Hitzeperiode

Vor dem Hintergrund der aktuell anhaltenden Hitzeperiode frage ich die Landesregierung:

1. Welche Informationen und Empfehlungen stellt das Land aktuell zur Hitzewelle zur Verfügung?

2. Welche Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sind im Besonderen betroffen und welche Maßnahmen zur Vorsorge sind für diese zu beachten?

3. Wie beurteilt die Landesregierung Vorschläge, den Schutz von beispielsweise Bauarbeitern vor Hitze zu erhöhen?

4. Welche Aussagen sind zum Hitzewarnsystem zu machen?

5. Wie beurteilt die Landesregierung Maßnahmen, die in rheinland-pfälzischen Alten- und Pflegeheimen für die dort lebenden Menschen getroffen werden?

Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 17. August 2006 wie folgt beantwortet:

Zu 1.: Anlässlich der Hitzeperiode im Juni/Juli hat die Landesregierung auch in diesem Jahr den Bürgerinnen und Bürgern umfangreiche Informationen und Empfehlungen zur Verfügung gestellt.

In einer Pressemitteilung des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit wurden insbesondere den älteren Bürgerinnen und Bürgern zunächst Empfehlungen gegeben, ihr Verhalten an die außergewöhnlich hohen Temperaturen anzupassen.

Neben Verhaltenshinweisen wurde auch über Besonderheiten der Ernährung an anhaltend heißen Tagen informiert.

In der Juni/August-Ausgabe 2006 der Spätlese, der landesweiten Zeitschrift des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit für Seniorinnen und Senioren, wurden Empfehlungen und Ratschläge zum Verhalten bei Hitze veröffentlicht.

Die Heimaufsicht hat alle Altenpflegeeinrichtungen angeschrieben und auf das Angebot des Deutschen Wetterdienstes ­ ein zweistufiges Informationssystem, das Hitzewarnungen und Hitzevorinformationen beinhaltet ­ hingewiesen.

Die in Heimen lebenden Seniorinnen und Senioren wurden laufend von den Heimleitungen über die bei großer Hitze erforderlichen Maßnahmen informiert.

Die Gesundheitsämter erteilten gemäß der ihnen zugewiesenen Aufgabenstellung anlässlich der Begehung von Heimen und Krankenhäusern sowie auf Anfrage medizinischen Rat hinsichtlich der Vermeidung hitzebedingter Erkrankungen. Diese Beratungstätigkeit wurde begleitet und koordiniert von der für die Gesundheitsämter zuständigen Fachaufsicht im Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung.

Die Landeszentrale für Gesundheitsförderung hat auf ihrem Gesundheitstelefon-Extra eine Telefonansage zum Thema „Hitzealarm

­ wie kann ich mich schützen?" eingerichtet.

Zu 2.: Bei einer Hitzeperiode sind zunächst Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Blick, deren Arbeitsplätze im Freien liegen und insbesondere die Arbeitsplätze, an denen schwere körperliche Arbeit verrichtet und/oder mit heißen Materialien umgegangen wird, so wie dies auf Baustellen häufig anzutreffen ist.

Als Einzelbeispiele sind besonders zu nennen: Maurer, Eisenflechter, Straßenbauer, Dachdecker sowie Landwirte.

Betroffen können bei Hitzeperioden aber auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sein, deren Arbeitsplätze in ungünstig gelegenen Gebäudeteilen eingerichtet sind, zum Beispiel Büroarbeitsplätze in einer Südfassade mit großem Verglasungsanteil.

§ 5 des Arbeitsschutzgesetzes schreibt vor, dass der Arbeitgeber durch eine Beurteilung der für die Beschäftigten mit ihrer Arbeit verbundenen Gefährdung zu ermitteln hat, welche Maßnahmen des Arbeitsschutzes erforderlich sind. Zu einer Gefährdung bei Tätigkeiten im Freien gehören zweifelsfrei auch die Einwirkungen durch hohe Temperaturen, UV-Strahlung und erhöhte Ozonwerte. Dies ist im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung zu bewerten und die erforderlichen Maßnahmen sind festzulegen.

Zu 3.: Die in der Pressemeldung der IG BAU vom 20. Juli 2006 („IG BAU warnt: Lass Dich nicht verbrennen!") dargestellten Anregungen sind sehr geeignet, den Gefährdungen durch Sonneneinstrahlung zu begegnen. Ob sie im Einzelfall notwendig sind und wie sie konkret auszugestalten sind, hängt vom Ergebnis der individuellen Gefährdungsbeurteilung nach dem Arbeitsschutzgesetz ab.

