Der für eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung notwendige Personalbedarf wurde bisher nicht ermittelt
77 Das Ministerium hat erklärt, der für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben erforderliche Personalbedarf der Zahlstelle werde ermittelt. Der Umfang der Prüftätigkeit werde untersucht. Prüfungen der Zahlstelle würden künftig ohne Beteiligung der Verwaltungsbehörde durchgeführt. Für die neue Förderperiode würden entsprechende Anleitungen zu Umfang und Methodik der Prüftätigkeit der Zahlstelle erstellt. Durch die angestrebte Integration aller Referate in die zentrale Förderdatenbank bei der ISB könne auch die Zahlstelle detaillierte Informationen über die VorOrt-Kontrollen erlangen.
Vor-Ort-Kontrollen im Verwaltungsverfahren
Zusätzlich zu den Kontrollen, die bei der Bewilligung, bei dem Mittelabruf, bei der Anordnung von Zahlungen und bei dem Verwendungsnachweis in 100 % der Fälle durchgeführt werden 14) sind Vor-Ort-Kontrollen im Verwaltungsverfahren vorzunehmen. Hierbei ist u. a. zu prüfen, ob der Endempfänger die Zuwendung bestimmungsgemäß verwendet hat. Hierzu war Folgendes festzustellen:
- Bei der ISB wurde für Vor-Ort-Kontrollen die "Technische Prüfstelle" eingerichtet, die 2003 mit ihren Prüfungen begann. Für die Erledigung der Aufgaben wurden lediglich Stellenanteile von 1,2 Vollzeitkräften beansprucht.
Der für eine ordnungsgemäße Aufgabenerledigung notwendige Personalbedarf wurde bisher nicht ermittelt. Dies setzt eine Festlegung des Umfangs der Kontrollen voraus.
- Neben der "Technischen Prüfstelle" führten zwei Förderabteilungen und die Stelle "Verwendungsnachweisprüfung" der ISB sowie - bis einschließlich 2004 - ein Fachreferat des Ministeriums Vor-Ort-Kontrollen durch.
Dieses Verfahren war im Hinblick auf den Grundsatz einer ausreichenden Trennung von Aufgaben)13 problematisch. Überdies wurden die Kontrollen nicht koordiniert und systematisch erfasst.
- Von der "Technischen Prüfstelle" wurden folgende Vor-Ort-Kontrollen für die Förderperiode 2000 bis 2006.
Ausgehend von dem Grundsatz einer 100-prozentigen Prüfung)3 wurde weder von der Verwaltungsbehörde noch von der ISB untersucht, ob eine Prüfquote von lediglich 5 % ausreichend ist. Zwar sind Prüfungen aufgrund von Stichproben zulässig, allerdings müssen in Aufzeichnungen die ausgewählten Operationen angegeben und die Stichprobenmethode dargelegt werden. Ausreichende Aufzeichnungen fehlten. Der Rechnungshof weist darauf hin, dass die Kommission unzureichende Vor-Ort-Kontrollen als eine dringend zu korrigierende Schwäche des Verwaltungs- und Kontrollsystems wertet.
Überdies fanden nicht zu allen Förderschwerpunkten die Kontrollen zeitnah statt. Beispielsweise führte die "Technische Prüfstelle" zum Schwerpunkt 1 erstmals 2006 eine Prüfung durch.
Das Ministerium hat erklärt, die Verwaltungsbehörde werde die ISB auffordern, den für die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben erforderlichen Personalbedarf für die "Technische Prüfstelle" zu ermitteln. Beide Stellen würden das Problem der Trennung von Aufgaben erörtern und auf eine entsprechende Lösung hinarbeiten. Im Rahmen der Planungen für die neue Förderperiode würden konkrete Vorgaben zum Umfang der durchzuführenden Vor-Ort-Kontrollen gemacht.
Der Rechnungshof geht davon aus, dass Vorgaben auch für die noch nicht abgewickelte Förderperiode 2000 bis 2006 getroffen werden.
14) Ziffer 2.3 der Mitteilung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau zu den Verwaltungs- und Kontrollsystemen im Rahmen des Einheitlichen Programmplanungsdokuments für die Förderung gemäß Ziel 2 der Europäischen Strukturfonds in den Jahren 2000 bis 2006 in Rheinland-Pfalz - Teil EFRE -. 15)
Die Daten (Stand: Ende 2006) zu den Bewilligungen beruhen auf Schätzungen des Ministeriums und der ISB. Den Daten zur Anzahl der Vor-Ort-Kontrollen liegen Angaben der ISB zugrunde.
16) Würden zusätzlich die von anderen Stellen durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen berücksichtigt, ergäbe sich eine Prüfquote von 16 %.
3. Folgerungen:
Zu den nachstehenden Forderungen wurden die gebotenen Folgerungen bereits gezogen oder eingeleitet:
Der Rechnungshof hatte gefordert sicherzustellen, dass
a) die EU-Prüfstelle/Unabhängige Stelle
aa) ihre Prüftätigkeit frühzeitig aufnimmt, Stichprobenkontrollen gleichmäßig über den betroffenen Zeitraum verteilt und alle wichtigen Stellen des Verwaltungs- und Kontrollsystems frühzeitig in die Systemprüfungen einbezieht, ab) den jährlichen Prüfungsprogrammen und der Stichprobenauswahl schriftliche und zeitnahe Risikoanalysen zugrunde legt,
b) die Leitung der Verwaltungsbehörde ba) noch fehlende Anleitungen für die Verwaltung der Fördermittel und deren Kontrolle erstellt, fortlaufend aktualisiert und deren Anwendung überwacht,
bb) die ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben, die der ISB übertragen wurden, überwacht, bc) eine zentrale Gesamtdatenbank für alle Bewilligungen und Auszahlungen mit Zugriffsrechten für die beteiligten Stellen einrichtet,
c) der für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung der Aufgaben erforderliche Personalbedarf der Zahlstelle und der "Technischen Prüfstelle" bei der ISB ermittelt wird,
d) die Zahlstelle da) unabhängig von anderen Stellen Prüfungen im gebotenen Umfang durchführt, db) Anleitungen zu Umfang und Methodik der eigenen Prüftätigkeit erstellt, dc) umfassende Informationen über die durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen im Verwaltungsverfahren erhält,
e) der Umfang der durchgeführten Vor-Ort-Kontrollen im Verwaltungsverfahren überprüft sowie fehlende Kontrollen nachgeholt werden und hierbei der Grundsatz der Trennung von Aufgaben beachtet wird.
