Ausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit
Die Bürgerschaft (Landtag) setzt einen ständigen Parlamentsausschuss für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit ein.
Die Aufgaben des Ausschusses für Bundes- und Europaangelegenheiten, internationale Kontakte und Entwicklungszusammenarbeit sind:
1. Fragen der politischen Entwicklung im Bund und in Europa insbesondere Fragen im Zusammenhang mit der Europäischen Union die Auswirkungen auf das Land Bremen haben können, zu beraten und die Willensbildung der Bürgerschaft (Landtag) in diesen Fragen vorzubereiten und gemäß Artikel 65 Abs. 2 der Landesverfassung die grenzüberschreitende regionale Zusammenarbeit, die auf den Aufbau nachbarschaftlicher Beziehungen, auf das Zusammenwachsen Europas und auf die friedliche Entwicklung der Welt gerichtet ist, zu fördern;
2. die bremischen Aktivitäten für Entwicklungszusammenarbeit in Abstimmung mit dem Landesamt zu fördern, die im Rahmen dieser Zusammenarbeit betreuten und/oder initiierten Projekte voranzubringen, den Kontakt zu den jeweiligen Partnern zu pflegen und das Bewusstsein für Entwicklungszusammenarbeit zu stärken.
Der Ausschuss hat elf Mitglieder und elf stellvertretende Mitglieder.