Zustandserfassung und Zustandsbewertung (ZEB) von kommunalen Straßen

Bei der ZEB 2006 der Kreisstraßen in Rheinland-Pfalz wurde eine Datenkorrektur durchgeführt. Diese zeigt insbesondere in der Region Trier erhebliche Abweichungen zwischen den Werten vor und nach der Korrektur.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Welche Ursache haben die erheblichen Abweichungen in der ZEB für die Kreisstraßen der Region Trier?

2. Welche Begründung sieht die Landesregierung dafür, dass insbesondere in der Region Trier solche großen Abweichungen auftreten?

3. Welche Maßnahmen gedenkt die Landesregierung zu ergreifen, die auch im Vergleich große Anzahl der durch die Datenkorrektur betroffenen Strecken noch kurzfristig in ihre Finanzplanungen mit aufzunehmen?

4. Wie hoch waren die Mittel in den letzten 15 Jahren, die die Landesregierung für die Sanierung von Kreisstraßen in der Region Trier zur Verfügung gestellt hat?

5. Wie groß ist das Streckennetz in der Region (nach Kreisen) und wie hoch waren die Mittel, die per Kilometer investiert wurden?

Wie unterscheidet sich dieser Betrag vom Landesdurchschnitt?

6. In welcher Größenordnung werden sich die Mittel durch die Datenkorrektur verändern (auch gegenüber dem Landesdurchschnitt)?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 20. März 2008 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2: Ursache für die erforderliche Korrektur der Zustandserfassung und Zustandsbewertung (ZEB) 2006 ist eine falsche Datenlieferung durch eines der mit der Zustandserfassung beauftragten Ingenieurbüros. Die Fehler entstanden während der Aufbereitung der Messwerte im Zuge der ZEB 2006 ­ Kreisstraßen. Es wurde irrtümlich nur ein Datenbestand geliefert, der die Messwerte aus dem westlichen und mittleren Rheinland-Pfalz teilweise noch nicht beinhaltete.

Insofern ist die Betroffenheit der Region Trier durch einen systematischen Fehler bedingt.

Zu Frage 3: Die Landkreise sind als Baulastträger der Kreisstraßen für die Erstellung der Bauprogramme und der Prioritätenreihung der Maßnahmen verantwortlich. Die derzeitige Überarbeitung der Daten stellt für die Realisierung der für 2008 vorgesehenen Bauprogramme der Landkreise kein Hindernis dar. Wenn die Daten vollständig vorliegen, obliegt es den Landkreisen zu prüfen, ob die Prioritätenreihung der Bauvorhaben für die Folgejahre angepasst werden muss.

Im Übrigen hat die Landesregierung durch den am 1. Januar 2008 eingeführten Förderzuschlag in Höhe von 10 % zum jeweiligen Grundfördersatz eine finanzielle Unterstützung zum Ausbau der Kreisstraßenabschnitte der freien Strecke in Rheinland-Pfalz, die der schlechtesten Zustandsklasse zuzuordnen sind, zur Verfügung gestellt.

Zu den Fragen 4 und 5: Eine Darstellung der Mittel, die die Landesregierung in den vergangenen 15 Jahren für die Sanierung von Kreisstraßen in der Region Trier bereitgestellt hat, ist aufgrund fehlender Datengrundlagen nur ab 1995 möglich. Für die Jahre 1995 bis 1999 liegen lediglich die ausgezahlten Fördermittel des Landes nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG/Landesfinanzausgleichsgesetz (LFAG) in Mio. EUR gerundet wie folgt vor.

In Abstimmung mit den betroffenen Landkreisen Trier-Saarburg, Bernkastel-Wittlich, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel konnte die Datenaufbereitung für die Gesamtinvestitionen durch die Landkreise bis in das Jahr 2000 erfolgen. Eine Erhebung der Daten für den davor liegenden Zeitraum ist im Rahmen des zur Beantwortung einer Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeitraums nicht möglich.

Die als Anlage beigefügten Tabellen stellen für den Zeitraum 2000 bis 2007 im Raum Trier u. a. die ausgezahlten Fördermittel der Landesregierung, die Größe des Streckennetzes in der Region sowie die Mittel, die pro Kilometer investiert wurden, dar.

Ein landesweiter Vergleich der investierten Mittel mit den Investitionen in der Region Trier ist nur eingeschränkt möglich, da die Fördersätze der einzelnen Landkreise während des Zeitraumes 2000 bis 2007 sowohl projektbezogen als auch auf den Grundfördersatz bezogen Schwankungen unterliegen und der Landesregierung keine Statistiken über die von den Landkreisen getätigten Investitionen in nicht förderfähige Projekte des Kreisstraßenbau vorliegen.

Eine Erhebung dieser Daten würde zu einem unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand führen, der den Rahmen der Beantwortung einer Kleinen Anfrage übersteigen würde.

Unter Berücksichtigung der o. g. Einschränkung wurde auf der Grundlage der beiliegenden Tabellen eine Durchschnittsbetrachtung auf der Basis der ausgezahlten Fördergelder durchgeführt. Hierbei wurden die Durchschnittswerte der Landkreise für die Jahre 2000 bis 2007 gebildet und dem Landesmittelwert der Förderung gegenübergestellt.

Anhand einer Betrachtung der ausgezahlten Landesförderung mit Mitteln aus dem GVFG/LFAG ergibt sich, dass im Landesdurchschnitt im Zeitraum von 2000 bis 2007 jährlich 4 875,­ /km an Fördermitteln ausgezahlt wurden. Im gleichen Zeitraum wurden für den Raum Trier jährlich 5 585,­ /km ausgezahlt und somit rund 700,­ mehr bereitgestellt als im Landesdurchschnitt.

Zu Frage 6: Inwieweit sich die Mittel durch die Datenkorrektur verändern werden, hängt im Wesentlichen von der Gestaltung der durch die Landkreise zu erstellenden Bauprogramme, von der allgemeinen Finanzentwicklung und von der Höhe der Fördermittel für den Straßenbau ab. Hierzu sind zunächst die anstehenden Beratungen des Landesdoppelhaushaltes 2009/2010 abzuwarten.

In Vertretung: Hinzu kommt noch ein unterschiedlich hoher Betrag für nicht förderfähige Investitionen des Landkreises in die zusätzliche Erhaltung des Netzes.

Bei den Angaben der Kreisverwaltungen bleibt zu beachten, dass Buchungen auch auf vorhergehende Haushaltsjahre vorgenommen wurden.