Parkplätze an Landesstraßen

In der letzten Zeit wurden im Bereich Schweich mehrere Parkplätze an Landesstraßen geschlossen. So die Parkplätze an der L 141 bei Schweich, an der L 48 zwischen Bekond und Thörnich sowie an der L 48 zwischen Thörnich und Köwerich. Auch der Autobahnparkplatz Mehringer Höhe ist in einer Richtung gesperrt worden. Insbesondere die Parkplätze an den Landesstraßen wurden häufig dazu genutzt, Lkw von ortsansässigen Fahrern über Nacht zu parken, um die Ortsstraßen zu entlasten.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wer ist für die Schließung dieser Parkplätze zuständig?

2. Mit welcher Begründung wurden diese Parkplätze geschlossen?

3. Welchen zeitlichen Umfang haben die Sperrungen, oder sollen diese auf Dauer gelten?

4. Sind Ersatzparkflächen für Lkw vorgesehen?

5. Wie soll auf Dauer mit diesen Parkplätzen umgegangen werden?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 3. März 2008 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Zuständig für den Bau und den Betrieb von Parkplätzen im Zuge der Bundes-, Landes-, und Kreisstraßen ist der jeweilige regionale Landesbetrieb Mobilität (LBM); für Parkplätze im Zuge von Bundesautobahnen ist das Autobahnamt Montabaur zuständig.

Zu Frage 2: Die Schließung der genannten Parkplätze wurde aus folgenden Gründen vorgenommen:

­ Der Parkplatz an der Landesstraße L 141 bei Schweich wurde im Herbst 2007 geschlossen. Dort mussten sehr oft ­ zeitweilig mehrmals wöchentlich ­ erhebliche illegale Müllablagerungen unter erheblichem Kostenaufwand beseitigt werden.

­ Die Parkplätze an der L 48 zwischen Bekond und Thörnich und zwischen Thörnich und Köwerich wurden bereits vor mehre ren Jahren aus hygienischen Gründen auf Veranlassung der Kreisverwaltung des Landkreises Trier-Saarburg geschlossen. Die Parkplätze waren als Übernachtungsplätze für Saisonarbeiter genutzt worden, die dort unter menschenunwürdigen Bedingungen lebten. Da diese Parkplätze zudem auch außerhalb der Erntezeiten in dieser Form genutzt wurden, blieben sie im Einvernehmen mit allen betroffenen Behörden weiterhin gesperrt.

­ Der Parkplatz „Mehringer Höhe" in Fahrtrichtung Koblenz an der Bundesautobahn A 1 ist nicht gesperrt.

Sollte es sich bei der genannten Anlage um den Parkplatz „Rioler Wald" in Fahrtrichtung Saarbrücken handeln, so wurde dieser bereits vor Jahren u. a. wegen zahlreicher auf Vandalismus zurückzuführenden Schäden, insbesondere in der WC-Anlage, auf Dauer geschlossen.

Zu den Fragen 3 und 5:

Die Parkplätze sollen aus den vorgenannten Gründen auf Dauer geschlossen bleiben.

Zu Frage 4: Auch in Anbetracht der schon lange andauernden Sperrung der Parkplätze ist eine verkehrliche Notwendigkeit für die Bereitstellung von Ersatzflächen nicht gegeben.

Im Zuge von Landesstraßen besteht grundsätzlich keine zwingende Notwendigkeit, Lkw-Parkplätze zur Verfügung zu stellen, da in aller Regel alternative Abstellmöglichkeiten genutzt werden können.