Hinsichtlich der Vorschläge der IG Bau ist Folgendes anzumerken:

Die Flüssigkeitszufuhr ist eine der wichtigsten Maßnahmen bei hohen Temperaturen. Dies haben viele Bauunternehmen erkannt und stellen den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern Mineralwasser zur Verfügung.

Der Forderung nach einer Entzerrung der Arbeitszeiten (in den Morgen- und Abendstunden) stehen oftmals andere Interessen entgegen, beispielsweise die betroffene Nachbarschaft, die sich über Lärm am frühen Morgen oder späten Abend auf Baustellen beschwert sowie eine mögliche Kollision mit den Vorschriften des Arbeitszeitgesetzes.

Die übrigen Anregungen, wie die Bedeckung des Oberkörpers, das Auftragen von Sonnenschutzcreme und das Tragen einer Kopfbedeckung zum Schutz bei starker Sonneneinstrahlung sind bei entsprechender Notwendigkeit (Gefährdungsbeurteilung) umzusetzen, sofern nicht andere, gleichwertige Maßnahmen ergriffen werden können.

Zu 4.: Die Landesregierung hat eine seit 1. November 2005 geltende Verwaltungsvereinbarung mit dem Deutschen Wetterdienst ­ Abteilung Medizin-Metereologie ­ abgeschlossen. Hierin verpflichtet sich der Deutsche Wetterdienst, dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit, dem Landesamt für Soziales, Jugend und Versorgung und dem von diesem genannten Adressatenkreis (Gesundheitsämter, Einrichtungen der Altenhilfe, Krankenhäuser etc.) bei erwarteter Hitzebelastung unverzüglich Hitzewarnungen zu übermitteln. Zur generellen Einschätzung der Wettersituation in Bezug auf Hitzebelastungen übermittelt die Abteilung Medizin-Metereologie dem Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit täglich eine Hitzevorinformation.

Neben den Hitzewarnungen und Hitzevorinformationen stehen Expertinnen und Experten des Deutschen Wetterdienstes dem oben genannten Adressatenkreis täglich zur telefonischen Beratung zur Verfügung.

Zu 5.: Die Pflegeeinrichtungen des Landes waren und sind für Hitzewellen gewappnet. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung Rheinland-Pfalz hat bei seinen Kontrollen in Pflegeeinrichtungen im Zusammenhang mit der herrschenden Hitzewelle keine Mängel in der Versorgung von alten und kranken Menschen verzeichnet. Es herrscht ein hohes Problembewusstsein bei den Pflegekräften, die hohen Temperaturen für die Bewohnerinnen und Bewohner erträglicher zu gestalten. Die Stichproben des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung wurden in diesem Jahr verstärkt durchgeführt. Die Beschäftigten in den Pflegeeinrichtungen zeigten sich über die erforderlichen Schutzmaßnahmen bei Hitze sehr gut informiert. Beschwerden von Angehörigen oder Meldungen der angeschlossenen Krankenkassen gab es nicht.

Als wichtigstes Hilfeinstrument für die Einrichtungen hat sich ein von einer Arbeitsgruppe nach 2003 erarbeitetes Merkblatt erwiesen, das an Heime, Gesundheitsämter, ambulante Pflegedienste, private Pflegeverbände und Seniorenverbände versandt wurde und das weiterhin jederzeit im Internet über die Homepage des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit abrufbar ist.

Auch die Heimaufsicht konnte einen professionellen Umgang mit den Auswirkungen der Hitzeperiode feststellen. Die Heimaufsicht legt bei den hohen Temperaturen ihr besonderes Augenmerk auf die Hitzeprävention in den Einrichtungen der Altenhilfe.

Die Kontrollen beziehen sich dabei schwerpunktmäßig auf die Teilnahme an dem Informationssystem des Deutschen Wetterdienstes, das Vorhandensein von Ventilatoren und Rollos sowie das Vorhandensein von Thermometern und Trinkplänen. Des Weiteren wird auf ein ausreichendes Angebot von Getränken, die hinreichende Mundpflege bei Sondenernährung sowie auf gutes Durchlüften der Räume, leichte Bekleidung und ein häufiges Wechseln der Bettlaken geachtet.

Die Prüfungen der Heimaufsicht sowie des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung haben aus Sicht der Landesregierung gezeigt, dass für die in den Einrichtungen der Altenhilfe lebenden Menschen gute und hinreichende Maßnahmen zur Vermeidung von Schädigungen getroffen werden. Es konnte zudem festgestellt werden, dass inzwischen eine Vielzahl der Altenpflegeeinrichtungen das Hitzewarnsystem des Deutschen Wetterdienstes aktiv nutzt.