersuchung von Spielzeug vorsieht, wird der Personalbedarf sowohl beim LUA als auch bei der Gewerbeaufsicht in Rheinland-Pfalz überprüft.