Lärmschutz B 9 im Bereich Jockgrim

In einem Urteil (Aktenzeichen BVerwG 9 C 2.06) hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden, dass Anwohner von neu gebauten Straßen 30 Jahre lang Anspruch auf zusätzlichen Lärmschutz haben. Aus der Antwort der Landesregierung (Drucksache 15/1324) auf die Kleine Anfrage 836 der Abgeordneten Dr. Axel Wilke und Dr. Thomas Gebhart, die auf dieses Urteil Bezug nimmt, geht hervor: „Eine umfassende Darstellung der im Rahmen der Planfeststellung prognostizierten Verkehrs- und Lärmbelastungswerte für die in Frage 3 genannten Bereiche hätte zeitaufwendige Auswertungen von sehr umfangreichen Unterlagen erfordert. Dies war im Rahmen der zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich."

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Für welchen Zeitraum wurden bei der Planfeststellung für den Ausbau der B 9 speziell im Teilbereich Jockgrim die zugrunde liegenden Lärmprognosen erstellt?

2. Welche Werte wurden dabei für den Teilbereich Jockgrim ermittelt?

3. Welche Verkehrsbelastungen lagen diesen Berechnungen der prognostizierten Lärmbelastung im Teilbereich Jockgrim zugrunde?

4. Wie hoch ist derzeit die tatsächliche Verkehrs- und Lärmbelastung im Teilbereich Jockgrim?

5. Ergibt sich daraus ­ auch unter Berücksichtigung des genannten Verwaltungsgerichtsurteils ­ die Notwendigkeit nachträglicher Lärmvorsorgemaßnahmen im Teilbereich Jockgrim?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. März 2008 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 bis 3:

Der Planfeststellungsbeschluss für den vierspurigen Ausbau der Bundesstraße B 9 zwischen Jockgrim und Rülzheim wurde am 10. Mai 1989 erlassen.

Aufgrund der großen Entfernung von rund 760 m zur B 9 waren Grenzwertüberschreitungen auszuschließen; daher sind im Planfeststellungsbeschluss keine Aussagen zur Lärmsituation im Bereich der Ortslage Jockgrim getroffen worden.

Für den Planungsabschnitt zwischen Rülzheim und Jockgrim lag eine Prognoseverkehrsbelastung für das Jahr 2000 von 25 500 Fahrzeugen täglich zugrunde.

Zu Frage 4: Auf der Grundlage der Bundesverkehrszählung (BVZ) 2005 liegt die aktuelle Verkehrsbelastung im Bereich der Ortslage Rülzheim bei 21 995 Fahrzeugen täglich.

Die schalltechnische Überprüfung zeigt, dass im Bereich der nächstgelegenen Bebauung von Jockgrim maximale Lärmpegel von 48,2 dB(A) am Tag und 42,0 dB(A) in der Nacht erreicht werden. Damit werden die Immissionsgrenzwerte der Lärmvorsorge von 59 dB(A) am Tag und 49 dB(A) in der Nacht für reine und allgemeine Wohngebiete deutlich unterschritten.

Zu Frage 5: Nein.