Verbraucherschutz

In einem Interview mit dem Hörfunksender SWR 1, das am 8. April 2006 ausgestrahlt wurde, bekräftigte der Vorsitzende, dass jegliche Panik hier fehl am Platze sei. Beim Schwänefüttern könne man sich nicht infizieren, wer aber besonders vorsichtig sei, solle die Tiere einfach in Ruhe lassen.

Mit Schreiben an Frau Ministerin Conrad vom 27. März 2006 regte der Tierschutzbeirat zwei Änderungen der derzeitigen Rechtsvorschriften zur Bekämpfung der Geflügelpest an.

Unter anderem wurde die Vorschrift, dass Hunde im Wildvogelsperrgebiet nicht frei umherlaufen dürfen, angesichts der Tatsache, dass weltweit noch kein Hund am H5N1-Virus erkrankt ist, als überzogen bezeichnet.

Den Vorschlägen des Tierschutzbeirates wurde im weiteren Gesetzgebungsverfahren Rechnung getragen.

Schwäne

Mit Herrn Lothar Lorig, Vorsitzender des „Umwelt- und Katastrophenschutz Trier e. V.", dessen Verein sich mit sechs aktiven Mitgliedern schwerpunktmäßig um verletzte Schwäne kümmert, erörterte der Vorsitzende zu Beginn des Jahres Möglichkeiten, dem zunehmenden Problem der Schädigung von Schwänen zu begegnen.

Aufgrund neuerlicher Vorkommnisse im Bereich Cochem ­ Schwäne wurden mit einem Luftgewehr beschossen ­ entschloss sich der Tierschutzbeirat Mitte August in Absprache mit dem Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz, eine Belohnung in Höhe von 1 000,­ für Hinweise auszusetzen, mit denen Täter überführt werden können, die Schwäne absichtlich verletzen oder töten, Schwanengelege mutwillig zerstören oder Schwäne widerrechtlich aus der freien Wildbahn entnehmen. Die Aktion löste ein beträchtliches Medienecho aus und gab wohl auch Anstoß zu einer Besprechung der Thematik am 7. September 2006, zu der der Landrat des Kreises Cochem-Zell Vertreter der Wasserschutzpolizei, Fischereipächter und -aufseher und auch den Vorsitzenden des Tierschutzbeirates eingeladen hatte.

Ergebnis der Besprechung war unter anderem, dass die Fischereiaufseher stärker in den Schutz der Wasservögel eingebunden werden sollen.

Die grundsätzliche Frage der Fütterung von Schwänen, die ebenfalls im Kreis Cochem-Zell aufkam, wurde am 28. September 2006 im Tierschutzbeirat diskutiert. In einer schriftlichen Stellungnahme an den Landrat des Kreises Cochem-Zell wurde ausgeführt, es gebe keinen Grund, über eine Begrenzung des Futterangebots auf die Populationsdichte der Schwäne Einfluss zu nehmen, zumal diese ohnehin abgenommen habe. Die Schwäne hätten aber nicht nur eine Daseinsberechtigung, sondern spielten gerade in Cochem eine große Rolle für das Naturerlebnis der einheimischen Bevölkerung und der Touristen.

Kormorane

Mit Schreiben vom 4. Januar 2006 an die SGD Nord bekräftigte der Tierschutzbeirat seine Bedenken gegen die getroffene Abschussregelung, wonach Abschüsse an Gewässersystemen mit einer Mindestzahl von 15 Kormoranen zugelassen werden können, und distanzierte sich ausdrücklich davon.

Zugleich bot der Tierschutzbeirat auch für die Zukunft seine fundierte und sachliche Mitwirkung bei Beratungen zum Thema Kormorane an.

Zu diesem Thema wird auch auf den Jahresbericht 2005 verwiesen.

Aufnahme des Nutria in das Jagdrecht Rheinland-Pfalz

Auf Anfrage des Ministeriums für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz erörterte der Tierschutzbeirat bei seiner Sitzung am 27. April 2006 das Thema Nutria-Abschuss und kam übereinstimmend zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für eine generelle Freigabe ­ zumindest noch ­ nicht vorliegen. Zunächst müssten gesicherte Daten erhoben werden, z. B. über den Einfluss des vergangenen harten Winters auf die Nutria-Population, über den Umfang landwirtschaftlicher Schäden und über die Verbreitung des Bibers (Verwechslungsgefahr). Fütterung von Schalenwild

Mit großer Mehrheit verabschiedete der Tierschutzbeirat auf seiner Sitzung am 13. Juli 2006 den vom Vorsitzenden verfassten Entwurf einer vom Ministerium für Umwelt, Forsten und Verbraucherschutz angeforderten Stellungnahme. Anlass war die Kritik aus Teilen der Jägerschaft am generellen Verbot der Fütterung von Rehwild. Der Tierschutzbeirat unterstützt nach wie vor die restriktiven Bestimmungen des rheinland-pfälzischen Jagdrechts und verweist auf die positiven Auswirkungen einer natürlichen Auslese.

