konzeptionellen Veränderungen zum Einschätzverfahren haben sich daraus zum Schuljahr 20072008

36. Wie viel Prozent der fünfjährigen Kinder besuchten im Schuljahr 2006/2007 keine Kindertagesstätte und wurden hinsichtlich ihres Sprachförderbedarfs eingeschätzt? Welche Ergebnisse ergaben sich in den einzelnen Bereichen?

37. Wurde das seit September 2006 erstmals eingesetzte Einschätzverfahren zur Feststellung des Sprachförderbedarfs von Kindern, die keine Kindertagesstätte besucht haben, evaluiert? Wenn ja, nach welchem Konzept und welche Ergebnisse waren hierbei zu verzeichnen?

38. Welche inhaltlichen bzw. konzeptionellen Veränderungen zum Einschätzverfahren haben sich daraus zum Schuljahr 2007/2008 ergeben?

Im Rahmen der Schulanmeldung zum Schuljahr 2007/2008, die im September 2006 stattfand, legten 1,12 % der schulpflichtigen Kinder keinen Nachweis über ihren Kindergartenbesuch vor. Es wurden 330 Einschätzverfahren durchgeführt (bei 56 Kindern stellten die Schulleitungen beim Anmeldegespräch eine gute Kommunikationskompetenz fest und verzichteten auf das Einschätzverfahren). Bei 170 Kindern wurde Sprachförderbedarf festgestellt.

Für die Evaluation des Verfahrens standen die Daten von 260 Kindern „ohne Kita-Besuch" zur Verfügung. Nachfolgende Tabelle zeigt, wie viel Prozent der Kinder „ohne Kita-Besuch" die Mindestanforderungen in den einzelnen Sprachbereichen erreicht haben.

Zum einen wurde das Verfahren evaluiert, indem die Rückmeldebögen der durchführenden Lehrkräfte ausgewertet wurden:

Über 90 % der durchführenden Lehrkräfte/Erzieherinnen/Erzieher gaben in ihrer Gesamtbewertung an, dass sich das Verfahren zur Einschätzung des Sprachförderbedarfs eignet. Es erfüllt den angegebenen zeitlichen Rahmen, die eingesetzten Materialien werden als geeignet, als „kindgerecht", mit „hohem Aufforderungscharakter" und „sprechanregend" beschrieben. Durchführungsanleitung und Auswertungshilfe werden von den Durchführenden durchweg als verständlich beurteilt. Aufgrund der Rückmeldungen der Lehrkräfte/Erzieherinnen/Erzieher kann davon ausgegangen werden, dass die Durchführung des Einschätzverfahrens eine Herausforderung für das Kind darstellt. Die Lehrkräfte/Erzieherinnen/Erzieher gaben an, dass die Anwendung des Verfahrens ein entspanntes Klima ermöglicht, den Kindern Spaß macht und ihre Neugierde anregt. Hiermit wurde ein zentrales Ziel der Entwicklungsarbeit erreicht. Auch ein weiteres, über das eigentliche Verfahren hinausgehendes Ziel wurde erreicht: Es regt zur Kooperation von Kindertagesstätte und Grundschule durch Diagnostik im Team an. Beim ersten Durchgang mit der Erprobungsfassung nahm in 30 % der Fälle eine Erzieherin bei der Durchführung des Verfahrens teil, in über 50 % fanden Gespräche zwischen Kindertagesstätte und Grundschule statt.

Zum anderen wurde das Verfahren den klassischen teststatistischen Prüfverfahren unterzogen. Hierbei wurden Informationen zu Schwierigkeitsgrad und Trennschärfe ermittelt und überprüft, inwieweit es den Gütekriterien (Objektivität, Reliabilität und Validität) entspricht. Insgesamt ist festzuhalten, dass sich die Gesamtkonzeption bewährt hat und somit beibehalten werden konnte.

Die Teilbereiche zeichneten sich überwiegend durch eine gute bis sehr gute Zuverlässigkeit aus, was ein wichtiges Kriterium zur Einschätzung der Güte ist. In einigen Bereichen erfolgte eine Optimierung durch Anhebung des Anspruchniveaus. Der Bereich

Mindestanforderungen erreicht „ „Kommunikation/Pragmatik" wurde erweitert. Da die Evaluation zeigte, dass das Einschätzverfahren auch für den Einsatz im letzten Kindergartenjahr sehr geeignet ist, wurde die überarbeitete Fassung im Sommer 2007 sowohl den Grundschulen als auch allen Kindertagesstätten im Land zur Verfügung gestellt.

