Tourismus

11. Welchen Anteil hat hierbei die Direktvermarktung?

Wenn Betriebe selbst Käse erzeugen, vermarkten sie ihn i. d. R. auch selbst, da nur auf diesem Weg ein angemessener Preis realisiert werden kann. Vermarktung über den Lebensmitteleinzelhandel ist wegen der zu geringen Einstandspreise oft nicht lukrativ.

12. Wie hoch ist der Anteil von Milch und Milchprodukten von Ziegen und Schafen bei der Direktvermarktung sowie bei den direkt vermarktenden Betrieben?

Schafmilchprodukte spielen in Rheinland-Pfalz fast keine Rolle. Im Norden des Landes gibt es nach Auskunft des Geschäftsführers des Landesverbandes der Schafhalter zwei bis drei Biobetriebe, die Milchschafe in nennenswertem Umfang halten.

Ziegenmilch wird nach Auskunft des Landesverbandes der Ziegenzüchter in etwa 15 Betrieben in Rheinland-Pfalz und fast ausschließlich in Form von Käse vermarktet. Auch diese Betriebe finden sich im Schwerpunkt im Norden des Landes. Ziegenkäse wird (fast) immer direkt vermarktet, da in Rheinland-Pfalz keine Molkereien Ziegenmilch verarbeiten.

Die Direktvermarktung von Ziegenkäse ist nach Einschätzung des Landesverbandes der Ziegenzüchter lukrativ und in der Zukunft ausbaufähig.

13. Welchen Stellenwert haben in diesem Zusammenhang die Ziegen- und Schafhaltung und die Wanderschäferei?

Keinen. Die Produktion von Ziegen- und Schafmilch ist nur in Intensivhaltung möglich.

14. Welche Rolle bei der Gewinnsituation spielt nach Einschätzung der Landesregierung der Verkauf von Milchprodukten auf Wochenmärkten im ländlichen Raum und in den Städten in Rheinland-Pfalz? Wochenmärkte waren vor etwa zehn Jahren ein wichtiger Ort für die Direktvermarktung von handwerklich hergestellten Käsespezialitäten. Die Wochenmärkte boten vor allem in den Städten eine gute Möglichkeit, die Verbraucher auf das Angebot aufmerksam zu machen. Einige Direktvermarkter von Milchprodukten konnten sich insbesondere in den Städten einen festen Kundenstamm aufbauen. In den größeren Städten lassen sich auch oft höhere Preise realisieren als in den ländlichen Regionen.

Für die Mehrzahl der landwirtschaftlichen Direktvermarktungsbetriebe ist eine Teilnahme an Wochenmärkten nicht interessant, weil dadurch einerseits sehr viel Arbeitskapazität gebunden wird und andererseits eine breitere Produktpalette vorgehalten werden muss, wenn man für Kunden interessant sein will.

XVII. Verkauf rheinland-pfälzischer Milch und Milchprodukte im Lebensmitteleinzelhandel

1. Welche Ketten des Lebensmitteleinzelhandels und welche Discounter im Land bieten rheinland-pfälzische Molkereiprodukte und Milch an?

2. Wie kann die Listung rheinland-pfälzischer Molkereiprodukte und Milch der beiden rheinland-pfälzischen Molkereien im Lebensmitteleinzelhandel verbessert werden?

Im Land bieten alle Ketten des LEH (z. B. Edeka, Rewe, Metro) sowie deren Discountvertriebsschienen (z. B. Penny, Real, Netto) und alle Discounter (z. B. Aldi, Lidl, Norma, Plus) Molkereiprodukte und Milch rheinland-pfälzischer Molkereien an. Darüber hinaus sind beide Molkereien bei eigenständigen Abnehmern und Einkaufszusammenschlüssen wie z. B. Markant, Kaufland, Marktkauf etc. in Rheinland-Pfalz gelistet.

Möglichkeiten, die ohnehin gute Listung beider heimischen Molkereien im rheinland-pfälzischen LEH noch zu verbessern, könnten darin bestehen das Preis-Leistungs-Verhältnis und die Logistik und Distribution noch stärker zu optimieren sowie das Produktsortiment zu erweitern und die Produktinnovation zu verstärken bzw. die Regionalität der Produkte noch deutlicher herauszuheben.

