Finanzamt

Maßeinheit für Kennzahlen bzw. Indikatoren betreffend die Bereiche Mengen, Wirtschaftlichkeit / Kosten oder Qualitäten / Bürgerorientierung.

2) bei Zielerreichung oder Zielübererfüllung (Zielerreichung = oder > 100%): bei negativer Abweichung der Zielerreichung bis 15% (Zielerreichung 85% bis 99%) - es ist eine kurze Erläuterung erforderlich: bei negativer Abweichung der Zielerreichung von mehr als 15% (Zielerreichung

Leistungen / Maßnahmen / Ziele Arbeitnehmerstelle (ANSt)

Die Berichte des Leistungsvergleichs bilden neben quantitativen Leistungsdaten auch Indikatoren der Arbeitsqualität ab. Hierzu gehört die Quote der Abweichungsfälle mit Mehrergebnis. Sie gibt an, wie häufig die Finanzämter bei der Veranlagung Korrekturen an eingegangenen Erklärungen der beiden aktuellen Veranlagungszeiträume vorgenommen haben, die zu einer höheren verbleibenden Einkommensteuer führten.

Bei der für Zielvereinbarungszwecke erhobenen Abweichungsquote mit Mehrergebnis ohne Fälle unter 100 bleiben Kleinstbetragsänderungen unberücksichtigt. Zu dieser Quote wurde für das 4. Quartal 2007 mit den ANSt ein Zielwert von durchschnittlich 13% vereinbart, der mit 13,6% erreicht wird. Beim nicht als Zielwert vereinbarten Mehrergebnisbetrag je erstmaliger Einkommensteuerveranlagung wird in der ANSt mit 86 der gleiche Wert wie im Vorjahresquartal erzielt.

In 2007 liegen die veranlagungsbedingten Abweichungen im Jahresverlauf regelmäßig unter der Abweichungsquote und dem Mehrergebnis in 2006. Das Mehrergebnis je Erstveranlagung in der ANSt beträgt durchschnittlich 72 (2006: 81).

Bei den Zielvereinbarungen zwischen OFD und Finanzämtern wird darauf geachtet, dass Ausgewogenheit zwischen zügiger Erledigung der Veranlagungen und ausreichender Prüfungsintensität besteht. Der Grund für den Rückgang der Abweichungen ist in Anbetracht der ebenfalls rückläufigen Fallerledigung nicht darin zu sehen, dass der Schnelligkeit der Fallbearbeitung Priorität eingeräumt wird, vielmehr erfordert die Bearbeitung komplexerer Fälle mehr Zeit (seit 2006 auch aus den Veranlagungsstellen übernommene Fälle mit Kapital- und Alterseinkünften).

In der ANSt besteht in etwa der Hälfte der veranlagten Fälle eine Pflicht zur Abgabe der Einkommensteuererklärung (Pflichtveranlagung), während die übrigen Veranlagungen aufgrund freiwillig eingereichter Steuererklärung (Antragsveranlagung) durchgeführt werden.

Der Erledigungsstand der eingegangenen Erklärungen (Pflicht- und Antragsveranlagungen) überschreitet mit 99% den Zielwert von 97%.

Der Erledigungsstand an zu erwartenden Erklärungen (nur Pflichtveranlagungen) entspricht zum 31. Dezember 2007 mit 91,7% in etwa dem Zielwert von 92% und dem Vorjahresstand von 92,3%.

Die Zahl der für den aktuellen Veranlagungszeitraum zu veranlagenden Fälle in der ANSt zum 31. Dezember 2007 hat sich gegenüber dem Vorjahr leicht verringert: Zahl der zu erwartenden Pflichtveranlagungen -2,7%, Zahl der eingegangenen Antragsveranlagungen -3,7%.