39. Welche inhaltlichen Kriterien muss eine in § 2 Abs. 5 Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes geeignete Fachkraft mit interkultureller Kompetenz erfüllen und welches pädagogische Konzept liegt dem zugrunde?

Zum Einsatz interkultureller Fachkräfte nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 4 Landesverordnung zur Ausführung des Kindertagesstättengesetzes (im Weiteren abgekürzt als: LVO) hat der Landesjugendhilfeausschuss mit Beschluss vom 20. Februar 2006 eine umfangreiche Empfehlung (Zusätzliche Fachkräfte für interkulturelle Arbeit in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz) verabschiedet, die als Orientierungshilfe in der Praxis große Akzeptanz gewonnen hat.

Danach sollen nach Möglichkeit in der interkulturellen Arbeit Migranten/Migrantinnen als Erziehungskräfte eingesetzt werden.

Die in der „Vereinbarung über Voraussetzungen der Eignung von pädagogischem Personal nach § 45 Abs. 2 Satz 3 SGB VIII in Kindertagesstätten in Rheinland-Pfalz vom 1. April 1999" (im Weiteren abgekürzt als: Fachkräftevereinbarung; vgl. www.kita.

rlp.de/Publikationen) aufgeführten Qualifikationen werden im Prinzip vorausgesetzt. Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Migranten/Migrantinnen mit entsprechendem Abschluss lassen hier Ausnahmen zu, die vom Landesjugendamt im Zusammenhang mit der Gewährung der Zuschüsse genehmigt werden müssen.

Grundsätzlich sind aber auch Fachkräfte ohne Migrationshintergrund als Zusatzkräfte geeignet. Sie sollten aber eine Qualifikation in interkultureller Pädagogik nachweisen können bzw. bereit sein, an einer Fortbildung in diesem Bereich teilzunehmen. Notwendig ist die grundlegende Bereitschaft, Kenntnisse verschiedener Sprachen zu erwerben und sich gründlich über die Herkunftsländer zu informieren. Wünschenswert ist in diesem Zusammenhang, dass die Erziehungskraft Kenntnisse in einer Migrantensprache bzw. Zweitsprache hat. Sinnvollerweise sollte dies eine Sprache sein, die zumindest von einem Teil der Kinder in der Einrichtung als Muttersprache gesprochen wird.

Die Zusammensetzung der Gruppen und die vertretenen Nationalitäten können sich ändern, sodass vor allem die Bereitschaft, sich auf andere Kulturen einzulassen, vorhanden sein muss. Grundlegende persönliche Erfahrungen ­ wie eigene Migrationserfahrung der Fachkraft ­ bieten den Kindern eine positive Identifikationsmöglichkeit.

Nach § 2 Abs. 5 Satz 1 Nr. 5 LVO soll „zur besonderen Förderung von Aussiedlerkindern, die nicht oder nur unzureichend Deutsch sprechen und sich in die für sie fremde Umgebung eingewöhnen müssen, eine zusätzliche Stelle für mindestens zwölf, eine halbe Stelle für mindestens sechs Aussiedlerkinder eingerichtet werden".

Es muss sich dabei um eine ausgebildete Erziehungskraft handeln, wobei die Teilnahme an Fortbildungen unter Berücksichtigung der besonderen Situation von Spätaussiedlern und die Teilnahme an Arbeitskreisen zur interkulturellen Pädagogik dringend empfohlen wird.

Besonders geeignet ist eine Fachkraft, die ebenfalls Spätaussiedlerin ist. Dies bewährt sich neben den pädagogischen Vorteilen für die Kinder insbesondere auch in der Elternarbeit. Sprachprobleme werden überwunden und den Eltern die teilweise bestehende Skepsis vor der Kindertagesstätte und gegebenenfalls Vorbehalte gegen den Erziehungsstil genommen. Die Aufgabe der Zusatzkraft, zwischen den Kulturen zu vermitteln, die Muttersprache zu fördern und bei den Kindern damit das Erlernen der Zweitsprache Deutsch zu erleichtern, kann so am ehesten erfüllt werden. Schwierigkeiten bei der Suche nach geeigneten Spätaussiedlerinnen und Spätaussiedlern mit entsprechendem fachlichen Abschluss lassen in Einzelfällen Ausnahmen von der Fachkräftevereinbarung zu, die vom Landesjugendamt im Zusammenhang mit der Gewährung der Zuschüsse genehmigt werden müssen. Die Kraft muss dann dazu bereit sein, eine pädagogische Qualifikation zu erwerben.

