Straßenplanung in den Verbandsgemeinden Nierstein-Oppenheim, Guntersblum und Nieder-Olm

Nachdem auf unsere Kleinen Anfragen zu den Realisierungschancen geplanter und anstehender Straßenbaumaßnahmen des Landes keine bzw. unbefriedigende Antworten seitens der Landesregierung erfolgten, waren wir im persönlichen Gespräch mit dem rheinland-pfälzischen Verkehrsminister am 27. Februar 2008 übereingekommen, dass wir zu ausgewählten Verkehrsprojekten schriftlich detailliert Auskunft erhalten sollten. Dies ist bis heute überfällig. Außerdem hat Thomas Günther den Verkehrsminister mehrmals eingeladen, um vor Ort die geplante Umgehung Nierstein zu besprechen. Leider gab es bisher keinen Terminvorschlag des Ministers (Begründung: Zeitmangel).

Vor diesem Hintergrund fragen wir die Landesregierung:

1. Wie ist der Stand der Planungen bzw. Raumordnungsverfahren im Bereich der B 9 und B 420 zur Umgehung Nierstein sowie zum Stand der bei Dienheim geplanten Querspange zur neuen B 9?

2. Wie ist der Stand zum Bau des Kreisels sowie der Fahrbahnverschwenkung bei Friesenheim (Landesstraße) und einer Umgehung der Ortsgemeinde Selzen?

3. Wie ist der aktuelle Planungsstand zum Ausbau der Umgehung Alsheim Richtung Dorn-Dürkheim?

4. Welche Schritte werden unternommen, um die geplante Umgehung der Gemeinde Stadecken-Elsheim voranzutreiben (bitte mit genauer Angabe der Zeitplanung)?

Das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbauhat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 24. April 2008 wie folgt beantwortet:

Zu Frage 1: Für die Umgehung Nierstein werden derzeit die Unterlagen für das Raumordnungsverfahren vorbereitet. Hierzu wird auf die Antwort der Landesregierung vom 20. Dezember 2007 auf die Kleine Anfrage 1120 (Drucksache 15/1791) verwiesen. Die Einleitung des Raumordnungsverfahrens ist für 2008 vorgesehen.

Die Querspange Dienheim im Zuge der Kreisstraße K 41 ist seit November 2004 rechtskräftig. Der Landkreis Mainz-Bingen hat in Anbetracht der Kosten für die Querspange Dienheim die Entscheidung über den Bau zurückgestellt, bis die verbleibende Verkehrsbelastung in dem betreffenden Bereich nach Fertigstellung der Anbindung „Kette-Saar" in Oppenheim im Zuge der Bundesstraße B 9 neu festgestellt werden kann.

Zu Frage 2: Zu den genannten Maßnahmen ist auf Folgendes hinzuweisen:

­ Derzeit wird geprüft, ob der Knoten B 420/L 425 nördlich von Friesenheim in das derzeit in der Aufstellung befindliche Investitionsprogramm für die Landesstraßen aufgenommen werden kann. Die Ergebnisse liegen noch nicht vor. In Abhängigkeit davon ist über die Aufnahme der Maßnahme in künftige Bauprogramme zu entscheiden.

­ Die Fahrbahnverschwenkung auf der L 425 im Bereich der Ortslage Friesenheim ist seit August 2007 unter Verkehr.

­ Für die Ortsumgehung Selzen gibt es aufgrund der nachrangigen Dringlichkeit derzeit keine Planungsaktivitäten. Hierzu wird ebenfalls auf Drucksache 15/1791 verwiesen.

Zu Frage 3: Für die Ortsumgehung Alsheim gibt es aufgrund der nachrangigen Dringlichkeit derzeit keine Planungsaktivitäten. Hierzu wird auf die Antwort der Landesregierung vom 20. Dezember 2007 auf die Kleine Anfrage 1121 (Drucksache 15/1792) verwiesen.

Zu Frage 4: Der Bau der Nordumgehung von Stadecken-Elsheim soll vordringlich angegangen werden. Vor der Aufnahme von Detailplanungen muss die Ortsgemeinde Stadecken-Elsheim jedoch von ihrer im Raumordnungsverfahren erhobenen Forderung nach einer Untertunnelung für einen Teilbereich der Nordumgehung Abstand nehmen.

Sobald dem Landesbetrieb Mobilität Rheinland-Pfalz ein entsprechender Beschluss des Ortsgemeinderates vorliegt, erfolgt eine Neubewertung der Maßnahme.