Pädagogische Entwicklung der Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz

Kindertagesstätten sind nicht nur Betreuungs-, sondern auch Bildungs- und Erziehungseinrichtungen. Hier wird der Grundstein für die spätere schulische und soziale Entwicklung gelegt. Ziel ist es, dass alle Kinder vor der Schule mindestens ein Jahr lang eine Kindertagesstätte besuchen und so ein systematisches Bildungsangebot und eine optimale Vorbereitung auf die Schule erhalten. Dazu gehört insbesondere die gezielte Förderung der sprachlichen Kompetenz als Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche kulturelle, politische und wirtschaftliche Integration. Die veränderten gesellschaftlichen Rahmenbedingungen führen zu einer neuen Alters- und Aufgabenstruktur in Kindertageseinrichtungen und damit zu komplexeren Anforderungen in der Erziehungstätigkeit.

Die Reform der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher wie auch die Möglichkeit, dass aktive und angehende Leitungskräfte berufsbegleitend die Möglichkeit des Erwerbs eines Fachhochschulabschlusses haben, sollten unter anderem Qualitätssteigerungen mit sich bringen, um diesen Anforderungen gerecht zu werden. Das Programm „Zukunftschance Kinder ­ Bildung von Anfang an" beinhaltet Module zum qualitativen und quantitativen Ausbau der Angebote von Kindertagesstätten. Es muss ebenso unter neuen Anstrengungen aller Beteiligten erfolgreich umgesetzt werden wie die seitens des Landes und der Träger verabschiedeten Bildungs- und Erziehungsempfehlungen.

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Erzieherinnen-/Erzieherausbildung

1. Wie viele Fachschulen mit dem Fachbereich Sozialwesen in welcher Trägerschaft gibt es in Rheinland-Pfalz?

2. An welchen Standorten befinden sich die Fachschulen und welche Schwerpunkte werden dort angeboten?

3. Wie hat sich die Kapazität der angebotenen Ausbildungsplätze mit welcher Auslastung in den vergangenen fünf Jahren entwickelt (aufgelistet nach den jeweiligen Standorten)?

4. Welche Pläne der Landesregierung und/oder der Träger gibt es für die weitere Entwicklung des Angebots?

5. Wie bewertet die Landesregierung Qualität und Erfolg der Erzieherinnen-/Erzieherausbildung in Rheinland-Pfalz vor dem Hintergrund der durchgeführten Reform und der erweiterten Ausbildungsdauer?

6. Welche Lerninhalte, Lernbausteine und zu erwerbende Kompetenzen umfasst der Ausbildungsgang zum Sozialassistenten/zur Sozialassistentin?

7. Welche beruflichen Möglichkeiten bietet die Ausbildung zum Sozialassistenten/zur Sozialassistentin derzeit in der Praxis?

8. Wie viele Personen haben seit der Reform der Erzieherinnen-/Erzieherausbildung eine Ausbildung zur Sozialassistentin/zum Sozialassistenten an einer höheren Berufsfachschule begonnen (bitte die Auflistung pro Schuljahr vornehmen)?

9. Wie viele Personen haben seither die höhere Berufsfachschule mit der Qualifikation als Sozialassistent abgeschlossen und haben daraufhin eine Ausbildung zur Erzieherin/zum Erzieher begonnen (bitte die Auflistung pro Schuljahr vornehmen)?

Welche Lerninhalte, Lernbausteine und zu erwerbende Kompetenzen umfasst der Ausbildungsgang zur Erzieherin/zum Erzieher und in welcher Weise bauen die Inhalte der beiden Ausbildungsgänge aufeinander auf?

11. In welcher Art und Weise fließen neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Erzieherinnen-/Erzieherausbildung ein und welche Kooperationen gibt es zwischen Fachschulen und Hochschulen?

12. In welcher Weise haben die Vorgaben aus den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen im Einzelnen Eingang in die Reform der Erzieherinnen-/Erzieherausbildung gefunden?

13. Wie bewertet die Landesregierung die kritischen Äußerungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (zum Beispiel GEW-Zeitung Rheinland-Pfalz 7­ 8/2007) hinsichtlich der Zusammenarbeit von Lehrplankommission und Ministerium insbesondere vor dem Hintergrund der im Lehrplan ausgewiesenen Lernmodule, Handlungssituationen und Kompetenzen?

Wie viele Lernmodule müssen in welchen Bereichen und in welchem Zeitumfang im Rahmen des Besuchs der Fachschule absolviert werden?

15. Wie bewertet die Landesregierung den Belastungsumfang durch Lernmodule und Leistungsfeststellung sowohl für Auszubildende als auch für Ausbilderinnen und Ausbilder?

