Auswirkungen der Vorschläge der Landesregierung zur Weiterentwicklung der Schulstrukturen auf die Lehrkräfte an den berufsbildenden Schulen in Rheinland-Pfalz

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beabsichtigt die Landesregierung die „Aufstiegsprüfung" für solche Lehrer zu gestalten, die künftig an Fachoberschulen vergleichbar den Lehrkräften unterrichten sollen, die gemäß Kultusministerkonferenzvereinbarung die Prüfungen für das Lehramt an berufsbildenden Schulen und Gymnasien abgelegt haben?

2. Auf welche Art und Weise werden nach Auffassung der Landesregierung künftig mögliche Abordnungen von Lehrkräften von berufsbildenden Schulen an Realschulen plus mit Fachoberschule organisiert werden?

3. Wie beabsichtigt die Landesregierung die für den Berufswahlunterricht notwendigen, qualifizierten Lehrkräfte in ausreichender Zahl vor dem Hintergrund zur Verfügung zu stellen, dass im Bereich der Arbeitslehre in den letzten Jahren kaum Fachlehrer ausgebildet worden sind?

4. Durch welche Maßnahmen beabsichtigt die Landesregierung künftig wieder Lehrkräfte für den Bereich des Berufswahlunterrichts zu gewinnen?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kulturhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 26. März 2008 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Lehrkräfte an Realschulen, Lehrkräfte an berufsbildenden Schulen, Lehrkräfte an Förderschulen sowie Lehrkräfte an Grund- und Hauptschulen, die beabsichtigen, künftig an Fachoberschulen zu unterrichten, erwerben die Lehrbefähigung über die Aufstiegsprüfung (gemäß Lehrer-Aufstiegsprüfungsordnung vom 11. Oktober 1979, zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 17. Februar 2006).

Die Aufstiegsprüfung für das Lehramt im höheren Dienst an berufsbildenden Schulen erstreckt sich auf zwei Fächer, die an berufsbildenden Schulen gelehrt werden. Die Prüfung kann in der Regel nur in den Unterrichtsfächern abgelegt werden, die der Ausbildung der Lehrkraft oder dem Schwerpunkt des Einsatzes im Unterricht entsprechen.

Zur Aufstiegsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen kann eine Beamtin/ein Beamter zugelassen werden, die/der die Befähigung für eines der oben genannten Lehrämter besitzt, danach mindestens fünf Jahre im Schuldienst tätig gewesen ist und sich durch Teilnahme an Lehrveranstaltungen einer wissenschaftlichen Hochschule, an Kursen oder Arbeitsgemeinschaften anderer Bildungseinrichtungen oder durch Selbststudium die erforderliche wissenschaftliche Vorbildung angeeignet hat.

Die Qualifizierung für das Lehramt der Sekundarstufe II in beruflichen Fächern (gemäß KMK-Rahmenvereinbarung vom 12. Mai 1995 in der Fassung vom 20. September 2007) ist insbesondere für Fachlehrerinnen und Fachlehrer an berufsbildenden Schulen möglich; Lehrkräfte der o. g. allgemeinbildenden Schulen legen die Aufstiegsprüfung für das Lehramt an berufsbildenden Schulen in der Regel in allgemeinbildenden Fächern ab, die sie im Rahmen ihres Studiums für das Lehramt der Sekundarstufe I absolviert haben und die an Fachoberschulen unterrichtet werden.

Zu Frage 2: Um den berufsbezogenen Unterricht in der Fachoberschule an der Realschule plus abzudecken, ist eine Abordnung von Lehrkräften von den berufsbildenden Schulen an die Realschule plus nicht ausgeschlossen. Dazu werden die zuständigen Außenstellen Schulaufsicht der ADD nach dem bisherigen bewährten Verfahren vor Ort in enger Rückkopplung mit der Fachoberschule an der Realschule plus und den regionalen berufsbildenden Schulen sach- und bedarfsorientiert Abordnungen aussprechen. Da vorgesehen ist, die ersten Fachoberschulen an der Realschule plus erst zum Schuljahr 2011/2012 einzurichten, sind im derzeitigen Stadium der Umsetzung der Schulstrukturreform noch keine weitergehenden Planungen erforderlich.

Zu Frage 3: Es trifft nicht zu, dass in den vergangenen Jahren nur wenige Fachlehrkräfte für Arbeitslehre ausgebildet worden seien. Im Wintersemester 2006/2007 hatten an den Universitäten des Landes 260 Studierende das Fach Wirtschafts- und Arbeitslehre/Haushalt und 141 Studierende das Fach Wirtschafts- und Arbeitslehre/Technik belegt ­ insgesamt 401 Studierende. Davon besuchten 79 Studierende aus dem Bereich Haushalt und 21 Studierende aus dem Bereich Technik das erste Fachsemester (die endgültigen Zahlen für das Wintersemester 2007/2008 liegen erst Mitte bis Ende April vor).

An den Studienseminaren befanden sich im Oktober 2007 im Bereich Wirtschafts- und Arbeitslehre/Haushalt 40 Referendarinnen und Referendare und im Bereich Technik/Technisches Werken 30 Referendarinnen und Referendare in Ausbildung.

In der Realschule wird der Berufswahlunterricht an Fächer angebunden (in der Regel Sozialkunde) oder in Wahlpflichtfächern wie Wirtschafts- und Sozialkunde vertieft oder wird zusätzlich als eigenständiges Angebot außerhalb des Fachunterrichts vorgehalten.

Die Zusammenführung der Arbeitslehre der Hauptschule mit dem Wahlpflichtbereich der Realschule und der Regionalen Schulen im Rahmen der neuen Schulstruktur stärkt die Berufsorientierung in der Realschule plus.

Zu Frage 4: Um auch künftig den Bedarf an Lehrkräften für den Bereich des Berufswahlunterrichts decken zu können, wirbt das Ministerium in seinem „Abiturientenbrief" zum Lehramtsstudium 2008 für ein Studium des Faches Wirtschafts- und Arbeitslehre.

Im Bachelor- und Masterstudiengang der reformierten Lehrerinnen- und Lehrerausbildung in Rheinland-Pfalz ist der Berufswahlunterricht im Rahmen der curricularen Standards des Faches Wirtschaft und Arbeit, das für angehende Hauptschul-, Realschul- und Förderschullehrkräfte konzipiert ist, verpflichtend in den Modulen 5, 6, 7 und 11 vorgesehen. Diese Module, die konzeptionell von angehenden Hauptschul- und Förderschullehrkräften abgerufen werden sollen, können im Rahmen einer Weiterentwicklung der Lehrkräfteausbildung vor dem Hintergrund der Schulstrukturreform auch von anderen Studierenden genutzt werden.

Außerdem bietet das Institut für schulische Fortbildung und schulpsychologische Beratung (IFB) seit 2005 schulartübergreifende Weiterbildungslehrgänge für das Fach Arbeitslehre an. Ziel dieser Weiterbildung ist die Qualitätssicherung von Unterricht, indem fachfremd unterrichtende Lehrerinnen und Lehrer ihr fachliches Hintergrundwissen erweitern und fachdidaktisch und fachmethodisch geschult werden. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer haben nach zwei Jahren die Möglichkeit, eine Unterrichtserlaubnis für das Fach Arbeitslehre zu erlangen.