Stand des Verfahrens „Neubau der Ortsumgehung Kirchheim/Weinstraße" im Zuge der Weiterführung B 271 neu zwischen Bad Dürkheim und Grünstadt

Der Bau der B 271 neu zwischen Neustadt/Weinstraße und Bad Dürkheim hat in den letzten zwölf Jahren zu erheblichen Verkehrsentlastungen in den anliegenden Städten und Gemeinden geführt. Vor diesem Hintergrund kommt der Weiterführung der B 271 neu zwischen Bad Dürkheim und Grünstadt um die anliegenden Weinorte Ungstein, Kallstadt, Herxheim und Kirchheim hohe umweltpolitische Bedeutung zu, da nur hierdurch eine signifikante Lärm- und Schadstoffreduktion in den kommenden Jahren erreicht werden kann. Derzeit läuft das Planfeststellungsverfahren für den Neubau der Ortsumgehung (OU) Kirchheim/Weinstraße im Zuge der Weiterführung B 271 neu.

Vor diesem Hintergrund frage ich die Landesregierung:

1. Welche Einwendungen wurden im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der OU Kirchheim/Weinstraße erhoben?

2. Welche Konsequenzen wurden seitens der Planfeststellungsbehörde aus den Einwendungen gezogen?

3. Welche Auswirkungen auf den Abschluss des Planfeststellungsverfahrens ergeben sich aus den mittlerweile aufgrund der Novellierung des Bundesnaturschutzgesetzes geänderten gesetzlichen Grundlagen?

4. Wann ist konkret mit dem Abschluss des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der OU Kirchheim/Weinstraße zu rechnen?

5. Inwieweit ist die Finanzierung sichergestellt und wann ist mit dem Baubeginn für die OU Kirchheim/Weinstraße zu rechnen?

6. Wie ist der gegenwärtige Stand der Planung für die Abschnitte Bad Dürkheim ­ Herxheim am Berg und Herxheim am Berg ­ Anschluss Umgehung Kirchheim?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 19. März 2008 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Die umfangreichen Einwendungen im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens für den Neubau der Ortsumgehung (OU) Kirchheim an der Weinstraße beziehen sich im Schwerpunkt auf die Themenbereiche Verkehrsbelastungen in umliegenden Gemeinden, Variantendiskussion, Störung des Kleinklimas und Zerstörung des Landschaftsbildes.

Zu Frage 2: Die erhobenen Einwendungen wurden dem Straßenbaulastträger zur Stellungnahme zugeleitet; hierüber wurde im Rahmen des Erörterungstermins mit den Einsprechern verhandelt. Zu den Aspekten Kaltluft, Existenzgefährdungen von Weinbaubetrieben sowie Artenschutz wurden Gutachten eingeholt. Eine abschließende Gewichtung der jeweiligen Einwendungen wird im Planfeststellungsbeschluss erfolgen., 3.April 2008

Zu Frage 3: Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) wurde u. a. hinsichtlich der europarechtlichen Regelungen zum Artenschutz novelliert.

Aus diesem Grund erfolgt derzeit eine gutachterliche Überprüfung, wie sich diese Änderung des BNatSchG auf den Planfeststellungsbeschluss auswirken wird.

Zu Frage 4: Ein konkreter Termin für den Erlass des Planfeststellungsbeschlusses für die Maßnahme kann derzeit noch nicht genannt werden.

Ein Abschluss des Verfahrens in diesem Jahr wird angestrebt.

Zu Frage 5: Wegen des fehlenden Baurechts ist derzeit noch keine Aussage über die Finanzierung und den Baubeginn der Maßnahme möglich.

Zu Frage 6: Für den Bau der OU Herxheim am Berg und den Planungsabschnitt Bad Dürkheim bis südlich Herxheim am Berg werden derzeit vom regionalen Landesbetrieb Mobilität Worms in Anlehnung an die Raumordnungslinie die Detailplanungen erarbeitet.

Nach Genehmigung der Planungsentwürfe durch das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung kann das Planfeststellungsverfahren für die Maßnahmen frühestens 2009 eingeleitet werden.