Unterrichtsausfall am Paul-von-Denis-Gymnasium Schifferstadt

Ich frage die Landesregierung:

1. Wie hoch war bzw. ist am Paul-von-Denis-Gymnasium der strukturelle Unterrichtsausfall im Schuljahr 2006/2007 bzw. 2007/2008?

2. Wie hoch ist bei der Bemessung des Lehrerwochenstunden-Solls dieser Schule der Anteil an Zusatzangeboten über die Pflichtstundentafel hinaus und welche Zusatzangebote gehen in die Berechnung des LWS am Paul-von-Denis-Gymnasium ein? Welche Auswirkung auf das LWS hat insbesondere das Angebot „Französisch als 1. Fremdsprache"?

3. Wie hoch ist der temporäre Unterrichtsausfall zum Stichtag 31. Januar 2008, wie hoch war es zum letzten Schultag im vergangenen Schuljahr?

Das Ministerium für Bildung, Wissenschaft, Jugend und Kulturhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 8. April 2008 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Angaben zur Unterrichts- und Lehrerversorgung werden zum Erhebungsstichtag für die amtliche Schulstatistik ermittelt und dem Landtag regelmäßig nach Auswertung durch die Schulaufsicht im Dezember eines jeden Jahres zur Verfügung gestellt (Schuljahr 2007/2008: Vorlage 15/1974).

Bei den Angaben zur Unterrichtsversorgung werden die nach den einschlägigen Regelungen über die Unterrichtsorganisation vorgesehene (Lehrerwochenstunden-Soll) und die tatsächliche Lehrerwochenstundenzuweisung (Lehrerwochenstunden-Ist) einander gegenübergestellt; mit dem Lehrerwochenstunden-Ist wird die Versorgung der einzelnen Schulen mit Lehrkräften beschrieben, wobei fächerbezogene Angaben nicht ausgewertet werden.

Die Unterrichtsversorgung am Paul-von-Denis-Gymnasium betrug im Schuljahr 2006/2007 93,4 % und im Schuljahr 2007/2008 97,5 %.

In diesem Zusammenhang ist anzumerken, dass die Soll-Ist-Differenz nur den Unterschied zwischen vorgesehener und tatsächlicher Lehrerstundenzuweisung beschreibt. Defizite bedeuten nicht zwingend, dass der in den Stundentafeln vorgesehene Pflichtunterricht ausfällt, sondern dass von den Schulen in erster Linie nicht alle Differenzierungen und möglichen Fördermaßnahmen vorgenommen werden können; entsprechend werden Überhänge an Lehrerstunden von den Schulen für zusätzliche Differenzierungsund Fördermaßnahmen genutzt. Jede Schule entscheidet eigenverantwortlich über den Einsatz der zur Verfügung stehenden Lehrerwochenstunden., 29.April 2008

Zu Frage 2: Die Berechnung des Lehrerwochenstunden-Solls entsprechend der einschlägigen Regelungen zur Unterrichtsorganisation berücksichtigt sowohl die Unterrichtsstunden gemäß Stundentafel als auch Angebote, die über die Stundentafel hinausgehen, wie z. B. Chor, Orchester oder die dritte fakultative Fremdsprache. Eine Differenzierung in Pflichtstunden und Zusatzangebot wird bei der Berechnung des Lehrerwochenstunden-Solls nicht vorgenommen.

Weitere Lehrerwochenstunden werden den Schulen für besondere Maßnahmen und für Schwerpunktbildungen gemäß den entsprechenden Regelungen zum Lehrerwochenstunden-Soll laut Formel hinzugerechnet.Projekt Erweiterte Selbstständigkeit" (PES) teilnehmen, also auch für das Paul-von-Denis-Gymnasium, besteht die Verpflichtung, die nicht planmäßig erteilten Unterrichtsstunden (Vertretungsbedarf) und die im Rahmen von PES vorgenommenen Regulierungen sowie den tatsächlich verbliebenen Unterrichtsausfall zu den festgelegten Stichtagen ­ 31. Januar und letzter Schultag im Schuljahr ­ zu erfassen. Wie bereits mehrfach angekündigt, wird die Landesregierung im Frühjahr 2008 die Daten für die einzelnen Schulen für das erste Schulhalbjahr 2007/2008 zum Stichtag 31. Januar 2008 erstmals dem Landtag vorlegen.

Vor diesem Hintergrund kann eine Auskunft für das laufende Schuljahr 2007/2008 noch nicht erteilt werden. Im vergangenen Schuljahr 2006/2007 betrug der temporäre Unterrichtsausfall am Paul-von-Denis-Gymnasium Schifferstadt 2,0 %.