Kitas

10. Welche Lerninhalte, Lernbausteine und zu erwerbende Kompetenzen umfasst der Ausbildungsgang zur Erzieherin/zum Erzieher und in welcher Weise bauen die Inhalte der beiden Ausbildungsgänge aufeinander auf?

Der Abschluss der höheren Berufsfachschule Sozialassistenz ist eine der Voraussetzungen für die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik und Fachrichtung Heilerziehungspflege, und legt die fachlichen Grundlagen für die Ausbildung in diesen Fachrichtungen.

Die Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik, hat die Aufgabe, nach einer beruflichen Vorbildung staatlich anerkannte Erzieherinnen und Erzieher auszubilden, die ihren Beruf in sozialpädagogischen Einrichtungen als qualifizierte Fachkräfte selbstständig ausüben.

Da die Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher neben dem erfolgreichen Abschluss der höheren Berufsfachschule Sozialassistenz auch auf einer abgeschlossene Berufsausbildung aufbauen kann, berücksichtigen die fachrichtungsübergreifenden und fachrichtungsbezogenen Lernmodule zwar die Kompetenzen der höheren Berufsfachschule, orientieren sich aber im Wesentlichen an konkreten beruflichen Aufgabenstellungen und Handlungsfeldern sowie an betrieblichen Ablaufprozessen und den dort gegebenen Organisationsstrukturen. Die Lernmodule greifen handlungsorientiert komplexe Praxissituationen auf, um die zur Bewältigung der Aufgaben notwendigen Kompetenzen zu erwerben.

11. In welcher Art und Weise fließen neue wissenschaftliche Erkenntnisse in die Erzieherinnen-/Erzieherausbildung ein und welche Kooperationen gibt es zwischen Fachschulen und Hochschulen?

Durch die sehr vielfältigen Kooperationen zwischen Fachschulen und Hochschulen ist gewährleistet, dass neue wissenschaftliche Erkenntnisse bei der Weiterentwicklung der Ausbildung der Erzieherinnen und Erzieher berücksichtigt werden.

Bei den thematischen Schwerpunkten wie z. B. frühkindliches Lernen und Sprachförderung im frühen Kindesalter sowie die Förderung der deutschen Sprache vor dem Hintergrund der kulturellen Integration werden diese Erkenntnisse in dem Lernmodul 6 „Lebensfelder erfassen, Verhalten beobachten, Dokumentationen erstellen und auswerten", in dem Lernmodul 8 „Musisch-kreatives und psychomotorisches Handeln anregen und fördern" und dem Lernmodul 9 „Bildungsprozesse anregen und unterstützen und Sprachkompetenz fördern" berücksichtigt.

Die Fachhochschule Remagen hat im Rahmen des Projektes der Robert-Bosch-Stiftung „Profis in Kitas (PiK)" (vgl. www.profis-inkitas.de) mit sieben Fachschulen in Rheinland-Pfalz eine Kooperation zur Entwicklung des neuen berufsbegleitenden Fernstudiengangs „Pädagogik der frühen Kindheit" (B. A.):

­ Höhere Berufsfachschule und Ev. Fachschule für Sozialwesen/Janusz-Korczak-Schule, Boppard,

­ BBS für Hauswirtschaft und Sozialpädagogik Ludwigshafen am Rhein,

­ Sophie-Scholl-Schule ­ Berufsbildende Schule II Mainz,

­ Berufsbildende Schule Bad Neuenahr-Ahrweiler,

­ Fachschulen kreuznacher diakonie Bad Kreuznach,

­ Katholische Fachschule und Höhere Berufsfachschule für Sozialassistenz/Hildegard von Bingen, Koblenz,

­ Katholische Fachschule für Sozialwesen Trier.

Im Januar 2008 besuchten Berufspraktikantinnen der Berufsbildenden Schule Westerburg die Fachhochschule Koblenz/Standort Remagen, um sich über die Studienmöglichkeiten, insbesondere den geplanten Fernstudiengang „Pädagogik der frühen Kindheit" (B. A.) zu informieren.

12. In welcher Weise haben die Vorgaben aus den Bildungs- und Erziehungsempfehlungen im Einzelnen Eingang in die Reform der Erzieherinnen-/Erzieherausbildung gefunden?

Die Bildungsempfehlungen und -vorgaben fanden insbesondere Beachtung in dem Lernmodul 7 „Erziehungssituationen gestalten" des Lehrplans der Fachschule Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik.

Im Rahmen der Entwicklung des Lehrplans gab es personelle Überschneidungen von Personen, die sowohl in der Lehrplankommission als auch in der Arbeitsgruppe zur Entwicklung der BEE vertreten waren.