Ob eine noch bessere Position gegenüber dem sich weiter konzentrierenden LEH durch eine gezielte Zusammenarbeit der Molkereien zu erreichen ist, dürfte ein permanenter Prüfauftrag der Unternehmen sein. Eine noch bessere Listung über Preiszugeständnisse im LEH zu erreichen, würde zwar den Verbrauchern entgegenkommen, aber zu Lasten der Milcherzeuger gehen.

3. Welche Rolle spielen die größeren Regionalmarken, wie z. B. die Dachmarke Eifel, bei der Vermarktung von Milchprodukten in Rheinland-Pfalz?

In Rheinland-Pfalz sind im Agrarbereich im Wesentlichen zwei Regionalmarken zu nennen: das Qualitätszeichen Rheinland-Pfalz (QZRP) und die Regionalmarke EIFEL.

Im QZRP spielt die Vermarktung von Milch keine Rolle, da sich die beiden großen Molkereien, die Milch aus mehreren Bundesländern und sogar aus dem europäischen Ausland beziehen, keinen Nutzen von der Trennung und Vermarktung als Rheinland-Pfalz-Ware versprechen.

Die Regionalmarke EIFEL kooperiert seit Mitte 2007 mit der MUH. Bio-H-Milch wird mit dem EIFEL-Logo vermarktet, die Milch stammt ausschließlich aus der Eifel. Die MUH garantiert den Landwirten Abnahmemengen. Da diese Milch ohnehin getrennt gesammelt und verarbeitet wurde, erforderte die Vermarktung als EIFEL-Milch keinen besonderen Aufwand.

Ein erstes Zwischenfazit der Partner fiel positiv aus. So wird das Verkaufsvolumen von Milch mit EIFEL-Logo auf 2 bis 3 Mio. kg pro Jahr beziffert. Das gesamte Potenzial an Bio-Milch alleine aus der Eifel wird auf 13 Mio. kg pro Jahr veranschlagt; zum größten Teil wird die Milch jedoch in Handelsmarken wie z. B. „EDEKA Bio" geliefert.

4. Ab welcher Größe und Größenordnung der Regionalmarken, deren regionaler Produzenten und deren Einzugsgebiet ist eine regionale Vermarktung wirtschaftlich rational bzw. sinnvoll und profitabel?

Tatsache ist, dass in Rheinland-Pfalz nur noch zwei Molkereien existieren, die Milch überregional beziehen und vermarkten. Neben den genannten Dachmarken befinden sich zurzeit nur noch zwei weitere Dachmarken mit Unterstützung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau im Aufbau (Mosel und SooNahe). Da in diesen Regionen die Milcherzeugung nur eine untergeordnete Rolle spielt, dürfte die Regionalmarke EIFEL in naher Zukunft die einzige Dachmarke sein, unter der Milch in nennenswerten Volumina vermarktet wird.

Sollten dennoch entsprechende Initiativen aus einer Region kommen, ist das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau gerne bereit, eine gründliche Analyse der Angebots- und Nachfragemengen sowie der Vertriebswege zu begleiten, um die Erfolgschancen am Markt seriös bewerten zu können.

XVIII. Urlaub auf dem Bauernhof

1. Können Tourismus und Urlaub auf dem Bauernhof zur Einkommenssteigerung Milch produzierender Betriebe beitragen?

Viele landwirtschaftliche Betriebe bieten die Gästebeherbergung bereits mit Erfolg an. Für einen wirtschaftlichen Erfolg spielen dabei folgende Faktoren eine besondere und wichtige Rolle:

­ Zum einen sind die touristische Lage des Betriebes und die Ansprüche der Zielgruppen an Qualität und Service relevant. In landwirtschaftlichen Betrieben oft unterschätzt, erfordert die Gästebetreuung zudem einen hohen Arbeitszeitbedarf, der durch Familienmitglieder und Fremdarbeitskräfte abgedeckt werden muss.

­ Verschiedene Kalkulationen aus der Praxis verdeutlichen, dass die Gewinnschwelle im Bereich der Gästebeherbergung bei ca. 120 Belegtagen je angebotenem Zimmer im Jahr erreicht wird. Neben den Einnahmen aus der Gästebeherbergung ist in Milchviehbetrieben mit Direktvermarktungsangeboten mit einer Erhöhung der Milchproduktevermarktung zu rechnen.

­ Die Praxis zeigt, dass Betriebe in guter Lage, z. B. in der Nähe zu großen Städten oder in touristisch attraktiven Regionen, und mit einem qualitativ guten bis sehr guten, zielgruppenorientierten Angebot auch deutlich höhere Belegtage erzielen können.