Gesichtspunkte, die gegen eine Winterfütterung des Rehwildes sprechen, seien ­ so die Stellungnahme ­ auch die Gewöhnung der Tiere an die Fütterung und das erhöhte Risiko einer Krankheitsübertragung.

Abholzen von Hecken an Bahntrassen

Mit Schreiben vom 20. Januar 2006 an die Deutsche Bahn AG forderte der Tierschutzbeirat, den Rückschnitt von Bäumen und Sträuchern auf das notwendige Maß zu beschränken und diese Maßnahmen in den Tagstunden durchzuführen, da sich Vögel und andere Tiere nachts in die Hecken zurückziehen und ansonsten verängstigt oder gar verletzt oder getötet würden.

Anlass war eine Aktion in Diez, wo eine Vogelschutzhecke, sehr zum Ärger der Anwohner, mitten in der Nacht radikal entfernt worden war.

In ihrem Antwortschreiben vom 10. Februar 2006 versicherte die DB Services GmbH, Frankfurt, dass Vegetationsmaßnahmen nur im erforderlichen Maß und nur ausnahmsweise nachts durchgeführt werden. Im Übrigen wurde die Absicht bekundet, den Tierschutzbeirat künftig einzubinden.

Tierversuche

Auf Anfrage der Rhein-Zeitung nahm der Vorsitzende am 9. Oktober 2006 zu den gestiegenen Versuchstierzahlen in Rheinland Pfalz Stellung. Er betonte, dass alle Möglichkeiten tierversuchsfreier Forschung genutzt werden müssen, und bekräftigte die Forderung des Tierschutzbeirates, an der Uni Mainz einen Lehrstuhl für Alternativmethoden zu schaffen.

Kupieren von Hunden

In einem Interview mit dem SWR-Fernsehen am 18. November 2006 für die Sendung „Im Grünen" äußerte der Vorsitzende Unverständnis für nach wie vor zu beobachtende Bestrebungen von Züchtern, insbesondere der Rasse Dobermann, ihren Hunden die Schwänze oder gar die Ohren kupieren zu lassen. Zur Verfolgung menschlicher Schönheitsideale würden den Hunden unnötige Schmerzen zugefügt, das Ausdrucksvermögen kupierter Hunde sei zudem stark eingeschränkt. Das gesetzliche Ausstellungsverbot solle auch auf solche Hunde erweitert werden, bei denen ­ angeblich oder tatsächlich ­ eine medizinische Indikation für das Kupieren vorlag.

Verbringen von Hunden aus Ost- und Südeuropa

Aufgrund eingehender Erörterung sprach sich der Tierschutzbeirat gegen diese Form des „Auslandstierschutzes" aus und verwies auf die Schwierigkeit, herrenlose Hunde, die am Strand oder auf einer Müllhalde aufgewachsen sind, hierzulande zu sozialisieren sowie auf das Risiko einer Krankheitseinschleppung.

Die entsprechende Pressemitteilung „Tierschutzbeirat contra Hundetourismus" wurde unter anderem in der Berliner Morgenpost abgedruckt.

Exotische Tiere in Privathand

Am 22. August 2006 gab der Vorsitzende dem Rundfunksender SWR 1 ein Interview zu diesem Thema. Er ging dabei auf die besonderen Haltungsansprüche etwa von Großpapageien, Schlangen und Schildkröten ein und beklagte, dass Exoten aufgrund der mangelnden Sachkunde vieler Halter oftmals unzureichend gehalten werden, was sich dem behördlichen Zugriff in der Regel entzieht. „Exoten unterm Weihnachtsbaum" lautete die Überschrift zu einer Pressemitteilung des Tierschutzbeirates vom 11. Dezember 2006 mit ähnlichem Tenor, die ­ wie alle Presseverlautbarungen des Tierschutzbeirates der letzten vier Jahre ­ unter www.tierschutzbeirat.de eingesehen werden kann.