Nach Auswertung der Evaluierungsergebnisse für die Fachschule Sozialwesen werden die Lehrpläne der Fachschule Sozialwesen aufgerufen (vgl. Antwort zu Frage 15). Hierbei werden dann auch die durch die BEE gestellten Anforderungen an die Praxis erneut berücksichtigt.

13. Wie bewertet die Landesregierung die kritischen Äußerungen der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (zum Beispiel GEWZeitung Rheinland-Pfalz 7 ­ 8/2007) hinsichtlich der Zusammenarbeit von Lehrplankommission und Ministerium insbesondere vor dem Hintergrund der im Lehrplan ausgewiesenen Lernmodule, Handlungssituationen und Kompetenzen?

Die modulare Struktur der Fachschule und hier im Besonderen der Fachschule Sozialwesen ist im bundesweiten Vergleich richtungweisend. In der fachlichen Auseinandersetzung wird die modulare Struktur überwiegend befürwortet und als zielgerichtet bezogen auf den Bereich der Fachschulen typisiert. Trotz der kritischen Äußerungen in dem benannten Zeitungsartikel wird die modulare Ausrichtung der Fachschule befürwortet. Im Kern bezieht sich die Kritik auf die Anzahl der Lernmodule, Leistungsfeststellung,

Prüfungsbelastung sowie die im Zusammenhang mit der Leistungsfeststellung stehenden schulorganisatorischen und verwaltungsbezogenen Arbeiten. Im Hinblick auf diese Kriterien wird es eine Überprüfung der Richtlinien geben.

14. Wie viele Lernmodule müssen in welchen Bereichen und in welchem Zeitumfang im Rahmen des Besuchs der Fachschule absolviert werden?

Im Rahmen der Ausbildung zur staatlich geprüften Erzieherin und zum staatlich geprüften Erzieher müssen insgesamt 17 Lernmodule nachgewiesen werden. Drei Lernmodule gehören zum fachrichtungsübergreifenden und 13 Lernmodule zum fachrichtungsbezogenen Bereich. Ergänzend ist ein Wahlpflichtmodul zu belegen.

Die Lernmodule umfassen unterschiedliche Stundenvolumen. Der Zeitumfang der einzelnen Lernmodule liegt in einer Bandbreite von 80 bis 400 Stunden. Die Gesamtstundenzahl der Lernmodule im Bildungsgang Sozialpädagogik beläuft sich auf 2 720 Stunden.

15. Wie bewertet die Landesregierung den Belastungsumfang durch Lernmodule und Leistungsfeststellung sowohl für Auszubildende als auch für Ausbilderinnen und Ausbilder?

Nach Vorlage der Evaluierungsergebnisse für die Fachschule Sozialwesen und die höhere Berufsfachschule Sozialassistenz wird es eine strukturelle Weiterentwicklung der Fachschule Sozialwesen geben. Im Rahmen dieser Arbeit werden die Fachschulverordnung und die Lehrpläne der Fachschule Sozialwesen aufgerufen. Dabei wird geprüft, inwieweit Module verändert oder angepasst werden müssen. Hierbei sind auch Entwicklungen der veränderten Praxisanforderungen mit einzubeziehen.

16. Liegen der Landesregierung Kenntnisse über Kooperationen einzelner Fachschulen hinsichtlich gleicher Lernmodule vor und wenn ja, wie werden diese bewertet?

Nein.

17. Werden gleiche Module an verschiedenen Schulen zu verschiedenen Zeiten angeboten, eventuell um nicht bestandene Module in einer anderen Schule nacharbeiten zu können?

Auf der Grundlage der Fachschulverordnung und der dazugehörigen Stundentafeln sind flexible Organisationsstrukturen denkbar, die ein zeitlich versetztes Modulangebot an benachbarten Fachschulen ermöglichen. Inwieweit Fachschulen dieses organisatorische Angebot nutzen, ist nicht bekannt.

18. In welcher Art und Weise wurden die Fachschulen und die dort tätigen Lehrkräfte auf die Reform der Erzieherinnen-/Erzieherausbildung vorbereitet, wissenschaftlich begleitet und bei der Umsetzung unterstützt?

Die Reform der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher wurde durch das zuständige Ministerium und die Schulaufsicht begleitet und unterstützt. Durch die Einrichtung zentraler und regionaler Arbeitskreise wurde die Weiterentwicklung der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher begleitet und reflektiert.

Eine wissenschaftliche Begleitung war nicht vorgesehen.

Die Ergebnisse der Arbeitskreise wurden kontinuierlich von den Vertreterinnen und Vertretern der Schulaufsicht ausgewertet und an die Fachschulen kommuniziert. Damit ist ein Informationsnetzwerk entstanden, das den Reformprozess dauerhaft begleitet hat.