2. Liegen hierzu statistische Auswertungen vor?

Statistische Auswertungen über die Entwicklung landwirtschaftlicher Unternehmen mit dem Betriebszweig „Urlaub auf dem Bauern- oder Winzerhof" liegen nicht vor. In der amtlichen Statistik werden nur Privatquartiere ab neun Betten erfasst; dabei wird keine Differenzierung nach Urlaub auf dem Bauern- oder Winzerhof oder verschiedenen Betriebszweigen vorgenommen.

3. Werden Milchviehbetriebe bei entsprechenden Investitionen unterstützt?

Milchviehbetriebe in Rheinland-Pfalz können auch im Rahmen der einzelbetrieblichen Investitionsförderung in der Landwirtschaft (Förderung von Investitionen zur Einkommensdiversifizierung ­ FID) durch das Land finanziell unterstützt werden.

Die Maßnahme ist in das rheinland-pfälzische Entwicklungsprogramm PAUL integriert. Damit werden EU-Mittel zur Kofinanzierung der o. a. Maßnahmen für den Zeitraum 2007 bis 2013 gesichert.

Es besteht somit die Möglichkeit, verschiedene Investitionen zur Einkommensdiversifizierung zur fördern (z. B. Förderung im Bereich Urlaub auf Bauern- und Winzerhöfen, Förderung der Direktvermarktung oder anderer Maßnahmen zur Einkommensdiversifizierung). Grundsätzlich werden im FID Investitionen in langlebige Wirtschaftsgüter gefördert. Für den Gästebeherbergungsbereich können insbesondere Investitionen in Gästezimmer und Ferienwohnungen (Gebäude und Einrichtung) gefördert werden.

Sofern die förderfähigen Ausgaben mindestens 10 000 betragen, wird ein Zuschuss in Höhe von 20 v. H. der förderungsfähigen Ausgaben gewährt.

Zur Erleichterung der erstmaligen Niederlassung in einem landwirtschaftlichen Unternehmen können Junglandwirtinnen und Junglandwirte zusätzlich einen Zuschuss erhalten. Ein solcher Zuschuss wird auch im Rahmen von Maßnahmen zur Einkommensdiversifizierung innerhalb von 18 Monaten nach dem erstmaligen Niederlassungszeitpunkt einmalig in Höhe von bis zu 10 000 gewährt (siehe hierzu auch die Antworten zu den Fragen XII 1, 4 und 5). XIX. Entbürokratisierung und Milchviehbetriebe

1. Wie schätzt die Landesregierung die Bürokratiedichte bei den Milchviehbetrieben im Land ein?

Der Aufwand für landwirtschaftliche Betriebe im Zusammenhang mit Fördermaßnahmen, Dokumentation, Kontrolle und sonstigen administrativen Verpflichtungen ist in den vergangenen Jahrzehnten auf ein hohes Maß angestiegen. Dies ist insbesondere auf die agrarpolitischen Vorgaben der GAP der EU zurückzuführen.

Die Milchviehbetriebe sind hiervon besonders betroffen, da sie in vergleichsweise hohem Maße auch an den direkten Einkommenstransfers partizipieren.

Neben dem landwirtschaftlichen Fachrecht für die gute landwirtschaftliche Praxis (in der pflanzlichen Erzeugung z. B. dem Pflanzenschutzgesetz, der Düngeverordnung, dem Bodenschutz- und Naturschutzrecht sowie dem Gentechnikrecht) haben die Betriebe insbesondere seit der zum 1. Januar 2005 vollzogenen Reform der GAP vom Sommer 2003 und den damit auferlegten Bindungen im Rahmen des Cross-Compliance-Systems einen deutlichen Zuwachs an Bürokratieaufwand zu tragen.

Cross-Compliance knüpft die volle Zahlung der Betriebsprämien im Rahmen der 1. Säule der GAP und die Agrarfördermittel für flächenbezogene Maßnahmen der 2. Säule der GAP an die Einhaltung bestimmter Regeln, die die landwirtschaftlichen Flächen und die landwirtschaftliche Erzeugung und Tätigkeit in den Bereichen Umwelt, Gesundheit von Mensch und Tier, Pflanzengesundheit, Tierschutz (Anhang III der Verordnung [EG] Nr.1782/2003) und guter landwirtschaftlicher und ökologischer Zustand der Flächen (Anhang IV der Verordnung [EG] Nr.1782/2003) betreffen.