16. Liegen der Landesregierung Kenntnisse über Kooperationen einzelner Fachschulen hinsichtlich gleicher Lernmodule vor und wenn ja, wie werden diese bewertet?

17. Werden gleiche Module an verschiedenen Schulen zu verschiedenen Zeiten angeboten, eventuell um nicht bestandene Module in einer anderen Schule nacharbeiten zu können?

18. In welcher Art und Weise wurden die Fachschulen und die dort tätigen Lehrkräfte auf die Reform der Erzieherinnen-/Erzieherausbildung vorbereitet, wissenschaftlich begleitet und bei der Umsetzung unterstützt?

19. Wie viele und welche Fortbildungsveranstaltungen zur neuen Fachschulverordnung gab es für Lehrkräfte an Fachschulen für Sozialpädagogik?

20. In welcher Form wurden die Fachschulen in den Reformprozess einbezogen?

21. Welche Vorteile sieht die Landesregierung in der derzeitigen Fachschulausbildung, insbesondere im Vergleich zu einer vergleichbaren Hochschulausbildung wie sie in anderen OECD-Staaten zum Einsatz kommt?

22. Welche inhaltlichen Schnittstellen bestehen zwischen der schulischen Erzieherinnen-/Erzieherausbildung und dem Studium für das Lehramt an Grundschulen?

23. Wann findet eine Evaluation der Reform der Ausbildung durch wen statt?

2. Sprachförderung

Wie werden Erzieherinnen und Erzieher für das in den Bildungs- und Erziehungsbereichen beschriebene und mit einer besonderen Bedeutung ausgewiesene Lernfeld Sprache qualifiziert?

25. Auf welchen konkreten wissenschaftlichen Grundlagen basieren die derzeit zur Anwendung kommenden oder empfohlenen Maßnahmen der Sprachförderung vom ersten bis zum letzten Kindergartenjahr?

26. Welche kontinuierlichen und konkreten Kooperationen gibt es hinsichtlich der Sprachförderung und der Diagnostik mit welchen Partnern?

27. In welcher Weise findet ein Austausch darüber statt und wo werden die Ergebnisse zusammengefasst?

28. Welche Arten der Hilfestellung und Beratung stehen Erzieherinnen und Erziehern für die Diagnostik des Sprachförderbedarfs zur Verfügung?

29. Welche Eckpunkte und Inhalte enthält der Orientierungsrahmen zur Qualifizierung von Sprachförderkräften, wie soll er umgesetzt werden und in welcher Weise soll er pädagogische Fachkräfte in der Sprachförderung erreichen?

30. Wie viele pädagogische Fachkräfte sind in der Sprachförderung tätig und wie viele haben davon im vergangenen Jahr an einer Weiterbildung zur Qualitätssteigerung in der Sprachförderung teilgenommen?

31. Ist ein Ausbau der Weiterbildungsangebote geplant und wenn ja, in welcher Höhe?

32. Welche Qualifizierungen wurden von den tatsächlich zum Einsatz kommenden Fachkräften auf Grundlage der bestehenden Richtlinien in die Sprachfördermaßnahmen eingebracht?

33. Wie gestaltet sich ein inhaltlicher Austausch zwischen externen Honorarkräften für die Sprachförderung und dem Personal der Kindertagesstätten sowie den Eltern aus und wie bewertet die Landesregierung diesen Austausch insbesondere vor dem Hintergrund des geringen Stundendeputats der Honorarkräfte?

34. Nach welchen Konzepten findet die Evaluation der Sprachfördermaßnahmen in Kindertagesstätten statt?

35. Plant die Landesregierung diese Konzepte weiterzuentwickeln und wenn ja, in welcher Art und Weise?

36. Wie viel Prozent der fünfjährigen Kinder besuchten im Schuljahr 2006/2007 keine Kindertagesstätte und wurden hinsichtlich ihres Sprachförderbedarfs eingeschätzt? Welche Ergebnisse ergaben sich in den einzelnen Bereichen?

37. Wurde das seit September 2006 erstmals eingesetzte Einschätzverfahren zur Feststellung des Sprachförderbedarfs von Kindern, die keine Kindertagesstätte besucht haben, evaluiert? Wenn ja, nach welchem Konzept und welche Ergebnisse waren hierbei zu verzeichnen?

38. Welche inhaltlichen bzw. konzeptionellen Veränderungen zum Einschätzverfahren haben sich daraus zum Schuljahr 2007/2008 ergeben?

