Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit

Die Bürgerschaft (Landtag) setzt einen ständigen Parlamentsausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit ein.

Die Aufgaben des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit sind:

1. Fragen der politischen Entwicklung im Bund und in Europa ­ insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Europäischen Union ­ die Auswirkungen auf das Land Bremen haben können, zu beraten und die Willensbildung der Bürgerschaft (Landtag) in diesen Fragen vorzubereiten und gemäß Artikel 65 Abs. 2 der Landesverfassung die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit, die auf den Aufbau nachbarschaftlicher Beziehungen, auf das Zusammenwachsen Europas und auf die friedliche Entwicklung der Welt gerichtet ist, zu fördern;

2. die bremischen Aktivitäten für Entwicklungszusammenarbeit in Abstimmung mit dem Landesamt zu fördern, die im Rahmen dieser Zusammenarbeit betreuten und/oder initiierten Projekte voranzubringen, den Kontakt zu den jeweiligen Partnern zu pflegen und das Bewusstsein für Entwicklungszusammenarbeit zu stärken.

Der Ausschuss hat elf Mitglieder und elf stellvertretende Mitglieder.