Die Durchlaufzeit (durchschnittliche Bearbeitungsdauer vom Eingang der Steuererklärung bis zur Bescheidversendung) beträgt 32,6 Tage und liegt damit deutlich unter dem vereinbarten Zielwert von maximal 40 Tagen. Die durchschnittliche Laufzeit der Veranlagungen in der ANSt liegt im Jahr 2007 bei 31,2 Tagen und damit besser als in 2006 mit 33,5

Tagen, was auf den im Vergleich zu 2006 fortwährend niedriger gehaltenen Bestand an unbearbeiteten Erklärungen zurückzuführen ist.

Das Ziel, Quote der Altfälle an bearbeitungsreifen Einsprüchen von maximal 10%, wird mit einem Wert von 9,2% erreicht.

Veranlagungsstelle

Bei der für die Einkommensteuerfälle ermittelten Abweichungsquote mit Mehrergebnis ohne Fälle unter 100 wird der Zielwert von 14% mit 16,8% überschritten (Vorjahresquartal 15,2%). Gegenüber dem 4. Quartal 2006 ist der Mehrergebnisbetrag je Einkommensteuerveranlagung von 166 auf 192 angestiegen.

Für das Kalenderjahr 2007 insgesamt ist ein leichter Anstieg der veranlagungsbedingten Abweichungen zu verzeichnen. Das Mehrergebnis je Erstveranlagung beträgt für die beiden aktuellen Veranlagungszeiträume 2005 und 2006 durchschnittlich 185 (Kalenderjahr 2006: 166).

Der Erledigungsstand an zu erwartenden Erklärungen liegt zum 31. Dezember 2007 für den aktuellen Veranlagungszeitraum 2006 wie im Vorjahr unter dem Zielwert (Ist: 56,6%, Zielwert: 60%), während der Zielwert für 2005 mit 98,8% erreicht wird. Offenbar hat sich die Veränderung der organisatorischen und rechtlichen Rahmenbedingungen gravierender als vorhersehbar auf den Veranlagungsfortgang ausgewirkt.

Die Zahl der für den aktuellen Veranlagungszeitraum zu veranlagenden Einkommensteuerfälle zum 31. Dezember 2007 bleibt etwa auf Vorjahresstand, während die Erklärungseingänge bis Ende 2007 leicht rückläufig sind (-2%).

Die Durchlaufzeit der Einkommensteuerveranlagungen von 48,2 Tagen (Vorjahresquartal: 45 Tage) liegt unterhalb des Zielwerts von maximal 55 Tagen. Die durchschnittliche Laufzeit der Einkommensteuerveranlagungen in der Veranlagungsstelle liegt im Jahr 2007 bei 49,2 Tagen (2006: 46,6 Tage).

Die Quote der Altfälle an bearbeitungsreifen Einsprüchen liegt mit 10,6% deutlich unter den als Maximalwert vereinbarten 15%. Rechtsbehelfsstelle (RbSt)

Die Arbeitsgebiete im Finanzamt geben Einsprüche, die nicht selbst erledigt werden können, an die RbSt zur weiteren Bearbeitung ab.

Die Altfallquote der Rechtsbehelfe in der RbSt mit Abgabe an die RbSt vor mehr als 12 Monaten liegt im Verhältnis zu allen in der RbSt liegenden bearbeitungsreifen Einsprüchen im

4. Quartal 2007 bei 18,4% und damit unterhalb des als Maximum vereinbarten Zielwerts von 20%.

Die Erledigung eines Einspruchs in der RbSt nimmt im 4. Quartal 2007 wie im Vorjahresquartal durchschnittlich 6 Monate in Anspruch.

Körperschaftsteuerstelle (KöSt) Erstmals für das Kalenderjahr 2008 werden Zielvereinbarungen für die KöSt mit allen Finanzämtern abgeschlossen, über die zum 30. Juni 2008 berichtet werden kann.

