Zukunft der Ludwigschule ­ Förderschule für Lernbehinderte in Edenkoben

Die Eltern der Schülerinnen und Schüler der Ludwigschule machen sich aufgrund verschiedener Äußerungen Sorgen um den Fortbestand der Schule.

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie beurteilt die Landesregierung den Fortbestand der Ludwigschule Edenkoben?

2. Gibt es Pläne, die Ludwigschule zu schließen?

a) Wenn ja, zu welchem Zeitpunkt und welche Gründe sprechen für eine solche Schließung?

b) Wenn ja, welche Perspektiven haben die Schülerinnen und Schüler, die zurzeit die Ludwigschule besuchen?

3. Welche Rolle spielt die aktuelle Diskussion zur Schulstrukturreform bei der Entscheidung?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kulturhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 7. April 2008 wie folgt beantwortet:

Zu den Fragen 1 und 2: Die Ludwigschule Edenkoben hat als Förderschule gemäß § 10 Abs. 12 Schulgesetz (SchulG) den schulartspezifischen Auftrag, Schülerinnen und Schülern, die nach Feststellung der Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf haben und die nach Maßgabe des § 3 Abs. 5 Satz 1 SchulG keine Schule einer anderen Schulart besuchen, die ihren Fähigkeiten entsprechende schulische Bildung zu vermitteln, sich an der integrierten Förderung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf an anderen Schularten zu beteiligen sowie am gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht behinderten Kindern mitzuwirken. Zuständig für die Beurteilung des Fortbestands der Ludwigschule Edenkoben ist nach § 91 SchulG die Schulbehörde; bei der Entscheidung werden die Mitwirkungsrechte des Schulträgers und regionale Schulentwicklungspläne berücksichtigt. Der kontinuierliche Rückgang der Schülerzahlen der Ludwigschule hat bereits im Schuljahr 2006/2007 zu einem Unterschreiten der für Förderschulen vorgesehenen Mindestgröße von vier Klassen gemäß § 13 Abs. 3 SchulG geführt. Die Schulbehörde hat in diesem Zusammenhang zu prüfen, ob die Mindestgröße voraussichtlich dauerhaft unterschritten wird. Bereits im Jahr 2007 wurden daher Gespräche mit dem Schulträger aufgenommen mit dem gemeinsamen Ziel, sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen in der Region dauerhaft zu sichern. Es ist erklärtes Ziel der Landesregierung, allen Schülerinnen und Schülern die ihren Fähigkeiten entsprechende schulische Bildung und die entsprechenden Schulabschlüsse zu ermöglichen. Dazu gehört, Schülerinnen und Schülern, bei denen die Schulbehörde sonderpädagogischen Förderbedarf festgestellt hat, im Hinblick auf schulische und berufliche Integration und Teilhabe die erforderliche sonderpädagogische Förderung gemäß § 59 Abs. 4 SchulG in einer Förderschule oder einer Schule einer anderen Schulart zuteilwerden zu lassen.

Dabei sind sowohl die Zielperspektiven des Landesgesetzes zur Gleichstellung behinderter Menschen zu berücksichtigen als auch das Angebot bzw. die Erreichbarkeit weiterer Förderschulen in der Region, in diesem Fall der Schulen mit dem Förderschwerpunkt Lernen in Neustadt, Landau und Annweiler sowie der Schwerpunktschulen in der Region. Diese Gespräche werden ­ auch unter Berücksichtigung der prognostizierten Schülerzahlen für das Schuljahr 2008/2009 ­ fortgeführt; eine endgültige Entscheidung ist noch nicht getroffen., 29.April 2008

Zu Frage 3: Vergleiche Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 1291 der Abgeordneten Christine Schneider und Bettina Dickes (CDU) „Auswirkungen der Schulstrukturreform auf die Förderschulen" vom 27. März 2008.