Folgende Forderungen sind nicht erledigt:
Der Rechnungshof hat gefordert,
a) gemäß den europarechtlichen Anforderungen für eine detaillierte Zuweisung von Aufgaben innerhalb der Leitung der Verwaltungsbehörde Sorge zu tragen,
b) über die Ergebnisse der eingeleiteten Maßnahmen zu Nr. 3.1 Buchstaben bc, c und e zu berichten.
Nr. 12 Zuwendungen zur Technologieförderung Antrags- und Bewilligungsverfahren für die Technologieförderung waren teilweise nicht zweckmäßig gestaltet. Die Förderung von Innovationsassistenten wurde kaum genutzt. Nachweise über die Verwendung der Fördermittel wurden nicht rechtzeitig vorgelegt und nicht zeitnah geprüft.
In mehreren Fällen wurden zu hohe Zuschüsse in Anspruch genommen und Fördermittel nicht zweckentsprechend verwendet. Unternehmen machten Kosten geltend, die nicht zuwendungsfähig oder nicht ordnungsgemäß nachgewiesen waren.
1. Allgemeines:
Das Land gewährt Zuwendungen zur Technologieförderung in privaten Unternehmen und für Maßnahmen in zukunftsorientierten Schlüsseltechnologien. Hierzu gehören insbesondere Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, innovative technologieorientierte Unternehmensgründungen, Technologietransfer und Technologieberatung. Die Förderungen erfolgen auf der Grundlage verschiedener Förderprogramme des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau.
Bewilligungsbehörde ist je nach Förderprogramm und Höhe des Zuschusses das Ministerium oder die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB) GmbH).
In den Jahren 1998 bis 2004 wurden insgesamt 605 Vorhaben gefördert. In diesem Zeitraum wurden Zuschüsse von 53,4 Mio. aus Mitteln des Landes und der Europäischen Gemeinschaften ausgezahlt).
Der Rechnungshof hat beim Ministerium, bei der ISB und bei verschiedenen Zuschussempfängern 120 Förderfälle stichprobenweise geprüft. Dabei sollte festgestellt werden, ob
- die Zuschüsse zweckentsprechend verwendet wurden,
- die Vorhaben wirtschaftlich und sparsam abgewickelt wurden und
- das Verwaltungsverfahren zweckmäßig war.
2. Wesentliches Ergebnis der Prüfung
Antragsverfahren Zuwendungen zur Projektförderung dürfen nur für solche Vorhaben bewilligt werden, die noch nicht begonnen worden sind. Das Vorliegen dieser Voraussetzung ist bei Antragstellung schriftlich zu bestätigen).
Die zur Beurteilung der Zuwendungsfähigkeit erforderliche Erklärung lag in keinem der geprüften Fälle vor. Die Antragsformulare der ISB enthielten auch keinen Hinweis für die Abgabe einer solchen Erklärung. Dies trug mit dazu bei, dass nicht zuwendungsfähige Aufwendungen in die Förderung einbezogen wurden.
Die ISB hat erklärt, die Vordrucke seien geändert worden. Vom Antragsteller sei zu bestätigen, dass zum Zeitpunkt der Antragstellung mit der Durchführung des Vorhabens noch nicht begonnen worden sei). Bestimmungswidrig ausgezahlte Zuschüsse von 22.000 seien zurückgefordert worden; Zinsen würden festgesetzt.
Verbindlichkeit von Kostenansätzen
Nach den allgemeinen Förderbestimmungen ist der Finanzierungsplan hinsichtlich des Gesamtergebnisses verbindlich, wobei die Einzelansätze um bis zu 20 % überschritten werden dürfen, soweit die Überschreitung durch entsprechende 1)
Gemäß § 5 des Treuhandvertrags ist die ISB mit der Bearbeitung von Zuschüssen zur einzelbetrieblichen Technologieförderung bis zu einem Subventionswert von 250.000 beauftragt. Einzelplan 08 Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Kapitel 08 10 Technologie, Energie, Innovation, Titel 683 01 Technologieförderung in privaten Unternehmen und Kapitel 08 77 Beschäftigung, Ausbildung, Innovation, Wirtschaftsstruktur, Titel 683 02 Förderung von Maßnahmen in zukunftsorientierten Schlüsseltechnologien unter Berücksichtigung des EUStrukturfonds (ab Haushaltsjahr 2005 umgesetzt in Kapitel 08 10 Titel 683 04). 3) Nrn. 1.3 und 3.3.1, Teil I, zu § 44 VV-LHO. 4)
Nach Nr. 4.2 der Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau vom 2. Dezember 1998 über die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben in der mittelständischen Wirtschaft des Landes Rheinland Pfalz (MinBl. S. 581) sind nur die nach Eingang eines prüffähigen Förderantrags entstandenen Kosten zuwendungsfähig, die bei wirtschaftlicher und sparsamer Unternehmensführung im Rahmen der Durchführung der Vorhaben anfallen.