19. Wie viele und welche Fortbildungsveranstaltungen zur neuen Fachschulverordnung gab es für Lehrkräfte an Fachschulen für Sozialpädagogik?

In der Zeit der Reform der Ausbildung zur Erzieherin und zum Erzieher wurden ab dem Schuljahr 2003/2004 achtzehn Fortbildungsveranstaltungen für die Lehrkräfte der Fachschule Sozialwesen und der höheren Berufsfachschule Sozialassistenz angeboten.

Im Mittelpunkt der Veranstaltungen standen folgende Themen:

­ die Qualifizierung von Erzieherinnen und Erziehern für die Bildungsarbeit in Kindertagesstätten,

­ die Einführung und Umsetzung der Lehrpläne,

­ die Gestaltung des Betriebspraktikums in der Fachschule Sozialwesen,

­ die Gestaltung von Lernsituationen unter Beachtung von Methodenvielfalt und Medienvarianz.

20. In welcher Form wurden die Fachschulen in den Reformprozess einbezogen?

Siehe Antwort zu Frage 18.

21. Welche Vorteile sieht die Landesregierung in der derzeitigen Fachschulausbildung, insbesondere im Vergleich zu einer vergleichbaren Hochschulausbildung wie sie in anderen OECD-Staaten zum Einsatz kommt?

Die derzeitige Fachschulausbildung der Erzieherinnen und Erzieher hat im Vergleich zur Ausbildung an der Fachhochschule den Vorteil der intensiven Praxisnähe, die nicht nur die praxisorientierte schulische Ausbildung unterstützt. Sie garantiert auch eine enge Verzahnung von Schule und Ausbildungsstätte und ist damit von einer großen Effektivität geprägt.

In politischen wie fachlichen Diskursen zur Fachkräftequalifizierung wird häufig auf die akademische Qualifizierung in anderen OECD-Staaten verwiesen. Dabei wird vielfach keine differenzierte Betrachtung im Vergleich der Systeme vorgenommen. Diese würde deutlich machen, dass in OECD-Staaten mit akademischer Qualifizierung den akademischen Kräften stets auch minderqualifizierte Kräfte unterstützend zur Seite stehen und oftmals eine strukturelle Aufspaltung in „education" und „care" zu beobachten ist.

Demgegenüber liegt dem im europäischen Vergleich einmaligen und wertzuschätzenden System der Jugendhilfe ein ganzheitlicher Ansatz der Erziehung, Bildung und Betreuung zugrunde, dem strukturell in multiprofessionellen Fachkräfteteams Rechnung getragen wird. Diesem Grundsatz entspricht auch die Fachkräftevereinbarung für den Einsatz von Fachpersonal in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz (vgl. www.kita.rlp.de/Publikationen). Die Landesregierung sieht sich dieser ganzheitlichen Sichtweise von Erziehung, Bildung und Betreuung ­ einer Trias von Weltruf, wie die OECD sagt ­ verpflichtet. Die Landesregierung legt die Grundlagen dafür, dass sich Erzieherinnen und Erzieher zunehmend auch akademisch qualifizieren können. Damit soll insbesondere dem Anspruch eines reflektierten Handelns im pädagogischen Alltag im Sinne eines professionellen Bildungs- und Sozialmanagements in Kindertagesstätten Rechnung getragen werden. Fachkräfte, die mit Qualifikationen unterschiedlicher Niveaus auf konzeptioneller Grundlage teamorientiert zusammenarbeiten, können der Vielzahl kognitiver, sozialer und emotionaler Ansprüche, die sich in der professionellen Begleitung von Kindern und Eltern ergeben, multiperspektivisch begegnen.

Die Fachschulausbildung bildet daher das Fundament für die stärkste Berufsgruppe dieser Teams. Die Landesregierung setzt sich im Sinne einer Durchlässigkeit von Bildungsabschlüssen dafür ein, dass Ausbildungsanteile bei einer akademischen Weiterqualifizierung anerkannt werden. Dies gilt auch für entsprechende Fort- und Weiterbildungen. Mit dem Studiengang „Bildungs- und Sozialmanagement Schwerpunkt Frühe Kindheit" wurde ein Angebot der akademischen Weiterqualifizierung geschaffen. Mit dem Studiengang „Pädagogik der frühen Kindheit" der Fachhochschule Koblenz wird ein weiteres akademisches Angebot folgen. Um auch der Durchlässigkeit akademischer Qualifikationen in diesem Berufsfeld Rechnung zu tragen, ist auch ein Master- und Promotionsstudiengang angedacht.