39. Welche inhaltlichen Kriterien muss eine in § 2 Abs. 5 Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes geeignete Fachkraft mit interkultureller Kompetenz erfüllen und welches pädagogische Konzept liegt dem zugrunde?

40. In welchen Einrichtungen sind jeweils wie viele Fachkräfte mit interkultureller Kompetenz tätig?

3. Fort- und Weiterbildung

Wie hoch ist der Anteil der Erzieherinnen und Erzieher, die am Fortbildungsprogramm zum Erwerb des Zertifikates „Zukunftschance Kinder ­ Bildung von Anfang an" teilgenommen haben (bitte aufgelistet nach Schuljahren)?

42. Plant die Landesregierung eine Ausweitung des Angebotes, wenn ja, in welchem Umfang?

43. Welche einzelnen Maßnahmen umfasst das Zertifikat und wie sind diese hinsichtlich der Teilnehmerzahlen, des Umfangs und der Inhalte ausgestattet und ausgestaltet?

44. Welche sonstigen Fortbildungsmaßnahmen gibt es für Erzieherinnen und Erzieher und wie hoch war der Anteil der Erzieherinnen und Erzieher, die seit den letzten fünf Jahren an den jeweiligen Maßnahmen teilgenommen haben?

45. Welche Fortbildungsmaßnahmen wurden seit Inkrafttreten der Bildungs- und Erziehungsempfehlungen zu den hier beschriebenen Handlungsfeldern angeboten und wie wurden diese seitens der Erzieherinnen und Erzieher in Anspruch genommen?

46. Welche konkreten Kompetenzen und Inhalte vermittelt der Studiengang „Bildungs- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt frühe Kindheit" und wie bewertet die Landesregierung die Perspektiven dieses Studiums insbesondere im Hinblick auf eine geregelte Freistellung für Leitungstätigkeiten?

47. Welche Freistellungsregelungen gibt es hinsichtlich der Fortbildung von Erzieherinnen und Erziehern?

4. Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule

Wie gestalten sich die in § 2 a Kindertagesstättengesetz beschriebenen Maßnahmen des Übergangs vom Kindergarten zur Grundschule konkret aus?

49. Welche Konzepte, Kooperationsformen, Arbeitsgemeinschaften, gegenseitige Hospitationen und gemeinsame Fortbildungen wurden zwischen Kindergärten und Grundschulen im Einzelnen vereinbart und wie wurden sie konkret ausgestaltet?

50. Wie bewertet die Landesregierung die Tatsache knapper Zeitressourcen für Kooperationstätigkeiten sowohl in Grundschulen als auch in Kindergärten?

51. Welche zusätzlichen Personalkapazitäten werden für diese Aufgaben zur Verfügung gestellt und wie werden die Betroffenen auf die Kooperation vorbereitet?

52. Welche Einrichtungen pflegen noch keine institutionalisierte Kooperation beim Übergang vom Kindergarten in die Grundschule und wie soll diese künftig sichergestellt werden?

53. Welche kindbezogenen Daten dürfen seitens der Kindertagesstätte an die aufnehmende Grundschule weitergegeben werden und in welcher Art und Weise kann eine kontinuierliche Entwicklungsförderung gewährleistet werden?

54. Welche Grundschulen in Rheinland-Pfalz halten derzeit einen Schulkindergarten vor?

55. Von jeweils wie vielen Kindern werden diese Schulkindergärten besucht?

56. Wie schätzt die Landesregierung die Zukunftsperspektive dieser Schulkindergärten ein und welche pädagogische Bedeutung misst sie ihnen bei?

5. Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern

In welcher Art und Weise werden Eltern in die Kooperation beim Übergang von der Kindertagesstätte in die Grundschule eingebunden?

58. Welche Kooperations- und Partizipationsformen (institutioneller und informeller Art) geben Eltern in Rheinland-Pfalz die Möglichkeit, die Aufgaben von Bildung und Erziehung in Zusammenarbeit mit der Kindertageseinrichtung partnerschaftlich wahrzunehmen?

59. Welche Kindertageseinrichtungen in Rheinland-Pfalz verfügen derzeit noch nicht über einen aktiven und funktionsfähigen Elternausschuss?

60. Welche Möglichkeiten sehen die Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen nach Einschätzung der Landesregierung als wirksam an, um auch schwer motivierbare Eltern für eine partnerschaftliche Zusammenarbeit zu gewinnen?

61. Wie bewertet die Landesregierung die Forderung u. a. des Landeselternausschusses hinsichtlich kleinerer Gruppen bzw. Erhöhung des Personalschlüssels in Kindertagesstätten zur Erfüllung der steigenden Anforderungen in der frühkindlichen Förderung?