Hinzu kommt ein relativ hoher bürokratischer Aufwand, der aus dem Milchquotenregime resultiert. Insbesondere der Milchquotentransfer ist aufgrund EU-rechtlicher Vorgaben und vor allem nationaler rechtlicher Bestimmungen mit hohen administrativen Hürden verbunden.

2. Welche Möglichkeiten sieht die Landesregierung beim Abbau von bürokratischen Hemmnissen bei den Milchviehbetrieben im Land?

Der Abbau bürokratischer Hemmnisse ist eine Daueraufgabe und bedeutet für die Landesregierung aktive Wettbewerbspolitik und Herstellung unternehmensfreundlicher ­ insbesondere mittelstandsfreundlicher ­ Rahmenbedingungen.

Die Möglichkeiten der Landesregierung für einen Bürokratieabbau für die Milchviehbetriebe sind vor dem Hintergrund der Zuständigkeiten im Sinne der Rechtsetzungs- und Gesetzgebungskompetenz (europäische, nationale oder Landesebene) zu beurteilen.

Die Landwirtschaft ist der am stärksten vergemeinschaftete Sektor der EU. Demzufolge liegt der Hauptansatzpunkt für durchgreifenden Bürokratieabbau auf europäischer Ebene.

Auf die europäische Ebene ­ aktuell im Rahmen des „Gesundheitschecks der Gemeinsamen Agrarpolitik" (sog. Health Check) ­ kann die Landesregierung über die verfassungsrechtlich gegebenen Möglichkeiten über den Bundesrat (z. B. im Wege des Initiativrechts oder im Rahmen des EuZBLG 2)) oder in Bund-Länder-Gremien (z. B. der Agrarministerkonferenz) Einfluss und Anstöße zum Bürokratieabbau ausüben. Hiervon wird fortlaufend Gebrauch gemacht.

Auch auf nationaler Ebene setzt sich die Landesregierung für entsprechende Vereinfachungen ein, z. B. im Bereich der Fördermaßnahmen der Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" ­ Agrarinvestitionsförderungsprogramm ­ sowie im Rahmen der Unterstützung des Bundesprogramms „Bürokratieabbau und bessere Rechtsetzung" und speziell des „Aktionsplans zur Verringerung bürokratischer Hemmnisse in der Land-, Forst- und Ernährungswirtschaft".

Darüber hinaus ist die Landesregierung mit ihrem eigenen Projekt „Bürokratieabbau konkret" unter der Federführung des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau damit befasst, bürokratische Hemmnisse auch für Milchviehbetriebe abzubauen (z. B. in der einzelbetrieblichen Investitionsförderung, der Förderung der Beratung von Qualitätsmanagementsystemen, der Umsetzung des Förderungsgrundsatzes der Integrierten Ländlichen Entwicklung) und die Verwaltungsverfahren möglichst weitgehend zu beschleunigen, indem Servicegarantien gewährt werden.

Rheinland-pfälzische Vorstöße, das Milchquotenrecht zu vereinfachen, fanden bisher auf Bund-Länder-Ebene nicht die erforderlichen Mehrheiten (z. B bundesweite Quotenübertragung). Statistische Erhebungen werden vereinfacht, indem vorhandene Daten aus Agrarförderung (z. B. im Herkunfts-Informationssysteme Tiere [HIT]) künftig anstelle von Betriebserhebungen der Tierbestände in den Milchviehbetrieben für die Agrarstatistik genutzt werden.

Die Landesregierung sieht darüber hinaus vielfältige weitere Entlastungsmöglichkeiten, indem die Möglichkeiten der Informations- und Kommunikationstechniken (IuK) kontinuierlich ausgebaut und z. B. die Online-Antragstellung in der Agrarförderung oder der Dokumentation der Produktionsprozesse ermöglicht wird. Hier ist das AgroConnectRLP-Projekt bundesweit wegweisend.

3. Was hat die Landesregierung hierbei bereits unternommen?

Die Landesregierung hat in Sachen Bürokratieabbau bereits Vieles auf den Weg gebracht.

Neben den bereits oben erwähnten Initiativen und Maßnahmen ist insbesondere die Neuorganisation der Agrarverwaltung, die zum 1. September 2003 in Kraft getreten ist, zu nennen. Eine effiziente, schlanke Agrarverwaltung führt in wesentlichem Umfang zu einer Abnahme von Beteiligungsschritten in den Verwaltungsverfahren und zu einer Stärkung der Kompetenzen in der Beratung und der Bewilligung von Fördermitteln.

2) Gesetz über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union.