22. Welche inhaltlichen Schnittstellen bestehen zwischen der schulischen Erzieherinnen-/Erzieherausbildung und dem Studium für das Lehramt an Grundschulen?

Die inhaltlichen Schnittstellen der schulischen Erzieherinnen-/Erzieherausbildung zum Studium für das Lehramt an Grundschulen ergeben sich in dem Lernmodul 6 „Lebensfelder erfassen, Verhalten beobachten, Dokumentationen erstellen und auswerten", dem Lernmodul 7 „Erziehungssituationen gestalten", dem Lernmodul 8 „Musisch-kreatives und psychomotorisches Handeln anregen und fördern" sowie dem Lernmodul 9 „Bildungsprozesse anregen und unterstützen", da die angehenden Erzieherinnnen und Erzieher hier Einblick in die vorschulische Entwicklung und pädagogische Gestaltung von Bildungssituationen erhalten. Gleichermaßen gilt zu sagen, dass im Rahmen des Studiums für das Lehramt an Grundschulen die Themenbereiche Lernausgangslagen und -entwicklungen von Kindern, Schuleingangsdiagnostik, vorschulische Erziehung und Bildung, Übergang von der Kindertagesstätte zur Grundschule sowie Anfangsunterricht als verbindliche Inhalte im Modul 1 „Grundschulpädagogik" der curricularen Standards des Faches „Grundschulbildung" definiert sind. Konkret sollen die Studierenden Lernprozesse von Kindern erkennen und Konzepte zur Entwicklung der Leistungsbereitschaft umsetzen. Weiterhin kennen sie Modelle pädagogischer Schuleingangsdiagnostik und sie sind mit Verfahren zur Entwicklung der Schulfähigkeit von Kindern vertraut. Sie sollen mit dem Erziehungs- und Bildungsauftrag der Kindertagesstätte vertraut sowie fähig sein, den Übergang Kindertagesstätte ­ Schule kooperativ zu gestalten.

23. Wann findet eine Evaluation der Reform der Ausbildung durch wen statt?

Die Ausbildung in der Fachschule Sozialwesen sowie in der höheren Berufsfachschule Sozialassistenz wurde im Herbst 2007 an den Schulen evaluiert. Die Evaluierung erfolgte durch das Pädagogische Zentrum mit Schreiben vom 22. August 2007 auf der Grundlage von vorgegebenen Fragenkomplexen. An der Evaluierung haben sich alle Fachschulen beteiligt. Eine erste Zusammenfassung der umfangreichen Rückmeldungen erfolgte durch das Pädagogische Zentrum. Sie ist Grundlage für eine erste gemeinsame Auswertung durch die betroffenen Fachabteilungen des Ministeriums für Bildung, Weiterbildung, Jugend und Kultur zusammen mit der ADD in Vorbereitung auf die geplante Konstituierung der Lehrplankommissionen der Fachschule für Sozialwesen, Fachrichtung Sozialpädagogik und Fachrichtung Heilerziehungspflege, sowie der höheren Berufsfachschule, Fachrichtung Sozialassistenz.

2. Sprachförderung

Wie werden Erzieherinnen und Erzieher für das in den Bildungs- und Erziehungsbereichen beschriebene und mit einer besonderen Bedeutung ausgewiesene Lernfeld Sprache qualifiziert?

Im Rahmen des Landesprogramms „Zukunftschance Kinder ­ Bildung von Anfang an" und des damit verbundenen Fortbildungsprogramms für Erzieherinnen und Erzieher zum gleichnamigen Zertifikat ist die Förderung von Fortbildungen zum Bildungs- und Erziehungsbereich Sprache von hervorgehobener Bedeutung. In der Vereinbarung zwischen dem damaligen Ministerium für Bildung, Frauen und Jugend und rheinland-pfälzischen Trägerorganisationen von Kindertagesstätten sowie den kommunalen Spitzenverbänden, dem Landeselternausschuss und den Gewerkschaften vom Dezember 2005 zur Umsetzung des Curriculums für das Fortbildungsprogramm sind hierzu zwei Fortbildungsmodule festgelegt worden. Dabei handelt es sich um das mindestens zweitägige Pflichtmodul P 2 „Sprachförderung und interkulturelle Kompetenz" mit spezifischen curricularen Anforderungen und das wahlweise belegbare mindestens eintägige Themenmodul T 1 „Sprache", das inhaltlich an die Ausführungen der BEE zu diesem Bildungs- und Erziehungsbereich anknüpft und Raum bietet, das Lernfeld Sprache unter verschiedenen Aspekten zu behandeln. Insgesamt haben in den beiden Bereichen in der Vergangenheit rund 3 500 Erziehungskräfte an Fortbildungen teilgenommen.