Fortbildung

Am 22. und 23. September 2006 besuchte der Vorsitzende die Fortbildungstagung „Haltung und Pflege von Tieren in Zirkus und Zoo", veranstaltet von der Tierärztlichen Vereinigung für Tierschutz e. V. im Zoo Köln. Schwerpunkt der Tagung war die Haltung und Pflege von Elefanten, wobei der neu geschaffene Elefantenpark des Zoos als Anschauungsobjekt für eine Haltung im natürlichen Sozialverbund diente.

Verantwortlich für den Inhalt des Berichts: Dr. Helmut Stadtfeld, Vorsitzender des Tierschutzbeirates Rheinland-Pfalz. Anlage 7

Tierschutzrelevante Probleme beim Einsatz des Weinberg-Apparates Eintrieb

Der Eintrieb der Tiere ist meist nur unter Verwendung des Elektrotreibers möglich, was dazu führt, dass stark aufgeregte Tiere fixiert werden. Die Ursache dafür ist die Gestaltung des Eintriebs in den Weinberg-Apparat, insbesondere die Beleuchtung, die wechselnden Materialien im Boden und Wandbereich, die Gestaltung des Kopfbereiches und Klappergeräusche.

Fixieren und Drehen

Im Vergleich zu Einrichtungen, in denen die Tiere im Stehen fixiert werden, ist im Weinberg-Apparat die Fixationsdauer wesentlich länger (im Mittel 103 Sekunden gegenüber 11 Sekunden). Die Dauer der Abwehrbewegungen (von Beginn der Fixierung an gemessen) ist im Weinberg-Apparat ebenfalls deutlich länger (im Mittel 11 Sekunden gegenüber 1 Sekunde). Die Zahl der Lautäußerungen, insbesondere der mit offenem Maul, liegt im Weinberg-Apparat wesentlich höher, vor allem während des Umdrehens in Rückenlage. An Verhaltensänderungen sind im Weinberg-Apparat forcierte Atmung ­ insbesondere in Rückenlage ­, vermehrtes Schäumen aus dem Maul und Vorwärtsdrängen zu beobachten. Hämatokrit- und Cortisolwerte liegen bei Tieren, die im WeinbergApparat geschlachtet werden, signifikant höher als beim Fixieren im Stehen.

Ausblutung

Da die Tiere im Weinberg-Apparat meist mit Abwehrbewegungen reagieren oder versuchen den Kopf zu drehen, muss der Kopf mit Hilfe einer Fixierungsgabel gestreckt werden, was die Dauer der Fixierung zusätzlich verlängert und nicht bei allen Tieren korrekt gelingt. Die Folge sind schlecht ausgeführte Schnitte, die dazu führen können, dass es zu einer verzögerten Ausblutung durch die Bildung von Thromben kommt. Das Schlachten in Rückenlage bedeutet auch, dass sich Blutseen an der Schnittstelle bilden können, die ebenfalls die Ausblutung behindern. So besteht die Gefahr, dass die Tiere das Bewusstsein wiedererlangen und quasi geschächtet werden.

Bewertung

Die Tier sind im Weinberg-Apparat unnötig hohen Belastungen ausgesetzt:

­ Zwangsmaßnahmen beim Zutrieb,

­ sehr hohe Fixierungsdauer,

­ Abwehrbewegungen gegen das Auf-den-Rücken-Drehen, Aufrichtversuche des Kopfes (Verdrehen des Halses), Lautäußerungen (Brüllen mit offenem Maul) und Verhaltensänderungen (forcierte Atmung, Schäumen aus dem Maul) während der Fixierung als deutliche Anzeichen von Stress,

­ stark erhöhte Cortisol- und Hämatokritwerte als Zeichen erheblicher Belastung der Tiere durch Fixierung im Weinberg-Apparat,

­ Gefahr der verlangsamten Ausblutung und des Wiedererlangens des Bewusstseins während des Schlachtvorganges.

Es stehen deutlich belastungsärmere Methoden, in denen die Tiere stehend fixiert werden, zur Verfügung.

Vorteile der Fixierung im Stehen gegenüber dem Weinberg-Apparat:

­ Für das Personal einfacherer und für die Tiere stressärmerer Eintrieb,

­ geringere Dauer der Fixierung und weniger Abwehrbewegungen bedeuten weniger Stress für die Tiere,

­ Betäubung und Schnitt können ohne Verzögerung durchgeführt werden,

­ Kopf und Hals der Tiere sind vor, während und nach dem Schnitt optimal ruhig gestellt, so dass die Entblutung ungehindert erfolgen kann.

Ergebnis

Der Einsatz des Weinberg-Apparates zur Fixierung von Rindern bei der Schlachtung ist abzulehnen.