40. In welchen Einrichtungen sind jeweils wie viele Fachkräfte mit interkultureller Kompetenz tätig?

Insgesamt sind in 201 Einrichtungen 213 zusätzliche Fachkräfte für Kinder mit Migrationshintergrund und in 127 Einrichtungen 138 zusätzliche Fachkräfte für Aussiedlerkinder tätig:

Kindertagesstätte Fachkräfte mit interkultureller Kompetenz nach § 2 Abs. 5 Nr. 4 LVO Kindergarten St. Anna, Remagen 2

Kindergarten St. Johannes-Nepomuk, Remagen-Kripp 1

Kindergarten St. Martin, Remagen 1

Kindergarten St. Lambertus, Bad Neuenahr-Ahrweiler 1

Kindergarten St. Pius, Bad Neuenahr-Ahrweiler 1

Evangelische Kindertagesstätte „Arche Noah", Bad Neuenahr-Ahrweiler 1

Kindergarten St. Laurentius, Bad Neuenahr-Ahrweiler 1

Kindertagesstätte Fachkräfte mit interkultureller Kompetenz nach § 2 Abs. 5 Nr. 4 LVO Kindertagesstätte Blandine-Merten-Haus, Bad Neuenahr-Ahrweiler 1

Kindertagesstätte „ Laurentius, Saarburg 1

Kindertagesstätte Morbach, Morbach 1

Integrative Kindertagesstätte St. Peter, Wittlich 1

Kindertagesstätte Wittlich-Bombogen, Wittlich 1

Integrative Kindertagesstätte St. Markus, Wittlich 1

Kindergarten St. Franziskus, Bad Kreuznach 1

Kommunale Kindertagesstätte, Kirn 1

Kindergarten St. Walburga, Idar-Oberstein 1

Kindergarten St. Peter und Paul, Idar-Oberstein 1

Kindertagesstätte Sonnenschein, Koblenz 1

Kindertagesstätte St. Kastor, Koblenz 1

Kindertagesstätte Mittelweiden, Koblenz-Lützel 1

Kindergarten St. Antonius, Koblenz-Lützel 1

Kindergarten Bodelschwingh, Koblenz-Lützel 1

Kindergarten Maria-Hilf, Koblenz-Lützel 1

Kindertagesstätte Bunte Welt, Koblenz-Neuendorf 1

Kindergarten St. Peter, Koblenz-Neuendorf 1

Kindertagesstätte St. Bernhard, Koblenz-Wallersheim 1

Kindergarten St. Martin, Koblenz-Kesselheim 1

Kindergarten St. Elisabeth, Koblenz-Rauental 1

Kindergarten St. Franziskus, Koblenz-Goldgrube 1

Kindergarten Herz Jesu, Koblenz-Goldgrube 1

Kindertagesstätte St. Klara, Boppard 1

Kindertagesstätte St. Medard, Bendorf 1

Kindergarten St. Clemens, Bendorf-Mülhofen 1

Kindergarten St. Elisabeth, Bendorf 1

Evangelischer Kindergarten, Bendorf 1

Kindertagesstätte Haus des Kindes, Bendorf 1

Kindergarten Marienburg, Vallendar 1

Kindertagesstätte St. Peter, Höhr-Grenzhausen 1

Kindergarten St. Paul, Höhr-Grenzhausen 1

Kindergarten Am Schlossgraben, Mülheim-Kärlich 1

Kindergarten St. Georg, Urmitz 1

Kindergarten St. Josef, Kaltenengers 1

Kindergarten St. Elisabeth, St Sebastian 1

Kindergarten St. Martin, Ransbach-Baumbach 1

Kindergarten St. Bonifatius, Wirges 1

Kindergarten Herz-Jesu, Siershahn 1

Kindertagesstätte Zaubergarten, Westerburg 1

Kindertagesstätte Pfarrer Ninck, Westerburg 1

Kindergarten Pusteblume, Seck 1

Evangelischer Kindergarten der Brüdergemeine, Neuwied 1

Kindertagesstätte Am Schloßpark, Neuwied 1

Kindergarten Heilig Kreuz, Neuwied 1

Kinderhaus St. Matthias, Neuwied 1

Kindertagesstätte Neuwieder Kinderschiff, Neuwied 3

Kindertagesstätte Heddesdorfer Kinderburg, Neuwied-Heddesdorf 1