Die Job-Füxe helfen insbesondere Hauptschülerinnen und Hauptschülern mit präventiven arbeitsweltorientierten Angeboten, die Übergänge zwischen Schulsystem und Berufssystem zu erleichtern. Damit fördern sie die dauerhafte berufliche und soziale Integration von jungen Menschen frühzeitig und ermöglichen ihnen langfristig den selbständigen Erwerb ihres Lebensunterhalts durch eine berufliche Tätigkeit. Die Job-Füxe sind insbesondere in den Abgangsklassen der Hauptschulen direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Schülerinnen und Schüler, deren Eltern, die Schule sowie für Ausbildungsbetriebe. Sie stellen ein kontinuierliches und breites Spektrum von Angeboten zur intensiven Unterstützung bereit.

§ 7 Abs. 4 i.V.m. § 6 Abs. 6 Landeshaushaltsgesetz 2007/2008

Bericht zum Leistungsauftrag im Bereich des Kapitels 06 02 im Haushaltsjahr 2007

Aufgabenbereich: Arbeitsmarktpolitische Förderung

Das Programm wird weiterhin sehr gut von den Partnern angenommen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler wird wie geplant erreicht. Alle Maßnahmen zum Stichtag 31. Juli 2007 laufen auch zum Stichtag 31. Dezember 2007 noch. Neue Maßnahmen beginnen erst zum 1. Janaur 2008.

Unterstützung arbeitsloser Jugendlicher zur Integration in den Arbeitsmarkt Begleitung von Schulabgängerinnen und Schulabgängern ohne Ausbildungs- oder Arbeitsplatz im Rahmen der Einstiegsqualifizierung zur Integration in Ausbildung und Arbeit

Der Förderansatz wird weiterhin sehr gut von den Partnern angenommen. Die Anzahl der Schülerinnen und Schüler wird wie geplant erreicht. Alle Maßnahmen vom Stichtag 31. Juli 2007 laufen zum Stichtag 31. Dezember 2007 noch. Neue Maßnahmen beginnen erst am 1. Janaur 2008.

Bei den Berufsmentorinnen und Berufsmentoren handelt es sich um bei den Handwerkskammern und Industrie- und Handelskammern verankerte Beraterinnen und Berater, deren Aufgabe die Betreuung von Jugendlichen ist, die sich in einer Einstiegsqualifizierung (EQJ) in rheinland-pfälzischen Betrieben befinden. Ziel ist es, dass möglichst viele Jugendliche die Einstiegsqualifizierung zum Abschluss bringen und direkt im Anschluss daran mit einer Ausbildung beginnen können. Die Berufsmentorinnen und Berufsmentoren sind direkte Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner für Jugendliche in der Einstiegsqualifizierung und für die Betriebe und begleiten und beraten diese während der Dauer der Einstiegsqualifizierung.

Zudem betreuen die Berufsmentorinnen und Berufsmentoren die Jugendlichen bei Bedarf in der ersten Phase nach der Übernahme in ein Ausbildungsverhältnis, um einen Ausbildungsabbruch zu vermeiden. Neben der Förderung durch Berufsmentorinnen und Berufsmentoren wird für leistungsschwächere Jugendliche ein Förder- und Stützunterricht im Rahmen der Einstiegsqualifizierung gefördert.

Die Planzahl der Berufsmentorinnen und -mentoren wurde erreicht. Die Berufsmentorinnen und -mentoren in Bezug auf den Ausbildungsabbruch (BM-AB) werden im Rahmen der Arbeitsmarktinitiative getrennt ausgewiesen.

Die kommunalen Jugend-Scouts sollen arbeitslose Jugendliche unter 25 Jahre durch eine Vor-Ort-Beratung erreichen, die wegen persönlicher Merkmale vorhandene Angebote zur beruflichen Eingliederung nicht oder nicht mehr in Anspruch nehmen oder noch nicht eingegliedert werden konnten. Diese Hilfestellung soll die dauerhafte Eingliederung der arbeitslosen Jugendlichen in das Ausbildungs- und Beschäftigungssystem unterstützen.