Übertragungsrechte für Kabelfernsehen

Wie Ihnen sicherlich bekannt ist, sind die Fußballübertragungsrechte für die Bundesliga von PREMIERE an ARENA vergeben worden; dies hat die DFL vor ca. drei bis vier Monaten beschlossen.

Mittlerweile ist die Bundesliga angelaufen, aber in einigen Regionen von Rheinland-Pfalz können Kabelkunden diese nicht empfangen, obwohl PREMIERE mit KABEL-DEUTSCHLAND extra einen Vertrag abgeschlossen hat, damit die Fußball-Bundesliga flächendeckend in Rheinland-Pfalz empfangen werden kann.

Im Bereich der Kabel-Com Rheinhessen (PEP-COM), der sich ungefähr über Bodenheim, Nierstein, Oppenheim, Nackenheim, Harxheim, Westhofen, Eich, Teile von Ludwigshafen sowie Teile von Montabaur erstreckt, können Kabelkunden keinen Fußball empfangen.

Inzwischen ist der Unmut bei den Kabelkunden groß, die Fußball nun deswegen nicht empfangen können, weil Kabelanbieter sich mit PREMIERE oder ARENA nicht geeinigt haben. Obwohl dies den Kabelanbietern seit drei bis vier Monaten bekannt war, haben viele erst jetzt mit den Verhandlungen für die Übertragungrechte begonnen. Das Chaos, das im Moment vorherrscht und viele Kunden verärgert, hätte bei rechtzeitigen Verhandlungen für die Übertragungsrechte vermieden werden können. Jetzt geht es auf Kosten der Bürgerinnen und Bürger, die bereits Kunden von PREMIERE sind und Pakete abonniert haben, in denen Fußballbundesliga bereits enthalten ist, und die dafür bereits auch bezahlen.

Wir fragen die Landesregierung:

1. Ist der Landesregierung dieses Problem bekannt?

2. Was gedenkt die Landesregierung zu unternehmen, um die flächendeckende Versorgung der Kabelkunden in Rheinland-Pfalz zu gewährleisten?

3. Ist die Landesregierung bereit, alle ihre Möglichkeiten auszuschöpfen, um in Gesprächen mit den betroffenen Kabelbetreibern eine schnelle Lösung des Problems im Interesse der Kabelkunden zu erreichen?

4. Was gedenkt die Landesregierung künftig zu tun, damit solche chaotischen Verhältnisse bei erneuter Vergabe nicht wieder passieren?

Der Chef der Staatskanzlei hat die Kleine Anfrage namens der Landesregierung mit Schreiben vom 30. August 2006 wie folgt beantwortet: Fragen des Erwerbs und der Nutzung von Übertragungsrechten für Sendungen in Kabelanlagen liegen außerhalb der Einwirkungsmöglichkeiten der Landesregierung. Sie sind ausschließlich Sache der betroffenen Netzbetreiber, Rechteinhaber und Sender.

Insoweit handelt es sich allein um unternehmerische Entscheidungen. Lediglich für Programme des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sind im Landesmediengesetz über so genannte Must-Carry-Regelungen bestimmte Verpflichtungen zur Weiterverbreitung enthalten. Aus diesem Grund hatte die Landesregierung im Vorfeld der Diskussion um die Rechtevergabe für die Fußballbundesliga gefordert, Free-TV und insbesondere das öffentlich-rechtliche Fernsehen angemessen zu berücksichtigen.

Dies ist mit der Fortsetzung der ARD-Sportschau, aber auch des „Aktuellen Sportstudios" des ZDF geschehen. Darüber hinaus überträgt das DSF die Sonntagsspiele. Auf diese Weise ist für alle Bürgerinnen und Bürger die Möglichkeit gewährleistet, die Spiele der Fußballbundesliga zeitnah in Zusammenfassungen zu verfolgen. Pay-TV, und nur darum handelt es sich bei den Angeboten von ARENA, entzieht sich dagegen der gesetzlichen Verpflichtung zur Weiterverbreitung gegenüber Netzbetreibern.

Vor diesem Hintergrund erübrigt sich ein weiteres Eingehen auf die Einzelfragen. Im Übrigen hat die Landesregierung die aufgeworfenen Fragen anlässlich der letzten Sitzung des Ausschusses für Medien und Multimedia am 27. Juni 2006 ausführlich erörtert und auf die fehlenden Steuerungsmöglichkeiten hingewiesen.