Bekämpfung der Schwarzarbeit durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) in Rheinland-Pfalz
Der Bundesrechnungshof hat die Organisation und Arbeitsweise der FKS überprüft und kam hinsichtlich deren Effizienz zu einem eindeutig negativen Ergebnis. Die Tätigkeit der FKS hat nicht zu den erwarteten Mehreinnahmen von insgesamt 1 Mrd. Euro geführt und den entstandenen Verwaltungsaufwand bei weitem nicht gedeckt. Zudem konnte eine Verringerung der Schwarzarbeit durch die Kontrollen der FKS bisher nicht nachgewiesen werden.
Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:
1. Welche Standorte mit wie vielen Mitarbeitern der FKS gibt es in Rheinland-Pfalz?
2. Welche Ergebnisse des Bundesrechnungshofs liegen auf Rheinland-Pfalz bezogen hinsichtlich der Arbeit der FKS vor?
3. Wie stellt sich das wirtschaftliche Verhältnis von Kontrollaufwand zu aufgedeckten Fällen von Schwarzarbeit durch die FKS in Rheinland-Pfalz dar?
4. Wie beurteilt die Landesregierung die Ergebnisse des Bundesrechnungshofs hinsichtlich der Arbeit der FKS auf Rheinland-Pfalz bezogen?
Das Ministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Familie und Frauen hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 12. Februar 2008 wie folgt beantwortet:
Zu 1.: In Rheinland-Pfalz gibt es an den Standorten Kaiserslautern, Koblenz, Landau, Ludwigshafen, Mainz und Trier insgesamt sechs Dienststellen der Zollverwaltung, die sich mit der Bekämpfung von Schwarzarbeit befassen.
Der Landesregierung liegen daher keine auf Rheinland-Pfalz bezogenen Erkenntnisse vor.
Zu 3.: In den ersten drei Quartalen des Jahres 2007 haben die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Rheinland-Pfalz insgesamt cirka 18 000 Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer sowie cirka 1850 Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber überprüft.
Diese Überprüfungen führten zu 2 146 eingeleiteten Ordnungswidrigkeiten-Verfahren und 4 664 eingeleiteten Strafverfahren. Im gleichen Zeitraum wurden 2 221 Ordnungswidrigkeiten-Verfahren und 4 793 Strafverfahren abgeschlossen. Im Rahmen dieser Verfahren wurden Bußgelder, Auflagen und Geldstrafen in Höhe von 3 498 829 Euro festgesetzt und Freiheitsstrafen von insgesamt 1 201 Monaten verhängt.
Ein Teil der von der Zollverwaltung festgesetzten Bußgelder wird in gerichtlichen Einspruchsverfahren durch die Amtsgerichte erfahrungsgemäß reduziert.
Der von den FKS-Stellen in Rheinland-Pfalz aufgedeckte Schaden belief sich in den ersten drei Quartalen 2007 auf 1356349 Euro im Rahmen von Ordnungswidrigkeiten-Verfahren und 26 317164 Euro im Rahmen von Strafverfahren.
Die Schadenssumme der Strafverfahren wird durch die Finanzkontrolle Schwarzarbeit in Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Sozialversicherungsträgern ermittelt, die auch für die Beitreibung der festgestellten Schadenssummen zuständig sind.
Ausgehend von den vom Bundesrechnungshof ermittelten und geschätzten Kosten dürfte der Aufwand der Zollverwaltung für die in Rheinland-Pfalz vorgehaltenen FKS-Stellen zwischen 16 600 000 Euro und 17200 000 Euro für das gesamte Jahr 2007 betragen (Personal- und Sachkosten).
Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit wird nicht darüber informiert, inwieweit und in welcher Höhe aus den ermittelten Schadenssummen Einnahmen erzielt werden.
Ob die festgestellten Schadenssummen von den zuständigen Behörden beigetrieben werden können, hängt von verschiedenen Faktoren, wie beispielsweise der Insolvenz der betroffenen Arbeitgeber, ab.
Für die Beitreibung der Sozialversicherungsschäden ist die Deutsche Rentenversicherung zuständig, für die Beitreibung der Steuerschäden die Finanzverwaltung.
Zu 4.: Illegale Beschäftigung und Schwarzarbeit schaden neben den schädlichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt auch dem Staat. Sie zerstören durch Steuerhinterziehung die fiskalische und durch Sozialabgabenbetrug die soziale Solidarität. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung führen durch das mit ihnen verbundene Lohndumping zu Wettbewerbsverzerrungen zwischen seriösen und unseriösen Unternehmen. Sie gefährden nicht nur einzelne gesetzestreue Betriebe, sondern das wirtschaftliche und soziale Gefüge ganzer Branchen und Regionen.
Im Bericht des Bundesrechnungshofs wird an vielen Stellen deutlich, dass der Bundesrechnungshof die seit dem Jahr 2003 von der Bundesregierung zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und der illegalen Beschäftigung ergriffenen Maßnahmen nicht in vollem Umfang nachvollzogen hat. Der Bundesrechnungshof stellt besonders die nicht ausreichende Wiedervereinnahmung von veranschlagten Schadenssummen und verhängten Geldbußen in den Vordergrund.
Der Bekämpfungsansatz ist jedoch mehrschichtig angelegt und vereint präventive und repressive Ansätze.
Ziel aller Maßnahmen ist es, Schwarzarbeit zu vermeiden und rechtmäßiges Verhalten zu fördern. Den Maßnahmen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kommt eine erhebliche präventive Wirkung für die Förderung der Beitrags- und Steuerehrlichkeit zu.
Die Landesregierung geht deshalb davon aus, dass die Prüfungs- und Ermittlungstätigkeit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit auch in Rheinland-Pfalz in erheblichem Umfang zu dem von unabhängigen Experten in den letzten Jahren festgestellten deutlichen Rückgang der Schwarzarbeit und der Schattenwirtschaft beigetragen hat.